Hallo zusammen,
ich darf mich mal wieder mit einer Frage an euch wenden. Hoffentlich hat mein Partner bald mehr Zeit um selbst zu schreiben und nicht "nur" mitzulesen.
Aber nun zum eigentlichen Thema. Mein Partner hat bei Gericht einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht und Umgangsregelung gestellt, nun ja seine RA :wink:. Demnächst findet deshalb ein Termin beim Jugendamt zusammen mit der KM statt. Nun zu den Fragen:
- Wie bereitet er sich am besten auf diesen Termin vor?
- Was passiert da eigentlich?
- Gibt es Dinge die man auf gar keinen Fall tun / sagen sollte?
Dass die Kinder im Vordergrund stehen sollen ist klar und die KM nicht schlecht machen auch. Aber sonst?
Wir wären euch um jede Hilfestellung sehr dankbar!
Viele Grüße
Althea + LeDa
Moin.
Was ist das denn für eine RA, die so dämlich ist, eine Sorge- und Umgangsklage gleichzeitig zu stellen? Damit beweist sie dem Gericht, dass KV und KM sich nicht einigen können.
Damit hat sie Deinem Partner die Chance verbaut, dass der GSR Antrag im vereinfachten Verfahren durchgewunken wird mit der Folge, dass Dein LG nun zum JA muss.
Bei allem Verständnis dafür, dass sich Dein LG hier nicht selbst zu Wort meldet, schliesse ich auch aus den Fragen, dass er sich auch nicht die Mühe gemacht hat, sich in den Unterforen "Sorge- und Umgangsrecht" vorher mal schlau zu machen??
Zu fragen, was eigentlich beim JA passiert, könnte man auch fragen, wie nächste Woche das Wetter wird.
VG
BP
Liebe Althea,
was macht die Anwältin deines LG denn hauptberuflich?
Patent- und Markenrecht? Miet- und Arbeitsrecht? Strafrecht?
Eine Tischlerei? Ein Nagelstudio? Familienrecht vermutlich nicht ...
Was ist das denn für eine RA, die so dämlich ist, eine Sorge- und Umgangsklage gleichzeitig zu stellen? Damit beweist sie dem Gericht, dass KV und KM sich nicht einigen können.
Damit hat sie Deinem Partner die Chance verbaut, dass der GSR Antrag im vereinfachten Verfahren durchgewunken wird mit der Folge, dass Dein LG nun zum JA muss.
:applaus1: Besser als Bester Papa kann man es mpMn nicht ausdrücken.
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Guten Morgen Althea,
ich hab einige Fragen:
Wie alt ist das Kind?
Wieviel Kontakt/Umgang herrscht in der aktuellen Situation?
Wieviel Umgang ist beantragt worden?
Weiter kann ich meinen Vorschreibern nur beipflichten, dass hier einiges nicht optimal läuft.
Eigentlich sollte das Thema Jugendamt schon längst abgehakt sein. Einen Termin beim Jugendamt organisiert man bevor man einen Antrag beim Gericht stellt. Verläuft dieser negativ, so ist es üblich aufgrund gescheiterter Gespräche das Gericht einzubeziehen.
Beides gleichzeitig zu beantragen kann man als „Kardinalsfehler“ benennen und führt meistens nicht zum Erfolg!
Wie das Gespräch jetzt verläuft?
Das Jugendamt macht einen Faktencheck und spricht sich dann für oder gegen die Anträge aus. Kann gut oder schlecht laufen. Ein Termin im Vorfeld der Eskalation hätte taktische Vorteile gebracht.
Gruß
Sputnik
Damit hat sie Deinem Partner die Chance verbaut, dass der GSR Antrag im vereinfachten Verfahren durchgewunken wird
Also theoretisch geht das schon. Auch wenn die Anträge "gleichzeitig" gestellt und vielleicht auch zusammen verhandelt werden - es sind formell immer zwei verschiedene Verfahren.
Gruss von der Insel
Hallo,
dass das alles im Moment alles andere als optimal läuft ist mir auch klar.
