Aushändigung Schulz...
 
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Aushändigung Schulzeugnis/Aktuelle Schulbescheinigung

 
(@zahlmeister)
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Hallo und guten Abend zusammen,

so weit ich weiss, kann ich doch von der Kindsesmutter eine Kopie des letzten
Schulzeugnisses meiner Tochter (17 Jahre) sowie eine aktuelle Schulbescheinigung
einfordern. Dies habe ich auch unter Fristsetzung von meiner Ex-Frau jetzt gefordert.
Was kann ich machen, wenn meine Ex nicht darauf reagieren sollte, d.h. mir die
Unterlagen nicht aushändigt (zum Zahlen bin ich ja gut genug - aber wehe, ich stelle
jetzt mal einen Anspruch).

1. Kann ich die Aushändigung dieser Unterlagen einklagen?

2. Wenn ja, kann ich dies auch alleine vor Gericht durchboxen oder muss ich mir
    einen Anwalt nehmen bzw. besteht für mich Anwaltspflicht vor Gericht bei diesem Thema?

3. Wie stehen die Erfolgsaussichten vor Gericht?

4. Kann mir jemand einen Klageentwurf einstellen?

Oder wie soll ich mich verhalten?

Danke für Eure Unterstützung

Gruss und noch einen schönen Abend

Zahlmeister

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2010 23:18
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Zahlmeister,

1. Kann ich die Aushändigung dieser Unterlagen einklagen?

Ja, kannst du. Laut § 1686 hast du das Recht über die Entwicklung des Kidnes Auskunft zu bekommen. Ab 18 ist die Schulbescheinigung und ein Zeugnis sogar notwendig, um eine weitere Unterhaltsberechtigung nachzuweisen und auch nachzuweisen das Ausbildungen zügig absolviert werden.

2. Wenn ja, kann ich dies auch alleine vor Gericht durchboxen oder muss ich mir
    einen Anwalt nehmen bzw. besteht für mich Anwaltspflicht vor Gericht bei diesem Thema?

Ich fürchte, seit Sep. 2009 wirst du ohne Anwalt nicht mehr auskommen, da seither in Familienangelegenheiten Anwaltszwang herrscht.

3. Wie stehen die Erfolgsaussichten vor Gericht?

Wenn du vorher die Ex mit FrRistsetzung nachweisbar aufgefordert hats und auch das JA um Hilfestellung gebeten hast... sehr gut. Denn zur Auskunft ist sie verpflichtet.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2010 12:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,
die Anwaltspflicht gilt nicht in allen Familiensachen, sondern nur in Unterhaltssachen.
Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2010 08:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen,

danke für die Korrektur Beppo. Langsam amcht mich das Familienrecht wahnsinnig.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2010 08:47
(@zahlmeister)
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Hi Tina,

Dir und den anderen Forumsteilnehmern schon mal vielen Dank.

Frage noch:

Was hat das mit dem Jugendamt auf sich?? Soll ich dort zuerst noch vorstellig werden?

Gruss

Zahlmeister

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2010 18:59
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Guten Morgen Zahlmeister,

zum JA musst du nicht erst gehen, kannst es aber als neutralen Vermittler um Unterstützung bitten. Immerhin könntest Du Dir damit Kosten und Zeit sparen, wenn Deine Ex sich damit beeindrucken lässt und die Unterlagen rausgibt.

Ansonsten gilt: Dein RA fordert Ex auf, und bei Nichtbeachtung gehst Du vor Gericht.

So würde ich es sehen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2010 10:31
(@zahlmeister)
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Hallo zusammen,

bislang hat meine Ex auf meine Frist nicht reagiert (Brief per Einwurf/Einschreiben).

Ich werde ihr jetzt als nächstes eine letzte Frist per Einschreiben/Rückschein setzen,
mir doch die geforderten Unterlagen auszuhändigen.

Da ich davon ausgehe, dass sie auch jetzt nicht reagieren wird, werde ich wohl einen RA
beauftragen müssen - oder?

Sollte der RA dann die Aushändigung durchsetzen können, notfalls auch vor Gericht,
wer trägt die RA-Kosten? Hat der RA eine Möglichkeit, seine Kosten von meiner Ex zu fordern?

Oder würdet Ihr mir raten, dass ich alleine den Weg zum Amtsgericht schreiten soll?

Gruss

Zahlmeister

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2010 16:40
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Zahlmeister,

mit Fristsetzung hast Du Deine Ex bereits in Verzug gesetzt. Ich wüßte nicht, was eine neuerliche "letzte Frist" bringen sollte. Diese wird sie genauso verstreichen lassen.

Geh vor Gericht. Einen Anwalt musst Du nicht haben, aber die Gefahr lauert, dass Du wegen eines Formfehlers etc. scheiterst. Mach Dich also im Vorfeld schlau, damit Du nichts wichtiges übersiehst oder vergisst. Schau, ob du dich dirket bei Gericht beraten lassen kannst.

Deine Anwaltskosten könntest Du wahrscheinlich erfolgreich bei der Ex einfordern. Aber ich vermute, dass du auch dafür klagen musst und am Ende ein Gerichtsvollzieher loslaufen muss. Das zieht sich....

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2010 13:47
(@zahlmeister)
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Hallo zusammen,

der Anwalt meiner Ex hat die Unterlagen rausgerückt  - mit einem dummen Spruch dazu.

Hauptsache, die wissen wohl sehr genau, dass auch der Kindesvater Rechte hat.

Gruss und lasst Euch nicht unterkriegen

Zahlmeister

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2010 23:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das ist doch gut. Neugierhalber: Was fürn dummer Spruch?

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2010 23:23




(@zahlmeister)
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Hier der Auszug des RA-Schreibens

Zitat Anfang

Obwohl sich der Sinn Ihrer Anfrage für unsere Mandantin nicht erschließt,
und auch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht überrreichen wir in der

Anlage ein aktuelles Zeugnis sowie eine Schulbescheinigung. Zitat Ende

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2010 23:33
(@tom66)
Rege dabei Registriert

Hallo Zahlmeister,

schön, dass du das gewünschte Zeugnis erhalten hast.

Die Formulierung des Anwalts ist ja vielleicht gar kein dummer Spruch:
Das sich der Sinn deiner Anfrage der Kindsmutter nicht erschließt, bedeutet ja nicht, dass deine Forderung keinen Sinn hat, sondern vielleicht nur, dass sie ihn nicht begreift.

Lass dich nicht unterkriegen.

Grüße Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2010 01:37
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

dass sie ihn nicht begreift

... und der RA wohl auch nicht.

Ein Spruch aus der Ecke "psychologische Kriegsführung ohne Erfolg"....

1. schmunzeln
2. lochen
3. abheften
4. Bier trinken gehen

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 07.04.2010 10:02