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Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Abwesenheit zur Kur

 
(@erich_)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forenteilnehmer,
gerade platzt mir mal wieder der Kragen.  😡

Meine beiden Mädchen (11 und 14Jahre alt) sind jetzt in den Sommerferien drei Wochen bei mir und meinen Eltern im Haus.
Jetzt merke ich durch Zufall beim gucken auf die Smartphone der beiden das die Mutter wohl zur mind. 5 Wöchigen Kur in einer Kurklinik in 400 Km Entfernung verweilt. Es ist geplant das der neue Lebensgefährte meiner ex Frau dann auf die Mädchen aufpassen soll.
Dieses finde ich natürlich gar nicht witzig. Zwei junge Mädchen in den Händen eines fremden  :gunman: Mannes. Meine Exfrau ist extra 70 Km von mir weggezogen um die Kinder von mir zu entfremden. Wir haben das GSR, sie hat das voläufige ABR nur unter der Auflage bekommen das sie mir die Kinder alle 2 Wochen zum Umgang usw. bringen und wieder abholen muss.

Dieses heimliche vorgehen, denn ich sollte davon eigentlich nichts merken, wirft natürlich einige Fragen auf.
Darf meine Exfrau wirklich mehrere Wochen Abwesend von den Kindern sein ohne mich davon offiziel zu Informieren ?
Darf ich die Kinder jetzt bei mir behalten bis meine Exfrau wieder vor Ort ist.
Darf ich oder sollte ich mich Informieren warum sie zur überdurchschnittlich langen Kur ist. Ich vermute wegen ihrer Depressionen, die Kinder sagen allerdings wegen ihrer gewaltigen Gewichtszunahme.
Auf welche Gesetze kann ich mich da berufen ?
Soll ich jetzt das ABR beantragen, weil sie nicht gerade zuverlässig ist ?

mfg Herbert

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2015 03:45
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen Herbert!

Zuallererst, wie kann man denn zufällig solch einen doch etwas komplexeren Sachverhalt entdecken? Durchsuchst du etwa die Handys eurer Kinder?

Warum, wieso, wie lange deine Ex-Frau in Kur geht, geht dich rein gar nichts an und ist doch eigentlich auch nicht von Belang oder setzt du deine Ex-Frau regelmässig über deine Vitalwerte in Kenntnis? Durch wen sie die Kinder in ihrer Umgangszeit betreuen lässt ist ebenso ihre Sache oder lässt du dir von ihr genehmigen, mit wem du die Kids während deiner Umgangszeit Kontakt pflegen lässt? Vielleicht ist ihr Lebensgefährte ja ein super netter und kompetenter Mensch und die Kids kennen ihn auch schon einige Zeit?!

Kurz um, klar wäre es schön gewesen, wenn sie dich um Hilfe gebeten hätte, hat sie aber nicht und das muss sie auch nicht.

Mach dich mal locker und kümmer dich um die Mädels, während sie bei dir sind. Allerhöchstens würde ich der Kindsmutter sagen, dass sie oder ihr Lebensgefährte dich jeder Zeit kontaktieren dürfen, sollten sie Hilfe bei der Betreuung benötigen.

Schönen Sonntag noch!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2015 08:14
(@erich_)
Schon was gesagt Registriert

Also jetzt mal ganz geschmeidig bleiben.

Also Vater der sich aktiv um seine Kinder kümmert und Ihnen moderne Kommunicationsmittel zur Verfügung stellt bin ich auch dafür Verantwortlich das diese im gewünschten maß benutzt werden. Da ich die Smartphones, Tablets und das Notebook meiner Töchter mir von meinen Selbstbehalt abgespart habe damit sie nicht wie im Mittelalter leben müssen pflege ich diese wenn irgendwas mal wieder nicht funktioniert und sehe das auch als meine Pflicht die Kontakte usw. auf unseriöse und andere Dinge zu überblicken damit die gute Exfrau nicht Recht behält mit ihrer Meinung das sich dort nur Gesindel und Verbrecher rumtreiben.
Komplex wurde die Sche erst wo meine Töchter mir dann den ganzen zusammenhang erklärt haben, dies haben sie völlig freiwillig getan da sie sich sowieso völlig unwohl mit dieser Lügengeschichte gefühlt haben.
Es geht mich auch garantiert ganz viel an was mit meinen Töchtern bei meiner Exfrau passiert, denn wir haben ja das gemeinsame Sorgerecht. Und was haben mehrwöchige Abwesenheiten mit Vitalwerten zu tun ?
Wenn meine Töchter bei mir sind haben sie ihre Großeltern, Onkel, Tanten, Cousinen usw. , meine Lebensgefährtin habe ich noch nicht einmal mehr als einen halben Tag mit den Kindern allein gelassen. Nicht das ich ihr das nicht zutrauen würde, aber man tut einfach nicht.
Auch wenn der Lebensgefährte noch so freundlich usw. wäre bin ich als Vater jawohl die erste Anlaufstelle für jegliche Sachen die unsere Kinder betreffen.