Waren bei einer neuen Anwältin um uns beraten zu lassen wegen einem geregelten Umgang. Im Gespräch kam auch das Sorgerecht zur Sprache. Aber diesbezüglich wurde hauptsächlich die Frage gestellt, ob man ihrer Meinung nach erst Umgang und dann gemeinsames Sorgerecht beantragen sollte oder umgekehrt. Von eine gleichzeitigen Beantragung war NIE die rede. Am Ende des Termins sagte die Anwältin, dass sie was schreiben würde. Wir haben das aber nur auf den Umgang bezogen und waren sehr überrascht, als die Anträge bei Gericht zur Kenntnis bei uns ankamen. Was für den Umgang gefordert wurde ist auch mehr als ein Witz gewesen und keineswegs das was wir wollten.
Umgang ist momentan so, dass wir Sohn (8 Jahre) und Tochter (2 Jahre) jedes zweite Wochenende Samstags um 12:30 Uhr abholen und Sonntags um 18 Uhr wieder zurück bringen. Sohn hat Samstags um 13 Uhr einen Termin. Fällt dieser aus, holen wir die beiden bereits um 10 Uhr ab.
Probleme gibt es deshalb, dass die Tochter nur noch in den Kindergartenschließzeiten (Ferien) zu uns kommen soll und nicht wie im vergangenen Jahr zusammen mit ihrem Bruder. Wir möchten eben nicht, dass sich die Tochter benachteiligt fühlt (Sohn darf/muss zu Papa, Tochter muss/darf bei Mama bleiben) und es irgendwann heißt, du hast mich nicht so lieb wie meinen Bruder. In den Sommerferien hatten wir Sohn 3 Wochen und die Tochter davon die erste Woche und die letzte 1/2 Woche. Mir gegenüber hat der Sohn auch erwähnt, dass das nicht so toll war seine Schwester 1,5 Wochen nicht zu sehen. Hatte sie doch sehr vermisst.
Der Jugendamtstermin findet aufgrund der Stellungnahme des JA bei Gericht statt. Die Besuche bei Caritas wurde vom Mitarbeiter als gescheitert erklärt, als wegen der Ferienregelung keine Einigung erziehlt werden konnte.
Bezüglich Sorgerecht: Mussten mit Sohn zum Arzt und die Aussage der Ärztin "Dann hätte ich gar nicht mit Ihnen reden dürfen" als mein Partner sagte, dass er kein Sorgerecht hat, war schon hart. Überspitzt gesagt, hätte er einen 8-jährigen also ins Behandlungszimmer bringen dürfen, dann draußen warten und nach erfolgter Behandlung wieder mitnehmen. Aber was los ist und wie es weiter geht, darüber hat nur die Mutter das Recht darüber informiert zu werden.
Und ja mein Partner könnte sich mehr darum kümmern und das wird er in Zukunft auch tun müssen.
Sorry, mir ist es im Moment alles etwas viel. Ich weiß es ist seine Sache, aber trotzdem sehe ich die Kinder jedes zweite Wochenende und darf kochen, mit ihnen spielen, Windel wechseln. Erlebe mit was die ganzen Streitigkeiten mit meinem Partner machen und ich bekomme es halt einfach nicht gebacken mir zu sagen "Das ist nicht mein Thema, da muss er sich ganz alleine darum kümmern"
Viele Grüße
Althea
Hallo Athea,
lass Dich nicht verunsichern. Dieser Dogmatismus der hier verbreitet wird ist schon ein wenig seltsam. Die beiden Anträge kann man gemeinsam stellen, und auch die Chance dass es im vereinfachten Verfahren "durchgewunken" wird ist nicht vertan. Diese zwei Sachverhalte haben nichts miteinander zu tun. rein theoretisch kann eine Mutter das sorgerechtsverfahren über Monate blockieren und gleicheitig auch die Umgänge ebenfalls erschweren. Was soll man dann machen ausser zeitglich einen weiteren Antrag zu stellen?
Es kommt schlicht darauf an wie die Situation ist, vertrau deinem RA. Ich habe in meinem Fall auch viel zu viel in diesen Foren gelesen. Mein RA hat teilweise genau das Gegenteil gemacht, und es gab bis heute 3. Verfahren und ich habe alle gewonnen.
