der Fall ist kein bisschen konstruiert; wenn es blöd läuft, wird sich der TO demnächst einem solchen Verfahren ausgesetzt sehen. Deshalb gleich zu Anfang unter anderem mein Rat, sich "unter der Hand" per privatem VS-Test Gewissheit zu verschaffen und ggf. ruhig schlafen zu können. Woraus bestand Deine Hilfestellung?
In der Tat. Vielleicht solltest Du Deine Beschäftigung mit juristischen Themen wirklich HIERAUF beschränken. Da wird auch viel geglaubt...
Mag ja sein, dass der TS demnächst einem solchen Verfahren ausgesetzt ist. Meine Hilfestellung bestand darin, ihm zu empfehlen sich nicht verrückt machen zu lassen und die Angelegenheit gelassen auf sich zukommen zu lassen. Ich halte die Aussichten eines Erfolges der KM für gering. Diese Auffassung kann der TS teilen oder nicht.
Welche juristische Qualifikation hast du um auf deinem hohen Roß durchs Forum zu traben und dem TS stattdessen die rechtswidrige Durchführung eines Tests zu empfehlen?
Gruß,
schultze
Guten Abend euch,
herzlichen Dank für die Informationen und Meinungen.
Bisher sieht es wahrlich so aus, als wäre es die reine Verunsicherung von Seiten der Km.. aber mal abwarten, ich werde mich in jedem Fall vorsorglich rechtlich beraten lassen.
Diese VS-Test`s werde ich mal unter die Lupe nehmen, bei einigen steht allerdings es würde die Unterschrift von beiden Sorgeberechtigten benötigt.. ist es dennoch ohne diese möglich ?
Danke für eure Mühe.!
Auch wenn es abseitig klingt: Ja, das heisst es.
Nunja für mich persönlich klingt es aber deswegen abseitig, weil die Hürden für einen zweifelnden Vater schon recht hoch sind, überhaupt eine Anfechtung der eigenen Vaterschaft in Gang zu setzen.
Ich kann mir vorstellen, dass im Zweifelsfall, die Mutter mit der Beantragung der Klage sicherlich scheitern wird. Allerdings würde sie dem TO auch bei Scheitern der Klage wohl ein Sprungbrett liefern, welches ihm die Möglichkeit gibt eben von seiner Seite aus wohlmöglich mit Erfolg eine Anfechtung ins Rollen zu bringen.
Ein Richter kann schon davon ausgehen, dass die Mutter in diesem diskutierten Fall eher versucht, die Übertragung des ABR und damit die geltenden Unterhaltspflichten mit der Anfechtung ins Rütteln zu bringen.
Von daher ist m.E. nach deine These nicht verkehrt, in diesem Fall die Theorie von Schultze in dem jetzig diskutierten Fall wahrscheinlicher.
Diese VS-Test`s werde ich mal unter die Lupe nehmen, bei einigen steht allerdings es würde die Unterschrift von beiden Sorgeberechtigten benötigt.. ist es dennoch ohne diese möglich ?
Die deutsche Rechtsprechung verpflichtet den Vater im Falle eines Tests, sich die Genehmigung der Mutter einzuholen. Das ist ein deutsches Gesetz. In Zeiten von DPD, TNT und die Möglichkeit einer Kreditkartenzahlung bleibt es aber dir überlassen ein ausländisches, z.B. niederländisches Labor mit diesem Test zu beauftragen, welches nicht verpflichtet ist sich an deutsche sondern an eben niederländische Gesetze zu halten. Aufgrund dieser Tatsache, und der Tatsache, dass in eben z.B. diesem Land ein Test auch ohne Genehmigung der Mutter möglich ist, ist es auch dir möglich eben einen solchen Test zu veranlassen. Du würdest dich bei bekannt werden damit strafbar machen. Da das Ergebnis in deinen Briefkasten geworfen wird, und du das nicht an die große Glocke hängen musst, muss das auch keiner raus bekommen.
