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alleiniges Sorgerecht beantragen?

 
(@simsam)
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Hallihallo,

ich war heute beim Jugendamt, um den nicht stattfindenden Umgang zwischen Mutter und Tochter irgendwie in Schwung zu bringen.
Dabei erzählte ich auch vom bisherigen Umstand, dass ich praktisch allein über alles entscheide, da meine Ex-Frau an nichts interessiert ist.
Unsere Tochter wechselt nächstes Jahr die Schule, wofür ich wieder die Unterschrift meiner Exe benötige.
Ein Bankkonto soll noch in diesem Sommer eröffnet werden.
Bei der letzten "Umschulung" lief nicht alles glatt, so dass Kind fast nicht eingeschult werden konnte.

Nun hat mir die Jugendamtsmitarbeiterin geraten das alleinige Sorgerecht zu beantragen, eben um die Exe da herauszunehmen.
Sie begründet eben, dass sich die KM um nichts kümmert. Alle Entscheidungen von mir und Kind allein getroffen werden und wurden, ich ihr ein Heim bieten würde, wo es nur selbstverständlich wäre, wenn ich mich nicht auch noch um Exe kümmern müsste.
Eine Kommunikation zwischen ihr und mir findet praktisch nicht statt.
Meine Mails werden gar nicht oder inhaltlich nicht beantwortet.
Tochter erreicht die KM auch nie telefonisch. Manchmal bekommt sie eine Mail.

Was meint ihr? Hätte ich eine Chance?
Durch die letzten Gesetzesänderungen habe ich irgendwie Sorge, dass das nach hinten losgeht.

cu,
simsam


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2013 15:44
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus simsam,
wenn ich es richtig auf dem Schirm habe, besteht gSR. Insofern würde ich das aSR schon versuchen zu kriegen, zumindest für Gesundheit und "Alltagsentscheidungen" wie Schule, Kontoeröffnungen und dergl.; sonst müsstest Du Dir jedes Mal die fehlende Unterschrift von KM durchs Gericht ersetzen lassen.

Traurig, dass KM sooo wenig Interesse an ihrer Tochter hat.  :knockout:

Grüßung
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2013 16:00
(@simsam)
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Hi Marco,

richtig momentan haben wir das GSR.
Beim früheren Jugendamt hieß es immer, dass die Vergangenheit nicht interessiert, wenn man das ASR beantragen will.
Aber gerade dort sind die "Verfehlungen" der KM zu finden.
Ich habe Angst, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe.
Mein RA würde sich freuen, da er meiner Exe immer noch gerne eine reinwürgen wollte.
Unser Umzugsgericht gefällt ihm auch jetzt wesentlich besser. Er hält das Gericht an diesem Ort für geeigneter um das ASR zu beantragen

cu
simsam


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2013 20:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Beim früheren Jugendamt hieß es immer, dass die Vergangenheit nicht interessiert, wenn man das ASR beantragen will.

Natürlich.
Du willst das ASR ja auch nicht für die Vergangenheit sondern für die Zukunft.
Nur aus was soll man denn die Zukunft ableiten, wenn nicht aus der Vergangenheit?
Aus Glaskugeln?

Dennoch würde ich dazu appellieren, keinen Kampf ums ASR anzuzetteln.

Was für SR-Entscheidungen stehen denn noch an?

Ist die Summe der sich daraus ergebenden Probleme größer als der Kampf ums ASR?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2013 20:20
(@simsam)
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so,

also ganz wichtig ist hier der anstehende Schulwechsel. Hier ist zwar eine größere Stadt in der Nähe, aber wir kommen von Außerhalb.
Es gibt somit dort zwar viele Oberschulen, aber nur zwei, die wirklich nah sind. Wovon eine einen sehr guten Ruf hat und immer viele Anmeldungen sind.
Gerade davor habe ich Angst. Tochter und ich möchten, dass sie auf diese Schule geht. KM hat sich bisher bei allen wichtigen Entscheidungen sehr "zurück gehalten". So dass ich momentan davon ausgehe, dass KM die Schulanmeldung als nicht wichtig erachtet und nicht unterschreibt.
Bis es dann evtl. per Gericht dazu kommt, ist vielleicht der Zug schon abgefahren.
Das Bankkonto soll auch schon seit Monaten eröffnet werden. KM immer davon unterrichtet. Nix passiert. Jetzt will ich wenigstens erstmal damit Nägel mit Köpfen machen, damit Kind das Geld nicht zu Hause hortet.
Das sollte im Interesse der KM sein, die mir immer unterstellt, dass ich das Geld des Kindes (per Post) abfange bzw. mich permanent daran bediene.
Vom Amtsgericht wurde mir schon einmal die Teilsorge für einzelne Bereiche zugesprochen, da dort schon Probleme befürchtet wurden. Das OLG hat dies wieder rückgängig gemacht.
Vielleicht bemüht sich die KM dann wieder mehr ums Kind, wenn sie sieht, dass sie ausgebootet wird?

cu,
simsam


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2013 21:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vielleicht bemüht sich die KM dann wieder mehr ums Kind, wenn sie sieht, dass sie ausgebootet wird?

