Agieren Kindergärte...
 
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Agieren Kindergärten manchmal gegen Elternteile?

 
(@ohngo)
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Habt ihr Erfahrungen gehabt wo einem Kindergarten gegen ihr agiert haben, zum Beispiel mit einem Aussage in einem (Familien-)Gerichtsverfahren oder zu einem Amt?

Ich bin mit einem Vertrag mit einem Kindergarten konfrontiert dass vorstellbar problematisch ist.

Ich soll unterschreiben dass das Kind das Kindergarten regelmäßig besuchen wird und dass dies im Interesse des Kindes sei. Diese Auffassung ist gegenteilig mein eigenen. Es ist im Interesse des Kindes Zeit außerhalb den Kindergarten zu haben, zum Beispiel mit seinem/ihrem Vater.

Mit Bestimmungen für "reibungslose" Kooperation mit der andere Elternteil stelle ich mir vor als eine Einladung einem Elternteil vorzuwerfen sie haben nicht "kooperiert" wo "kooperieren" im Klartext mit "nachgeben" übersetzt werden soll.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2013 13:50
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ohngo,

ich verstehe nur halb, was Du willst, vermute aber, dass Du gerade Probleme siehst, wo es keine gibt. Auch wenn ein Kindergartenbesuch in Deutschland keine Pflicht ist, schreiben viele Kitas oder Eigenbetriebe in die Verträge, dass die Eltern sich verpflichten sollen, die Kinder regelmäßig und verlässlich in die Kita zu bringen. Das ist m. E. auch richtig so.

Erstens kann ein Kind sich sonst nur schwer in die Gruppe integrieren, zweitens stört Hin- und Her die Abläufe und drittens blockieren Kinder, die nur sporadisch erscheinen, anderen Kindern, die den Platz dringend bräuchten, den Platz.

Dein Vatersein kannst Du auch nach Ende des Kitatages noch nachkommen. Sicher ist es kein Problem, das Kind auch mal für einen Tag abzumelden. Aber die Regel sollte das im Interesse des Kindes nicht werden.

Gruß, LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2013 14:27
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich soll unterschreiben dass das Kind das Kindergarten regelmäßig besuchen wird und dass dies im Interesse des Kindes sei.
...
Mit Bestimmungen für "reibungslose" Kooperation mit der andere Elternteil stelle ich mir vor als eine Einladung einem Elternteil vorzuwerfen sie haben nicht "kooperiert" wo "kooperieren" im Klartext mit "nachgeben" übersetzt werden soll.

Hallo ohngo,

ist das dein erstes Kindergartenkind?

Was du hier als "problematisch" bemängelst, sind absolute Standardformulierungen.

Ein regelmäßiger Besuch des Kindergartens ist im Sinne jedes Kindergartenkindes.
Weil Kinder, die nur unregelmäßig erscheinen, nur schwer in die Gruppe bzw. einen eigenen Freundeskreis finden.

Die Kooperation der Eltern mit der Einrichtung bzw. untereinander ist eine pure Selbstverständlichkeit.
Es ist nicht Aufgabe des Kindergartens, eine Plattform für Elternstreitigkeiten zu bieten

Was wären aus deiner Sicht günstigere Formulierungen?

LG  🙂 Biggi


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2013 14:32
(@ohngo)
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Was wären aus deiner Sicht günstigere Formulierungen?

Keine anstatt eine Formulierung wäre besser. Der Kindergarten sollte keine Vertragsbestimmungen zu diese Sachen erwarten.

Für den Kindergarten zu entscheiden ob es im Interesse des Kindes sei dort zu sein ist ein übergriff in den Bereich den Eltern. Diese Inflexibilität wird in manche Fälle gegen der Interesse des Kindes sein. Der Kindergarten stellt sich als mehr wichtig als einen Vater vor. Leider kenne ich einen Jugentamtler der diesen Ansicht auch vertritt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2013 14:52
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ohngo,

wenn Du wegen so etwas ein Fass aufmachst, beweist Du vor allem eines: Dass Du nicht viel Ahnung von Kindern hast und dass Du Deine "Rechte" für wichtiger erachtest als die Entwicklung Deines Kindes.

Damit es einem Kind gut geht, gilt nicht die Formel "je mehr Zeit mit Papa und Mama, umso besser." Gerade wenn ein Kind keine Geschwister hat, ist es für seine soziale Entwicklung wichtig, von Gleichaltrigen umgeben zu sein.

Der Kindergarten wird gute Gründe haben, solche Formulierungen mit aufzunehmen. Du bist sicher nicht der einzige Elternteil, der versucht, olle Elternstreitigkeiten über den Kindergarten auszutragen.

Unterschreib das Ding und freu Dich, wenn Dein Kind möglichst oft im KiGa ist. Zumal der in der Regel zu einer Zeit stattfindet, wo Du sowieso keine Zeit zum Kinderbetüddeln hast, weil Du bei der Arbeit bist. Dass Du im Moment arbeitslos bist, ist ein Zustand, den Du schnellstmöglich ändern solltest; kein Zustand, den ein Kind mit Sinn zu erfüllen hat.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2013 15:00
(@lucasdaddy)
Nicht wegzudenken Registriert

Ähhhmmmm,

also ein Kindergarten ist ja nun wirklich keine Folterkammer. Es ist wohl kaum möglich bzgl. der Betreuung sämtliches Vertragswerk abzuschaffen. Zum einen ist es teilweise schon schwer genug einen Kindergartenplatz zu bekommen, zum anderen bietet der Aufnahmevertrag auch den Eltern eine gewisse Sicherheit.