Sehe das oben geschriebene bitte nur als rechtliche Aufklärung und nicht als Anstiftung 😉
Moin
Nunja für mich persönlich klingt es aber deswegen abseitig, weil die Hürden für einen zweifelnden Vater schon recht hoch sind, überhaupt eine Anfechtung der eigenen Vaterschaft in Gang zu setzen.
Jein. Letztendlich ist bei unbelegbarer Ausgangslage der eigene Standpunkt immens wichtig. Es steht lediglich Aussage gegen Aussage, und dann (sollte) die Unschuldsvermutung greifen, hier zu Gunsten des mutmaßlichen KV. Warum sollte sich ein Richter in die Situation versetzen, sich hier einen Stein ans Bein zu binden? Wird so etwas öffentlich, ist das sehr unangenehm. Und heutzutage - wer weiss? 😉 Überall Blogs, Foren, Twitter und all der ganze öffentliche Kram. Nicht schön. Von daher würde ich bei undefinierter Ausgangslage nicht von Hürden sprechen, sondern eher von notwendiger stringender eigener Agrumentationsfolge. DAS ist es allererst, wo Fallstricke lauern könnten. Von daher ist Wissen um die Gesetzeslage und der jeweiligen zeitaktuellenn Rechtssprecheung m.E.n. so immens wichtig.
Der sachdienlichen Aufklärung bzgl. der dt. Gesetzeslage ist @Sputnik's Beitrag nichts hinzuzufügen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Drops,
Bisher sieht es wahrlich so aus, als wäre es die reine Verunsicherung von Seiten der Km.. aber mal abwarten, ich werde mich in jedem Fall vorsorglich rechtlich beraten lassen.
diese Wahrscheinlichkeit ist alles andere als klein; nach dem Verlust des ABR kann "frau" durchaus auf die Idee kommen, durch ein "ätschibätschi, ist ja gar nicht Dein Kind" für Verunsicherung zu sorgen. Wirklich wissen könnte sie das nur, wenn sie (ohne Dein Wissen) bereits einen VS-Test hätte machen lassen. Auch wenn sie zur fraglichen Zeit mit 5 oder 10 Kerlen in der Kiste war: "Treffen" kann immer nur einer.
Diese VS-Test`s werde ich mal unter die Lupe nehmen, bei einigen steht allerdings es würde die Unterschrift von beiden Sorgeberechtigten benötigt.. ist es dennoch ohne diese möglich ?
wie @sputnik bereits schrieb: Labors ausserhalb von Deutschland stellen manche Fragen nicht. Ich habe schon gehört, dass das beispielsweise auch für österreichische gelte.
Und nochmal: Wenn Du das machst, machst Du es nur für Dich und behältst das Ergebnis für Dich (das hoffentlich heisst "Drops ist der Vater seines Kindes"). Sollte Deine Ex später dann wirklich auf der angekündigten VS-Anfechtung bestehen, kannst Du einer gerichtlichen Klärung ganz gelassen entgegensehen - im Wissen, dass sie für die Kosten des dann angeordneten gerichtlichen Tests aufkommen muss (und das ist mindestens das Zehnfache eines privaten Tests).
Wir betreiben hier keine Rechtsberatung. Niemand von den Usern dieses Forums ist verpflichtet, sich haarklein an geltendes nationales Recht zu halten (obwohl es sicher gute Untertanen gibt, die eher jemanden ertrinken lassen als neben dem "Baden verboten"-Schild ins Wasser zu springen...)
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Jein. Letztendlich ist bei unbelegbarer Ausgangslage der eigene Standpunkt immens wichtig. Es steht lediglich Aussage gegen Aussage, und dann (sollte) die Unschuldsvermutung greifen, hier zu Gunsten des mutmaßlichen KV. Warum sollte sich ein Richter in die Situation versetzen, sich hier einen Stein ans Bein zu binden?
