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alleiniges Sorgerecht beantragen???

 
(@kampfstern)

Hallo!
Ich bin neu hier und schreibe eigentlich im Auftrag meines Partners.
Ich möchte euch kurz unseren Fall schildern:

Mein Partner hat eine eheliche Tocher (7 Jahre) und somit auch das geteilte Sorgerecht.
Das Kind lebt bei der KM und sie versucht seit der Trennung, das Kind vorzuenthalten und benutzte es immer als Druckmittel, redet schlecht über den KV, so dass der Kontakt zum Vater immer wieder zusammenbrach. Also so wie ich gelesen habe, leider eine übliche Situation. :exclam:

Mein Partner leidet sehr unter der Situation und hat sich schlussendlich ans JA gewendet, das nach langer Bearbeitungszeit die Familienbetreuung eingeschaltet hat.
Diese läuft bereits seit 10 Monaten und es bringt überhaupt nichts.
Seine Nochfrau verweigert die Mitarbeit. Wenn sie mal wieder kräftig einen auf den Deckel bekommen hat, bemüht sie sich einmal, um direkt danach wieder in ihr übliches Muster zurück zu fallen.
Wir wissen auch nicht, ob sie das ganze aus Boshaftigkeit macht, aus Angst oder ob sie die Situation geistig nicht realisieren kann. Wir haben das Gefühl, dass Sie nicht versteht, dass es bei der Arbeit ums Kind geht und nicht um sie (ohne sie schlecht machen zu wollen: ich habe bei immer das Gefühl, ich gucke "Mitten im Leben")

Sie ist nicht in der Lage, das Kind zur Selbstständigkeit zu erziehen (das Kind schläft z.B. bei ihr im Bett, Es kann immer noch keine Schleife binden, weil dann lieber Schuhe mit Klettverschluss gekauft werden)

Konsequenzen ihres Hndelns werden nicht bedacht (Trotz Tierverbot in der Wohnung und bereits mehrmaligen Verwarnungen wurden wieder mehrere katzen gekauft)
sie verträgt keinerlei Kritik, somit ist auch kein Gespräch möglich und ihre Probleme bespricht sie zu Hause mit dem Kind.
Mein Partner hat dies auch mehrfach zur Sprache gebracht und ihr Verhalten wird weder bei der Familienbetreuung, noch beim JA gutgeheißen.
Auch die Schule ist nicht gut auf die KM zu sprechen.

Nun ist es so, dass wir von der Familienbetreuung erfahren haben, dass sie keinen Sinn mehr in der Zusammenarbeit sehen und der Fall wieder ans JA abgegeben wird, die auch schon durch die Blume ansprachen, dass sie andere Maßnahmen ergreifen, wenn die Eltern sich nicht endlich zusammen reißen.

Jetzt ist die Frage: Wie sehen die weiteren Schritte aus? Hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht?
Ist es sinnvoll, sich direkt an einen RA zu wenden und ggf das alleinige Sorgerecht zu beantragen?

Als Hintergrund noch dazu: KM ist Hartz4-Empfängerin und versucht sich immer wieder um Arbeit zu drücken.
Mein Partner ist zur Zeit auch arbeitslos, allerdings bin ich berufstätig, so dass er sich um das Kind kümmern könnte. Eigenes haus mit Kinderzimmer ist vorhanden und seine Tochter hätte weiterhin die Möglichkeit,die Mutter oft zu sehen, da diese nur eine Straße weiter wohnt.

Was meint ihr, wie stehen unsere Chancen?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

Zitat
Geschrieben : 24.03.2012 14:38
(@diskurso)
Registriert

Hallo kampfstern,

Mein Partner hat eine eheliche Tocher (7 Jahre) und somit auch das geteilte Sorgerecht.

kleine Korrektur: gemeinsames Sorgerecht

Mein Partner leidet sehr unter der Situation und hat sich schlussendlich ans JA gewendet, das nach langer Bearbeitungszeit die Familienbetreuung eingeschaltet hat.
Diese läuft bereits seit 10 Monaten und es bringt überhaupt nichts.

Natürlich nicht!
Weder das JA, noch eine Familienbetreuung (wer ist das?) können eine boykottierende KM zu Vernunft bringen.
Höchste Zeit also für ein gerichtliches Umgangsverfahren.

