Hallo Eskima !
Ich stimme zu 100% mit Loewenmama überein, dass leibliche Elternteile nicht "ersetzt" werden können.
Dem kann ich mich grundsätzlich anschließen.... ABER
Leider muss jetzt wieder Uli's Geschichte als Beispiel herhalten, aber aufgrund
seines TB ist sie am geeignetsten dafür. Aber es gäbe noch genügend andere.
In dem Fall kann ich Dir z.B. nicht zustimmen. Es könnte in meinen Augen obwohl
das gar nicht in Uli's Absicht liegt, nichts besseres passieren, als daß seine Kinder
von "dieser" Mutter ferngehalten würden und ja, ich bin felsenfest davon überzeugt,
daß seine jetzige Frau eine tolle Ersatzmama (was für ein blödes Wort, aber die leib-
liche Mutter ist sie nun mal nicht) für seine Kinder ist.
Ich spreche ja auch nur für mich und wenn jemand anderer Meinung ist, dann
bleibt ihm das unbenommen.
Bitte entschuldige Uwe, daß ich Dir jetzt in Deinen Tread reinsteige. Ich werde
mich ab sofort auch wieder zurückhalten.
LG Marina
Hey!
Eigentlich gehts in diesem Topic ja um was völlig anderes...
Aber dennoch..
@loewenmama
Oder wird das als absolut OK angesehen, wenn der Umgang dann zwischen Mutter und Kind nicht stattfindet?
Wie ich schon sagte..es gibt doch eindeutig Fälle wo es besser ist...
Es ist aber immer noch kein Grund, ihnen die Kinder vorzuenthalten
Und genau davon war doch gar nicht die Rede...
Selbst in meinem Fall..erst hat die KM Umgang eingeklagt (im Zuge eines anderen Verfahrens), obwohl sie sich nie gemeldet hat..hat BU zugesprochen bekommen, u hat diesen 2 mal wahrgenommen (mit reichlich Problemen) und dann wars das für weitere 3 Jahre..
Dann im nächsten zuge eines Verfahrens erinnerte sich sich wieder an das Wort Umgang..u schwupps habe ich gehandelt u es ermöglicht (von ihr kam nichts) .. es fand BU statt..nach ca. 4 mal (zwischenzeitlich wurden einige Termine von ihr mal 10 min vorher abgesagt) war es auch das wieder...
U auhc danach hab ich vieles weiter versucht einen Umgang stattfinden zu lassen..wer meldet sich nicht? (naja die Verfahren waren ja auch erledigt)
Und das bis heute..
Da is kein Interesse von Seiten der KM...!!
Muss MANN sich deshalb auf das gleiche Niveau EINIGER KM´s stellen?
Was hat das nun mit einem bestimmten Niveau zu tun..und was hat das mit Umgangsboykott zu tun..
Nach nun über 7 1/2 Jahren..kann man den Versuch Umgang einzufädeln wohl sehr wohl als gescheitert ansehen..
Und es wird kaum noch weitere Versuche Sinn machen, wenn die KM es offensichtlich nicht will oder dran bleibt...u nur Probleme verbreitet..auch mit ihrem Verhalten..usw. ...
Das hat wohl nichts mit Umgangsboykott zu tun...
Eher etwas damit das es keinen Sinn macht..u das hier z.B. die "leibl. Mutter" völlig fehl ist..
Sorry..
Gut finde ich das auch nicht..aber es ist so..
Gruß
Jens
Hallo (so viel Zeit muss sein:-)
hmmmm ... bei dir schrillen die alarmglocken???? warum wohl?????
Ich kann dich beruhigen, ich bin weder Borderlinerin noch sonstwie in irgend einer Weise krank. Bin sogar in Lohn und Brot:-)
Nur...ich kenne solche Fälle zu Genüge! Und viele sind nach erfolgreicher "Ausblendung eines Elternteiles" mit Adoption geendet vom neuen Partner. Muss bei dir ja nicht so sein, ich hoffe es sehr.
glaube mir, dass ich meinem sohn nach wie vor das gebe, was ich ihm schon immer gegeben habe. aber das was eine mutter/frau einem kind gibt, kann ich nunmal nicht ersetzen. deshalb braucht ein kind ja auch beide elternteile. und dies werden wir mit sicherheit nicht unterbinden!!!
