Hallo,
meine frau ist nach nur 1 jahr ehe letzten monat nach einer urlaubsbekanntschaft mehr oder weniger über nacht ausgezogen.seitdem hat der kleine weiterhin bei mir gewohnt.ich habe ihn wie die letzten 2 jahre auch jeden früh fertig gemacht und in den kiga gebracht. nachmittags hat entweder sie oder ich ihn geholt.an den ersten wochenenden ist sie jeweils zu ihrem neuen freund gefahren(450 km entfernt).
ich war von mir aus beim jugendamt und habe mich beraten lassen da mir schon klar war/ist das das ganze nicht auf dauer so weiter geht . dort wurde mir ein gemeinsamer beratungstermin vorgeschlagen, den meine frau auf anraten ihres anwaltes abgesagt hat. ich habe daraufhin über meinen anwalt das aufenthaltsbestimmungsrecht beantragt, da mir auch das als möglichkeit vom jugendamt genannt wurde, ich das kind bisher jeden früh und 3 tage abends alleine betreut habe und mann immer wieder liest das väter es nach 2-3 monaten mit der begründung warum sie jetzt erst den antrag stellen vor gericht gescheitert sind.da wir doch aufgrund des schichtdienstes der mutter absolut keine gleichmäßigkeit für das kind hatten habe ich ihr auch auf empfehlung des JA letzte woche den vorschlag gemacht, ihn über die woche weiterhin zu betreuen ihr das WE zu überlassen, und das alles auch schriftlich zu machen. Da kam es dann zum absoluten streit (der kleine war natürlich nicht dabei) da sie mir Ihren Wochenplan vorlegte indem ich das kind gerade mal mittwoch und donnerstag gehabt hätte. zusätzlich wollte sie wiederholt noch spielsachen und bücher sowie kleidung mitnehmen. (ich habe schon so fast nix mehr da). Das habe ich verweigert mit der begründung, dass das kind hier wohnt. Sie sagte darauf hin wiederholt, das sie alles über ihrem anwalt klärt, wenn dieser aus dem urlaub zurück ist. Obwohl sie mir dann unterschieben hat das sie den kleinen am abend wiederbringt (Was zählt so ein plan sonst vor gericht )
kam am abend eine sms mit der nachricht, das sie ihn bis zu entgültigen klärung behält. Am montag kam dann das schreiben ihres anwaltes wo drin steht, das sie die mutter des kindes ist und daher jetzt das aufenthaltsbestimmungsrecht wahr nimmt. sie hat ihn auch im kindergarten zumindestens für letzte woche abgemeldet. daraufhin habe ich dann am dienstag per einstweiliger verfügung die rückführung beantragt. diese wurde abgelehnt und jetzt gibt es nächste woche eine anhörung. es wurde ein verfahrensbeistand für das kind bestimmt. ich habe sowohl gestern als auch heute angefragt ob ich das kind mal sehen darf--ich bekam keine antwort.
da ich weiß das sie irgendwann hier wegzieht da sie auch sonst aufgrund vieler anderer umstände hier einfach nur noch weit weg will habe ich natürlich angst den kleinen zu verlieren.dazu kommt das er zu mir das deutlich bessere verhältniss hat und auch bisher im alltag mehr mit mir unternommen und gespielt hat.mir liegt es aber eigentlich auch fern, vor gericht ne schlammschlacht auszutragen.auch will ich ihr den kleinen nicht wie sie behauptet wegnehmen.sie geht allerdings auch nicht drauf ein den kleinen hier weiterhin schlafen zu lassen, obwohl sie aufgrund ihrer arbeit ihn morgens überhaupt nie selbst versorgen kann und auch durch den schichtdienst 2-3 tage in der woche abends jemanden bräuchte. daher habe ich ihr auch ein flexibles model angeboten ohne erfolg.
hat man da als papa überhaupt ne chance den kleinen auch aufgrund des alters zu bekommen? da er mit zu verhandlung geladen ist weiß jemand, wie dort mit einem so kleinen kind verfahren wird?
vielen dank fürs lesen
Hallo , das wichtigste und schwierigste ist das du die Ruhe bewahrst und viel , viel Geduld hast . Schau mal nach einer Familienberatungsstelle . Die kosten auch nix . Bevor du zum JA oder Anwalt gehst versuch dich vorher dort richtig zu infonieren . In erster Linie geht es um das Wohl des Kindes . Und das sollte bei dir an erster Stelle stehen . Du mußt dir einfach nur sagen , das du noch viel viel Zeit zusammen mit deinem Kind hast und deshalb jetzt nichts übers Knie brechen wirst sondern mit viel Geduld und Kopf kämpfen wirst .
Hallo Ratloser,
dass deine Ex sich euren Sohn "angeeignet" ist sehr schlecht.
Eine EA einzureichen war richtig, dass sie gescheitert ist, ist wiederum schlecht.
Hat die Anhörung schon stattgefunden?
Hast du einen guten Anwalt?
Kannst du deine bisherige Betreuungsleistung belegen, glaubhaft machen?
Was genau hast du mit der EA beantragt?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Ratloser papa,
ich denke du hast bis jetzt juristisch alles richtig gemacht. Aber ich sehe dich in einer Situation in der du entweder aufs Ganze gehst oder gleich kapitulieren kannst. Mit einem vorsichtigen und diplomatischen Kurs deinerseits wird deine Ex demnächst mit eurem Sohn auf und davon sein.
Dir bleibt dann noch die Rolle des Zahl und Umgangsvaters.
liegt es aber eigentlich auch fern, vor gericht ne schlammschlacht auszutragen
Genau darauf solltest du dich aber einrichten. Schreib dir auf was du gegen die KM verwenden könntest und was für dich als betreuuenden Elternteil spricht. Versetz dich in euren Sohn. Beschreib die Nachteile die für ihn durch die Situation entstehen (Ortswechsel, vertaute Personen, etc).
Sei kreativ und behalte einen kühlen Kopf.
Gruß
Bart