Hallo!
Ich benötige dringend einige Informationen zur Schulanmeldung meines Stiefsohnes.
Mein Stiefsohn lebt zur Zeit bei der KM in einer angrenzenden Gemeinde, beide Elternteille haben das Sorgerecht. Die Mutter meines Stiefsohnes hat ihn ohne Absprache und Info des Vater zur Schule angemeldet. Darf die KM eine Schulanmeldung ohne Absprache vornehmen? Müssen nicht beide Elternteile die Anmeldung unterschreiben? Darf die KM allein bestimmen auf welche Schule das Kind geht?
Ich mache mir Sorgen, da ich weiß, das es in der Grundschule eine relativ hohe Gewaltrate gibt, die Kinder ab der 2. Klasse in Container unterrichtet werden, die Schule sechszügig ist und etwa 600 Kinder dort zur Schule gehen/gehen werden.
Gruß - CC
Moin CC,
wenn gemeinsames Sorgerecht vorliegt, ist die Schulwahl eine gemeinsam zu fällende Entscheidung.....es werden auch, sofern die KM das der Schule mitteilt, beide UNterschriften benötigt, oder zumindest ein schriftliches Einverständnis. Die Schule hat aber nciht die Pflicht, die Vollmacht der KM zu prüfen, wie auch?
Unabhängig davon ist es erforderlich, die KM auf diesen Umstand aufmerksam zu machen, und zwar m.E. in schriftlicher Form. Informiert die Schule und lasst Euch alle Informationen auch zusenden. Hierzu sind die Schulen verpflichtet Dasselbe gilt für die Klassenlehrer ( in). Es besteht seitens der Schule eine Informationspflicht.
Grundsätzlich: Gemeinsames Sorgerecht bedeutet in Eurem Falle, dass die KM alle täglichen, nicht außergewöhnlichen Entscheidungen das Kind betreffend alleine fällen kann. Alles Außergewöhnliche ist mit dem KV abzustimmen und zu einer gemeinsamen Entscheidung zu kommen. Es besteht natürlich auch eine Informationspflicht seitens der KM. außergewöhnliche Sachverhalte sind zum Beispiel Urlaubsreisen, Krankheiten ( kein Schnupfen ), anstehende Operationen, Klassenreisen etc.
Alles klar???
Euch eine schöen Woche! Lasst Sie nicht damit durchkommen.
Rudy
Hallo,
die Wahl der Schule ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Deshalb ist laut §1687 BGB ( http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__1687.html ) das gegenseitige Einvernehmen beider Elternteile erforderlich.
Mein Lütter wird nächstes Jahr eingeschult. Trotz der großen Entfernung (ca. 350 km) werde ich bei der Wahl der Schule und der Schulart aktiv mitarbeiten.
VG von Tom's Papa
http://www.kleiner-tom.de
[Editiert am 9/8/2004 von kleiner-tom]
hallo, CC,
habe gerade bei 'einschulung - die zweite' von RomyH ein paar bemerkungen zu dem thema geschrieben, können dir vielleicht auch weiterhelfen!!??!!
gruss
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten! Hoffe, dass wir damit weiter kommen.
Gruss - "CC" - Christine
hallo CC,
die KM hat meine Tochter in einen Kindergarten angemeldet, ohne dass ich meine Einverständniserklärung dazu gegeben habe (wir haben gemeinsames Sorgerecht). Weder das Jugendamt, noch das Gericht haben sich darum geschert - viele Gesetze sind einfach nur Theorie. Die Praxis sieht leider oft anders aus.