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Aufenthaltsbestimmungsrecht vs. Sorgerecht

 
(@sunnyowl)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
durch ein Gespräch mit der Mutter meiner Tochter bin ich heute auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht aufmerksam gemacht worden.
Mal kurz ein Einblick, damit Ihr wisst worum es geht.
Ich habe eine Tochter (9) und einen Sohn (5). Die Kinder haben nicht diesselbe Mutter. Mit der Mutter meines Sohnes, die mittlerweile auch verheiratet ist, habe ich ein sehr freundschaftliches Verhältniss, worüber ich auch sehr froh bin. Das Verhältniss zur Mutter meines Sohnes ist längst nicht so gut. Beid er Trennung hat sie mir Steine in den Weg gelegt, ich musste mir das Umgangsrecht vor Gericht erkämpfen usw.
Ich würde gerne wissen, ob ich eine Chance habe, wenigstens das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Das SG liegt alleine bei der Mutter. Allerdings will mein Sohn lieber bei mir wohnen als bei ihr. Das ist aber nicht der einzige Grund warum ich ihn gerne bei mir haben möchte. Der Hauptgrund ist folgender. Meine Ex und ihr neuer sind beider arbeitslos und ernähren sich und meinen Sohn von Hartz4. Er sitzt den ganzen Tag vorm Rechner und befasst sich mit seinen Ego-Shootern, sie schaut den ganzen Tag Gerichts- und Talkshows. Mein Sohn wird dann in sein Zimmer gesteckt und das wars. In den Kindergarten wird er nicht regelmässig gebracht, obwohl der nur 600m weiter ist. Er ist ständig krank und und und. Das schlimmste isxt aber, das der Kerl meiner Ex früher extrem drogensüchtig war, und sich alles reingeworfen hat was geballert hat. Vertickt hat er natürlich auch, ebenso wie er einschlägig polizeibekannt ist. Jetzt habe ich gehört, das meine Ex und Ihr Kerl ziemlich zugedröhnt auf einer Tanz in den Mai Veranstaltung gesehen worden sind. Das habe ich von mehrern Leuten gehört, die sich teilweise auch nicht kennen.
Fakt ist, das ich meinen Sohn da raus holen will. Es gibt doch den schönen Spruch:

"Einmal Junkie immer Junkie"

Habe ich eine reelle Chance, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meinen Sohn zu bekommen, obwohl das SG bei ihr bleibt?
Jedes Mal wenn ich meinen Sohn nach Hause bringe, macht er Theater. Er klammert sich an mir fest, er schreit und weint, weil er da nicht mehr hin will.
Vielleicht kann mir hier jemand helfen, bevor ich zum Anwalt renne und unmengen an Geld ausgebe ohne eine wirklich Chance zu haben.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Sunny aus OWL;-)

ICH bin nicht auf der Welt um so zu sein wie IHR mich gerne hättet. So Lebe DEIN Leben denn alles was IHR Sünde nennt, ist MEIN eigentliches Element.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2006 15:34
(@hessentom)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

böse Sache das. Der erste Weg sollte zum Jugendamt führen. Es dürfte allein aus dem Scheidungsverfahren dort schon eine Akte über Euch geben. Der Wille eines 5 Jährigen spielt schon eine Rolle, allerdings wird das hinterfragt werden.

Sicher ist nur eins, das kriegst Du nicht von heute auf morgen gebacken. Wenn an den Drogenvorwürfen was dran ist, würde ich versuchen das SR und ABR auf das JA übertragen zu lassen. Dich wird das von dem Verdacht des Eigennutzes befreien. Arbeitslosigkeit allein ist kein Grund zur Abänderung irgendwelcher gerichtlicher Entscheidungen. Du musst eine Kindeswohlgefährdung nachweisen. Und Du musst im Falle daß Du obsiegst die Versorgung der Kids sicherstellen müssen.

Das gilt nur solange, wie Du mit den KM`s mal verheiratet warst, also früher mal die gemeinsame Sorge bestand.

Warst Du nicht mit der Problemmutter verheiratet und hattest die gemeinsame Sorge auch früher nicht, wird es sicherlich schwierig. Wenn Du die Vaterschaft anerkannt hast, also auch vor dem Standesamt, gibt es Möglichkeiten eine Abänderung des SR herbeizuführen.

Wie aber anfangs erwähnt, Du musst zum JA. Alternativ Kinderschutzbund u. ä. Einrichtungen.

