Karlchen,
lies dich bitte durch die Threads der TO erstmal durch, bevor du hier urteilst.
Auch wenn es oft kaum vorstelbar ist, hier gibt es nunmal einen Vater, der keinerlei Unterhalt zahlt, die Kinder sporatisch 2-3 mal im Jahr nimmt, keine Psot annimmt und alle Zusammenarbeit udn alle Unterschriften erstmal verweigert.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich mag es nicht, wenn Täter zum Opfer gemacht werden. Dass er sich einbringt und kümmert und Umgang ausübt, ist ausdrücklich gewünscht. Es passiert aber nicht, seit Jahren. Da muss man sich nicht wirklich fragen, was es bei dem Vater "anrichtet", wenn man ihm das Sorgerecht entzieht. Der Arme. Vielleicht hatte er ja eine schwere Kindheit :heu:
In der Kindererziehung soll man mit logischen Konsequenzen auf unerwünschtes Verhalten reagieren. Das kann man auch hervorragend auf renitente Elternteile anwenden. Von Mahjoko zu verlangen, dass sie ihre Gefühle in den Griff bekommen soll, finde ich anmaßend. Selbstverständlich muss man darauf, dass ein verweigernder Elternteil Rennereien, Nerven und Geld kostet völlig gechillt reagieren. Na. Klar. Doch.
Ich würde das ASR beantragen, hilfsweise das ASR in den Teilbereichen x und y. Danach kann man dann auch erwarten, dass sie alles gechillt veratmet.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
es ist echt schade, dass hier gleich voll der Angriff erfolgt weil eine Mutter über eine Alleinsorge nachtdenkt. Dieses Forum ist dazu da Trennungseltern weiterzuhelfen die in schwierigen Situationen sind. Egal ob Mutter oder Vater.
Die Geschichte die wir hier seit Jahren verfolgen zeigt einen Vater der seine Verantwortung nicht annimmt. Und wer seine Verantwortung nicht trägt oder nur nutzt um dem anderen das Leben schwer zu machen handelt nicht im Sinn der Kinder!
Einem Vater mit dieser Vorgeschichte würden hier viele raten die medizinische Alleinsorge zu beantragen - warum nicht auch einer Mutter?
Und ja, es gibt schlechte Mütter, genauso wie es schlechte Väter gibt.
Zu meiner eigenen Entscheidung die Alleinsorge zu beantragen stehe ich auch noch Jahre danach. Es war die einzig richtige Entscheidung. Und ich hätte sie schon früher treffen sollen! Mein Sohn hatte wochenlang unnötige Schmerzen weil sein Vater einer notwendigen, kleinen und unabwendbaren OP nicht zustimmen wollte und vorher ewig nicht erreichbar war. Ich habe nicht nur einen Arzt aufgesucht, und ich habe den Vater zum Arttermin mit eingeladen - trotzdem konnte /wollte er der OP lange nicht zustimmen. Ich finde es nicht sinnvoll in so einem Fall ein Kleinkind über Wochen mit Schmerzmitteln zu behandeln wärend der andere Elternteil abwartet.
Das wurde dann auch vom Gericht so gesehen. Im Nachhinein hat mein Ex irgendwann selbst gesagt das es richtig war, weil er mit diesen Entscheidungen überfordert war. Was wohl für ihn später auch mit ein Grund war die Kinder zur Adoption frei zu geben. Er fühlt sich heute freier, einfach weil er rechtlich kein Vater mehr sein muss.
Nicht jeder Mensch ist gerne Mutter oder Vater, manche stellen zu spät fest, dass das nichts für sie ist. Und ein Vater der sich so wenig um seine Kinder kümmert könnte z.B. einer sein, den das Vatersein überfordert. Mir ist klar, solche Väter haben wir hier nicht aktiv im Forum - aber es gibt sie.
Und wenn du einen Geschäftspartner hättest der wochenlang nicht erreichbar ist und einen wichtigen Termin verbrummt - du würdest mit diesem Geschäftspartner nicht mehr zusammenarbeiten wollen. Vielleicht noch nach dem ersten Mal, aber nach dem zweiten Mal? Im vorliegenden Fall gab es solche Unzuverlässigkeiten über Jahre, immer wieder und wieder. Wenn wir das als Geschäftsbeziehung sehen ist es untragbar.
LG
nadda
Pardon.
Wo ist hier 'voll der Angriff' zu erkennen?