Sie ist nicht in der Lage, das Kind zur Selbstständigkeit zu erziehen (das Kind schläft z.B. bei ihr im Bett, Es kann immer noch keine Schleife binden, weil dann lieber Schuhe mit Klettverschluss gekauft werden)
(Trotz Tierverbot in der Wohnung und bereits mehrmaligen Verwarnungen wurden wieder mehrere katzen gekauft)
sie verträgt keinerlei Kritik
Auch die Schule ist nicht gut auf die KM zu sprechen.

Das sind alles subjektive Sichtweisen, die kein Entzug des Sorgerechts rechtfertigen könnten.
Die KM wird mindestens ebensoviele "Argumente" gegen den Vater aus dem Ärmel schütteln.
Daher ganz wichtig: nicht die KM sollte im Zentrum der Kritik stehen, sondern das Kind.
Die KM mit Vorwürfen zu konfrontieren, ist in der Regel kontraproduktiv und wird auch vor Gericht überhaupt nicht gern gesehen.

Ist es sinnvoll, sich direkt an einen RA zu wenden und ggf das alleinige Sorgerecht zu beantragen?

Siehe oben, dafür gibt es keinen ausreichenden Grund und ist zu 99% Geldverbrennung.
Sinnvoller ist mittels eines (familienrechtlich erfahrenem) RA einen gerichtlichen Umgangsbeschluss zu erwirken, der zwecks Vollstreckbarkeit einen Hinweis auf § 89 FamFG ( http://dejure.org/gesetze/FamFG/89.html) enthalten sollte.

Als Hintergrund noch dazu: KM ist Hartz4-Empfängerin und versucht sich immer wieder um Arbeit zu drücken.

Das ist allenfalls ein Problem, welches Unterhaltszahlungen an die KM betrifft, sonst irrelevant.

Was meint ihr, wie stehen unsere Chancen?

Für einen Umgangsbeschluss nicht schlecht, für die Sorgerechtsfrage wie erwähnt.
Weitere Hinweise unter:
http://www.trennungsfaq.de/

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2012 15:09
(@kampfstern)

Hallo diskurso!

vielen Dank für deine Antwort.
Also sollen wir uns erst einmal um das Umgangsrecht bemühen. Allerdings frage ich mich, ob diese angesprochenen Strafen auch durchgesetzt werden. Sitzt die Mutter nicht dennoch am längeren Hebel? Immerhin kann sie den Vater dadurch wieder ins schlechte Licht rücken, so dass das Kind ihn wieder nicht mehr sehen will.
Wie sieht in dem fall die Hilfe des JA aus?

Das sind alles subjektive Sichtweisen, die kein Entzug des Sorgerechts rechtfertigen könnten.
Die KM wird mindestens ebensoviele "Argumente" gegen den Vater aus dem Ärmel schütteln.
Daher ganz wichtig: nicht die KM sollte im Zentrum der Kritik stehen, sondern das Kind.
Die KM mit Vorwürfen zu konfrontieren, ist in der Regel kontraproduktiv und wird auch vor Gericht überhaupt nicht gern gesehen.

Sicher sieht es auf den ersten Blick nach einer subjektiven Sichtweise aus. Allerdings werden bei der Familienbetreuung Gesprächsprotokolle geführt, die dem JA weitergeleitet werden.
Mein Partner bemüht sich auch sehr ums Kind und wir sprechen nie schlecht von der Mutter. Immerhin wollen wir uns nicht auf ihr Niveau herablassen.

Wir machen uns mittlerweile nur sorgen, dass das Kind auf Dauer nicht gut bei der Mutter aufgehoben ist.
Die Kleine ist bereits seit Jahren verhaltensauffällig und agressiv, hat Lernschwierigkeiten, wird zu Hause vor dem TV geparkt.(ja, ich weiß...klingt wieder subjektiv 😉 )
Sie war bereits in kinerpsychologischer Betreuung.

Was muss eigentlich passieren, damit ein Vater die Chance bekommt, das Kind zu sich zu holen?
Oder reicht ein Aufenthaltsbestimmungsrecht, damit die Tochter zu ihm kommt. Also sozusagen Rollentausch?