Hat das denn beim letzten Mal funktioniert?
Also ich kennen keinen Fall in dem ein Sorgerechtsentzug oder die Ausbootung das Interesse befördert hat.
Die natürliche Reaktion ist:

"Dann eben nicht" und "Macht doch euren Sch* alleine"

also ganz wichtig ist hier der anstehende Schulwechsel.

Glaubst du, dass du ein SR-Verfahren schneller durch bekommst?

Hast du bei der Schule mal gefragt, ob du überhaupt beide Unterschriften brauchst?
Oft reicht der "Erziehungsberechtigte"


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2013 21:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin simsam,

die Schulfrage (bzw. die Frage, wie grosser Wert dort auf die Unterschrift von zwei Erziehungs- und Sorgeberechtigten gelegt wird) kann ich nicht beantworten; sehr oft genügt eine Unterschrift. Falls ausnahmsweise nicht, wird das ja nicht am Tag vor der Schulanmeldung beschlossen, sondern ist jetzt schon bekannt. Wer hindert Dich daran, dort anzurufen und diese Frage zu stellen - notfalls mit Verweis auf eine schwer erreichbare Mutter?

Das Bankkonto soll auch schon seit Monaten eröffnet werden. KM immer davon unterrichtet. Nix passiert. Jetzt will ich wenigstens erstmal damit Nägel mit Köpfen machen, damit Kind das Geld nicht zu Hause hortet.

ein 11-jähriges Kind braucht ein "eigenes" Konto so nötig wie Zahnschmerzen. Leg ggf. ein Sparkonto auf Deinen Namen an, pack die Kohle drauf und fertig. Dann brauchst Du auch niemanden zu fragen, wenn Du mit Töchting mal an die Kohle willst. Das Konto als Co-Begründung für eine ASR-Übertragung aufzuführen, würde mit einiger Wahrscheinlichkeit zu einem Zeigefinger an der Stirn des Richters führen. Man muss das Leben wirklich nicht unnötig verkomplizieren.

Das sollte im Interesse der KM sein, die mir immer unterstellt, dass ich das Geld des Kindes (per Post) abfange bzw. mich permanent daran bediene.

och jö; an diesem Punkt sagt ein erwachsener Mann einen Satz wie "ansonsten interessiert's dich auch nicht, also erzähle es deinem Friseur und lass mich damit in Ruhe."

Grüssles
Martin
- der das Ganze für etwas sehr konstruiert hält wegen

Das OLG hat dies wieder rückgängig gemacht.


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2013 22:00
(@simsam)
Zeigt sich öfters Registriert

hey,

wie soll ich deine Bemerkung verstehen?

- der das Ganze für etwas sehr konstruiert hält wegen

Hier ist nichts konstruiert. Ich habe meine Bedenken, was den Antrag angeht und möchte wissen, ob ich die Bedenken zu Recht habe.

Ein Konto auf meinem Namen ist nicht möglich, da ein Inso-Verfahren läuft. Sicherlich braucht das eine 11 jährige nicht. Schaden wird es aber auch nicht.
Ob ich nun jetzt ein Konto eröffne oder in sechs Jahren damit die Ausbildungsvergütung ausgezahlt werden kann, ändert nichts an der Problematik.
Als mir Teile des SR übertragen wurden, hat sich zumindest die KM vorm OLG darum bemüht, dieses wieder zurück zu erhalten.

Bei der Schule werde ich tatsächlich mal nach den Ferien anrufen. Danke für den Hinweis.

cu,
simsam


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2013 00:50
(@bester-papa)
Registriert

Hi!

Wer hindert Dich daran, dort anzurufen und diese Frage zu stellen - notfalls mit Verweis auf eine schwer erreichbare Mutter?

Diese Frage erinnert mich an meine Bundeswehrzeit, wenn einer vor einem Leistungsmarsch vorher den Uffz fragte, ob man denn auch einen Klappspaten mitnehen müsse!

Was meinst Du wohl, was Du von der Sekretärin der Schule für eine Antwort bekommst, wenn Du sie fragst, ob sie trotz GSR 2 Unterschriften benötigt?
Insofern würde ich Dein Kind dort einfach anmelden und gucken was passiert.

Gleichzeitig würde ich der KM einen Brief schreiben , indem Du sie bzgl des Schulwechsels informierst und um Zustimmung bittest. Am besten mit Einschreiben u Fristsetzung.
Dann kann sie Dir später auch nicht ans Bein pinkeln, Du hättest eigenmächtig gehandelt.
Zudem hast Du ja die Unterstützung des JA.

Wozu braucht ein 11-jähriges Kind ein eigenes Konto?
Wenn Dir das wirklich wichtig ist, findest Du sicher eine Bank, die das mit nur einer Unterschrift macht.

Deswegen das ASR beantragen lohnt die Mühe nicht.

LG
BP


AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2013 02:19