Werden als 'Angriff' schon Beiträge aufgefaßt, die nicht ganz dem entsprechen, was die TO hier lesen möchte?
Hier denkt eine Mutter über die komplette Alleinsorge nach und führt dabei überwiegend sachfremde Argumente an, bleibt den konkreten Nachweis schuldig, daß
- die Mitsorge des Vaters zu erheblichen Problemen beim Kind führt, und
- die Alleinsorge besser fürs Kind ist.
Ob er zahlt oder Umgang pflegt, ist für das Sorgerecht völlig unerheblich, ebenso, ob die Mitsorge als unangenehm und anstrengend empfunden wird usw.
Die TO muß sich die unangenehme Frage gefallen lasen, warum sie mit einem Mann Kinder hat, der so gar nicht ihren Vorstellungen enspricht und den Vater nun im jahrelangen Dauerfeuer bearbeitet (was wohl auch dem JAmt aufgefallen ist), statt loszulassen, zu trauern und NUR die für die Kinder wesentlichen Entscheidungen anzugehn, die unbedingt sein Mitwirken erfordern.
Alles, was darüber hinaus geht, ist mE überzogen und überrissen und erweckt bei mir den Eindruck eines Rachefeldzuges.
Die paar Entscheidungen, zu denen er sich rühren muß, sind an einer Hand abzählbar und gerichtlich rasch abgefrühstückt.
Ja. Die TO trägt mE Verantwortung für die unmittelbaren Folgen ihrer Entscheidungen, dafür wie die Komplettentsorgung vom Vater aufgefaßt werden könnte... bis hin zu gekränkten und gefährlichen Reaktionen seinerseits.
Nochmals: Die TO sollte sich strikt auf die Entscheidungen konzentrieren, die UNBEDINGT sein väterliches Mitwirken erfordern. NUR zu diesen sollten die Mutter seine Entscheidung familienrechtlich ersetzen lassen, wenn er
- sich nicht rührt oder
- sich ablehnend einläßt.
Mehr nicht!
Im Übrigen: Im umgekehrten Fall würde ich nicht anders urteilen, eher sogar noch behutsamer mit der Alleinsorge umgehen, für den Erhalt der gES eintreten.
W.
Moin mahjoko
Dein Eingangsbeitrag bezieht sich in punkto Benennung als auch in den verlinkten Beiträgen klar auf Umgang und Unterhalt als Schwerpunkt für Deine Abwägung, das ASR zu beantragen. Nebenbei sagst Du, dass Du es Leid bist, Unterschriften hinterher zu jagen. DAS könnte ich verstehen, für einen ASR-Antrag allerdings etwas dürftig. Umgang und Unterhalt - Deine Bezugsthemen - haben mit dem SR nichts zu tun. Ich kann verstehen, wenn Du Deine Bemühungen nicht fruchten siehst und die Nase daher voll hast. Nur - dann lass Deine Bemühungen sein und konzentriere Dich auf das für Dich als betreuender ET notwendige Maß.
Es geht nicht um Deine Vorstellungen, wie Unterhalt oder Umgang zu erfolgen haben, sondern darum, ob Dir Deine Ausübung des SR im Rahmen des GSR über die Maßen erschwert bzw. unmöglich gemacht wird.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
vielen Dank für all den Input in der Zwischenzeit!
Ich schaffe es nicht mehr, auf alles einzeln einzugehen.
Ich finde viele Punkte überlegenswert und gleiche die nochmal mit meinem Ansinnen ab!
In meinen Augen ist die SorgePFLICHT, die beide ET haben, mit Leben zu erfüllen.
Jemand, der sich drückt, untertaucht, nicht erreichbar ist, mit Ausreden um sich wirft oder lethargisch nichts tut, je nach anno domini, kommt seiner PFLICHT nicht nach.
Es ist das Sorgerecht UND die -pflicht. Nicht nur das Recht.
Das Recht wiederum bedeutet mehr, als sich hoheitsvoll gegen alles mögliche durch wiederkehrendes Totstellen zu sperren.
Das Wohl der Kinder wird durch einen überlasteten und hypergenervten AET absolut strapaziert. Das gSR dient ihnen eben nicht zum Wohl.
Nur weil stoisch auf das Recht gepocht wird weil es halt ein Recht wäre, sehe ich nicht, warum ich bei anhaltendem Verstoß gegen das Recht (inklusive der Pflicht) bzw. nicht Wahrnehmen und aktivem Nichterfüllen dieses Rechts nicht versuchen sollte, selbständig in diesem Rechtssinn zu werden.