Hallo Oldie,
ich stimme dir da schon zu aber vielleicht hast du eine Idee wenn folgender Fall als Beispiel in Kraft tritt:
Der Vater eines 5-jährigen Kindes trennt sich von der Frau. Es besteht gemeinsames SR und die Umgänge laufen sauber und geregelt statt. Die Mutter ist kooperativ und das Verhältnis klar. Ein Freund des Vaters des Kindes gibt ihm einen Hinweis doch mal einen solchen wie oben beschriebenen Test zu machen. Dieser ist negativ aber eben ilegal. Sonst gibt es keine Anhaltspunkte.
Wie soll der Vater, wenn er Willens ist eine Anfechtung seiner Vaterschaft in Gang setzen`?
Wenn man sich gewisse Internetseiten dazu anschaut gar nicht so einfach.........
Oder irre ich mich da???
Gruß
Sputnik
Moin
Wie ? ??? Er hat aktuell (= Datum) von diesem Freund ([bedarfsweise] nachfolgende terminierte und eidesstattliche Versicherung des Freundes wären überaus von Vorteil, eventuell inkl. Begründung warum, wieso und erst jetzt - aber das ist nicht das Problem des gesetzl. Vaters oder allg. Voraussetzung) glaubhaft gehört, dass vielleicht nicht er Vater des Kindes ist. Was sonst? Nur der Freund sollte sich auf eben angesprochene Fragestellung vorbereiten. Allerdings hat er hier allen möglichen Spielraum als unbeteiligter Dritter ohne Haftungsfolgen.
allgemein:
Die (glaubhafte) Auskunft des Freundes hat ihn dermaßen verunsichert, dass er eine Nachprüfung fordert. Und wenn der Freund lediglich bezeugt, dass die KM zum gleichen Zeitraum der Zeugung mit A und mit B in die Matte gehüpft ist, dürfte das als Anfechtungsgrund der Vaterschaft bzw. besser für die Feststellung und darauf folgende Anfechtung der Vaterschaft reichen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Sputnik,
in einem Fall wie dem von Dir beschriebenen müsste sich der seine Vaterschaft anfechtende (Schein-)Vater erst einmal fragen: "Will ich das überhaupt?" Bzw. "was will ich damit erreichen?" Zu einem mittlerweile 5-jährigen Kind hat man schliesslich langjährige und vielschichtige soziale Bindungen aufgebaut; egal, ob man leiblich verwandt ist oder nicht.
Diese Bindungen sind nach einer (erfolgreichen) VS-Anfechtung zwar nicht weg, aber danach wird sich nicht nur die Unterhaltspflicht, sondern auch das Sorgerecht erledigt haben. Was bleibt, ist ggf. ein Umgangsrecht als "sozialer Vater" - ein sehr theoretisches Recht, wenn die Mutter samt Kind anschliessend an den A*** der Welt umzieht. Oder zumindest den Umgang nach dieser Schmach massiv einschränkt.
Wenn man einen illegalen Test zum Anlass nehmen möchte, tatsächlich eine VS-Anfechtung auf den Weg zu bringen, muss man eben ein bisschen kreativ sein nach dem Motto "Schnucki, wir sind beide Weisskäse, unser Kind kommt mir dagegen richtig dunkelhäutig vor - gibt es etwas, das ich wissen müsste?"
Man muss sich aber in so einem Fall vorher mehr als gut überlegen, wo man am Ende rauskommt. Und ggf. diese Büchse einfach zu lassen und sagen "das ist mein Kind, weil es sich seit 5 Jahren so anfühlt und richtig ist, und alles andere interessiert mich nicht." Was ist schon ein bisschen Biologie gegen eine glückliche Kindheit?
Einen Königsweg, hier "Gerechtigkeit" so herzustellen, dass alle Beteiligten sich auch noch gut dabei fühlen, gibt es garantiert nicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Wie ? ??? Er hat aktuell (= Datum) von diesem Freund ([bedarfsweise] nachfolgende terminierte und eidesstattliche Versicherung des Freundes wären überaus von Vorteil, eventuell inkl. Begründung warum, wieso und erst jetzt - aber das ist nicht das Problem des gesetzl. Vaters oder allg. Voraussetzung) glaubhaft gehört, dass vielleicht nicht er Vater des Kindes ist. Was sonst? Nur der Freund sollte sich auf eben angesprochene Fragestellung vorbereiten. Allerdings hat er hier allen möglichen Spielraum als unbeteiligter Dritter ohne Haftungsfolgen.