Ich bin wirklich gespannt was der Rest der Forenleser und auch Leserinnen zu meinem Problem zu sagen hat.

mfg Herbert

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2015 15:31
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.
ok - das mit dem Handy habe ich verstanden. Hast Du quasi in Deiner Aufgabe als Admin entdeckt. Las sich anfangs wie Schnüffelei, und das sollte man bei Kids in dem Alter nicht tun.

Beim Rest sehe ich es allerdings keinesfalls so wie. Mit GSR hat das erst einmal nichts zu tun. Klar wäre es netter gewesen, wenn die Eltern sich über solche Sachen informieren. nur wenn KM das nicht tut, kannst Du auch nicht daran ändern. Genauso wie es Deine Entscheidng ist, Deine Kinder nicht länger als einen halben Tag alleine zu lassen (ich tue das übrigens regelmäßig... ), ist es auch die Entscheidung der KM ihrer Abwesenheit ihren Lebensgefährten damit zu betreuen. Und solange dieser kein verurteilter Sexulstraftäter ist, sollten eure Kinder auch damit zurecht kommen (und haben ja durch die Smartphones auch die Chance jederzeit Kontakt zu Dir aufzunehmen, wenn es nötig wird).

Insofern ich zu dem Thema zu sagen, dass das Problem ausschl in Deiner Wahrnehmung liegt und Du  den Dir geplatzten Kragen schnell wieder  flickst und am Besten ruhige und verständnisvolle Kommunikation zur KM aufbaust und schaust, wie Du helfen kann. Und sollte eine solche Kommunikation vom Grundsatz belastet und nicht möglich sein, so lass es einfach.

Darf ich die Kinder jetzt bei mir behalten bis meine Exfrau wieder vor Ort ist.
Darf ich oder sollte ich mich Informieren warum sie zur überdurchschnittlich langen Kur ist. Ich vermute wegen ihrer Depressionen, die Kinder sagen allerdings wegen ihrer gewaltigen Gewichtszunahme.
Auf welche Gesetze kann ich mich da berufen ?
Soll ich jetzt das ABR beantragen, weil sie nicht gerade zuverlässig ist ?

all das ist Quatsch - lass einfach stecken.

Und komm runter, in Deinem Post (ua ausgedrückt durch die Wahl der Emoticons) schwingt jede Menge Emotionalität mit

Gruß. Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2015 16:07
(@Mrs_Mima)

Hi,
Auch nochmal von  mir:
Von wem deine Ex die Kinder in IHRER Umgangs Zeit betreuen lässt geht dich  nichts an, du hast da auch  keinerlei Einfluss drauf.

Umgekehrt auch  nicht.

Und ich kann nichts Schlechtes  daran finden,  wenn der LG die Kinder in  der zeit betreut. Die haben ja sonst auch  sicher viel Kontakt.

Also mach dich locker und gestalte DEINE Umgangs Zeit so, wie DU es für richtig hältst und lass deine Ex das ebenfalls so handhaben.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2015 17:34
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Herbert,

Ich bin wirklich gespannt was der Rest der Forenleser und auch Leserinnen zu meinem Problem zu sagen hat.

zumindest ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen. Auch aus meiner Sicht spionierst Du Deine pubertierenden Töchter aus. Keine gute Sache. Früher wäre das das Lesen im Tagebuch gewesen, heute halt im Smartphone. Und für Tagebücher hätte es auch keinen "Admin" gegeben.
Zumal das "warten" von Smartphones sicherlich nicht das Auslesen von Whatts-App, SMS oder FB-Nachrichten enthalten sollte.

Wenn Du wirklich Sorge hast, dass hier missbrauch betrieben wird, sprich offen mit den Kids und kläre sie über Gefahren im Internet auf. Sichtungen von Kontakten oder Nachrichten solltest Du ansonsten nach Ankündigung und in ihrem Beisein durchführen, wenn Du sowas für pädagogisch sinnvoll hälst.