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2012 17:47
(@diskurso)
Registriert

Allerdings frage ich mich, ob diese angesprochenen Strafen auch durchgesetzt werden.

Ordnungsgeld im Falle mehrfachem Umgangsboykotts (bei einer bestehenden Umgangsregelung) wird durchaus vom Gericht (je nach Richter) auch durchgesetzt.
Bei ALGII-Empfängern wieder allerdings eher nicht. Alternative wäre eine Umgangspflegschaft, ein gerichtlich eingesetzter Umgangspfleger sichert dann die Umgänge ab - für die Dauer der Umgänge wird diesem dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) übertragen.
Sollte auch dieser mit massiven Behinderungen der KM konfrontiert werden, kommt der Entzug des ABR in frage.

Immerhin kann sie den Vater dadurch wieder ins schlechte Licht rücken, so dass das Kind ihn wieder nicht mehr sehen will.
Wie sieht in dem fall die Hilfe des JA aus?

Die KM ist gesetzlich dazu verpflichtet, das Kind positiv auf den Umgang mit dem KV vorzubereiten.
Kind "will" nicht, gehört zum Standardwerkzeug manipulativer KM und je älter das Kind, desto mehr gilt auch vor Gericht der "Kindeswille".
Ein siebenjähriges Kind allerdings kann selbstverständlich die weitreichenden Folgen von nicht stattfindenden Umgangskontakten zum anderen Elternteil noch nicht beurteilen, dessen Wille wird also weniger berücksichtigt, als z.B der einer 13-jährigen.
Der Umstand, dass die KM den Vater ins schlechte Licht rücken könnte, darf nicht davon abhalten, konsequent die Rechte des Kindes und die des KV zu fordern und durchzusetzen.
Wie die Hilfe des JA aussieht, habt ihr ja bereits erfahren, die zuständige MAin müsste Euch ja bekannt sein.
Noch einmal - vergesst das JA, es kann lediglich Empfehlungen aussprechen, die bei einer solchen Kindesbesitzerin reine Zeitverschwendung sind.

Wir machen uns mittlerweile nur sorgen, dass das Kind auf Dauer nicht gut bei der Mutter aufgehoben ist.
Die Kleine ist bereits seit Jahren verhaltensauffällig und agressiv, hat Lernschwierigkeiten,
Sie war bereits in kinerpsychologischer Betreuung.

Das allerdings sind harte Fakten, die sich im Zweifel auch vor Gericht belegen lassen.
Genau hier solltet ihr ansetzen.
Bei bestehendem gemeinsamen Sorgerecht hat der Vater das Recht, umfänglich Auskunft bei behandelndem Arzt, Schule etc. zu erhalten.
Also zügig Beweise sammeln, um gerichtsverwertbare Fakten in der Hand zu haben.
Um allerdings dann auch tatsächlich das ABR zu erhalten, muss nachweislich die KM dafür verantwortlich sein.
Für Verhaltensauffälligkeiten muss nicht zwingend die KM verantwortlich sein.
Selbstverständlich ist es naheliegend, dass das boykottierende und manipulative Handeln der KM ursächlich ist (Stichwort PAS: http://www.vaeterfuerkinder.de/pasind.htm)- das muss jedoch ein kompetenter Dritter (evtl. der Kinderpsychologe?) auch feststellen.

Was muss eigentlich passieren, damit ein Vater die Chance bekommt, das Kind zu sich zu holen?

Nachgewiesene Erziehungsunfähigkeit der KM.
Meist kommt da noch der (kostenintensive) Unsicherheitsfaktor "gerichtlich beauftragter Gutachter" hinzu. Dieser müsste sich dann klar für den Wechsel des Kindes in den Haushalt des Vaters aussprechen.
Das Thema allein ist schon sehr umfangreich.

Oder reicht ein Aufenthaltsbestimmungsrecht, damit die Tochter zu ihm kommt.

Ja, und eher erreichbar als ein kompletter Entzug des SR.
Deutschland gehört zu den kinder-und väterfeindlichsten Ländern der EU und noch immer gilt: grundsätzlich gehört das Kind zu seiner Mutter.
Dagegen zu kämpfen ist nicht unmöglich, aber schwer- und auf jeden Fall für das Kind lohnenswert!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2012 19:35