Ich habe in meinem Fall auch viel zu viel in diesen Foren gelesen. Mein RA hat teilweise genau das Gegenteil gemacht, und es gab bis heute 3. Verfahren und ich habe alle gewonnen.
Sag mal, bist Du vielleicht die RAin von Althea?
Und wieso schreibst Du dann hier, wenn Du von Foren sowieso nichts hältst?
Wie viele Fälle kennst Du denn, die seit der Sorgerechtsreform im vereinfachten Verfahren durchgewunken wurden?
Ich habe hier jedenfalls noch von keinem Fall gelesen, der mal eben so durchgegangen ist.
rein theoretisch kann eine Mutter das sorgerechtsverfahren über Monate blockieren und gleicheitig auch die Umgänge ebenfalls erschweren. Was soll man dann machen ausser zeitglich einen weiteren Antrag zu stellen?
Eine Umgangsblockade liegt hier aber gar nicht vor.
....und auch die Chance dass es im vereinfachten Verfahren "durchgewunken" wird ist nicht vertan. Diese zwei Sachverhalte haben nichts miteinander zu tun.
Ja ne is klar. Und deswegen sitzt der LG von Althea jetzt erstmal beim JA.
Selbst wenn er dort nur wegen der Umgangsklage sitzt willst du mir erzählen, dass das JA ihn nicht zum GSR befragt?
Um was wollen wir wetten?
Hast Du Dir mal die Mühe gemacht, die GSR Fälle nach der Gesetzesnovelle durchzulesen? In jedem der hier geschilderten Fälle wurde das JA zu einem Zeitpunkt einbezogen, wo der Gesetzgeber dies gar nicht vorgesehen hat.
Ich habe in meinem Fall auch viel zu viel in diesen Foren gelesen. Mein RA hat teilweise genau das Gegenteil gemacht, und es gab bis heute 3. Verfahren und ich habe alle gewonnen.
Na vielleicht lässt Du uns dann mal an Deinen Heldentaten teilhaben.
Dieser Dogmatismus der hier verbreitet wird ist schon ein wenig seltsam.
Welcher Dogmatismus wird denn hier verbreitet? Ich war bisher der Meinung, dass die User hier ihre Erfahrungen weiter geben. Aber sicher behauptet hier niemand, den Kardinalsweg zu kennen.
Du hingegen scheinst jemand zu sein, der abends aut eine Party geht und gleich am Eingang schreit: "Eigentlich finde ich euch alle doof".
By the way: Auch ich habe mein Verfahren gewonnen, aber Dank dieses Forums. Und ich habe auch keine 3 gebraucht so wie Du.
@Althea:
So einen RA, der einfach was rausschickt, den hatte ich auch mal. Den, den ich jetzt habe,( und den ich zum Glück seit 3 Jahren nicht mehr brauche) schickt mir immer vorher einen Entwurf per Email. Vorher geht nichts raus.
Hallo Althea,
zunächst ist tatsächlich absolut davon abzuraten, Sorgerecht und Umgang zugleich zu beantragen.
Diese Erfahrung haben viele Trennungsväter mittlerweile machen müssen, so auch ich.
Logischerweise hörte ich von der RichterIn: "Wie wollen Sie denn die gemeinsame Sorge ausüben, wenn Sie sich noch nicht einmal über den Umgang einigen können ?"
Wer sich mit den Rechtsvorschriften und der gelebten Praxis von Sorgerechtsverfahren beschäftigt, wird feststellen, dass es kaum Anträge gibt, die im vereinfachten Verfahren entschieden werden.
Stattdessen spielen noch immer Phrasen wie "Kommunikationsfähigkeit" und "Kommunikationswillen" eine große Rolle, ohne dabei auf den Verursacher der Verweigerung zu sehen.
Eltern, die sich nicht beim Umgang einvernehmlich einigen können, wird eine Störung von "Kommunikationsfähigkeit" und "Kommunikationswillen" attestiert, die wiederum Voraussetzung zur gemeinsamen Sorge sein muss.