Natürlich mit Anwalt. Sonst hatte ich mich in Familiendingen vor Gericht selbst vertreten, aber hierfür hätte ich gerne anwaltlichen Rückhalt.
LG, mahjoko
LG - Life´s good, meistens! 😉
:thumbup:
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin
M.E. vermengst Du Sorge mit Betreuung. Und ich kann mich nur wiederholen: Du nimmst Deine Vorstellungen, wie das Beziehungskarussell auszusehen hat, und definierst hierrüber die entsprechenden rechtlichen Begriffe mir Deiner Gewichtung.
In meinen Augen ist die SorgePFLICHT, die beide ET haben, mit Leben zu erfüllen.
Was Du meinst, betrifft nicht das Sorgerecht, sondern die Erziehung der Kinder, dabei ist ein auch wie immer gearteter Umgang Voraussetzung.
Jemand, der sich drückt, untertaucht, nicht erreichbar ist, mit Ausreden um sich wirft oder lethargisch nichts tut, je nach anno domini, ...
Wovor drückt er sich, wann taucht er zu welchem Thema unter bzw. ist nicht erreichbar, ebenso werden Ausreden zu welchen sorgerechtswichtigen Dingen lethargisch ignoriert? Du bist frustiert, genervt, vielleicht auch wütend. Mehr erkenne ich nicht als Wirkung seines Verhaltens. Nur verstehe ich auch nicht, wieso Du das so empfindest und dies auf das SR projezierst?
Hallo,
v... , kommt seiner PFLICHT nicht nach.
Es ist das Sorgerecht UND die -pflicht. Nicht nur das Recht.
Nein. Wie bereits gesagt hat das nichts damit zu tun und entspringt eher Deinem Empfinden der Situation.
Das Recht wiederum bedeutet mehr, als sich hoheitsvoll gegen alles mögliche durch wiederkehrendes Totstellen zu sperren.
Wenn er das in Angelegenheiten tut, die das GSR betreffen (KiTa, Schule, Umzug etc.), dann stimmt das.
Das Wohl der Kinder wird durch einen überlasteten und hypergenervten AET absolut strapaziert. Das gSR dient ihnen eben nicht zum Wohl.
Was ist ein AET? A steht für Allein, ET für ElternTeil. Von daher kann ich den zweiten Satz nicht einordnen.
Nur weil stoisch auf das Recht gepocht wird ...
Gemeint ist wohl das GSR, richtig?
... weil es halt ein Recht wäre,...
Falsch, nicht 'wäre', sondern es ist eins. Ob Dir das gefällt oder nicht.
... sehe ich nicht,...
Es geht nun mal nicht um Deine Anschauung von Recht und Gesetz, sondern um den Gebrauch derer in ihrer Auslegung.
... warum ich bei anhaltendem Verstoß gegen das Recht (inklusive der Pflicht) bzw. nicht Wahrnehmen und aktivem Nichterfüllen dieses Rechts nicht versuchen sollte, selbständig in diesem Rechtssinn zu werden.
Du hast m.E. bisher nicht einen Verstoß bzgl. des GSR durch den KV geschildert, welcher es erfordern würde, dass das ASR für Dich notwendig, ja sogar nur sinnvoll wäre.
Was eigentlich erhoffst Du Dir an Besserung, wenn Du das ASR besitzen solltest? Welche real existierenden Probleme würden dann eleminiert werden?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo @Oldie,
Zitat von: mahjoko am 04. März 2016, 08:16:48
... sehe ich nicht,...Es geht nun mal nicht um Deine Anschauung von Recht und Gesetz, sondern um den Gebrauch derer in ihrer Auslegung.
was sagt das gSR in der Auslgegung?
Irgendwas von gemeinsam, schwant mir. Ich frage ernsthaft.
LG, mahjoko
LG - Life´s good, meistens! 😉
hi,
ich denke, Oldie meint dass das Recht einem zusteht, egal, ob KV es ausübt oder nicht. Du (und auch ich) knüpfen es an aktiver Teilhabe am Leben des Kindes und aktiver Sorge.
Ist schon witzig. Wenn wir BET aufhören würden uns zu sorgen (ich kauf mal ab heute nicht mehr ein, Schule, Kita geht mich nix mehr an...) wäre das Geschrei groß. Dann erfüllen wir unsere sorgePFLICHT nicht mehr.
