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Aufenthaltbestimmungsrecht macht Beantragung jetzt Sinn

 
(@alex67)
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Meine Frau wird nach 12 Jahren Ehe 2 Mädchen 7 und 10 Jahre ausziehen. Sie zieht in eine neue Wohnung 10 km vom gemeinsamen Haus ,
von Ihrem Freund angemietet und ausgestattet.
Sie möchte die Mädchen mitnehmen und 4-3 teilen. Die Aufgaben der Kinderbetreuung lagen in der Vergangenheit zu 80% bei Ihr da Sie von Anfang an Hausfrau war.

Sie war in ihren Aufgaben als Mutter meistens überfordert trotz Putzhilfe und Kinderhilfe sowie Kindergarten und Schulhort war alles eher mittelmäßig. Auch wenn die Kinder mal wirkliche ernsthafte Hilfe in Schule Versetzungsgefährdung oder soziales Gerangel hatten wusste Sie nie zu helfen und war recht schnell von allem genervt.

Ihre Geduld beim Umgang mit den 2 Mädels war nach 30 Minuten meistens aufgebraucht. Auch neigt Sie dazu die Kinder bei irgendwelchen Aktivitäten abzugeben möglichst viel möglichst bunt. " Wolllt Ihr" Klavier  Gitarre, Tanzen, Tennis, Sprachen, Reiten, Nachhilfe und am Wochenende noch Badmington, Bowlen.

Das Ergebnis das unsere Mädels momentan grosse Konzentrationsprobleme haben und sich nie länger wie 20 minuten mit was beschäftigen können.

Das Wertesystem meiner Frau ist 90% materialistisch und so gibt Sie das auch an die Kinder weiter.
Spielsachen werden gekauft und kurze Zeit später wieder entsorgt.
Blind in meiner Verliebtheit habe ich jahrelang schön brav die Kohle rangekarrt und nicht ganz unschuldig zugesehen.
Irgendwann hat mein Körper gesagt er will das nicht mehr. Es folgten Burnout und Depression. Seit der Erkenntiss ging es mit unserer Ehe den Bach runter da ich jetz
gekämpt habe.
Die letzten anderthalb Jahre war ich viel zu Hause und habe mich um meine Kinder gekümmert und ihnen Werte vermittelt.
Die Beziehung zu Ihnen ist denke ich sehr gut und total offen.
Ich habe ein gesichertes Einkommen mit Tagesfreizeit und kann alle Arbeiten zu Hause erledigen.

Meine Nochfrau ist ein Überraschungsei. In den letzten zwei Wochen hatte Sie jetzt insgesamt 3 Meinungen
Du kannst die Kinder haben die nerven mich
Nimm Du eine ich die andere in den Ferien dann teilen
Wir teilen 4:3 und wechseln

Desweiteren teilte Sie mir schon mit, das Sie mit Ihrem neuen gerne irgendwann nach Amerika auswandern würde.

Für meine beiden Töchter angesichts Ihrer Mutterqualitäten und wechselnden Meinungen nun endlich meine Frage.

Aufenthaltbestimmungsrecht für mich eher schwierig?
Wie kann ich verhindern das Sie es bekommt?
Wie kann ich Umzug der Kinder in andere Städte oder Länder vorbeugend verhindern?
Darf Sie die Kinder einfach so in Ihrer neuen Wohnung anmelden?

Welche Vereinbarungen ausergerichtlich haben nenneswerten Bestand oder Gültigkeit?

Vielen Dank für Eure geschätzte Hilfe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2013 19:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Alex,

Meine Nochfrau ist ein Überraschungsei. In den letzten zwei Wochen hatte Sie jetzt insgesamt 3 Meinungen
Du kannst die Kinder haben die nerven mich
Nimm Du eine ich die andere in den Ferien dann teilen
Wir teilen 4:3 und wechseln

jede dieser drei Ansichten ist zumindest schon mal ein Indiz, dass Deine DEF keine Umgangsboykotteuse ist.

Desweiteren teilte Sie mir schon mit, das Sie mit Ihrem neuen gerne irgendwann nach Amerika auswandern würde.

das hat derzeit nicht mehr Informationswert als die Absicht, irgendwann mal im Lotto zu gewinnen. Für eine Auswanderung speziell in die USA müssen einige Anforderungen erfüllt sein; dieses Einwanderungsland lässt nämlich nicht jeden rein, nur weil der das gerade chic findet.

Aufenthaltbestimmungsrecht für mich eher schwierig?

angesichts von

Die Aufgaben der Kinderbetreuung lagen in der Vergangenheit zu 80% bei Ihr da Sie von Anfang an Hausfrau war.

Ja. Es gibt keinen juristischen Grund, das um 180 Grad zu drehen. Auch das, was Dir am Ende Deiner Ehe an Fehlern aufgefallen sein will, ist kein Grund, Dir das ABR zu geben.

Wie kann ich verhindern das Sie es bekommt?

indem Du es nicht selbst beantragst; dann bleibt es bei Euch beiden.

Wie kann ich Umzug der Kinder in andere Städte oder Länder vorbeugend verhindern?

vorbeugend gar nicht. Falls solche Pläne tatsächlich konkret werden: Durch ein Veto, das Dir Dein "halbes" ABR ermöglicht. Erfolgsaussichten: Ungewiss.

Darf Sie die Kinder einfach so in Ihrer neuen Wohnung anmelden?

Kinder werden dort angemeldet, wo sie wohnen. Ob sie es allein "darf", spielt keine Rolle, wenn das zuständige Einwohnermeldeamt sich mit einer Unterschrift zufriedengibt.

Welche Vereinbarungen ausergerichtlich haben nenneswerten Bestand oder Gültigkeit?

keine.

