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Auskunftspflicht gegenüber KV mit GSR von Ärzten, KIGA ...?

 
(@Der muede Luke)

Hallo,

haben Ärzte, Kindergarten ... dem KV Auskunft zu erteilen, wenn dieser sich nach Befunden ... erkundigt.

Genügt dafür die Vorlage der Geburtsurkunde oder die Urkunde über das gemeinsame Sorgerecht? Ich frage, da manN ja dieses haben kann, aber vielleicht irgendwelche (gerichtlichen) Verbote auferlegt bekommen hat, die das dem KV untersagen ...!?

Oder wo muss sich KV das Einverständnis der KM einholen?

Wie sieht das hier aus?

Gruß

DmL


Zitat
Geschrieben : 24.03.2010 18:58
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo

In Gesundheitsfragen oder KG ist bei Nachweis von GSR immer Auskunft zu erteilen.
Warum sollte ein Elternteil bei GSR gerichtlich Verbote wegen Auskunft bei Ärzten haben?(Frage ich weil noch nie gehört)

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2010 19:46
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Luke!

haben Ärzte, Kindergarten ... dem KV Auskunft zu erteilen, wenn dieser sich nach Befunden ... erkundigt

Sofern der KV das GSR ausübt, muss ihm - natürlich - ausführlich Auskunft und Einsicht in alle Behandlungsakten gegeben werden.

Genügt dafür die Vorlage der Geburtsurkunde oder die Urkunde über das gemeinsame Sorgerecht?

Du brauchst gar nix vorlegen. Es gibt ohnehin keine "Urkunde" oder irgendeinen Nachweis über das GSR.

Oder wo muss sich KV das Einverständnis der KM einholen?

Mit GSR brauchst Du nicht das Einverständnis der KM, wenn Du mit nem Arzt sprechen willst.

Lad Dir vorsichtshalber mal dieses Schreiben runter und passe es für Dich an. Sollte ein Arzt mauern, dann hältste ihm den Wisch unter die Nase und alle Türen sind geöffnet.

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1159.html

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2010 20:04
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Es gibt ohnehin keine "Urkunde" oder irgendeinen Nachweis über das GSR.Mit GSR brauchst Du nicht das Einverständnis der KM, wenn Du mit nem Arzt sprechen willst.

Ich sollte damals zur Aukunftserteilung bei einem Arzt das Scheidungsurteil oder ein Gerichtsurteil vorlegen das Aussagte, das mir zwischenzeitlich das SG nicht entzogen worden ist.
Auf Nachfragen bei JA oder RA wurde mir das bestätigt.Ich bekam sonst keine Auskunf, weil KM dem Arzt Verschwiegenheit mir Gegenüber befahl.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2010 20:13
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Wedi:
Dann wurdest Du nicht ideal beraten.

Ich sollte damals zur Aukunftserteilung bei einem Arzt das Scheidungsurteil oder ein Gerichtsurteil vorlegen das Aussagte, das mir zwischenzeitlich das SG nicht entzogen worden ist.

Selbst schuld, wenn Du sowas dann vorlegst, salopp gesagt. Abgesehen davon gibt es meines Erachtens kein Gerichtsurteil, in dem ausdrücklich steht "SR wurde nicht entzogen".

Das Gegenteil ist richtig - Exe muss nachweisen, dass sie das alleinige SR hat, wenn sie das schon behauptet. Das stünde dann auch in einem Gerichtsurteil. Weist sie dies nicht nach, so macht sich jeder Arzt strafbar, der einem GSR-Vater auf KMs Anweisung hin keine Auskunft gibt. Er hat AuskunftsPFLICHT den Eltern gegenüber.

Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2010 20:29
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Milan
Wir standen da mitten in einem SG Prozess und EX hatte den Arzt auf Verschwiegenheit mir Gegenüber verpflichtet, damit sie ungehindert ihren Umgangsboykott weiter durchziehen konnte, gleichzeitig lief ein Verfahren wegen Umgang.
Ich habe da den kürzeren Weg gewählt, Akten vorgelegt und konnte somit dem Arzt ''Beihilfe zum Boykott'' nachweisen.
O.K andere Geschichte, aber so kanns auch gehen/kommen.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2010 20:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

der Opener war nicht mit der KM verheiratet; da liegt der Fall genau anders als nach einer Scheidung mit "automatischem" GSR. Insofern sollte er schon eine Kopie der Sorgeerklärung vorlegen können.

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2010 20:46