Warum wird denn die Position deiner Lebensgefährtin so überbewertet? Du schreibst ja fast ausschließlich in der "wir" Form. Es geht doch um die leiblichen Eltern deines Kindes.
aber wäre meine lebensgefährtin nicht, wäre mein kind noch immer im heim, würde noch immer nachts von träumen gequält, würde noch immer einnässen und würde mit sicherheit auch nicht auf die realschule wechseln.
Ja ich weiss, habe die Erfahrung gemacht, dass man/frau nach einer Trennung ohne neuen Lebenspartner so gut wie gar keine Chance auf die Kinder hat. Aber eigentlich müßte man/frau es doch alleine schaffen?
hier dies abzutun mit *mutter ausblenden* ist am thema vorbei gepostet.
Isses nicht, siehe oben.
seine mutter hat ihn zuerst in die psychatrie gesteckt und dann ins heim abgeschoben .... das ist fakt!!!!!!!!
Das ist schlimm und ich habe auch nirgends gesagt, dass ich das gutheisse! Aber trotzdem ist sie nicht als Mutter unfähig! Es kann immer noch ein begleiteter Umgang stattfinden? Schon mal darüber nachgedacht bwz. bei den Ämtern vorgeschlagen?
gruss
Loewenmama
Nun mal langsam.
Was von vielen immer gerne als "Krankheit" bezeichnet wird, und mit was viele die Familienrichter über Erziehungsunfähigkeit belehren und im Endeffekt nur langweilen, ist in der
Internationale Klassifikation der Krankheiten 10. Revision
10 ICD-GM
nicht als Krankheit erfasst:
und alleine deshalb kann sich niemand darauf einlassen, eine Erziehungsunfähig wegen dieser "Krankheit" abzusprechen. Frei nach dem Motto: Was es nicht gibt, das kann auch garnicht sein. Psych. Gutachten langweilen dann und stören nur den Genesungsprozess von der "vorübergehenden Störung". Also darf dem "belasteten" Elternteil auch nicht die Sorge entzogen werden, im Gegenteil, der evtl. Entzug einer elterlichen Sorge würde wohlmöglich den Gesundheitszustand verschlechtern, also stellt der Richter dem Elternteil eine Erziehungshilfe anbei und wartet zwei - drei Jahre ab. Der Sorgerecht begehrende Elternteil gilt als Streithammel und: Alea Eacta Est.
So sieht das IMHO aus.
Deshalb mein "Schleichgang"
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
Hey
@loewenmama
Handeln denn alle AE Väter hier so, wie sie es von einer AE Mutter fordern?
Was soll denn das????????
glaube mir, dass ich meinem sohn nach wie vor das gebe, was ich ihm schon immer gegeben habe.
Allerdings muß es jetzt ein kleines stück mehr sein...
aber das was eine mutter/frau einem kind gibt, kann ich nunmal nicht ersetze
Aber du kannst sehr wohl das gleiche geben....und mußt das ja ansich auch....
Insofern mußt du ja ansich beides sein...
Wenn auch ansich dei Mutter nicht ersetzt werden sollte ..
aber wäre meine lebensgefährtin nicht, wäre mein kind noch immer im heim, würde noch immer nachts von träumen gequält, würde noch immer einnässen und würde mit sicherheit auch nicht auf die realschule wechseln.
Hm...es liegt doch wohl aber nicht nur an deiner LG..letztendlich bist DU doch der Vater..
U auch ohne eine/deine LG hättest du doch wohl um dein Kind gekämpft u würdest ihm ein Zuhause geben u für ihn da sein...oder?!
seine mutter hat ihn zuerst in die psychatrie gesteckt und dann ins heim abgeschoben .... das ist fakt!!!!!!!!
Eben..und genau das ist der Fakt!!!
Gruß
Jens
@Loewenmama
irgendwie habe ich das gefühl, dass du nur das liest, was du lesen möchtest.
ein begleitendesumgangsrecht ist in unserem fall nicht nötig, da die km alle drei wochen den kleinen übers wochenende bei sich hat (hatte ich bereits geschrieben). und das ist gut so und wird auch hoffentlich so bleiben. das ist wichtig für den kleinen!!!!!
ich schreibe deshalb des öfteren *wir*, weil wir nunmal *wir* sind!!!
ich arbeite in schichtarbeit, ohne meine lebensgefährtin hätte ich das alles nicht umsetzen können und mit sicherheit hätte kein richter auf dieser welt mir zugestanden, dass mein sohn bei mir leben kann. er wäre noch immer im heim; 250 km von mir entfernt!!!
gibt es in deinem denken nur die *böse stiefmutter* die mit allen mitteln versucht das kind der leiblichen mutter zu entfremden??? ich bin froh, dass es in meinem fall nicht so ist.