In Summe solltest Du nicht darüber nachdenken, was Du Deiner DEF auf juristischem Weg alles verbieten kannst, sondern welche Lösungen sich aussergerichtlich finden lassen, um Eure Kinder möglichst unbeschadet durch den von Euch verursachten Schlamassel zu bringen. Die Voraussetzungen dafür scheinen nicht schlecht zu sein, wenn Deine DEF sogar von selbst ein Quasi-Wechselmodell anbietet. Darin kann man zwar den Versuch sehen, Unterhalt zu kassieren und die Kinderbetreuung trotzdem teilweise Dir zu überlassen. Andererseits: Aufgrund Eures bisherigen Einverdiener-Modells wirst Du sowieso erst einmal auch Unterhalt für sie und die Kids bezahlen müssen; dass ihr Neuer offenbar Kohle hat, spielt dabei keine Rolle.

Insofern: Nimm das Wechselmodell-Angebot an und bau es aus. Das Spiel heisst nicht "wie werfe ich möglichst viel Dreck auf meine Ex?" und auch nicht "wie nehme ich meiner Ex die Kinder weg?" oder "wie komme ich um Unterhalt herum?", sondern "wie können wir unseren Kindern beide Eltern maximal erhalten und als Eltern anständig miteinander umgehen?"

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2013 20:13
(@Brainstormer)

Moin Alex,

wie Martin schon ausgeführt hat, wird über das ABR nur auf Antrag entschieden. Das heißt, dass deine Ex, in der jetzigen Situation, nicht das Recht hat, die Kinder bei einem Umzug einfach mitzunehmen. Wenn sie ausziehen möchte, darf sie das gern allein tun.

Wenn du dir dies vergegenwärtigst, sind die wechselnden Meinungen deiner Ex erstmal irrelevant, denn sie ist nicht in einer Position, darüber zu bestimmen, was mit den Kindern passiert. Du hast die gleichen Rechte wie sie und deshalb ist es vor allem wichtig, was du möchtest und das teilst du ihr auch entsprechend mit und unterwirfst dich nicht einfach ihren Ansagen.

Allerdings solltet ihr versuchen, auf eine Lösung hinzuarbeiten, mit der ihr beide leben könnt und diese in einer Elternvereinbarung festhalten, bevor deine Ex ausgezogen ist. Solltet ihr zu keiner Einigung kommen, bereite dich auch auf den Fall vor, dass deine Ex die Kinder trotzdem einfach mitnimmt und somit Fakten schafft. Hier bietet sich die Kontaktaufnahme zum Jugendamt und einem Fachanwalt für Familienrecht bereits im Vorfeld an.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2013 21:39
(@alex67)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Eure Hilfe,

beim Jugendamt war ich als Sie mal für 3 Tage weg war ohne Bescheid zu sagen (am Anfang Ihrer Affaire) und habe die Damen dort um Rat ersucht und mit der Situation vertraut gemacht. Als meine Frau unsere ältere Tochter gegen meine Einverständnis 1 Woche aus der Schule genommen hat, ohne Entschuldigung, um mit Ihr Oma und Opa zu besuchen habe ich mich per Mail ebenfalls an die Ansprechpartnerin zwecks Rat gewandt.

Bei einem Anwalt war ich schon der hat mir eine Notnummer für alle Fälle gegeben.

Ich denke die Meinung von Martin bezüglich des ABR entspricht auch dem was ich schon vermutet habe. Man kann irgendwas lostreten was die ungewünschte Richtung annimmt und dann hat man eine Entscheidung die wirklich nichts bringt sondern nur schadet. Denke je länger ein Wechselmodell läuft desto schwieriger ist  es auch das später zu kippen. Vielleicht habe ich ja auch Glück und der Neue hat keine Lust auf pupertierende Mädchen.

Übrigens noch eine ganz andere Sache die zwei Mädchen haben mir und ihr vor der Trennung täglich gesagt ich soll Mama verlassen das wird nie mehr und das macht man nicht was sie getan hat.

Ist das normal für Kinder denn ich dachte die wollen immer das Partner zusammenbleiben.

Kann ich noch irgendwas beachten was "Man" im Vorfeld richtig machen solte.

Danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2013 20:22
(@Brainstormer)

Moin Alex,

ich entnehme deinen Aussagen, dass du deine Frau samt Kinder ziehen lassen willst, ohne vorab Themen, wie z. B. Umgang einvernehmlich zu regeln und schriftlich festzuhalten. Warum? Das ABR brauchst du dazu nicht.

Du begibst dich damit in die gleiche unbequeme Lage, als wenn du selbst ausgezogen wärst. Sie hat anschließend alle Möglichkeiten, dich zu erpressen und dir das Leben schwer zu machen. Warum sollte sie dann noch Interesse an einer Einigung haben? Vermutlich werden dann ihre Forderungen kommen und die werden so aussehen, dass sie ja nur das haben möchte, was ihr zusteht - was nichts anderes bedeutet, als "ich nehme soviel ich kriegen kann". Deine Entscheidung...

Übrigens noch eine ganz andere Sache die zwei Mädchen haben mir und ihr vor der Trennung täglich gesagt ich soll Mama verlassen das wird nie mehr und das macht man nicht was sie getan hat.

Ist das normal für Kinder denn ich dachte die wollen immer das Partner zusammenbleiben.

.Normal ist das sicher nicht. Das spricht für mich dafür, dass deine Mädels kein allzu gutes Verhältnis zur Mutter haben.

Kann ich noch irgendwas beachten was "Man" im Vorfeld richtig machen solte.

Ein ausführliches Studium der TrennungsFAQ dürfte helfen, dir die Augen etwas zu öffnen.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2013 22:46