Äh, wie bitte?
Alles dreht sich hier um Antrag auf Alleinsorge, vulgus 'Entsorgung',
weil der Vater nicht wunschgemäß reagiert.Sollte ich falsch liegen,
worum geht es hier denn dann?W.
In deinem Duktus: er hat sich selbst entsorgt.
LG - Life´s good, meistens! 😉
@Wildlachs:
Schau Dir bitte mal die verlinkten Threads genauer an, bevor Du offensichtlich über mahjoko richtest...keiner weiss, was den KV geritten hat, Fakt ist aber, dass er weder regelmäßigen Kontakt zu seinen Kindern möchte/pflegt (obwohl die Userin ihm die Kids so gut wie hinterherträgt), dass grundsätzlich kein MITeinander in Kindssachen vorhanden ist, egal von wem und worum er gebeten wird, dass jeglicher Kontaktversuch zum eine antsrengend und zermürbend und meist auch noch aussichtslos ist.
Ich an mahjokos Stelle hätte schon längst die Reißleine gezogen. Mahjokos Vorhaben hat mit Entsorgung m.E. nichts zu tun, das hat KV ganz alleine geschafft!
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Nein, mahjo. Das kann er nicht!
Das bleibt einem Gericht vorbehalten!
Aber ich weiß schon, was Du meinst. 😉
Wenn Du Dir vom Vater Eures Kindes ein anderes Engagement für dieses wünscht, dann wäre die komplette 'Entsorgung', die alleinige Elterliche Sorge menschlich das falsche Signal, rechtlich unverhältnismäßig.
Es kann und sollte Dir hinsichtlich des Sorgerechts NUR darum gehen, ob sein Sosein deutlich den Interessen des Kindes widerspricht, ob wesentliche Entscheidungen und Handlungen für das Kind unter diesen Umständen behindert oder unmöglich sind. Das ist ein doch recht überschaubares Feld.
Dies werden die harten Kriterien für eine gerichtliche Entscheidung sein.
Wir kennen hier nur Deine Sicht, nicht die des Vaters. Wer weiß, was er in Deine Richtung vorzubringen hat.
Es gibt Mütter, die sich nichts sehnlicher wünschen, als einen zurückgezogenen Vater.
Wie muß man sich Deine Kontaktaufnahmen zum Vater in Deiner Angefressenheit vorstellen?
Wie sprichst Du ihn an? Was schreibst Du ihm, wenn Du seine Unterschrift brauchst? So viele sind das nicht!
Und: Sich kümmern, sich sorgen, Kontakt zum Kind hat nix mit Sorgerecht zu tun! Das betrifft eher das Umgangsrecht.
Ich kenne es im allgemeinen Sprachgebrauch so, daß 'Entsorgung' den Ausschluß von der Elterlichen Sorge meint. Und genau DAS ist doch hier Gegenstand. Oder?
W.
Mal ne Frage wildlachs...
Und wie oft soll sie deiner Meinung nach dann irgendwelche Unterschriften des Vaters vom Gericht ersetzen lassen?
10 mal für alle Kinder, 3x pro Jahr? Oder wann reicht es denn? Einmal musste sie das nun schon... wie oft glaubst du mag der Richter ähnliche Angelegenheiten vor sich liegen haben?
Auch wenn es schwer fällt, es gibt nunmal Väter und Mütter die sich (auch welchem Grund auch immer) nicht um ihre Kinder kümmern möchten. Warum soll ihnen dann auf dem Papier ein SR "zustehen", dass sie ja doch nicht mit Leben füllen, da sie auch ihren Sorgepflichten nicht nachkommen.
Ich lebe in eine Gegend wo ich des öftern nach dem SR gefragt werden. Bei der Ummeldung, bei der Anmeldung zum begleiteten Fahren, wenn es um eine Therapie oder eine OP geht... Allein in den letzten 12 Monaten musste ich für ein Kind dreimal nachweisen, dass ich das ASR habe.
Klar, man muss keinen Führerschein mit 17 machen, man kann auch eine Therapie auf jenseits des 18. Lebenjahres verschieben oder eben selbst zahlen. Man kann vieles, aber warum muss einem Elternteil, das eben für sich entschieden hat nicht am Leben der Kinderteilzunehmen auch noch den Hintern pudern?
Nichts desto trotz würde ich das Fass auch nicht aufmachen. Einfach weitermachen. Beim nächsten mal den Vater per Einwureinschreiben anschreiben, wen ner sich nicht meldet eben einen Antrag bei Gericht stellen. Ich denke spätestens beim 3. Gerichtstermin wird der Richter das Thema ASR von selsbt auf die Tagesordnung bringen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Wenn eine medizinisch indizierte Therapie verzögert wird, weil der KV die Einwilligung nicht unterschreibt, liegt ja wohl eine "wesentliche" Entscheidung vor.
Und unter der "Entsorgung" eines Elternteils versteht man i.A. den Auschluss des an der Sorge des Kindes interessierten Elternteils gegen seinen Willen. In diesem Fall interessiert sich der KV eine Sch...dreck um seine Kinder.
Wir kennen hier nur Deine Sicht, nicht die des Vaters.
Mahjoko kann den KV ja mal bitten, sich hier zu registrieren :rofl2:
Liebe mahjoko,
ich erinnere mich noch an deine Threads.
Wie viele Ideen haben wir uns zusammen überlegt, um das Interesse des Vaters für die Kinder zu wecken.
Wie viele Nächte haben deine Kinder geweint, weil der Vater einfach nicht kam.
Es ist ja nicht nur das. Du trägst deinem Ex die Kinder regelrecht hinterher.
So viel Einsatz aus Liebe zu deinen Kindern verdient mMn hohe Anerkennung.
Die Geschichte geht nicht nur einige Tage so und der Vater hat sich aus meiner Sicht schon lange selbst entsorgt.
Bei der langen Vorgeschichte sehe ich deinen Antrag auf ASR mit Aussicht auf Erfolg.
Ich würde es an deiner Stelle tun, denn der Vater hat beinahe NULL Interesse an den Kindern.
Was soll das GSR hier noch?
Er kommt seinen Pflichten nicht nach, logische Konsequenz: keine Rechte.
Falls er sich Kontakt wünscht, du bist die Letzte, die das verhindert.
Dieser muss aber regelmäßig und verlässlich sein.
Ich hätte das Spiel glaube ich nicht so lange wie du mitgemacht.
LG D
PS: Unter Entsorgung verstehe ich, einen Vater mit allen Mitteln aus dem Leben der Kinder zu bekommen. Das tut mahjoko eben nicht.
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Schon allein weil wildlachs dagegen ist, dürfte es ein hervorragende Idee sien ... Scherz beiseite, der vater hat kein Sorgerecht verdient. Auch wenn alle (Männer) immer meinen, das GSR sei eine gottgegebene Sache ... wenn es einer partout nicht auslebt, kann er es ja auch abgeben.
Hi,
wenn ein Vater wochenlang nicht erreichbar ist bekommst du sehr wohl Alleinsorge. Wobei du die nicht unbedingt für alle Bereiche brauchst.
Ich hatte Medizinische und schulische Sorge bekommen weil der KV ja immer nicht reagiert hat.
Und ganz ehrlich, du hattest bisher "Glück" das nichts blöderes passiert ist. Wir hatten damals wochenlanges hinwarten, weil der KV einer nötigen OP nicht zugestimmt hat. Währenddessen hat das Kind gelitten und ich konnte die Einwilligung zur OP nicht bekommen. Irgendwann waren wir dann soweit, dass wir kurz vor der NotOP waren- die hätte ich ja selbst genemigen können.
Und bei einer Entzündung die immer weiter fortschreitet ist auch ein gerichtlicher Weg zu lange - unser Kind hatte Schmerzen, und das über Wochen! KV war erst nicht erreichbar, dann wollte er eine "Aurachirurgische" Behandlung und hat der OP nicht zugestimmt. Und das obwohl ich ihn extra zum Arzt mitgeschleppt habe.
Ja, ich war froh, als ihm das Sorgerecht im medizinischen Bereich dann entzogen wurde, schulisch wurde ihm auch entzogen, aber mit der Auflage ihn über alles zu informieren und er hätte noch Mitspracherecht bei Schulwechseln gehabt. Zum Glück hat er das nicht mehr, sonst könnte ich unseren zweiten Sohn garantiert nicht auf der Realschule anmelden. Dort besteht man auf zwei Unterschriften, und das zu Recht!
Stell diesen Antrag, es ist unnötig einem erwachsenen Menschen alles hinterher zu tragen. Wir leben in einem Land in dem es selbstverständlich ist seine Post zu beantworten und Fristen einzuhalten. Auch Väter und Mütter müssen das tun!
LG
nadda
Das gemeinsame Sorgerecht sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Aber wenn jemand seine Teilhabe an der gemeinsamen Sorge verweigert oder es nur für Machtspiele nutzt, dann dient das nicht dem Kindeswohl und sollte der Person auch entzogen werden.
Anderenfalls führt man die Bedeutung ins Absurde. Sorgerecht zu haben, nur um Gleichberechtigung auf dem Papier zu haben, dient dem Ego des Elternteils.
Ich habe die Zustimmung des Vaters nie gebraucht. Wäre aber das der Fall gewesen und ich hätte tierischen Aufwand in Verbindung damit, dass er seit nunmehr 5 Jahren den Kontakt von sich aus zu unserem Sohn eingestellt hat, hätte ich das ASR beantragt. Wer sich verhält wie ein S*menspender darf sich nicht beschweren, wenn man seinen rechtlichen Stand dem anpasst, wie er sich verhält.
Man sollte unterscheiden, ob eine Mutter den Vater aus allem rausdrängen will, obwohl der sich kümmert oder ob ein Vater sich nicht kümmert und die Mutter dann Konsequenzen ziehen möchte.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Man sollte unterscheiden, ob eine Mutter den Vater aus allem rausdrängen will, obwohl der sich kümmert oder ob ein Vater sich nicht kümmert und die Mutter dann Konsequenzen ziehen möchte.
LG LBM
Und wer entscheidet das?
Das Gericht?
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Und wer entscheidet das?
Das ist die spanndende Frage ... eigentlich Fachleute.
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Das Gericht wird es definitiv entscheiden, aber es war auch nur eine eher rhetorische Frage. Denn ich bin mir nicht sicher, auch auch da gibt es sicherlich einige hier, die entschrechende Erfahrungen gemacht haben, dass ein Gericht es wirklich einschätzen kann, da zählen dann eher Fakten.
Denn die Wahrnehmung was "kümmern" bedeutet, kann ja schon zwischen Eltern auch sehr unterschiedlich sein.
Mahjoko wird aber vor Gericht nachweisen müssen, wo der Vater mit seinem Verhalten wirklich das Wohl der Kinder gefährdet hat und ihm deswegen die gemeinsame Sorge entzogen werden soll. Gemeinsame Sorge ist ein Grundrecht und kein Richter wird es aberkennen, sollte es keine schwerwiegenden Gründe geben.
Und die sind, meines Erachtens nach, aus dem was mahjoko schreibt, nicht wirklich gegeben. Ist der Leidensdruck jedoch zu gross, dann ist es sicherlich einen Versuch wert, mit der Konsequenz dass das verbleibende bisschen Kooperation des Vater auch noch zu Potte geht und seine Kinder ihn dann vielleicht gar nicht mehr zu Gesicht bekommen werden.
Teile des GSR zu übertragen ist die light Variante, deshalb hat sie mit einem diesbezüglichen Antrag vielleicht auch bessere Chancen.
Und die sind, meines Erachtens nach, aus dem was mahjoko schreibt, nicht wirklich gegeben. Ist der Leidensdruck jedoch zu gross, dann ist es sicherlich einen Versuch wert, mit der Konsequenz dass das verbleibende bisschen Kooperation des Vater auch noch zu Potte geht und seine Kinder ihn dann vielleicht gar nicht mehr zu Gesicht bekommen werden.
