Hallo,
ich lese seit langer Zeit in diesem Forum und bin überrascht wie viel Hilfe ich hier bereits erhalten konnte.
Ich bin ein alleinerziehender Vater mit einer 7 Jahre alten Tochter. Ich hatte das große Glück an eine gute Richterin zu geraten die sich immer auf die Seite des Kindes geschlagen hat. Eigentlich dachte ich mit der jetzigen Entscheidung des Gerichts, Umgang der Mutter alle 14 Tage am WE habe ich nach fast vier Jahren ständiger Anfeindungen Seitens der Mutter endlich einmal Ruhe. Leider war der erste Brief den ich nach meinem Urlaub erhalten habe ein neuerliches Schreiben vom Gericht. Diesmal will meine EX durchsetzten das ich mein Kind zu einer psychologischen Untersuchung bringe. Da ich privat versichert bin muß ich dem zustimmen. Also hat sie keine Chance möchte es jetzt aber gerichtlich durchsetzen.
Darufhin habe ich über meinen Anwalt nun das alleinige Sorgerecht beantragt und bin gespannt was das Gericht dazu sagt.
Aber um mir weiter zu Schaden hat meine Ex an diverse Bekannte, Freunde und meinen Geschäftspartner einen Brief gesand der mich aufs äußerste Beleidigt und in den Dreck zieht. Diesen Brief hat mein Anwalt und wird entsprechend reagieren. In diesem Forum habe ich schon viel über Frauen gelesen die ihren Exmännern sexuellen Miss
brauch andichten. Bei mir ist es jetzt so, dass meine Ex mir in dem Brief(der auch an die Richterin ging) vorwirft das ich ständig betrunken bin. Jedesmal wenn sie mir das Kind bringt hätte sie es am liebsten wieder mitgenommen weil ich gar nicht mehr in der Lage war normal zu reagieren. Nichts von dem stimmt natürlich. Ich trinke in der Woche gar nicht, am WE schon mal wenn ich im Garten arbeite mein Bier und natürlich auf Feiern.
Hat von Euch jemand Erfahrungen damit wie man sich da am Besten wehren kann ?
Für jede Anregung bin ich Dankbar
Hat von Euch jemand Erfahrungen damit wie man sich da am Besten wehren kann ?
Für jede Anregung bin ich Dankbar
Hallo Volleyballer,
ich würde es einfach bestreiten und gut ist. Wenn die Richterin hier wirklich nachaken möchhte, was ich eher nicht glaube, lässt Du über Deinen Hausarzt Deinen GAMMA-GT-Wert bestimmen. Wenn der normwertig ist, sollte es ausgestanen sein.
Der Exe könnte man noch klarmachen, dass Rufschädigung auch ein Straftatbestand ist!
LG, Uli
Hallo Uli,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Das mit der Rufschädigung ist schon am laufen. Da kümmert sich schon mein Anwalt drum.
Moin Volleyballer!
Verleumdung und falsche Behauptungen gehören zu dem bösen Spiel einfach dazu. Traurig ist, dass es offenbar überwiegend die Frauen sind, die diese "Werkzeuge" einsetzen.
Ratsam ist dabei ein entspanntes Reagieren. Wenn das, was Deine Exe schreibt, ohnehin nicht stimmt, dann kannst Du dem doch ganz gelassen entgegen sehen.
Die Richterin wird Dir, so sie Deine Meinung dazu hören will, eine Aufforderung zur Stellungnahme schicken. Kommt keine Aufforderung, würde ich auch nicht drauf reagieren und auch dann nur mit diesen 2 Sätzen:
"Hiermit widerspreche ich den Anschuldigungen vollumfänglich. Sollte das Gericht eine konkretere Stellungnahme wünschen, bitte ich um Mitteilung."
Den Brief an den Chef sehe ich etwas kniffliger. Ich glaube, dass das schon das Strafrecht berührt, bin aber nicht sicher. Kommt sicher auch drauf an, was genau sie geschrieben hat. Aber auch hier wäre es das Sinnvollste einen guten Draht zum Chef zu haben und das Schreiben intern zu besprechen und aufzuklären.