So dreht man sich dann im Kreis und verliert auf jeder Ebene.
Wir haben das aber nur auf den Umgang bezogen und waren sehr überrascht, als die Anträge bei Gericht zur Kenntnis bei uns ankamen. Was für den Umgang gefordert wurde ist auch mehr als ein Witz gewesen und keineswegs das was wir wollten.
Unter diesen Umständen würde ich sofort das Mandat kündigen, da der RA eigenmächtig und sogar verfahrensschädlich gehandelt hat.
Falls der Umgang derzeit einigermaßen stabil läuft, würde ich außerdem empfehlen, den Umgangsantrag zurückzuziehen und stattdessen zunächst das Sorgerechtsverfahren ins Zentrum zu stellen.
Aber auch hier: ohne gründliche Vorbereitung und genaue Kenntnisse werden schnell die Weichen für die Zukunft verbaut.
Mod.-Hinweis
Die Diskussion zwischen DerPapa und JensB findet ihr hier
Dort könnt ihr weiter diskutieren. In diesem Thread werden ab jetzt alle Antworten, die an Altheas Frage vorbeigehen kommentarlos gelöscht
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo zusammen,
also dass es überhaupt nicht optimal läuft ist jetzt klar.
Aber hat jemand Erfahrung für den Termin beim Jugendamt? Dort soll sich mit KM und KV unterhalten werden um einen Bericht für das Gericht zu verfassen. Der Termin ist bereits am Freitag und egal ob ein Antrag zurück genommen wird oder nicht steht der Bericht für das andere Verfahren dann noch aus.
Beiträge wie von Biggi sind da im Moment leider nicht gerade hilfreich.
Danke an Midnightwish für das abspalten. Da lief tatsächlich einiges am Thema vorbei.
Viele Grüße
Althea
Hallo Althea,
Um was geht es denn im Termin? Um Umgang, Sorgerecht oder beides?
Wenn es ums GSR geht, würde ich ganz klar auf die neue Gesetzeslage hinweisen, wonach die KM Gründe GEGEN das Sorgerecht nennen muss. Dein LG ist nicht ( oder besser nicht mehr) in der Position, Gründe FÜR das GSR nennen zu müssen.
Eine diplomatischere Antwort wäre zu sagen, dass Dein LG das GSR beantragt hat, um gleichberechtigt an der Erziehung der Kinder mitwirken zu können. Das reicht als Begründung.
Und immer schön die Gemeinsamkeiten betonen und was beide in der Vergangenheit schon alles zusammen entschieden haben.
Ein Mindestmaß an Kommunikation ist selbstverständlich vorhanden (siehe Caritas)
Wenn es um Umgang geht, immer aus der Sicht der Kinder argumentieren. Nicht der KV will mehr Umgang, sondern die Kinder.
Eine genaue Vorstellung, wie der Umgang zukünftig aussehen soll, sollte der KV dabei haben.
Ansonsten mögliche Anschuldigungen der KM ruhig und sachlich widerlegen und dabei mit dem Schlimmsten rechnen.
Und immer daran denken: Das JA ist nun Verfahrensbeteiligter und gibt eine Stellungnahme ab. Daher sollte oberstes Ziel des Gesprächs sein, das JA für sich zu gewinnen. Am besten mit Lösungsvorschlägen und ner Menge Diplomatie.
Viel Glück
PS: Das nächste mal vorher hier nachfragen. Es ist immer wieder zu beobachten, dass User erst nachfragen, wenn der Termin kurz bevorsteht. Und dann auch nicht genau das Gegenteil davon machen, was hier empfohlen wird, auch wenn ein Vollhorst hier was anderes behauptet.
Hallo zusammen,
hier kurz ein Update, denn die Berichte zu GSR + Umgang liegen vor.
Wenn das Gericht den Empfehlungen folgt, dann gibt es zwar NOCH kein GSR, aber dafür Vollmachten um Informationen bei Ärzten, Schule usw. selbstständig einholen zu können. Dazu sprechen sie sich aus, da eine Trennung der Paar- von der Elternebene noch nicht erfolgt ist, den Gang zu einer Beratungsstelle nicht in die Freiwilligkeit der Eltern zu stellen, sondern zur Auflage zu machen. :thumbup: Dadurch soll eine Basis für eine künftige gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge geschaffen werden.
