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aufenthaltsbestimmungsrecht

 
(@mike31)
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hallo leute,

vielleicht bin ich hier nicht richtig.aber ich habe eine frage die sehr eilt an euch.

Folgendes:

Ich habe mein Kinder 5 und 7 jahre alt am 26.03.09 von der kindesmutter die in ostfriesland wohnt und ich in der nähe von berlin abegeholt auf der fahrt zu mir fiel mir auf das die große nicht still sitzen konnte.bei mir angekommen schaute ich nach was sie hat ich fand mehrere große offene flecken an beinen und gesäß auf der frage hin ob die mama damit bei einem arzt mit ihr gewesen sei verneinte es meine tochter und sagte das mama dort babyöl drauf macht.ich ließ mir das von meiner ex frau telefonisch bestätigen und gab ihr auch zuverstehen das ich dieß ärztlich untersuchen lasse, sie willigte auch ein.

beim arzt stellte sich heraus das dieß die krankheit Impetigo ist und diese ansteckend ist. Ich habe dazu ein gutachten vom arzt das die auf unsauberkeit im haushalt der mutter zurück zuführen ist.
weiter wurde festgestellt das die kleine an starken untergewicht leidet und an entwicklungsstörungen im kindesalter, bei der großen kommt auch psychosomatische störungen hin zu.

Ich habe mit meinem anwalt eine EAO gestellt am 17 April auf übertragung des vorlaüfigen aufenthaltsbestimmungrechts.

Nun wie seht ihr meine chance das ich es bekomme.ich möchte beiden so schnell wie möglich psychologisch weiter helfen die möglichkeiten und überweisungen habe ich schon.

danke für jede antwort.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2009 15:06
(@Wolkenhimmel)

Hallo mike31,

vorab eine Frage: habt Ihr GSR?

Und eine Bemerkung zu Impetigo... ja, es ist hochgradig ansteckend, kann aber auf allen möglichen Ursachen beruhen. Ein Gutachten zum Thema "Sauberkeit im Haushalt der KM" - von einem Arzt der ebenjenen Haushalt vermutlich nicht kennt - halte ich für ein bisschen "dünn".

VG WH

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2009 15:24
(@mike31)
Schon was gesagt Registriert

ja wir haben das GSR.

Ähm die ärztin hatte ohne meines beiseins meine große tochter befragt und diese anwortete das sie diese stellen schon seit ende oktober hat.
Die gleiche krankheit hatte die große schonmal vor 2 jahren und da ging sie noch nicht bei der mutter im kindergarten oder schule.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2009 15:26
 Bart
(@bart)
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Hallo mike31,
was du uns an Info´s gibst ist etwas spärlich. Hol doch ein wenig aus und erzähl uns von der Vorgeschichte.

Ist dir früher nichts an den Kindern und ihrem Gesundheitszustand aufgefallen?

Hast du vom Gericht schon eine Nachricht bzw einen Termin bekommen.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2009 23:42
(@tinidani)
Schon was gesagt Registriert

beim arzt stellte sich heraus das dieß die krankheit Impetigo ist und diese ansteckend ist. Ich habe dazu ein gutachten vom arzt das die auf unsauberkeit im haushalt der mutter zurück zuführen ist.

Hallo,
mit Aussagen über die Hygiene im Haushalt deiner Exfrau wäre ich vorsichtig.
Meine Tochter hatte diese Krankheit auch. Die neue Frau meines Ex hatte das auch auf mangelnde Hygiene in meinem Haushalt geführt und so auch überall herumerzählt.
Mein Haushalt ist aber sauber und die gute Dame war noch nie bei mir zu Hause. Kann also solche Behauptungen nicht aufstellen.
Diese Krankheit kann viele Ursachen haben:

http://de.wikipedia.org/wiki/Impetigo_contagiosa

Gruß Tina

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Geschrieben : 18.05.2009 11:30
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Mike,

sehe die Spekulation über die Hygiene bei der Mutter auch als etwas dünn an. Allerdings wenn das seit Oktober so ist, dann ist es schon grenzwertig, da die KM offensichtlich nicht ernsthaft etwas daran ändert.

Siehst Du sie denn so selten, dass Dir das nicht früher aufgefallen ist?

weiter wurde festgestellt das die kleine an starken untergewicht leidet und an entwicklungsstörungen im kindesalter, bei der großen kommt auch psychosomatische störungen hin zu.

Das lässt schon vermuten, dass bei der KM so einiges nicht in Ordnung ist. Ob das aber für eine EA reicht, wage ich zu bezweifeln. Vermutlich wird das Gericht dann eine Familienhilfe etablieren, sprich Anleitung und Hilfe für die KM durch private Träger und das Jugendamt. Am Sorgerecht wird erst gerüttelt, wenn es gar nicht mehr anders geht. Letztes Mittel eben.

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2009 10:47