:hilfe:
Habe gerade entdeckt, dass mein Exmann in einem Internetforum Bilder unserer Kinder veröffentlicht hat !
Meine Frage wäre, ob er das überhaupt darf, wenn ich das ASR habe !?
Ich will eigentlich absolut nicht, dass meine Kinder im Netz stehen und das noch mit Nennung der Vornamen ! :boese020:
Pueppi7376
Moin,
klare Antwort: Die Veröffentlichung bedarf immer der einzelnen Zustimmung des/der Sorgeberechtigten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke Deep !!
Das heisst also, ohne meine Zustimmung läuft nix....und was mach ich nun ?
Hab ja schon über 1 Jahr keinen Kontakt mehr, wie unterbinde ich das nun ?
Wahrscheinlich mal wieder "kostengünstig" über einen Anwalt :gunman:
Pueppi7376
Moin Püppi,
ist das "seine" HP oder irgendwo auf einer fremden HP? Im Zweifelsfall Admin darauf aufmerksam machen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Liebes Exherzschnuckelpups,
mehr durch Zufall wurde ich gewahr, dass im Forum <link> Bilder unserer gemeinsamen Kinder durch dich veröffentlicht wurden. Angesichts heutiger Gefahren erwarte ich die Löschung der Bilder bis zum <briefdatum plus 5 tage>. Ich bin mir sicher, du teilst meine Sorge und hilfst mir, dieses Thema ohne strafbewehrte Unterlassungserklärung zu klären. Rein fürsorglich der Hinweis, dass die Veröffentlichung von Bildern Minderjähriger in jeglichen Medien grds. der Zustimmung des/der Sorgeberechtigten bedingt.
Beste Grüße auch von unseren Kindern
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin LBM 😉
ist das "seine" HP oder irgendwo auf einer fremden HP
ist auf einer fremden
Im Zweifelsfall Admin darauf aufmerksam machen.
ich mach das über´n Anwalt, das geht schneller....was sollte ich denn dem Admin schreiben ??
Ich könnt platzen vor Wut
Pueppi7376
Hey Deep !
Das hat was :dudergroesste:
DANKE..ich kann mich vor Wut kaum auf´m Stuhl halten
Pueppi7376
Meine Frage wäre, ob er das überhaupt darf, wenn ich das ASR habe !?
Also ich würde mir wünschen, dass die Informationelle Selbstbestimmung von Kindern unabhängig vom Sorgerecht respektiert wird. Ich hab' aber versucht, aus Deiner Geschichte rauszufinden, auf was für einem Trip du bist, aber die Texte sind einfach viel zu lang. Da ist offensichtlich ein KV, der sich entweder garnicht oder zu sehr für seine Kinder interessiert, für mich passt das alles nicht zusammen. Daher der Vosrschlag von mir, auch mal einen Gang zuürckzuschalten. Wenn Du 2006 mit Gewaltvorwürfen kamst und jetzt mit der selben Inbrunst mit Vorwürfen wegen dieser Bilder dann leidet darunter Deine Glaubwürdigkeit.
Hi pueppi,
du könntest auch vorab, dem webmaster eine mail schreiben, in dem du ihn um Löschung bittest mit dem Hinweis auf die fehlende Zustimmung. Sollte erdazu nicht bereit sein, kannst du ihm ja gleich dazu schreiben ,das er dann eben Post vom Anwalt bekommt. (Ich finde man kann es ja erstmal höflich versuchen ehe man zum Anwalt rennt)
Mach dir aber auch zur Sicherung der "Beweise" einen Sreenshot der HP.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
LiebesExherzschnuckelpups,
mehr durch Zufall wurde ichIch wurde gewahr, dass im Forum <link> Bilder unserer gemeinsamen Kinder durch dich veröffentlicht wurden.Angesichts heutiger GefahrenIch verlangeerwarte ichdie sofortige Löschung der Bilderbis zum <briefdatum plus 5 tage>. Ich bin mir sicher, du teilst meine Sorge und hilfst mir, dieses Thema ohne strafbewehrte Unterlassungserklärung zu klären.Rein fürsorglich der Hinweis, dass die Veröffentlichung von Bildern Minderjähriger in jeglichen Medien grds. der Zustimmung des/der Sorgeberechtigten bedingt. Solltest du dieser Aufforderung nicht umgehend nachkommen, erstatte ich Strafantrag.
Beste Grüße auch von unseren Kindern
Sorry Deep, aber da hört der Spaß meiner Meinung nach auf und es helfen nurnoch klare Worte und, wenn notwendig, die erforderlichen Taten.
Eine Fristsetzung ist weder erforderlich noch angebracht.
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo pappasorglos
Also ich würde mir wünschen, dass die Informationelle Selbstbestimmung von Kindern unabhängig vom Sorgerecht respektiert wird. Ich hab' aber versucht, aus Deiner Geschichte rauszufinden, auf was für einem Trip du bist,
Ich bin auf keinem Trip, ich würde mir nur wünschen, dass nach so langer Zeit, nach vielen Strapazen für die Kinder, endlich Ruhe einkehrt, es geht hier weniger um mich, denn ich kann über manchen Dingen stehen, was die Kinder nicht schaffen.
Da ist offensichtlich ein KV, der sich entweder garnicht oder zu sehr für seine Kinder interessiert
Da ist definitiv einer, der sich gar nicht interessiert, zumindest nicht für seine Kinder, sondern nur, wie er Unruhe in ein intaktes Familienleben bringen kann...
für mich passt das alles nicht zusammen.