Hat von Euch jemand Erfahrungen damit wie man sich da am Besten wehren kann ?
Hab so meine Erfahrungen damit - mir wurde von meiner Exe im Laufe des ABR-Verfahren heftiger Drogenkonsum unterstellt. Das Gericht und die Jugendämter reagierten darauf gar nicht. Dennoch ging ich los und machte einen umfangreichen Drogentest auf alle gängigen Drogen. Mit diesem Test rannte ich dann allen hinterher aber niemand wollte ihn sehen.
Insofern würde ich, nach meiner persönlichen Erfahrung sagen - sitz das einfach aus und geniesse Dein WE-Gartenbier.
Greetz,
Milan
Aber um mir weiter zu Schaden hat meine Ex an diverse Bekannte, Freunde und meinen Geschäftspartner einen Brief gesand der mich aufs äußerste Beleidigt und in den Dreck zieht. Diesen Brief hat mein Anwalt und wird entsprechend reagieren.
Hallo,
wozu Anwalt, der kostet doch nur, und was soll der machen? Deine Ex anschreiben und auffordern, das zu unterlassen? Völliger Unsinn, IMO. Da hättest du einfach direkt zur Polizei marschieren sollen, Strafnzeige erstatten.
Die Beweislast, dass ihre Behauptungen wahr sind, liegt übrigens bei der KM. Nicht du musst beweisen, dass sie nicht stimmen. Du musst nicht mal mitmachen bei der Beweisfindung, also etwa einer ärztlichen Untersuchung zustimmen. Und diese Verweigerung darf auch nicht als impliziter Beweis gesehen werden, dass du ein Alkoholproblem hast, von wegen du hättest was zu verbergen oder so.
Die Adressaten des Briefes solltest du anschließend nur kurz und gelassen davon informieren, dass du gegen die Ex wegen der Sache Strafanzeige gestellt hast. Zu den Behauptungen an sich würde ich gar nichts sagen.
/elwu
Hi,
Diesmal will meine EX durchsetzten das ich mein Kind zu einer psychologischen Untersuchung bringe. Da ich privat versichert bin muß ich dem zustimmen. Also hat sie keine Chance möchte es jetzt aber gerichtlich durchsetzen.
Darufhin habe ich über meinen Anwalt nun das alleinige Sorgerecht beantragt und bin gespannt was das Gericht dazu sagt.
Aus welchem Grund möchte denn dein Ex, das das Kind zu einem Psychologen geht und warum bist du so dagegen?
Auf so eine Anfrage gleich mit einem ASR-Antrag zu reagieren halte ich für überzogen. Damit dürftest du kaum durchkommen und je nach Richteransicht und Argumentation könnte dir die Verweigerung einer psychologischen Untersuchung schmerzhaft auf die Füße fallen.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
es geht eigentlich darum das meine Ex mit allen Mitteln versucht über mein Kind mir zu schaden. Bis jetzt hat jeder Gutachter, Verfahrensbeistand, Lehrer und auch die Richterin gesagt das mein Kind volkommen gesund und normal entwickelt ist. Nur meine Ex möchte das nicht glauben. Es ist ihre letzte Hoffnung doch noch etwas gegen mich ausrichten zu können. Das alleinige Sorgerecht möchte ich weil wir, trotz vieler Angebote meinerseits, seit der Trennung nicht mehr miteinander reden. Nichts gemeinsam entscheiden können.
Noch eine Bemerkung zum Anwalt. Sicher hätte ich den in dieser Angelegenheit nicht gebraucht, aber da er sowieso auf die Klage reagieren muß kann er es gleich mitmachen.
Das Schreiben ging nicht an meinem Chef sondern an meinen Geschäftspartner und besten Freund also kein Problem.
Gruß Volleyballer
Moin,
eventuelle Anschreiben der Ex, bzw. ihres Anwaltes würde ich als unsubstantiiert zurückweisen und überhaupt nicht drauf eingehen.
