Hallo liebe Forenteilnehmer,
meine Ex hat nun meinen Sohn im Kindergarten abgemeldet (wegen Umzug) - ohne meine Unterschrift. Wobei ich darüber informiert bin und kein großes Drama draus machen will.... obwohl - vielleicht sollte ich die Damen doch darauf hinweisen, dass auch ich da mitzureden habe.
Für das Ferienprogramm hat sie nun den Kleinen im Waldkindergarten angemeldet - wiederum ohen meine Unterschrift. Die Damen vom Waldkindergarten macht nun "dumm" rum und sagt, dass es nicht ihr Problem sei, ob wir geschieden sind oder nicht. Eine Unterschrift eines Sorgeberechtigten würde ihr genügen.
Wo ist es geregelt, dass beide Sorgeberechtigten so etwas unterschreiben müssen? Gibt es einen entsprechenden Paragraphen?
Das geht mir so gegen den Strich, dass man(n) nur nebenbei erfährt, wass so abgeht!
Danke schon jetzt für Eure Hilfe.
Gruß aus dem Schwarzwald!
Micha
egal was passiert... ich geb´ nicht auf!
Moin,
z.b. >>hier<<
Grundsätzlich hast du bei erheblichen Veränderungen (Einschulung, Kindergarten...) ein
Mitsprache, sowie ein Mitentscheidungsrecht.
Dieses hat sie dir genommen, indem sie es im Alleingang gemacht hat. Jetzt kannst du da
nichts mehr drehen.
Entscheidungen des alltäglichen Lebens sind z.b. wenn das Kind zum Arzt muss.
LG
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Danke Agent,
ebenso sehe ich es auch.... die Gute braucht mal wieder nen Schus vor den Bug.
Naja, es bleibt eben ein Kampf!
egal was passiert... ich geb´ nicht auf!
Hallo Micha,
Naja, es bleibt eben ein Kampf!
Sicher. Wegen des Kindergartens würde ich an deiner Stelle auch dran bleiben, aber weniger unter dem Aspekt, dass es eigentlich auch deine Unterschrift gebraucht hätte, als vielmehr mit Blick auf die Zukunft, nämlich damit die Damen Erzieherinnen wissen, dass es da durchaus einen Papa gibt, und dass der ab sofort in wichtige Dinge gefälligst einzubeziehen ist.
Was das Ferienprogramm betrifft - inwiefern bist du davon betroffen? Fällt deswegen ein Umgang ersatzlos aus, oder sollst du die Veranstaltung bezahlen, oder wo genau ist das Problem? Wenn es hier "nur" darum geht, dass die KM dich mit ihrer Eigenmächtigkeit provozieren möchte, dann würde ich persönlich sie schlicht und einfach ins Leere laufen lassen und hier erst gar kein Fass aufmachen. Eben weil es ein Kampf ist, der noch einige Zeit dauern wird: Heb' dir deine Kräfte lieber für die wirklich wichtigen Baustellen auf.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Micha,
wir kennen diese eigenmächtige Entscheidungen der Mutter nur zu gut...
Wenn dann mal was gesagt wurde dann hieß es von der Mutter nur:"... der Junge wollte das aber auch...."
Es ist wirklich sehr schwierig sein (eigentliches) Mitsprache- und Entscheidungsrecht auszuüben wenn der andere das nicht will. Dann wird man halt einfach nicht mehr gefragt sondern vor vollendete Tatsachen gesetzt.
Mein LG hatte sich irgendwann damit abgefunden, alles andere kostete zuviele Nerven.
Konzentriere Dich auf das wesentliche, mache Dich präsent im Kindergarten und später auch in der Schule. Wir haben die Erfahrung gemacht das gerade in der Schule sehr positiv darauf reagiert wurde, als mein LG sich mit den Lehrern unterhalten hat. Wenn es nicht mit der Mutter zusammen geht dann eben nebenher, gerade Lehrer sind auch verpflichtet dazu Dich über alle Belange des Kindes zu informieren, die Schule "unseres" Junges ist sogar soweit gegangen das sie uns per Post alle wichtigen Termin zugestellt haben wie z.B. Elternabende etc.
Grüsse
Hallo Mikkian,
so mach ich es ja auch - ich habß auch schon Kontakt zum neuen Kindergarten aufgenommen, bevor meine Ex den Kleinen dort angemeldet hatte. Die sind also informiert und wissen, dass ich meine Rechte und Pflichten kenne und auch wahrnehme.
Die Tante vom Waldkindergarten hingegen hat ihre eigenen Regeln. Zitat:"Wenn wir doch ne Anmeldung zu viel haben, bekommt R. eben keinen Platz. Wir wollen ja keinen Ärger mit irgendwelchen Vätern! Im übrigen ist es Ihr Problem, was Sie mit Ihrer geschiedenen Frau vereinbart haben!" Da fehlen mir erstmal die Worte.
Ich überleg mir jetzt mal übers Wochenende, ob ich net die 75 Euro investieren und den Anwalt nen Brief schreiben lass 🙂 nur mal so, dass die Ex mal wieder merkt es geht nicht nur so wie sie grad will......
Gruß ausm Schwarzwald!
Micha
egal was passiert... ich geb´ nicht auf!
Hallo,
wie ist die Betreuung sonst in den Ferien organisiert? Ist dieser Waldkindergarten rein als Ferienbetreuung ähnlich wie ein Ferienlager zu sehen? Dann denke ich mal, dass dies Sache des Elternteils ist bei dem das Kind diese Ferienzeit verbringt.
Was passiert wenn euer Kind nicht dort betreut wird? Muss es eine andere Betreuung geben?
Sophie
Hallo Sophie,
grundsätzlich sind ausreichend Kapazitäten zur Betreuung vorhanden, es sei denn..... und da geht die Phantasie mit mir durch. Reden wir also nicht weiter darüber.
Ich hab ja nix dagegen, denn wenn der Kurze dort ist, kann ich sicher sein, er wird beachtet und darf rumtoben. Bei Mami wird er eher vor dem TV geparkt 🙁
Mir geht es grundsätzlich darum, dass Madame gerade mal wieder zu viele Alleingänge macht. Sie wird im August umziehen. Ich bin mal gespannt, ob ich auch die Anmeldung am neuen Wohnort unterschreiben darf. Auffallen sollte es dem örtlichen Bediensteten, denn die Ex hat nen neuen Familiennamen, der vom Namen des Kindes abweicht, ebenso der Geburtsname der Mutter......
Ich lass mich überraschen!
Gruß,
Micha
egal was passiert... ich geb´ nicht auf!