Kann ich verstehen, da meine Texte wirklich sehr umfassend sind und das auf die Schnelle niemand verstehen kann....
Wenn Du 2006 mit Gewaltvorwürfen kamst und jetzt mit der selben Inbrunst mit Vorwürfen wegen dieser Bilder dann leidet darunter Deine Glaubwürdigkeit
Hier geht es nicht um Gewaltvorwürfe...lediglich um den Vorwurf, dass ein KV sich leider nicht um seine Kinder kümmert, obwohl er gegen mich eine Anzeige wegen Umgangsvereitelung gemacht hat, alle Chancen eingeräumt bekam, Umgang zu kriegen, ihn über BU 5x hatte und dann, als es in die unbetreuten Umgänge münden sollte, die Kinder wieder im Stich gelassen hat.
Ich werde es gütlich versuchen und ihn höflich bitten, die Bilder aus dem Netz zu nehmen.
Pueppi7376
Na, Jemmy, dann erkläre mir doch mal, welcher Straftatbestand erfüllt ist.
Es ist grds. immer eine angemessene Frist einzuräumen. "Sofort" ist unbestimmt und unterliegt der Wertung des Einzelnen - bei mir ist "Sofort" gestern - bei einem Beamten "nächstes Jahr".
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
pueppi, warum ihn?
Ist es eine HPm die nicht ihm gehört würde ich zzuallererst den Besitzer diese HP darum bitten bzw. dir von ihm auch zeigen lassen wo die Einverständniserklärung ist. Gleichzeitig natürlich auch deinen Ex anshreiben.
Ich denke viele machen sich zu wenig Gedanken über das was sie so auf ihren Seiten verbrechen, von daher sollte auch der webmaster n weenig aufgerüttelt werden.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Mach dir aber auch zur Sicherung der "Beweise" einen Sreenshot der HP.
wie funktioniert das denn :bahnhof:
Pueppi7376
Ist es eine HPm die nicht ihm gehört würde ich zzuallererst den Besitzer diese HP darum bitten bzw. dir von ihm auch zeigen lassen wo die Einverständniserklärung ist.
Bin gerade auf der HP und da kann man das Profil melden. Ist das eine Copyrightverletzung ??
Gleichzeitig natürlich auch deinen Ex anshreiben.
mach ich danach
Danke Tina
Pueppi7376
Hallo
@Deep
Die Zustimmungspflicht ist vom Grundsatz her in § 22 KUG, Satz 1 geregelt: „Bildnisse
dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden.“
Unter Bildnissen versteht man die Abbildung einer Person dergestalt, dass sie von anderen
erkannt werden kann. Darunter fallen also auch Bilder, die zwar nicht oder nicht
ausschließlich das Gesicht des Abgebildeten zeigen, wohl aber bestimmte charakteristische
äußere Merkmale erkennen lassen. Selbst die Verwendung von „Augenbalken“ beseitigt das
Einwilligungserfordernis nicht, solange der Abgebildete , etwa aus Angaben eines
Begleittextes, erkennbar bleibt.
Einwilligung bedeutet eine Zustimmung vor der Veröffentlichung. Da es sich dabei um eine
rechtsgeschäftliche Willenserklärung handelt, kann bei Minderjährigen eine Einwilligung
wirksam nur durch die gesetzlichen Vertreter erklärt werden.
Das ganze ist eine Straftat, welche aber nur auf Verlangen verfolgt wird. Eine Frist ist hier nicht notwendig.
Ich musste mich mit diesem Themenkomplex auseinander setzen, da wir nach einem, von uns organisierten, Strassenfest Bilder veröffentlichen wollten.
LG Jemmy
ps.: Sofort, heißt in diesem Fall, sofort nach Kenntniserlangung. Strafbar hat er sich schon mit der Veröffentlichung gemacht, verschleppen der Löschung der Bilder, macht ihn unter Umständen auch noch schadenersatzpflichtig.
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Das ganze ist eine Straftat,
Diese deine Meinung hatte ich oben schon gelesen. Nur, welche ist es denn?
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Pueppi,
wie funktioniert das denn :bahnhof:
Das Fenster auswählen, die Tasten "alt" + "Druck" gleichzeitig drücken. Der Screenshot des entsprechenden Fensters wird dann in der Zwischenablage gespeichert. Du kannst diesen dann in ein Programm deiner Wahl (z.B. Textverarbeitung, Word oder OpenOffice Writer etc.) oder in ein Bilkdverarbeitungsprogramm mittels "Strg" + "v" kopieren.
Gruß
Martin
Hallo
Da unter Umständen ein Schmerzensgeld gefordert werden kann, muss man wohl eine Abart der Körperverletzung zu grunde legen.
Was die Straftat angeht, handelt es sich nicht um meine Meinung, sondern um eine Tatsache.
Bei GSR ist die Erlaubnis des anderen sorgeberechtigten Elternteiles notwendig. Hat einer allein das SR und der andere Elternteil veröffentlicht Bilder, wäre das gleich zu setzen, als würde ich Bilder der Mädels meines Nachbarn ins Internet stellen.
Soetwas kann richtig teuer werden.
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hey Martin,
habs kapiert ! :redhead: Danke
Pueppi7376