Manche BETs können das nach Gusto handhaben...mal sorg ich mich, mal lass ichs oder ich sorg mich nie, ist auch egal....aber das Recht...hahaaaaa...wenn ich wollte, könnt ich ja (ich will nur nicht, ätschibätsch).
Ich kann dich sooo gut verstehen, mahjoko, ich würd genauso handeln wie du (hätte es wahrscheinlich schon weit früher getan).
Mima
Wenn wir BET aufhören würden uns zu sorgen (ich kauf mal ab heute nicht mehr ein, Schule, Kita geht mich nix mehr an...) wäre das Geschrei groß. Dann erfüllen wir unsere sorgePFLICHT nicht mehr
Vorsicht, da vermischt du wieder etwas: Was du meinst wäre eine Verletzung der Fürsorge-, Aufsichts- und Erziehungspflicht. Diese würde auch für mahjokos Ex während des Umgangs gelten, wenn er Umgang wahrnehmen würde. Beim gSR handelt es sich aber wie schon geschrieben um ein Recht, dass der Rechteinhaber nicht einfordern muss. Das nervt in diesem konkreten Fall sicherlich, ändert aber nichts an den Voraussetzungen.
ja, klar, das kann ich auf rechtlicher Ebene nachvollziehen. Aber ich finde, man kann hier nicht nur die rechtliche Ebene bei solchen Überlegungen einbeziehen.
Nehmen wir mal an, BET benötigt eine Unterschrift für Anmeldung in Schule, Kontoeröffnung etc....
UET hat kein Interesse am Leben des Kindes und auch keinen Umgang.
Wie zum Geier will er dann beurteilen können, welche Schule für das Kind gut ist, ob ein Konto nötig ist etcpp...Warum sollte dann seine Unterschrift erforderlich sein???
Kommt rüber, was ich meine?
Mima
Hallo,
im Prinzip gibt es zwei Ebenen, die heute aber eng miteinander verwoben sind.
In Alltagsfragen entscheidet der BET alleine. Deshalb ist das gemeinsame Sorgerecht in gewisser Weise unwichtig. Da aber natürlich der UET mit gemeinsamer Sorge sich auch beteiligen will, gibt es mittlerweile eben doch einige Frage wo beide Unterschriften erforderlich sind.
Wenn sich ein UET nun aber gar nicht kümmert und nicht reagiert wird das für den BET zum großen Problem. Selbst wenn es nur wenige Fragen sind, so dass der BET nur aller paar Jahre vor Gericht ziehen muss um die Unterschrift zu bekommen, so ist das eben doch sehr belastend.
Letzlich macht gemeinsame Sorge eben nur dann Sinn, wenn es ein Minimum an Kooperation gibt. Ist diese nicht gegeben, dann kann es auch keine gemeinsame Sorge geben.
VG Susi
Moin.
Der Beitrag von susi bedarf der Ergänzung, sogar einer Korrektur.
Inhalt und Reichweite der elterlichen Sorge sind ua konkret ab §§ 1687 geregelt.
- Gemeinsam entscheiden müssen SR-Eltern nur bei Fragen von erheblicher Bedeutung für das Kind.
- In der 'Alltagssorge' entscheidet der Elternteil (mit SR), bei dem sich das gem. Kind gerade aufhält.
- Ohne Sorgerecht bleiben dem betreffenden Elterteil nur Entscheidungen der alltäglichen Betreuung.
Rechtskommentare weisen darauf hin, daß die scharfe Trennung dieser Bereiche nicht immer möglich ist.
Ich kenne nicht viele Entscheidungen, in denen Dritte zwingend auf Zustimmung/Unterchrift beider ET bestehen.
In Kita/Kiga und Schule wird da schon mal darüber hinweggesehen.
In anderen Fällen, bei erheblichen und absehbaren medizinischen Eingriffen etwa, dürfte es ausreichen, wenn der andere SR-Elternteil zur Kooperation und Zustimmung aufgefordert wiird mit dem Zusatz, bei Nichreaktion von seiner Zustimmung auszugehen. Das ist zwar juristisch nicht ganz zulässig, wie bei den Kaufleuten, könnt aber ausreichen, die Entscheidung ohne Zustimmung fällen zu können.
Kommt Post einfach zurück oder bleibt innerhalb der gesetzen Frist unbeantwortet, dann sehe ich für eine gerichtliche Ersatzentscheidung oder eine Übertragung wenig Hindernisse.
