Moin mahjo.
Indem Du hier immer wieder die selben sorgerechtsfernen Argumente 'runterbetest', zeigst Du, wie wenig Du von Inhalt und Reichweite des Sorgerechts verstanden zu haben scheinst.
In Deinem letzten Beitrag gibt es mE nur einen Grund, die Entscheidung des Vaters punktuell gerichtlich ersetzen zu lassen bzw. Dir in der Frage die alleinige Entscheidungsbefugnis zusprechen zu lassen: Unterschrift für den Kinderausweis.
Es ist unerheblich, ob die Situation für Dich nervig und lästig ist, ob der Vater Umgang wahrnimmt oder auf Beistand und Jugendamt reagiert.
Du führst nicht einen Grund an, der auf das Kindeswohl zielt.
Im Gesetz (1671 BGB) ist ganz klar das Kindeswohl als Entscheidungskriterium herausgestellt. In seiner Gesetzesbegründung setzt der Gesetzgeber zwar ein Mindesmaß an elterlicher Kooperation voraus, macht aber klar, daß erst ein erhebliches Maß an konkreter Beeinträchtigung des Kindes einen Eingriff in elterliche und kindliche Grundrechte aus Art 6 GG rechtfertigt.
Dies wird von der Rechtsprechung bestätigt (OLG Brandenburg).
Zudem gilt als allgemeiner Grundsatz jeden staatlichen Handelns:
Das Verhältnismäßgkeitsprinzip
Dieses Prinzip besagt, daß eine Maßnahme, und erst recht ein Grundrechtseingriff, notwendig, geeignet und angemessen sein muß.
https://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip_%28Deutschland%29
Die von Dir angestrebte Alleinsorge ist
nicht notwendig, da die fehlende Zustimmung des Vaters leicht ersetzt werden kann,
nicht geeignet, da sie die erwünschte Mitwirkung des Vaters konterkarriert,
nicht angemessen, da es mildere Mittel des Eingriffs gibt, dem Mangel abzuhelfen.
Wenn Du es darauf anlegst, dann wirst Du angesichtst unserer miesen Familienjustiz recht leicht mit einem Antrag auf Alleinsorge durchkommen.
Dazu wirst Du nicht einmal einen Anwalt brauchen.
Du hast in Deiner mütterlichen Stellung eine hohe Verantwortung. Die Frage ist daher vielmehr, ob Du die vollständige Alleinsorge anstreben solltest, statt Dich auf das Notwendige zu beschränken.
Und zuletzt:
Statt jetzt radikal zu werden, könntest Du der Trauer nachgehen, daß der Mann, den Du zum Vater gewählt hast, nicht so ist, wie Du Dir das erträumtest.
Du bist offenbar stinkend sauer über Dich selbst, über Deine Selbsttäuschung zum Zeitpunkt der Paarung.
W.
Hi Wildlachs,
offenbar stinkend sauer über Dich selbst, über Deine Selbsttäuschung zum Zeitpunkt der Paarung.
was zum Teufel rauchst du?
Gruss horst
Zudem gilt als allgemeiner Grundsatz jeden
staatlichenHandelns:
Das Verhältnismäßgkeitsprinzip
vs.
Du bist offenbar stinkend sauer über Dich selbst, über Deine Selbsttäuschung zum Zeitpunkt der Paarung.
Das passt irgendwie nicht zusammen. Kennst du Mahjoko persönlich? Bist du gar ihr Ex???
Um Vermutungen über Fühlen, Denken und Handeln eines Menschen anstellen zu können, bedarf es keines persönlichen Kennens oder gar einer Paarbeziehung.
Es bedarf einiger Daten zur Person, Kenntnis darüber, wie Menschen funktionieren, Erfahrung, Einsicht und ein bisl die Möglichkeit 1 und 1 zusammenzählen zu können.
🙂
Im Übrigen stellen wir tagtäglich eine Vielzahl solcher Vermutungen und Einschätzungen anderer Menschen an. Ohne diese wäre soziales Zusammenleben und Vertrauen gar nicht möglich.
Mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip in staatlichen Entscheidungen hat das tatsächlich nicht viel zu tun - habe ICH so ja auch nicht in Verbindung gebracht.
Wenn DU, MP, das in Verbindung bringst, dann solltest Du DICH erklären.
😉
W.
Im Übrigen stellen wir tagtäglich eine Vielzahl solcher Vermutungen und Einschätzungen anderer Menschen an. Ohne diese wäre soziales Zusammenleben und Vertrauen gar nicht möglich.
Im realen Leben ist das sicher so, aber in einem mehr oder weniger anonymen Internetforum? Ich denke eher nicht. Ich persönlich verkneife mir da lieber psychoanalytische Ferndiagnosen 😉
@all: Sorry, ab jetzt gehe ich auch wieder BTT.
vs.
Das passt irgendwie nicht zusammen. Kennst du Mahjoko persönlich? Bist du gar ihr Ex???
Hehe, nee, das ist er nicht. So stark versucht sich mein Ex eher nicht, in mich reinzudenken und nachzuvollziehen.
LG - Life´s good, meistens! 😉
Moin.
Nix analytische Diagnosen.
Mit 'Reindenken' und 'Nachvollziehen' sehe ich mich sehr viel besser beschrieben.
🙂
W.
Mit einer Sorgevollmacht haben wir uns "verglichen". Der Richter hätte das Sorgerecht auch auf mich alleine übertragen, selbst das JA hat sich dafür ausgesprochen. Da die Kinder aber sehr ungerne damit befasst sind, habe ich entschieden, den Schritt zu lassen, denn mehr als Entscheidungsbefugnis brauche ich nicht. Die Kinder wären sonst auch vom Richter befragt worden, und ihnen ist das ganze extrem unangenehm.
Was sprach für eine Übetragung: er war nachweislich mehrfach nicht zu erreichen, wenn es um Entscheidungen ging, er hat offensichtlich keinerlei Ahnung von den Kindern, und er agierte sehr dummdreist und widersprach sich fortlaufend selbst, als er meinen Antrag diskreditieren wollte. Der Richter kannte uns ja von den vorherigen Verhandlungen zu anderen Themen und zeigte sich nicht begeistert vom Benehmen des Vaters.
LG - Life´s good, meistens! 😉
Glückwunsch.
Du kannst nun frei entscheiden und ihm ist das SR nicht weggenommen. Ich denke so habt ihr beide "gewonnen"
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen