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Anwaltswecksel

 
(@guido1969)
Schon was gesagt Registriert

:mad:Guten Tag,
ich befinde mich in einem Sorgerechtsverfahren.In diesem Verfahren vertritt mich eine Rechtsanwältin diese leider alle Fakten und Zeugenaussagen nicht würdigt und auczh ansonsten nicht viel macht.Da ich PKH bekomme ist es nicht so einfach einen Anwalt zu weckseln.Aber mit diesem Anwalt verliere ich glatt den Prozess, weil er einfach nichts macht.Wenn hier einer gute Tips hat were ich dankbar.

Gruß
Guido

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2009 03:40
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Guido,

da wir keine Einzelheiten kennen, bleibt erst mal nur der Rat, die Anwältin darauf anzusprechen und mit ihr zu klären, wie sie sich ein erfolgversprechendes Vorgehen und nicht nur sichere PKH-Gebühren verspricht?

Falls Dich das nicht überzeugen sollte, würde ich die fehlende Einsatzbereitschaft dem/der Richter(in) belegen und fragen, ob ein Anwaltswechsel mit neuem PKH-Beschluss in Betracht kommt?

Das wird nur dann gelingen können, wenn Du wesentlichen Vortrag bringst, den die Anwältin aus Faulheit etc. einfach unterlässt. Die Betonung liegt auf "wesentlich", denn in solchen Verfahren wird oftmals auch viel Nebensächliches von den Beteiligten für ach so wichtig gehalten. Wenn ein Anwalt dann aussortiert, wird das oft als mangelnde Einsatzbereitschaft missverstanden.

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2009 10:44
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Guido,

wenn Du Deinen gegenwärtigen Prozessbevollmächtigten von Deiner Mandatierung entbindest und Dir einen neuen, Deines Erachtens engagierteren oder verlässlicheren Kollegen suchst, ist dies natürlich Dein gutes Recht.  Aber leider ist dann i.d.R. die Übernahme der DANN, also für die Neumandatierung, entstehenden Anwaltskosten nicht von der Staatskasse, sprich PKH, umfasst. Denn der Prozess  „läuft ja schon“; der Kollege hat sich seinen Gebührenanspruch also schon verdient; eine Neumandatierung auf PKH-Basis scheidet idR aus.

Allerdings gibt es von diesem Grundsatz (wie so häufig in rechtlichen Konstellationen), Ausnahmen: Denn wenn beispielsweise Dein ggw. Anwalt nachweisbar seine ihm obliegenden Verpflichtungen verletzte, wäre es auf jeden Fall einen „Versuch wert“ – wenn, wie obig schon angedeutet, eher die Ausnahme.

Am besten solltest Du zum Amtgericht (Bereich PKH) gehen und dort Dein Problem schildern – und natürlich auch dokumentieren! Dann dürfte zumindestens eine gewisse Chance bestehen, ein neuen Prozessbevollmächtigten ebenfalls über das Institut der Prozesskostenhilfe „finanziert“ zu bekommen.

In der Sache müsste jedenfalls ein sog. „wichtiger Grund“ vorliegen – mit Deinem kurzen Bericht nicht ausgeschlossen, aber eben auch nicht sicher anzunehmen.

Gruss
Agent :winkewinke:

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2009 16:38