Im Bericht bezüglich des Umgangs wird sich ganz klar dafür ausgesprochen, dass auch die Tochter (2 Jahre) die Hälfte der Ferien beim Vater verbringt. :luxhello: Außerdem dass sich die Eltern bei dem Termin darauf geeinigt haben, dass der Wochenendumgang von Freitag 17:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr stattfinden soll.
Heute morgen bekam mein Partner einen Anruf von seinem Sohn (8 Jahre), dass er nicht möchte, dass der Umgang bereits ab Freitag abend stattfinden soll. Diesbezüglich traf er vor einiger Zeit bereits die Aussage, dass er dann ja direkt nach der Ankunft schon ins Bett müsste. Und Freitags wäre ja der einzigste Tag etwas mit seinem Opa (der im Haus wohnt) bzw. seinen Freunden zu machen. Er kommt in der Regel um 16 Uhr unter der Woche nach Hause, da er eine Ganztagesschule besucht, Freitags endet die Schule bereits um 13 Uhr und er wird von Opa abgeholt. Meiner Meinung nach ist dieser Wunsch aber sehr stark geprägt von der KM.
Viele Grüße
Althea
Moin.
Meiner Meinung nach ist dieser Wunsch aber sehr stark geprägt von der KM.
(D)Eine Meinung ist hier nicht so interessant.
Einfach mal die Fakten betrachten:
Wenn es tatsächlich so ist, dass das Kind insb. nur am späten Freitag Nachmittag (und am Mama-WE wahrsch. ) etwas mit seinen Freunden unternehmen kann, dann fände ich es schon wichtig, dies in irgendeiner Form zu berücksichtigen.
Aber:Da ich dies aber nicht glaube, da
- zum Spielen am Freitag ja schon früher Zeit wäre
- nach eigener Erfahrung unser in etwa gleichalteriges Kind auch bei einer Ganztagsschule bis 16 Uhr jede Menge Verabredungen hat
- und außerdem um 18 Uhr, vielleicht etwas später dann ja eh Abholzeit ist
würde ich mich nicht darauf einlassen, maximal auf 1830 verschieben. Und bei Nachfragen des Kindes dies genauso erklären, was dann dazu führt, das es dem KV entweder Recht gibt oder aber Mama fragt, warum man sich denn nicht auch an den anderen Tagen verabreden kann.
Naja, und Opa lassen wir mal ganz außen vor, wenn der schon im Haus wohnt und sogar das Abholen freitags macht.
Gruß und ein schönes WE, toto
Mahlzeit!
Hallo zusammen,
hier kurz ein Update, denn die Berichte zu GSR + Umgang liegen vor.
Wenn das Gericht den Empfehlungen folgt, dann gibt es zwar NOCH kein GSR, aber dafür Vollmachten um Informationen bei Ärzten, Schule usw. selbstständig einholen zu können. Dazu sprechen sie sich aus, da eine Trennung der Paar- von der Elternebene noch nicht erfolgt ist, den Gang zu einer Beratungsstelle nicht in die Freiwilligkeit der Eltern zu stellen, sondern zur Auflage zu machen. :thumbup: Dadurch soll eine Basis für eine künftige gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge geschaffen werden.
Wie bereits oben beschrieben, war die gleichzeitige Umgamgs- und Sorgerechtsklage nicht gerade sinnvoll. Das JA spricht sich hier, in netten Worten verpackt, klar gegen das GSR aus. Vollmachten zu Informationen schön und gut, ein Mitspracherecht hat Dein LG damit NICHT
Was ist denn aus dem von mir am 11.03. gegeben Rat geworden:
Wenn es ums GSR geht, würde ich ganz klar auf die neue Gesetzeslage hinweisen, wonach die KM Gründe GEGEN das Sorgerecht nennen muss. Dein LG ist nicht ( oder besser nicht mehr) in der Position, Gründe FÜR das GSR nennen zu müssen.
