Auskunftspflicht de...
 
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Auskunftspflicht der KM § ??

 
(@Flieder)

Guten Morgen,
Kann mir bitte jemand sagen, in welchem § die Auskunftspflicht gegenüber dem anderen Elternteil geregelt ist? KM verweigert Auskunft über Schule etc.  😡
Danke für Eure Hilfe
Flieder

Zitat
Geschrieben : 14.05.2007 09:52
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

§ 1686
Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Über Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2007 09:57
(@Flieder)

Hallo midnightwish,
danke für Deine prompte Hilfe. Haben kommende Woche einen Gerichtstermin diesbezüglich, werde mir den § genauer anschauen. Hoffe die KM bekommt mal vom Richter gesagt, dass sie auch Verpflichtungen gegenüber dem Vater hat und nicht nur Rechte.
Danke Flieder

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2007 15:53
(@papi74)
Registriert

Hallo,

Recht haben und Recht bekommen sind schon zweierlei Sachen und dann, dass evt. bekommene Recht dann auch noch durchzusetzen ist eine ganz andere Problematik.

Ich stehe in der gleichen Situation wie du und kann Dir nur raten...mache Dich selber schlau.

Gehe zu Ärzten und Schulen etc. und stelle Dich dann dort vor.

In der Regel lassen viele mit sich reden. Ein Prozess usw. wird Dir kaum helfen wenn die KM sich stur verhält.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2007 17:22
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sorry Papi,

Ich stehe in der gleichen Situation wie du und kann Dir nur raten...mache Dich selber schlau.

Gehe zu Ärzten und Schulen etc. und stelle Dich dann dort vor.

flieder geht das gar nix an. Denn sie ist die LG des Vaters. Wenn dann müßte der Vater sichauf die Socken machen und nachfragen.

Ich kann aus meiner Erfahrung nur sagen, das die Gerichte in Sachen Auskunftspflicht durchaus die Pflicht der Mütter und das Recht der Väter sehen.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2007 17:27
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

aus meiner Sicht ist es ein Unterschied, ob GSR besteht oder ob die KM das ASR inne hat.

Beim ASR ist die KM zur Auskunft verpflichtet, beim GSR ist dem Vater zuzumuten, sich die Infos bei Schule, Arzt usw. einzuholen.

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2007 19:12
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich Ergänzung: sofern Umgang besteht, ist ein "Bericht" über die persönliche Entwicklung rechtlich nicht durchsetzbar. Schließlich kann sich der Umgangselternteil hiervon persönlich überzeugen. Dies betrifft Umgangseltern mit und ohne SR.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2007 19:17
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

deep:

Grundsätzlich hast du ja recht, trotzdem stehen dem Vater Kopien der Zeuignisse zu. Erzählen können Kinder ja viel 😉

Auch kann er sich zwar per Augenschein über den Gesundheitszustand ein Bild machen, tzrotzdem muß die Mutter ihm auf Aufforderung trozzdem über Behandlungen oderandere z.B. Födermaßnahmen unterrichten.

Z.B. Wenn du die Große meines Mannes fragst, dann geht sie einmal die Woche zum tanzen, allerdings was ihr nicht bewußt ist oder sie nicht so gerne sagt, es ist eine Tanzthearpie.

Also laut Kind macht sie Sport, was ja nicht schlecht ist und zu unterstützen. Laut Mutter ist es eine Therapie, die ihr eben helfen soll eingies zu verarbeiten und ihr Selbstbewußtsein zu stärken, was ja auch richtig und wichtig ist. Aber eben sehr hilfreich für den VAter das er den Unterschied weiß 😉

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2007 19:47
(@Flieder)

Hallo,
mir ist schon klar, dass ich als LP keiner Auskunft geben muss. Danach hab ich auch nicht gefragt. Mir ist auch klar, dass der Vater selbst bei GSR sich an die jeweiligen Institutionen wenden muss. Jedoch gibt es hier ein Problem. Trotz schriftlicher Anfrage an Schulen, sind die Schulen nicht unbedingt bereit Zettel, Info-Schreiben etc. grundsätzlich doppelt auszuhändigen, da dies eine Vielzahl an weiterem Verwaltungsaufwand bedeuten würde (Begründung eines Direktors). Also müssen die Schulen solche formalen Dinge nicht doppelt aushändigen.
Hier spielt meines Erachtens die KM eine Rolle, sie müsste doch zumindest dem KV diese Infos zukommen lassen oder?
Ebenso wurde mehrmals per E-mail angefragt, ob es hier Neugkeiten bezüglich schulischen Terminen gibt. Keine Auskunft von der KM.
Ebenso verweigert Sie Auskunft über das bei der Kommunion eingenommene Geld. Hier war der Wunsch meines LP das Geld auf das Sparbuch des Jungen zu tun um es nicht (Zitat des Sohnes: "Mama verwahrt das Geld im Wohnzimmerschrank auf") sonst wo aufzubewahren.
Die KM verweigert jegliche Auskunft, ebenso hat sie trotz schriftlicher Anfrage per e-mail, sich über die Zuweisung des Sohnes zur weiterführenden Schule zu unterhalten nicht reagiert. Einige Wochen später haben wir dann erfahren, dass der Junge an einer Realschule angemeldet wurde?
Sicherlich könnte man sich persönlich unterhalten, aber das funktioniert bei der KM und dem KV eben nicht. Also versucht man möglichst per e-mail anzufragen. Hier kommt aber keine Antwort.
Also Gericht? Anwalt?
LG Flieder

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2007 14:36