Hey!
@loewenmama
Es kann immer noch ein begleiteter Umgang stattfinden? Schon mal darüber nachgedacht bwz. bei den Ämtern vorgeschlagen?
Es findet doch aber ein Umgang statt...und der soll ja auch weiter stattfinden..davon ist doch gar nicht hier die Rede!!
Außer das hier die KM wohl auch nicht ganz zuverlässig ist...
Gruß
Jens
Hey
ich arbeite in schichtarbeit, ohne meine lebensgefährtin hätte ich das alles nicht umsetzen können und mit sicherheit hätte kein richter auf dieser welt mir zugestanden, dass mein sohn bei mir leben kann. er wäre noch immer im heim; 250 km von mir entfernt!!!
Doch, hättest du sehr wohl können..klar u logisch mit einigen Abstrichen...u dir hätte sicherlich ei Richter auch so dein Kind "zugestanden" ..natürlich ist u wäre es schwer gewesen, diese "Zugeständnis" zu erreichen..aber sicherlich in deinem Fall auch nicht aussichtslos gewesen..absolut nicht!!!
Und mach das ganze nicht nur von deiner LGin abhängig..
Gruß
Jens
GENAU !!!!!!!
sie kommt den kleinen alle drei wochen holen und interessiert sich ansonsten für nichts!!!
aber sie kann mitbestimmen und genau das finde ich nicht richtig. die borderline erkrankung habe ich nur deshalb angeführt, da es dabei auch immer wieder um psychische schwankungen geht und ich angst habe, dass sie irgendwann aus einer solchen schwankung heraus dinge entscheidet die nicht gut für den kleinen sind.
NOCHMAL !!!!! ICH WILL IHR NICHT DEN KLEINEN VORENTHALTEN!!!!
irgendwie habe ich das gefühl, dass du nur das liest, was du lesen möchtest.
*grins*, das sagt man immer, wenn einem die Argumente ausgehen.
ich schreibe deshalb des öfteren *wir*, weil wir nunmal *wir* sind!!!
Fein. Die Position deiner Lebensgefährtin wird dadurch aber nicht erhöht.
ich arbeite in schichtarbeit, ohne meine lebensgefährtin hätte ich das alles nicht umsetzen können und mit sicherheit hätte kein richter auf dieser welt mir zugestanden, dass mein sohn bei mir leben kann. er wäre noch immer im heim; 250 km von mir entfernt!!!
Au fein, da sind wir ja zwei, denn ich bin auch im Schichtdienst tätig und kenne daher die ganze Problematik;-) Warum gehst du denn nicht in den regulären Tagesdienst? Als AE Vater wäre das durchaus möglich. Aber da "ihr" ja zu zweit seid, wird es ja wohl kaum gehen?
Mein Arbeitgeber z.B. fördert den Tagesdienst bei AE Vätern, vorrausgesetzt, sie erziehen das Kind auch alleine.
Du hast meine Frage mit dem "wir" nicht verstanden.
Betreuung durch deine Lebensgefährin ist und bleibt eine Fremdbetreuung des Kindes durch Dritte. Und das ist ja auch nicht im Sinne des Erfinders.
Vielleicht entscheidet das Gericht ja bei euch anders als in den meisten Fällen.
gibt es in deinem denken nur die *böse stiefmutter* die mit allen mitteln versucht das kind der leiblichen mutter zu entfremden??? ich bin froh, dass es in meinem fall nicht so ist.
*grins*, was meinste. wieviele "böse" Stiefmütter ich kenne, die mit dem Vater der Kinder zusammenleben und diese auch mitbetreuen?
Jedenfalls betreut dort der Vater die Kinder überwiegend, und das, finde ich, ist auch der richtige Weg.
Aber leider leider kenne ich Fälle wie deinen auch zu Genüge. Stiefmütter, die "Amtsanmaßung" betreiben...
Schreibe ich jetzt auch nur das, was ich schreiben möchte ?:-)
Greetz
Loewenmama
zugeständnisse??? in der form, dass ich den schichtdienst nicht mehr hätte machen können?
dies wäre aus finanziellen gründen garnicht möglich gewesen. siehe dazu mein posting im forum bzgl. zwangsvollstreckung/etc.
... oder meinst du damit etwas anderes????