Guten Morgen Oldie und Martin,
nicht falsch verstehen, diese Situation ist rein Fiktiv. Ich dachte daran aber eher an einen Freund der als eben guter Freund ohne selber einen Verdacht zu haben den Vater den Rat gibt doch einfach mal aus Spaß an der Freud einen solchen Test zu machen. Damit war nicht gemeint, dass der Freund in irgendeiner Weise selber Anhaltspunkte oder gar selber ein sogenanntes "Stelldichein" mit der KM hatte. Es ging mir allein um die Deutlichkeit, im eventuellen Fall diese Hürde zu durchlaufen.
und natürlich ist diese Annahme von Brille schon vollkommen richtig:
in einem Fall wie dem von Dir beschriebenen müsste sich der seine Vaterschaft anfechtende (Schein-)Vater erst einmal fragen: "Will ich das überhaupt?" Bzw. "was will ich damit erreichen?" Zu einem mittlerweile 5-jährigen Kind hat man schliesslich langjährige und vielschichtige soziale Bindungen aufgebaut; egal, ob man leiblich verwandt ist oder nicht.
Allerdings ist das ein emotionaler Nebenkriegsschauplatz und wenn eben dieser Vater doch bestrebt die Sache ins reine zu bringen, was im übrigen nicht nur sein Recht sondern rein theoretisch auch das Recht des Kindes wäre, wird kaum ein Richter auf die aufgebaute Bindung hinweisen mit dem Rat die Sache doch auf sich beruhen zu lassen. Wir sprechen hier nur von einer Möglichkeit um an der richtigen Stelle ansetzen zu können.
Diese Bindungen sind nach einer (erfolgreichen) VS-Anfechtung zwar nicht weg, aber danach wird sich nicht nur die Unterhaltspflicht, sondern auch das Sorgerecht erledigt haben. Was bleibt, ist ggf. ein Umgangsrecht als "sozialer Vater" - ein sehr theoretisches Recht, wenn die Mutter samt Kind anschliessend an den A*** der Welt umzieht. Oder zumindest den Umgang nach dieser Schmach massiv einschränkt.
Was umgekehrt auch das Recht der Mutter ist. Moralisch sicherlich verwerflich, aber u.U. genauso verwerflich wie dem VAter jahrelang ein Kuckuckskind unter zu jubeln.
Wenn man einen illegalen Test zum Anlass nehmen möchte, tatsächlich eine VS-Anfechtung auf den Weg zu bringen, muss man eben ein bisschen kreativ sein nach dem Motto "Schnucki, wir sind beide Weisskäse, unser Kind kommt mir dagegen richtig dunkelhäutig vor - gibt es etwas, das ich wissen müsste?"
Nunja wenn man sich diverse Infoseiten anschaut, scheinen eben solche Argumentationen nicht gerade ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren ins Rollen zu bringen. Deswegen ja die Frage wo man Zweifel ansetzen muss. Wenn Schnucki darauf reagiert und zugibt was los war ist das handfeste Argument da. Bleibt sie hart, der Test ist eindeutig, meinetwegen inkl. B-Probe bleibt die Frage wie ein solches Verfahren in Gang gesetzt werden soll.
Und das gilt auch im umgekehrten Fall.
Gruß
Sputnik
Hallo,
Ich dachte daran aber eher an einen Freund der als eben guter Freund ohne selber einen Verdacht zu haben den Vater den Rat gibt doch einfach mal aus Spaß an der Freud einen solchen Test zu machen.
Ich glaub, der "Freund" wäre die längste Zeit mein Freund gewesen.
