Antrag auf ASR durc...
 
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Antrag auf ASR durch Ex und ich weiß von nichts

 
 hego
(@hego)
Schon was gesagt Registriert

Hallo erstmal, ich habe ein paar Fragen:

Hatte Termin beim Jugendamt abgesagt, wegen Krankheit.
Habe dort angerufen um wass es eigentlich geht - Von dort wurde mir gesagt, meine EX hätte ein Antrag beim Gericht gestellt, wegen alleinigem Sorgerecht für die Kinder.
Mir liegt kein Schreiben vor, sowie auch nicht meinem Anwalt. Beim Jugendamt sollte ich dann telefonisch meine Stellungnahme abgeben. Habe dies verweigert - mit der Begründung, sie sollten mir zuerst ein Schriftstück zukommen lassen. Zumal würde ich das noch mit meinem Anwalt besprechen. Dies läuft alles hinter meinem Rücken.

Sie will wohl das alleinige Sorgerecht, was ich persönlich nicht einsehe. Dies geht meineserachtens darauf hinaus, mir die Kinder noch mehr zu entfremden.
Eine Info von ihr kommt sowieso nicht. Sie hat in 9 Monaten erst 1 mal bei mir angerufen. Ferner habe ich die Kinder erst 1 mal in dieser Zeit gesehen - das war allerdings nur für 2,5 Stunden.
Wer kann mir hierüber noch genauere Auskunft geben?
Für jede Nachricht und Info bin ich dankbar.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2003 11:30
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mojn hego,

ich denke, da läuft eine ganz miese Geschichte und Du musst mit aller Entschlossenheit dagegen angehen.

Zunächst: Die gemeinsame elterliche Sorge ist der Regelfall nach § 1626 BGB. Das alleinige Sorgerecht kann nur nach § 1671 BGB auf den Antragsteller übertragen werden. Knifflig wirkt sich noch der § 620 ZPO aus. Dieser besagt:

§ 620
Einstweilige Anordnungen

Das Gericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung auf Antrag regeln:
1. die elterliche Sorge für ein gemeinschaftliches Kind;
2. den Umgang eines Elternteils mit dem Kind;
3. die Herausgabe des Kindes an den anderen Elternteil;
4. die Unterhaltspflicht gegenüber einem minderjährigen Kind;
5. das Getrenntleben der Ehegatten;
6. den Unterhalt eines Ehegatten;
7. die Benutzung der Ehewohnung und des Hausrats;
8. die Herausgabe oder Benutzung der zum persönlichen Gebrauch eines Ehegatten oder eines Kindes bestimmten Sachen;
9. die Maßnahmen nach den §§ 1 und 2 des Gewaltschutzgesetzes, wenn die Beteiligten einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen oder innerhalb von sechs Monaten vor Antragstellung geführt haben;
10. die Verpflichtung zur Leistung eines Kostenvorschusses für die Ehesache und Folgesachen.

Der § 620 ZPO hat es wirklich in sich. Im Prinzip kann hierdurch nahezu jedes Thema im Familienrecht ohne Anhörung des Betroffenen durchgedrückt werden. Ich habe zwar von noch keiner Anwendung des § 620 ZPO gehört, das muss aber nichts heißen.

Für die Übertragung des ASR müssen gewichtige Gründe glaubhaft gemacht werden. Und wenn Du Dir in der Vergangenheit nichts hast zu Schulden kommen lassen, wird diesem Antrag nicht zugestimmt werden. Hierbei ist es wichtig, dass Du in einem evtl. Prozess Deinen Fokus ausschließlich auf das Kindeswohl legst. Egal mit welchen Zicken Deine Ex Dich auf Trab hält, das ist eine Sache zwischen Euch beiden. Für Dich darf nur das Kindeswohl im Vordergrund stehen. Hierbei kommt für Dich begünstigend hinzu, dass sie ja in der Vergangenheit erfolgreich den Umgang zwischen Dir und Deinen Kinder boykottierte und damit gegen § 1684 BGB verstoßen hat.

Ich wünsche Dir und Deinen Kindern ganz viel Kraft und dass ihr euch bald wieder in die Arme schließen könnt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2003 12:20
 mel
(@mel)

hi hego,
die anderen berichte von deep und sylvie stimmen zu 100%
ich habe auch diese erfahrungen machen müssen..
kinder 1 sieben monate nicht gesehen
kind 2 über 18 monate nicht...
beantrage beim AM über einen EA antrag das sorfortige besuchsrecht.
wenn du zu lange wartest kannst du das pech haben das man dir ein betreute besuchsrecht auerlegt.

diese dauert bei mir seit 2 jahren an.
obwohl das BGH geurteilt hat, das ein betreutes besuchsrecht nicht mehr als 10 mal statt finden darf...

das AG hat meiner ex auch das volle sorgerecht gegeben.
termin beim olg im september 03

infos auch unter WWW.pappa.com... urteile
dort kannst lesen wieso deiner ex auch das sorgerecht entzogen werden kann.
gruss
mel

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2003 18:03
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich meine, mel spielt auf das Ureil des Amtsgerichts Frankfurt an, das hier zu finden ist.

Einer Mutter wurde wegen fortgesetztem Umgangsboykotts das Sorgerecht aberkannt und auf den Vater übertragen. Der Fall ist allerdings so hart, die Richter hatten gar keine andere Wahl.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2003 18:19