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Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts

 
(@markus-rid)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich lebe in Scheidung und habe mit meiner Noch-Frau 3 Kinder (7, 9, 11 Jahre) - wir haben das gemeinsame Sorgerecht  - leider wird dies von "der anderen Seite" beharrlich ignoriert - wir wohnen weiterhin im selben Dorf - Umgangsrecht besteht jedes 2. Wochenende und jeden Dienstag nachmittag - die Kinder wünschen sich eine freie Umgangsregelung - die Realtität sieht aber völlig anders aus: außer den Umgangszeiten dürfen die Kinder nichts mit mir machen (nicht mal miteinander reden, wenn wir uns z.B. zufällig beim Bäcker treffen) - außerdem dürfen sie mich nicht anrufen bzw. ich erreiche die Kinder nie telefonisch
Was ich mir von meinem Beitrag verspreche: welche BGH-Urteile gibt es hierzu, die solch ein Verhalten als nicht zulässig beschreiben bzw. welche Tips gibt es noch, um solch ein Verhalten einzudämmen.

Danke.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2009 17:11
 elwu
(@elwu)

außer den Umgangszeiten dürfen die Kinder nichts mit mir machen (nicht mal miteinander reden, wenn wir uns z.B. zufällig beim Bäcker treffen)

Hallo,

dazu braucht es keine Urteile. Die Kinder dürfen selbstverständlich mit dir reden, wann und wo immer ihr euch trefft. Wenn der KM das nicht passt, kann sie ja versuchen, sich von einem Richter ein Verbot genehmigen zu lassen. Womit sie scheitern wird. Also ganz cool bleiben, nicht in vorauseilendem Gehorsam springen, nur weil sie ein Stöckchen hinhält.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2009 17:37
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi!

Was ist das für eine Umgangsregelung, die Ihr da habt. Wurde sie vom Gericht beschlossen, oder wie kam sie zustande?

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2009 17:43
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Rid,
was sagen denn deine Kinder dazu? Mit 9 und 11 sind haben sie doch bestimmt schon eine eigene Meinung zu dem Thema.

Ich sage ja nicht das du die Kinder gegen die Mutter aufhetzen sollst, aber wenn die Kinder an der Stelle beharrlich Druck auf die Mutter ausüben und ein

erweitertes Umgangsrecht einfordern müsste sich doch etwas bewegen.

Wenn es dir hilft googel nach einem Gesetzestext der den Umgang zum Vater als RECHT des Kindes beschreibt. Druck das Ding aus und gib ihn den Kindern mit. Den können sie dann ihrer Mutter unter die Nase halten. Wobei ich das absurd finde.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2009 17:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Rid,

besser als Gesetzestexte: >>>DAS HIER<<< ausdrucken und den Kindern mitgeben. Es ist selbst für eine kinderbesitzende Umgangsboykotteuse ziemlich schwierig, das anwaltlich anschliessend in einen "Manipulationsversuch" umzudeuten...

Und mach Dich mal gerade - zu Ehezeiten musstest Du Madame ja auch nicht fragen, ob und wann Du mit den Kindern reden darfst! Daran hat sich nichts geändert! Wirkung entfalten solche "Befehle" nur, wenn Du sie brav befolgst...

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 17.04.2009 18:27