Hey
Sorry..aber jetzt mal im ernst..
Was hättest du gemacht wenn du keine LGin gehabt hättest?
Dein Kind im Heim gelassen, weil du Schichtdienst hast?
dies wäre aus finanziellen gründen garnicht möglich gewesen
und was heißt da jetzt finanziell nicht möglich??
Kind bleibt im Heim, weil es finaziell nicht möglich ist???
Sorry, aber dem kann ich jetzt nicht so ganz folgen..
Gruß
Jens
@Loewenmama
aus deinem posting ist ersichtlich, dass du alleine mit deinem Kind/er bist. ich weiss, dass das eine schwierige situation ist. ich kann auch verstehen, wenn du hasserfüllt auf menschen schaust, bei denen das nicht so ist. aber sei nicht traurig, irgendwann wirst vielleicht auch du den finden, der dir den rücken stärkt und du wirst dann auch zu den glücklichen und zufrieden menschen gehören. aber ich danke dir für deine neidvollen kommentare.
Hallo uwefragt,
aber sie kann mitbestimmen und genau das finde ich nicht richtig.
Mal Hand aufs Herz - WAS genau bestimmt sie denn?
Ich hatte diesen Gedanken an ASR auch schon. Der Vater meiner Kinder verhält sich ähnlich wie deine Ex. Irgendwann hats mich genervt, dass ich wegen jedem Pup... seine Unterschrift brauche. Allerdings war es dann letztlich gar nicht so. Weder bei der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt, noch bei der Einschulung o.ä. wurde seine Unterschrift verlangt.
Meine Anwältin meinte, all die Gründe die offensichtlich sind, reichen zwar locker, um einen betreuten Umgang zu beantragen, aber nie und nimmer für ASR. Und letztlich - warum auch?
Ich habe mich damit abgefunden und es handelt sich doch wirklich um nicht mehr als ein Stück Papier. Oder?
Gruß AJA
Hallo? Seid ihr es? Ich erkenn euch gar nicht wieder!
@Lausebackesmama
Die Posts 1 bis 4 enthalten keinerlei Aussage, dass Uwefragt sofort und in aller vertretbaren Härte das ASR beantragen soll. Ich gab den Hinweis, es muss eine fundierte Begründung her. ulliberne meinte, der Antrag auf ABR wäre zunächst sinnvoller. Dieser Auffassung schließe ich mich angesichts der Leidensgeschichte des Kindes an. elternteil_m sagt auch nichts anderes als Füße stillhalten und Fakten sprechen lassen.
Deinen Einwand, wir würden hier väter-zentriert argumentieren kann ich somit nicht nachvollziehen.
*cut*
Ausgelöst durch die Idee von JensB2001, eine Mutter zu "ersetzen", fing eine Klopperei an, die nicht zielgerichtet ist. Werten wir den Spruch dch mal als mehr als unglücklich?
*cut*
Ein Kind braucht Vater und Mutter! Das Zugehörigkeitsgefühl des vom Kind getrennt lebenden Elternteiles wird immer auch über das SR empfunden.
Uwefragt schrieb:
... hallooooooooooooooooooo ........ hier wird nicht gestritten !!!
Danke für deinen Hinweis - kam wohl irgendwie nicht so richtig durch. Deshalb als Nachbrenner von mir: Zurück zum Thema bitte.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
um gottes willen .... nie hätte ich mein kind im heim gelassen!!!!!
ich hätte alle hebel in bewegung gesetzt ihn da raus zu holen.
nein, ich meinte damit, dass es mehr als schwierig gewesen wäre auf die zulagen des schichtdienstes zu verzichten (wie gesagt lies einfach mal meinen beitrag im forum zwangsversteigerung etc.) .... und so einfach den job hinzuwerfen wo man schon 17 jahre arbeitet, ist auch nicht so einfach in der heutigen zeit ....
@Deep Thought
*öm* Ich war's nicht *gg*
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
*urks* Hab dich mit Loewenmama verwechselt. Ich nehme hiermit hochoffiziell alles zurück und bestreite das Gegenteil. 😉
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi Deep,
eigentlich kann man mich doch nicht verwechseln:-)
Gruß
Loewenmama
Hallo DT,
Ausgelöst durch die Idee von JensB2001, eine Mutter zu "ersetzen", fing eine Klopperei an, die nicht zielgerichtet ist. Werten wir den Spruch dch mal als mehr als unglücklich?
Das hat Jens doch längst eingeräumt 🙂
eskima