Ansonsten geht es Dich wie beschrieben, nichts an, wie die KM eine Fremdbetreuung organisierst. Genauso wenig hat es die KM anzugehen, wenn Du Oma /Opa / Deine LG zur Betreuung der Mädels in Deiner Umgangszeit einplanst. Und ganz ehrlich: Mit 11 und 14 sollten die beiden schon selber der KM die Meinung sagen können, wenn sie mit einer Betreuungssituation unzufrieden sind. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2015 17:48
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Herbert,

am großen Rad drehen bringt nichts als neuen Ärger, aber Du könntest der KM und dem LG anbieten in dieser Zeit den Umgang auszudehnen. Schliesslich wird es auch für den LG nicht so einfach sein, die Kinder solange alleine zu betreuen.
Also schluck den Ärger runter und mache ein freundliches Angebot.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2015 18:26
(@Mrs_Mima)

...nur frag ich mich  die ganze Zeit, was das für Betreuung  sein soll,  die zwei 11 und 14 Jahre alte  Mädels benötigen ausser Kühlschrank  füllen und Wäsche waschen. Irgendwie fällt mir nichts ein,  womit der LG überfordert sein könnte.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2015 18:37
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mima,

ich glaube dem TO gehts es eher darum, dass ein ihm fast Fremder (den Kindern sicher nicht) die Kinder betreut und da es Mädchen sind sich ihnen unsittlich nähern könnte.

@ herbert:

meine Pflicht die Kontakte usw. auf unseriöse und andere Dinge zu überblicken

Das du damit in die Privatspähre deiner Kinder eindringst ist dir hoffentlich bewusst. Wenn du das darüber hinaus noch heimlich tust, dann wirst du früher oder später damit konfrontiert werden, dass die jungen Damen das nicht gut finden. Zumal du ihnen damit signalisierst, dass du keinerlei Vertrauen zu ihnen hast.

Klar wäre es schön, wenn sie dich um Hilfe bei den 5 Wochen gebeten hätte. Aber sie ist weder in der Pflicht, noch hast du das Recht ihr das dann vorzuschreiben. Die Ex meines Mannes war letztes Jahr die 6 Sommerferienwochen komplett in Kur und das Kind wurde nach der Ferienfreitzeit halt bei veschiedenen Verwandten und Freunden untergebracht. Sie hatte das dann meinem Mann mitgeteilt mit dem verbot das Kind zu kontaktieren. Er fragte dann beim JA nach. Deren lapidare Auskunft war. Das telefonieren kann sie nicht verbieten. Das sie ihn nicht gefragt hat ist nicht schön, aber sie hat ja dafür gesorgte, dass das Kind nicht alleine ist. Auch wenn das ABR bei beiden liegt, kann er das Kind in der Zeit nicht einfach so zu sich holen.

Du kannst dir dann ausrechnen wie deine Chancen sind, da du derzeit kein ABR hast und die KM eben nicht unzuverlässig ist, sondern die Betreuung in ihrer Abwesehnheit durchaus gut geregelt hat. Ich würde kein Fass aufmachen. Ihr freundlich nochmal Hilfe anbieten und akzeptieren, wenn sie diese nicht will.

Was sagen eigentlich eure Kinder dazu? Gehen sie gerne nach Hause und zum LG oder würden sie leiber die 2 weiteren Wochen bei dir bleiben?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2015 18:53
(@Mrs_Mima)

Mnw,

Ja, das habe ich verstanden.  Ich meinte  nur herauszulesen,  dass er denkt, aufgrund des GSR die erste Wahl bei der Betreuung der Kids zu sein (in der Umgangs Zeit der KM) und dass er denkt,  bei der Auswahl der betreuenden Personen in der Mama-Zeit mitreden zu können.

Die Sorge, dass sich der LG den Mädels sexuell nähern könnte  habe ich zur Kenntnis genommen, wollte mich aber nicht äussern weil ich einen solchen Generalverdacht unmöglich finde.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2015 20:04




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

OK, dann hatten wir uns da mißverstanden

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2015 20:07
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Herbert,

auch ich teile die Ansicht der Vorschreiber.

Dennoch einige Anmerkungen:

Es geht mich auch garantiert ganz viel an was mit meinen Töchtern bei meiner Exfrau passiert, denn wir haben ja das gemeinsame Sorgerecht.

Der Großteil dessen, was bei KM passiert, fällt unter die Alltagssorge.
Solange hier keine Kindeswohlgefährdung im Raum steht, bleibt es dabei: Es geht Dich nichts an !

Auch wenn der Lebensgefährte noch so freundlich usw. wäre bin ich als Vater jawohl die erste Anlaufstelle für jegliche Sachen die unsere Kinder betreffen.

Da gebe ich Dir zwar grundsätzlich Recht und das wird in intakten Beziehungen genau so gehandhabt.
Bei ehemaligen Partnern, die das Kriegsbeil begraben haben, ist das auch ebenso häufig der Fall.

Den Status habt ihr m.E. aber nicht.

Denn offensichtlich gab es Streitigkeiten um den gewöhnlihen Aufenthalt der Kinder (wegen des Umzugs?):

Wir haben das GSR, sie hat das voläufige ABR nur unter der Auflage bekommen das sie mir die Kinder alle 2 Wochen zum Umgang usw. bringen und wieder abholen muss.

Insofern solltest Du Deine Energie darauf konzentrieren, daß dieser Zyklus auch während der Kur aufrecht erhalten wird.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2015 11:20