Danke. Das waren die Worte die mir fehlten. In jedem Thread betont mahjoko (auch), dass es ihr persönlich gegen den Strich geht und sie es ungerecht findet, dass KV sich mit den Kindern und seiner Vaterrolle brüstet. Das Verhalten des KV ist natürlich falsch. Aber sollte mah. letztlich nicht wirklich tangieren. Und ein Grund gg. SR ist es schon gar nicht.
Muss man ob des nichtsorgenden Verhaltens gleich das SR entziehen? Ich weiß ja nicht... zumal es auch kein Selbstläufer wird - insofern sollte die TO abwägen, was mehr Stress bedeutet.
Teile des GSR zu übertragen ist die light Variante, deshalb hat sie mit einem diesbezüglichen Antrag vielleicht auch bessere Chancen.
das ist deswegen besser, weil es konkret belegt werden könnte, warum bspw. der Entzug der Gesundheitssorge im Sinne des Kindes ist! Ansonsten bleibt es so wischiwaschi: Vater nimmt sein SR nicht wahr, also entzieht es ihm (aus Prinzip)
Toto
Hi Gastritis, hi Toto
nur mal als Frage:
Gastritis:
mit der Konsequenz dass das verbleibende bisschen Kooperation des Vater auch noch zu Potte geht
wo siehst du denn bei dem KV noch einen Hauch von Kooperation? Er lässt alle Briefe ungeöffnet zurückgehen. Sein Einverständnis für eine notwendige Therapie hat er erst unter Druck des Richters bei der Verhandlung gegeben. Ich würde es verstehen ,wenn der KV sich mit der Therapie auseinandersetzt, das Gespräch mit dem Therapeuten sucht und dann "Nein" sagt... aber doch nicht aus dem Grund "weil ich es kann" . Ist es für dich Kooperation ,dass der Vater sich "totstellt"?
das ist deswegen besser, weil es konkret belegt werden könnte, warum bspw. der Entzug der Gesundheitssorge im Sinne des Kindes ist! Ansonsten bleibt es so wischiwaschi: Vater nimmt sein SR nicht wahr, also entzieht es ihm (aus Prinzip)
Stimmt Toto, aber das er sich in gesundheitlichen Dingen querstellt, wurde ja vor Gericht schon erörtert. Von daher würde ich auch erstmal "nur" das ASR in Sachen Gesundheitssorge beantragen.
Der Rest ergibt sich in den nächsten Jahren von alleine. Spätestens wenn er die Zustimmung zum Führerschein geben soll 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
dies ist wieder so ein sprichwörtlicher Spagat ...
Wenn man jedem Zettel hinterher rennen muss, der andere Part sich nicht wirklich interessiert und alles sich immer in die Länge zieht, dann kann das sehr belasten sein. Vor allem, wenn der andere ET dann auf eine Rolle pocht, die dieser nicht einmal ansatzweise ausfüllt. Da wird dann der Konflikt immer wieder weiter geschürt und über das Sorgerecht weiter gekämpft ... ist das Sinn des gSR?
Ich denke nicht. Und wenn eh schon ein BT alles macht, dann sollte er nicht noch mit zusätzlichen Dingen belastet werden und sehe hierbei schon einen berechtigten SR Entzug. Auch Teilbereiche sind immer nur ein Tropfen auf den heißen Stein, da dann ein anderer Bereich gesucht wird ... von den Kosten einmal abgesehen.
So finden meist nur Gespäche im Gerichtssaal statt und das kann man nicht allen ernstens "gSR" nennen.
Ich bin ebenfalls der Meinung, dass es Momente im Elternleben gibt, da muss einfach eine Entscheidung her und nicht weiter im Wischiwaschi-Takt rumgeeiert werden.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi Gastritis, hi Toto
nur mal als Frage:
Gastritis:
wo siehst du denn bei dem KV noch einen Hauch von Kooperation? Er lässt alle Briefe ungeöffnet zurückgehen. Sein Einverständnis für eine notwendige Therapie hat er erst unter Druck des Richters bei der Verhandlung gegeben. Ich würde es verstehen ,wenn der KV sich mit der Therapie auseinandersetzt, das Gespräch mit dem Therapeuten sucht und dann "Nein" sagt... aber doch nicht aus dem Grund "weil ich es kann" . Ist es für dich Kooperation ,dass der Vater sich "totstellt"?