Oder anders gefragt: Welche Gründe hat die KM denn bisher gegen das GSR vorgebracht?
Normalerweise stellt man den Antrag fürs GSR ans Gericht, wartet die Stellungnahme der KM ab und erst wenn die KM kindeswohlgefährenden gründe nennt, wird danachdas JA um eine Stellungnahme gebeten.
Nun habt ihr den Salat, dass der Bericht des JA schon vorliegt, ohne dass die Gründe der KM bekannt sind (und die sind letztendlich entscheidend)
Ich fürchte, dass das Gericht der Empfehlung des JA folgt.
Die Anordnung von Elterngesprächen ist zu begrüßen, aber Dein LG sollte sich darüber klar sein, dass die KM das GSR weiterhin torpedieren kann und eine Entscheidung damit in die Länge ziehen kann. Damit legt das Gericht die Entscheidung über das GSR in die Hände der KM. Dein LG ist somit in einer Endlosschleife.
Fazit: Den Kompromiss zu Vollmachten würde ich ablehnen, ebenso die EB als Vorausssetzung für das GSR.
Viel Glück!!
BP
Hallo Althea,
ich würde mich BP anschliessen. Eine Elternberatung als Voraussetzung für das GSR ist eine Einladung zum Boykott. Außerdem ist zu erwarten, dass der Umgangsboykott auch fortbesteht. Deshalb würde ich den Bericht des JA als Grundlage sehen für das GSR weiter zu streiten. Es gibt, auch im Bericht des JA, keine Gründe dafür, dass das GSR dem Kindswohl schadet, deshalb gibt es auch keinen Grund das GSR zu verweigern.
VG Susi
Hallo Althea,
nun ist genau das eingetreten, was vorhersehbar war.
Mittels der lächerlichen Vollmachten (die lediglich Informationen bringen - ohne jegliches Mitentscheidungsrecht) soll der Vater ruhiggestellt werden und die Auflage zur Mediation offenbart, welches Ziel das JA damit verfolgt.
Der vom Gesetzgeber vorgesehene Rechtsweg wird damit ausser Kraft gesetzt und der KM ausführliche Möglichkeiten zur Darlegung von unüberbrückbaren Hindernissen mit Anleitung geboten.
Das gSR-Verfahren ist damit bereits im Vorfeld als gescheitert anzusehen.
Ich würde den gSR-Antrag zurückziehen und die Kosten dem RA auferlegen.
Natürlich muss man diese Vollmachten ablehnen, ebenso wie die Mediation.
Ich hoffe, dass Dein LG wenigstens jetzt dem RA kündigt.
Deine Verwendung der Smilies zeigt, dass Du nicht wirklich verstanden hast, welcher Schwindel ablaufen soll und hälftige Ferien sind übrigens eine Selbstverständlichkeit ...
Natürlich wird nun auch bereits das Kind vorgeschickt, um den Umgang (den die KM selbst ja bereits beim JA mit "vereinbart" hat) zu kürzen.
Was genau ist also in Summe aus beiden Anträgen geworden ?
Wenn das Gericht den Empfehlungen folgt, dann gibt es zwar NOCH kein GSR, aber dafür Vollmachten um Informationen bei Ärzten, Schule usw. selbstständig einholen zu können. Dazu sprechen sie sich aus, da eine Trennung der Paar- von der Elternebene noch nicht erfolgt ist, den Gang zu einer Beratungsstelle nicht in die Freiwilligkeit der Eltern zu stellen, sondern zur Auflage zu machen. :thumbup: Dadurch soll eine Basis für eine künftige gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge geschaffen werden.
Moin moin,
ich muss mich meinen Vorschreibern anschliessen und an eurer Stelle würde ich mich fragen warum denn nicht vorgeschlagen wird, das GSR auf den Vater zu übertragen und zusätzlich Elternberatungen angeordnet werden, um die Ausübung des GSR durch beide Eltern zu verbessern und auszubauen???
Man will euch abspeisen.... Liegt aber daran, dass beide Eltern als Konfliktpartner gesehen werden und nicht NUR die MUTTER!
Gruß
Sputnik