Für den Entzug der gesamten ES sehe ich auch dann keinen Grund, solange ein Kind durch gES nicht dauerhaft und nachhaltig gefährdet wird.
(Siehe dazu auch eine ausführliche Begründung des OLG Brandenburg zu Eingriffen ins Elternrecht. Dieses OLG geht von recht hohen Eingriffsschwellen aus. Bitte ergurgeln)
W.
Kommt rüber, was ich meine?
Na klar, ich verstehe, was du meinst und das sehe ich genauso. Das ist sozusagen der Preis den einige zahlen müssen für die vereinfachte Gewährung des gSR...
Hallo,
Ich kenne nicht viele Entscheidungen, in denen Dritte zwingend auf Zustimmung/Unterchrift beider ET bestehen.
In Kita/Kiga und Schule wird da schon mal darüber hinweggesehen.In anderen Fällen, bei erheblichen und absehbaren medizinischen Eingriffen etwa, dürfte es ausreichen, wenn der andere SR-Elternteil zur Kooperation und Zustimmung aufgefordert wiird mit dem Zusatz, bei Nichreaktion von seiner Zustimmung auszugehen. Das ist zwar juristisch nicht ganz zulässig, wie bei den Kaufleuten, könnt aber ausreichen, die Entscheidung ohne Zustimmung fällen zu können.
Kommt Post einfach zurück oder bleibt innerhalb der gesetzen Frist unbeantwortet, dann sehe ich für eine gerichtliche Ersatzentscheidung oder eine Übertragung wenig Hindernisse.
Ja, in der Praxis wird gelegentlich darüber hinweggesehen, weil man es menschlich handhabt. Nur ist es rechtlich nicht zulässig und jeder, der dabei übergangen wird kann dem Arzt, der Schule, dem Kiga, richtig Ärger machen. Das führt dazu, dass eben auf beiden Unterschriften bestanden wird, auch wenn man in der Sache kulant ist, wenn man kann.
War es früher möglich einfach einen Kinderpass zu beantragen wird heute manchmal schon auf Anwesenheit beider Eltern bestanden. Bei einer weiterführenden Schule gibt es heute auch kaum Spielraum und ein Arzt, der einen Eingriff ohne beide Unterschriften vornimmt, kann sich trotz Kulanz und dann vielleicht tatsächlichem Notfall warm anziehen. Nur das Kind wird doch 2 Woche oder Monate warten können -- oder?
Außderdem gibt es auch hier im Forum immer wieder die Frage, "ich habe gSR, kann ich verbieten?" "Muss man mich nicht fragen?" Die Antwort ist klar ja und damit gibt es auch eine Pflicht der zuständigen Stellen auf beiden Unterschriften zu bestehen.
Ich denke nicht, dass Grauzonen als Ausweg akzeptiert werden müssen. Gelegentlich ja, aber nicht dauerhaft.
VG Susi
Moin
Ich frage ernsthaft.
Jep, das glaube ich Dir auch. Und es wäre nett, auch meine Fragen als ernst gestellt zu betrachten.
Was eigentlich erhoffst Du Dir an Besserung, wenn Du das ASR besitzen solltest? Welche real existierenden Probleme würden dann eleminiert werden?
Denn wie soll ich das Wort 'gemeinsam' worauf anwenden, wenn Du sorgerechtsrelevante Vorgänge nicht beim Namen nennst, welche blockiert wurden bzw. weiterhin werden? Du musst Dir doch darüber bereits Gedanken gemacht haben. Denn das muss auch in einem ASR-Antrag als Begründung formuliert werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin
Jep, das glaube ich Dir auch. Und es wäre nett, auch meine Fragen als ernst gestellt zu betrachten.Denn wie soll ich das Wort 'gemeinsam' worauf anwenden, wenn Du sorgerechtsrelevante Vorgänge nicht beim Namen nennst, welche blockiert wurden bzw. weiterhin werden? Du musst Dir doch darüber bereits Gedanken gemacht haben. Denn das muss auch in einem ASR-Antrag als Begründung formuliert werden.Gruss oldie
Wichtig:
Ich bekomme keine Antwort auf jegliche Anfragen (von Schule über Glaubensbezeugnisse oder Gesundheitsfragen ..).
Ich bekomme keine Unterschriften von ihm für Kinderausweise. (Urlaub gecancelt.)
Ich bekomme keine Unterschriften von ihm für Therapien. (Vor Gericht bekommen.)
Post kommt zurück, wenn die Annahme bestätigt werden muss, oder wird nicht beantwortet.