Ich kenne weder den KV noch die KM, kann also gar nicht einschätzen, wieviel er denn nun wirklich macht oder nicht. Ich gehe deshalb auch nur von dem aus, was mahjoko schreibt und habe mehrfach betont, dass sie jedes Recht hat genervt zu sein und rechtliche Schritte einleiten zu wollen, wenn sie es als sinnvoll erachtet.
Mein einziger "Einwand", wenn man es denn so nennen kann, ist, dass es sinnvoll ist zu schauen was das Resultat eines Prozesses gegen den Vater wäre und ob es wirklich eine Chance gibt, ihm das komplette SR zu entziehen. Es kann sehr gut sein, dass der Richter gegebenenfalls nein sagt, und dann ist sie keinen Schritt weiter.
Wenn die Sachlage nicht faktisch belegbar ist, dann stehen die Chancen eben nicht so gut.
Der KV könnte z.B. argumentieren, dass er eben mit bestimmten Entscheidungen, die sie trifft, nicht einverstanden ist, dass die Briefe an die falsche Adresse gingen usw. usw. Und wenn er das sinnvoll belegen kann, dann kann das ganze sogar nach hinten losgehen.
Die Gesundheitsangelegenheit allerdings ist ja nun belegbar, deshalb macht es Sinn diesen Teil zu beantragen.
Aber jetzt schon pro-aktiv alle Bereiche zu entziehen, annehmened, dass er sich in Zukunft auch querstellen wird, wird m.E. schwierig, weil es eben nicht nachweisbar ist, ausser dass mahjoko sagt, dass er nicht kooperiert. Dann muss da eben eine Vermittlung her, so wie bei vielen Trennungseltern, die sich nicht einigen können. Diese Vermittlung/Beratung kann gerichtlich angeordnet werden. Wenn der Vater da nicht mitmacht, hat mahjoko wieder "Munition" und kann damit weitermachen.
Wie gesagt, ich schreibe ja auch nur meine Meinung. Was mahjoko am Ende macht, ist doch ganz allein ihre Entscheidung.
Moin mahjo.
Ich sehe derzeit bei Dir zwei große Baustellen:
1. Saubere Trennung von dem Mann und Vater, mit bzw von dem Du mehrere Kinder hast, von einem Mann und Vater, der Deinen Angaben zufolge aus einm anderen Sprach- und Kulturkreis stammt und zudem auch noch gesundheitlich belastet ist.
(...)
er hat eine andere Muttersprache, ist von Dyskalkulie betroffen usw.
(...)
Biggi hat Dir schon vor 5 !!! Jahren eine Sortierung und Abgrenzung nahe gelegt.
Statt Trennung, Abschluß der eigenen Trauer sind Deine letzten Beiträgen hier noch volle Erwartungen und Wünsche, ja voller Wut und Zorn.
Also geanu das Gegenteil dessen, was Dir anfangs geraten wurde und was eine ordnungsgemäße Bewältigung der Enttäuschung ausmacht, daß Du einfach den falschen Mann zum Vater Deiner Kinder gemacht hast.
Die Trauer darüber scheint nicht abgeschlossen, ja nicht einmal begonnen zu sein.
Hier könnte professionelle Unterstützung hilfreich sein.
2. Genaue und abgeklärte Sortierung in Deinem Verantwortungsbereich, wo das Sorgerecht des Vaters eine ernsthafte Behinderung oder sogar Gefährdung der Kinder darstellt. Gemeint sind die wesentlichen Entscheidungen für die Kinder, die zwingend der Zustimmung des Vater bedürfen. Das betrifft Dinge, die an einer halben Hand abzählbar sind und ggf gerichtlich zu klären sind.