Denn, wer sich verteidigt, klagt sich selbst an.
Sollte sie sich noch einmal muckieren, Strafanzeige (wie elwu schon erwähnt hat) und Butter bei die Fische. Rufschädigung und Verleumdung
sind schließlich keine Kavaliersdelikte.
Wenn sie die Klappe eben NICHT hält, dann muss man ihr zeigen, dass man Kontert, ohne sich zu verteidigen und die werte Dame eben mal
in die Schranken gewiesen wird.
Manche Menschen brauchen das.
LG
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo,
ich halte es für gut, offensiv mit den Vorwürfen umzugehen. Also gehe zum Hausarzt und wie Ulli bereits geschrieben hat
Zitat Ulli
« Antwort #1 am: 10. August 2011, 16:11:56 »
Deinen Hausarzt Deinen GAMMA-GT-Wert bestimmen
Zitat Ende
allerdings ist dies nicht ebenmal ein Gefallen des Arztes, nicht notwendig und deshalb Privatvergnügen. Außerdem zeigt dieser Wert die Vergangheit. Dieser Wert sollte, zur Vorbeugung, Absicherung, in regelmäßigen Abständen bis zur Lösungsfindung geprüft werden und ist unter Umständen verfälscht.
Unser Kinderarzt bietet aktiv Gespräche rund um das Kind an. <Eine wirklich ehrenvolle und kaum anerkannte Arbeit in unserer "mir-steht-das-zu-Gesellschaft">. Vielleicht kannst du dort mit ihm diesen Punkt besprechen. Trotz allen Unkenrufen zum Trotz würde ich zum JA gehen und darüber berichten.
Weil ich reinen Gewissens war und keinerlei Bedenken hatte konnte ich alles dies tun.
Tatsachen transparent machen.
Grüße
Moin,
ich halte es für falsch, denn sie muss deine Schuld beweisen, nicht du deine Unschuld!
Nochmal, wer sich verteidigt, klagt sich indirekt selbst an.
Ich würde hier gar nichts einfach so machen, nur um meine Unschuld zu beweisen.
LG
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo,
ja, ich habe von Verteidigung geschrieben. Ich habe davon geschrieben allen Instanzen aufzuzeigen, dass ein Elternteil den anderen denunziert aber selbst keine Probleme damit habe und dass ich solch ein Vorgehen nicht dulden werde und schon gar nicht zum Schaden der Kinder.
Eine Anzeige auf Strafverfolgung bringt selbst bei schlimmeren Vorwürfen nichts wenn sie nicht beweisbar sind, und selbst wenn sie beweisbar wären, muss die, aus Ärgerniss ausnahmsweise gefallene, Äusserung von Dritten ernst genommen werden.
Grundsätzlich gilt die Unschuldsvermutung. Aber es gibt kaum wirklich objektive Menschen, die sich Unterstellungen grundsätzlich entziehen können oder von ihrer Berufung dürfen. Kann ich aber im richtigen Moment mich auf Aussagen von Fachkräften berufen, so denke ich, habe ich nicht nur Vorteile.
Es gilt proaktiv zu Handeln.
Liebe Grüße
Moin,
vielleicht ist es aber keine blöde Idee alle Vierteljahre mal eine Blutuntersuchung machen zu lassen und die Ergebnisse erst mal abzuheften. Sollte irgendwann das Thema richtig übel hochkochen, kannst Du stabile Blutwerte über die Zeit X vorlegen. Das dokumentiert langfristig Gesundheit und suchtfreies Verhalten.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo.
IMO gilt in diesem konkreten Einzelfall NICHT, proaktiv zu handeln und irgendwelche Blutwerte abzliefern. Sondern im Gegenteil: aus diversen taktischen und fachlichen Gründen. Ich halte es für kontraproduktiv und sogar potentiell höchst gefährlich, über das Stöckchen zu springen, das die Gegenseite hinhält. Schon gar nicht vorauseilend seriell, also immer mal wieder die Werte festhalten lassen, gehts eigentlich noch? Daher bleibt es von mir dabei, was ich weiter oben bereits geraten habe.