Von Verweigerung habe ich nicht gesprochen, er ist einfach nicht erreichbar. Wenn ich lange genug warte, taucht er durchaus wieder auf. Nach mehreren Wochen bis Monaten bisher.
Lästig:
Ich bekomme keine Rückmeldung, ob irgendwas in/nicht in seinem Sinn ist, entscheide nach Gutdünken und drehe später Kapriolen, wenn er doch noch eine Meinung entwickelt.
Ich weiß nie, wo er sich aufhält, ergo, wie ich ihn erreichen kann.
Ich weiß nicht, was er macht. - Mal höre ich, die letzten 6 Monate war er krank und war daher nicht zu erreichen. - Mal kommt er nach drei Monaten "weg sein" aus dem Ausland wieder wie Kai aus der Kiste. - Mal ist er wochenlang nicht zu Hause (Postanschrift) ohne ein Wort. Erwerbstätig, Frührentner, Fortbildung, arbeitslos? Keine Ahnnung, weil es mich nichts angeht. Einzige Info war vor Jahren einmal vorab: "fahre jetzt länger weg, melde mich, wenn wieder da, aber das kann dauern".
Er reagiert auch nicht auf die Beistandschaft.
Er reagiert kaum auf das Jugendamt.
Nervig:
Umgang scheint er manchmal zu brauchen, dann ist es superdringend und eilig, am besten sofort, egal ob Tag oder Nacht. Sonst kündigt er immer wieder Umgang an, kommt er aber nicht.
Wenn er ihn braucht, dann so dringend, dass es in Randale ausartet.
Unterhaltsklärtung kommt nicht voran, weil ich die kostengünstige Beistandschaft nutze. Für ein Kind mit Titel Zwangsvollstreckung und Sachpfändung weil nicht bedient, im anderen Fall (andere Altersstufe) überhaupt keine Reaktion (Recherchieren Sie doch, ich mache keine Angaben! 😛 ) und jetzt gerichtliche Aufforderung auf Herausgabe.
Einbehalten von relevanten Dokumenten (Taufpapiere, Geburtsurkunden etc.).
Wie oft soll ich das denn noch runterbeten, Oldie? 😉
Auf jeden Fall ist die elterliche Kooperation bei uns tendenziell nicht so gegeben. Und es liegt nicht an mir. Finde ich.
Es geht nicht darum, dass man alles irgendwie anders regeln kann. Mache ich ja immer. Ich will ihm nichts wegnehmen, niemals. Aber ich bin nicht Privatdetektiv, um ihn aufzuspüren oder um Alternativen zu finden. Ich bin ein durch das gSR eingeschränkter Elternteil.
Ich regel alles alleine, das will ich aber künftig, ohne ständig Angst zu haben, dass er diesesmal oder jenesmal kommt und irgendeinen Akt reklamiert. Alles gehabt.
LG - Life´s good, meistens! 😉
Hi MP,
Diese würde auch für mahjokos Ex während des Umgangs gelten, wenn er Umgang wahrnehmen würde.
Den Konjunktiv kannst du ruhig weglassen. Der E*zeuger von Mahjokos Kindern hat die lieben Kleinen bei Nacht und Nebel anner Haltestelle stehn lassen.
Mahjoko dein Plan ist nicht fällig sondern überfällig find ich. Mein ASR-Antrag war auf dünnerem Eis gegründet. Mein Rat: Such dirn guten Anwalt. Nimm das "Futter" von den Bedenkenträgern hier mit zur Erstberatung. Dann ist dein RA auf jeden abstrusen :knockout: Einwand vorbereitet. In sowas ist dein Ex ja wohl Experte. Im Erfinden von abstrusen Einwänden. Am Anwalt sparen lohnt hier nicht. Viele richtig gute Schwarzkittel arbeiten auch pro bono im Ausnahmefall.
Wünsch dir viel Erfolg! :thumbup:
Gruss Horst
Hi mahjoko
Deine strukturelle Differenzierung ist genau richtig. Allerdings würde ich "Wichtig" mit themenbezogen sprich zielorientiert übersetzen, "Lästig" und "Nervig" hingegen mit persönlichen Umständen bzw. Befindlichkeiten. Klingt teilnahmslos, ist es auch. Deine saubere Trennung ermöglicht es mir Dich darauf hinzuweisen, nicht alles in einen Topf zu werfen. Wenn Du schon urteilen tust, dann differenziere auch bitte. Viel Erfolg.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.