Je nach OLG-Bezirk wird es für Dich ein leichtes sein, mit einem Antrag auf Alleinsorege durchzukommen, in anderen Bezirken wird man sich uU schwer damit tun und es bei der gES belassen und nur einzelne Entscheidungen ersetzen oder Dir dazu die Alleinige Entscheidungsbefügnis zusprechen.
Bei Gericht gilt gründsätzlich, daß Eingriffe in Grundrechte verhältnismäßg sein müssen und nur das mildeste Mittel zulässig ist.
Von diesen Grundsätzen solltes auch Du Dich leiten lassen und zudem sehr gut bedenken, was ein Verlust des gesamten Sorgerechts bei diesem Vater 'anrichten' könnte.
Je nach Landsmannschaft hätte ich an Deiner Stelle erhebliche Bedenken und sogar ersthaft Sorgen.
Mein Rat:
Verabschiede Dich von nicht einlösbaren Erwartungen an diesen Mann und Vater, suche Dir fachliche Hilfen dazu, und
entscheide ganz eng an konkreten wesentlichen Entscheidungen für die Kinder, ob seine Zustimmung zwingend ist und von Dritten verlangt wird und diese ggf gerichtlich zu ersetzen ist. Das sind mE nicht allzu viele. Benenne diese Dinge für Dich genau und laß Dich anwaltlich dazu beraten.
W.
Hi,
natürlich sind es nicht allzuviele - nur wenn, dann ist es meistens erforderlich, dass diese Unterschrift zeitnah erfolgt. Beispiel Schulanmeldung, ich habe einen Zeitraum von 2 Wochen in dem diese Anmeldung erfolgen muss - sonst bekommt mein Kind an unserer Wunschschule keinen sicheren Platz! Gerichtlich ersetzt schaffst du das kaum in zwei Wochen. Also musst du zum Rektor rennen und um Sondergenemigung bitten - und schon ist das Kind vorsortiert als "Kind aus problematischen Familienverhältnissen".
Wenn du Glück hast klappts dann noch, wenn nicht Pech.
Grade im medizinischen Bereich hat er ja schon bewiesen das er sich nicht kümmern will, und in diesem Bereich würde ich die AS auf jeden Fall beantragen, wie gesagt es gibt Sachen wo es sonst einfach blöd und schmerzhaft wird.
LG
nadda
Huhu,
Naja, ich frag jetzt mal nicht wie hoch die Zahlen sind von Kindern, die nicht auf die Wunschschule kamen, weil der KV sich der Einwilligung entzogen hat. Und klar, Trennungskinder sind stigmatisiert. Das ist wie im 18. Jh. Sollte da mal ne Unterschrift nicht da sein, kannst du es auch gleich im Armenhaus abgeben.
Ach so ein Schmarrn aber auch. Es lassen sich unendlich viele problematische Situationen erdenken, in denen etwas, warum auch immer, nicht klappen könnte und wo es total wichtig ist, das einer schnell entscheiden kann.
In diesen Situationen haftet ein Elternteil gegenüber dem Kind und dem anderen Elternteil. Warum angenommen wird das Väter sich immer querstellen ist mir schon klar, aber ob und wie es dazu kommt ist immer Spekulation.
Wenn es zu Kommunikationsproblemen gekommen ist, weil Mutti nen Hau hat und kurzfristig mit Kevin in einen Kibbuz ziehen will, sollte Papi ein Recht zum Veto haben.
Vorher und auf Grund einer auf Paarebene gescheiterten Beziehung zwischen zwei Erwachsenen Rückschlüsse auf die möglichen Verständigungsproblem in der Zukunft zu ziehen, ist meiner Meinung nach ein Grad an Bevormundung, den es nicht geben darf.
Dann muss man auch manchen Müttern verbieten können, Kinder zu bekommen. Aber einen Elternteil, der vollständig, schwerwiegende finanzielle Verantwortung zu übernehmen hat, von wichtigen Entscheidungen auszuschließen, weil es vielleicht, oder vielleicht auch nicht, zum Streit kommen kann ist lächerlich.
Liebe Grüße, Peace