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Moin Sputnik,
wird kaum ein Richter auf die aufgebaute Bindung hinweisen mit dem Rat die Sache doch auf sich beruhen zu lassen.
deshalb schrieb ich ja, man müsse sich vorher überlegen, ob man das Ergebnis wirklich wissen und wie man damit umgehen wolle, wenn es nicht wunschgemäss ausfällt. Ein Gericht wird hier ja nicht von sich aus tätig, sondern nur auf Antrag; deshalb sollte man schon wissen, ob man diesen Geist aus der Flasche lassen will.
Was umgekehrt auch das Recht der Mutter ist. Moralisch sicherlich verwerflich, aber u.U. genauso verwerflich wie dem VAter jahrelang ein Kuckuckskind unter zu jubeln.
das ist in dem von Dir beschriebenen (und wohl gar nicht mal so seltenen) Fall aus Sicht der Mutter immer das Abwägen von zwei "moralischen Übeln": Soll ich
a. den damaligen "Fehltritt" gestehen oder
b. die daraus möglicherweise resultierende Folge der Nicht-Vaterschaft meines (Ehe-)Partners in Kauf nehmen und hoffen, dass es nie rauskommt?
Männer haben es da im Zweifelsfall einfacher: Die müssen ggf. nur eine regelmässige monatliche Zahlung irgendwie vor ihren Partnerinnen verstecken, aber sie haben nicht täglich das Kind einer anderen Frau vor Augen.
Sicher ist: Für Moral kann man sich am Ende oft nichts kaufen; für eigenes untadeliges Verhalten auch nicht. Selbst wenn man mit höchstem moralischen Anspruch das Fass aufmacht "DIE hat mich betrogen und das Kind ist gar nicht meins", hat man am Ende eines Vaterschafts-Anfechtungsverfahrens einfach keine Familie mehr. Hat das betroffene Kind davon ein besseres Leben? Geht es einem als Vater damit besser?
Grüssles
Martin
***edit - PS: Bevor jetzt irgendwer eine neuerliche endlose Moral-Diskussion lostritt: Nein, ich habe damit NICHT das Fremdgehen und das Unterjubeln eines Kuckuckskindes gutgeheissen.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Es besteht gemeinsames SR und die Umgänge laufen sauber und geregelt statt.
Bei GSR kann der Vater gar nicht alleine anfechten, Dazu müsste das Gericht erst einmal einen Ergänzungspfleger bestellen. Und der müsste dann zu dem Ergebnis kommen, dass ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren bzw. die Anfechtung nicht dem Kindeswohl widerspricht. Oder aber das Gericht müsste der KM das ASR übertragen.
Sofern zu vermuten ist, dass bei einer erfolgreichen Vaterschaftsanfechtung dann Unterhaltszahlungen ausbleiben, bin ich mir sicher, wird das Gericht seinen Antrag ablehnen. Für eine erfolgreiche Anfechtung müssten sich schon alle Parteien (KM, rechtlicher Vater, biologischer Vater) einig sein. Und da spielt es keine Rolle, wer ihm welche Infos gesteckt hat.
Ich bleibe dabei und schließe mich der Meinung von Schultze an: Nach Ablauf der 2-Jahresfrist ist es für einen KV sehr, sehr schwer, die Vaterschaft anzufechten, für eine KM nahezu unmöglich.
Da wir hier aber (vor allem was die Anfechtungsmöglichkeiten der KM betrifft) keine Rechtsprechung kennen, sind alles nur Vermutungen und Kaffeesatzleserei, die niemanden weiterbringen.
Man muss sich aber in so einem Fall vorher mehr als gut überlegen, wo man am Ende rauskommt. Und ggf. diese Büchse einfach zu lassen und sagen "das ist mein Kind, weil es sich seit 5 Jahren so anfühlt und richtig ist, und alles andere interessiert mich nicht." Was ist schon ein bisschen Biologie gegen eine glückliche Kindheit?
Da stimme ich Dir zu.
Gruss
BP