/elwu,
mal wieder abweichende Einzelmeionung vs. LBM, Loge, Uli... 🙂
Servus,
@elwu
klar bin ich deiner Meinung wenn grundsätzlich in allen Köpfen die Unschukdsvermutung heftet. Ist aber nicht so und deswegen schaffe ich mir den Rückhalt den ich vielleich mal nutzen kann. Soll der andere doch seinem Schmäh streuen...... im entscheidenden Moment wird er vor die Wand laufen.
Nun genug. Das juristische System ist leider nicht soweit, dass ich Recht bekomme wenn ich Recht habe. Solange versuche ich Mein Bestes. Das alleine habe ich versucht zu sagen. Möge jeder das tun was er für richtig erachtet
Gruß
Moin,
wieso Elwu, unsere Meinungen weichen gar nicht wirklich ab. Ich sprach von einer Versicherung im Hintergrund. Nichts anderes, als Unterhalt zurückzulegen ab Inverzugsetzung, für den Fall, dass man tatsächlich dazu verdonnert wird. Wenn man die "Rücklage" braucht, hat man sie, wenn nicht, dann ist es auch okay.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ahem,
mein Rat bestand aus zwei Elementen. Zum einen nicht über Stöckhen hüpfen. Etwa auf Vorrat Atteste zu sammeln. Soweit kommts noch. es gilt nämlich nicht nur die Unschuldsvermutung sondern auch, dass die Beweislast für eine Alkoholsucht bei der Exe liegt, nicht aber beim Volleyballer, dass keine solche besteht! Das andere Element war: Strafanzeige, sofort. Genauso wichtig.
/elwu
Moin,
mein Rat bestand aus zwei Elementen. Zum einen nicht über Stöckhen hüpfen.
der Grund für irgendwelche haltlosen Anschuldigungen liegt oft nicht nur in der bewussten Diskreditierung des Ex-Partners, sondern auch in der Absicht, ihn durch Entrüstung zu lähmen: Wer Zeit, Geld und Nerven investieren muss, um Unsinn aus der Welt zu schaffen, dem fehlen Zeit, Geld und Nerven zur Lösung der tatsächlich anstehenden Probleme. Diese Form des "Blackmailings" setzen Anwälte mit schlechten Absichten durchaus als taktisches Mittel ein.
Insofern würde auch ich dazu raten, solche Nebelkerzen als das zu behandeln, was sie sind - und keine "Gegenbeweise" aufzufahren, sondern sie an passender Stelle in einem einzigen Satz schlicht als durchsichtigen Versuch bezeichnen, ohne jeglichen Beweis in Ermangelung echter Sachargumente die Gegenpartei zu verleumden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin!
Leute - kein Richter interessiert sich für Alkohol- oder Drogenvorwürfe in einem Kindschaftsrechtsstreit. Insofern ist jede Verteidigung völlig sinnlos verschenkte Kraft und Energie. Jede 2te Exe kommt mit diesem Mist an. Trotz jahrelangem VS habe ich nicht einen einzigen KV erlebt, der vom Richter zum Drogen- oder Alkoholtest geschickt wurde.
Ratsam wäre den Käse abzuheften und keinen Gedanken mehr dran zu verschwenden. Es sei denn, man hat etwas zu verbergen...
Greetz,
Milan
Hi milan,
grundsätzlich stimme ich dir zu. Nur da hier die Situation so ist, das das Kind beim TO lebt, würde ich mir in der Hinterhand doch eine Trumpfkarte in Form eines Blutbildes oder weis der Kuckuck behalten.
Richter nehmen ja gern jeden Strohalm, wenn es darum geht eienr KM das Kind evtl. wieder zuzuschanzen.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Sehe ich auch so.
Man kann als Vater nie genug Asse im Ärmel haben.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.