Und lass diesen Spruch EINMAL JUNKIE, IMMER JUNKIE! Wenn es auch in den meisten Fällen stimmt, Richter wollen das nicht hören, da es 1. unserem Rechtssystem widerspricht, 2. Drogensucht auch als Krankheit angesehen wird. Ich stimme Dir zu, aber vor Gericht kein Wort davon.

Zu den Situationen, an denen Dein Sohn sich nicht trennen will von Dir, besorge Dir Zeugen.

Im Termin wird der kleine Kerl angehört werden vom Gericht, aber das ist was anderes als das vertraute Umfeld.

Wenn Du das JA von Deinen Bedenken überzeugen kannst, werden die von Amts wegen tätig. Da brauchst Du noch nicht mal einen RA. Aber nur dann!!!!!!

Viel Glück

Hessentom

Wer aufgibt, gibt sein Kind auf! 

Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2006 17:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das ABR ist Bestandteil des SR. Mindesforderung wäre demnach GSR und ABR bei dir. Dies würde wiederum der KM Erziehungsfähigkeit bescheinigen, wonach es nach deiner Darstellung ja hapert.

Frage zunächst ist: Warum hat die KM das ASR?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2006 17:52
(@sunnyowl)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.
Das ASGfür meinen Sohn hat meine EX deshalb, weil ich irgendwie verpennt habe, es damals beim JA zu beantragen. Wir waren ja nicht verheiratet. Für meine Tochter besteht das GSG, und da gab es wie gesagt auch nie Probleme. Mit ihr war ich übrigens auch nicht verheiratet.
Ihr meint also, ich sollte zum JA gehen, und denen meine Sorgen mitteilen?
Dann werd ich mir da mal morgen einen Termin holen...
Achso. Mal ist der Neue meiner EX Polizist, dann Geheimagent und was sonst noch alles. Es gibt mehr als genug Zeugen, die reichlich Situationen bestätigen können. Mir macht nur Angst, wenn dort noch konsumiert und gedealt wird, das er auf einmal auch was schluckt...

LG

Sunny

ICH bin nicht auf der Welt um so zu sein wie IHR mich gerne hättet. So Lebe DEIN Leben denn alles was IHR Sünde nennt, ist MEIN eigentliches Element.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2006 18:54
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Hm, beantragt man das GSR nicht beim Gericht? Also in Österreich ist das so. Dein Spruch " einmal Junkie, immer Junkie " kannst auch mal gleich knicken, um was gehts? Um Dein Kind, okay.

Heikle Situation würd ich mal schätzen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2006 20:16
 elwu
(@elwu)

[quoteIhr meint also, ich sollte zum JA gehen, und denen meine Sorgen mitteilen?
Dann werd ich mir da mal morgen einen Termin holen...

Hi,

wenn dein Sohn ein uneheliches Kind ist und das Sorgerecht allein bei seiner Mutter liegt kannst du gerichtlich nichts beantragen. Kein Sorgerecht, kein Aufenthaltsbestimmungsrecht, nichts. Das ist hierzulande per Gesetz verunmöglicht, und auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt (übrigens wider europäischem Recht). Anwalt und Gericht fallen also aus. Daher bleibt dir tatsächlich vorerst nur, beim JA einen Sachvortrag zu leisten. Strikt sachlich! Vergiß Hörensagen über den neuen der Kindsmutter, es zählt wenn überhaupt dann nur was du substantiieren (beweisen) kannst. Was anderes wäre, wenn Gefahr im Verzug wäre für das Kind, zum Beispiel wenn es immer grün und blau geschlagen zu dir zum 'Umgang' kommen würde. Dann gäbe es strafrechtliche Möglichkeiten.

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2006 22:48
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi!

Ich würde die Zeugen zwar mal erwähnen, vielleicht schreiben sie Dir dazu auch was auf. Aber die Chance, dass sich jemand für Aussagen von Zeugen interessiert ist nicht sehr gross. Deine Zeugen sagen für Dich aus, ihre Zeugen sagen für sie aus. Diesen Spruch durfte ich mir hier im Forum auch schon abholen.

Und: Ein ehemaliger Junkie ist kein Junkie mehr. So wird man es sehen.
Ich würd aber trotzdem alles sammeln, aufschreiben, etc. und Gas geben.

Zuerst mal beim Jugendamt um Rat und Hilfe bitten. Eigentlich sind die nett ... aber überlastet. Erwarte also keine Schnellschüsse.

Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2006 00:17