Wie stellst Du Dir das denn vor? Sollte jeder seine Kinder einfach mal in diesen, mal in jenen Kindergarten schicken können (oder auch nicht)? Das wäre wohl das pure Chaos und auch die Kitas könnten wohl kaum noch planen.

Deine Forderung erscheint mir ziemlich unlogisch....

LG,
LD


AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2013 15:03
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ohngo,

Kindergärten sind absolut wichtig für die soziale Entwicklungen von Kindern. Zu Hause in der Bude kann das Kind keine Erfahrungen mit anderen Kindern machen und auch keine "Regeln" lernen (die mal nicht von Mama - oder Papa kommen). Allein dafür ist der Kindergarten wichtig.

Und ich finde es ganz sympathisch, wenn sich auch Jugendämter dafür einsetzen, dass Kinder ab einem gesunden Alter auch den Kiga besuchen. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2013 15:44
(@ohngo)
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Ich schätze dass es Vorteile geben kann für Regelmäßige Anwesenheit von einem Kind in einem Kindergarten.

Kindergärten sind absolut wichtig für die soziale Entwicklungen von Kindern.

Mit dem Wort "absolut" nehme ich Einwand, aber ansonsten: Ich habe der inverse Aussage (dass Kindergärten unwichtig für die soziale Entwicklung sind) nicht vertreten. Es ist auch nicht nötig den Ansicht zu vertreten um zu den Schluss zu kommen dass
es nicht immer für den Kind ins gesamt nachteilig ist etwas anders zu tun als in den Kindergarten zu gehen.

ein Kindergarten ist ja nun wirklich keine Folterkammer.

Ich finde es erstaunlich welche Meinungen mir unterstellt werden ohne dass sie sich von meine Aussagen ergeben.

Sollte es jemandem noch etwas unklar sein:
ich bin dafür dass meinem Kind in einem Kindergarten geht.

Der Kindergarten vertritt dass es für den Kind mehr nachteilig als förderlich ist wenn den Kind nicht wie einen Uhrwerk ein kommt, auch wenn das Kind kein guten Sinn hat von wie viele Tage es in eine Woche gibt. Zeit von dem Vater erzogen zu sein anstatt den Kindergarten wäre relativ schädlich. "relativ schädlich" verwende ich als leichter zu lesen als "unbedingt für dem Kind mehr nachteilig als förderlich". Es ist dieser Auffassung dass ich dagegen bin.
Ich meine es ist nicht immer schädlich etwas anders zu tun als in den Kindergarten zu gehen.

Während dass den Kindergarten und Befürworter für Enthaltung von Kinder von Väter durch den Kindergarten glauben dass es für den Kind mehr nachteilig als förderlich ist von dem Vater erzogen zu sein als den Kindergarten, glaube ich dass nicht. Als eine allgemeine Glauben, ist es eine erniedrigende Einschätzung von den Wert eines Vaters. In Wirklichkeit bieten Väter etwas beizutragen. Einen Vater ist nicht oder nicht nur einen Vater von Blut sondern auch Beziehung und Erziehung. Der Vater der weniger einem Kind erzieht und weniger einer Beziehung zu den Kind hat ist weniger ein Vater. Sollte ich mich auch ruhig mehr von meinem schon zwangsweise kleinen Vaterschaft abgenommen lassen? Wenn für jemand dass keine rhetorische Frage ist dann hat er so wenig Acht für Vaterschaft dass es kaum zu erwarten ist dass wir zu der gleichen Ergebnis kommen wurde solange diesen Acht fehlt. So gern wie manche einen Vater möglichst nah an einem Verhältnis als bloße Zahlvater haben möchten, entspricht dass nicht meine eigene wünsche für mich oder andere Väter oder deren Kinder.

Zu meinen eigenen Situation. Ich bin einen guten Erzieher. Ich bin auch als einen Betreuer von Kinder von anderen hoch gelobt und geschätzt. Ironisch ist es dass ich dann für Betreuung von mein eigenen Kind (nicht nur vom Kindergarten) gering geschätzt wird!

Zusätzlich zu die Beziehung zwischen Kind und Eltern ist auch was gelehrt wird bedeutend. Die Meinung die Eltern ist maßgebend für was bedeutend zu lehren sei. Es ist nicht anzunehmen dass einem Kindergarten die Sachen besser lehren wird die einem Elternteil lehren möchte als den Elternteil selbst. Ganz im Gegenteil: es ist einfach zu widerlegen. Es gibt Sachen die Kinder nicht bei dem Kindergarten lernen werden und Sachen die sie weniger lernen werden.

Den ausführlichen Vertragsheft (den Vertrag ist einen ganzen Heft) könnte mehr als halbiert werden und noch alles nötige abdecken.

Wie stellst Du Dir das denn vor?

Dass einen Elternteil nicht im Vorhinein Behaupten muss dass den ununterbrochene Anwesenheit des Kindes in einem Kindergarten alle andere Möglichkeiten überlegen ist.

Als einem häufig vorkommenden Beispiel kann einen Urlaub des Vaters dienen. Stellen wir vor einen Vater hat Urlaub. Er könnte während dessen um sein Kind kümmern. Einem solchen Vater sollte nicht unbedingt der Auffassung sein dass es nachteilig für den Kind ist wenn er für ihn aus dem Kindergarten nimmt, für ihn sorgt, und ihn während seinen Urlaub lehrt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2013 17:52
(@eckchen1)
Rege dabei Registriert

Zu meinen eigenen Situation. Ich bin einen guten Erzieher. Ich bin auch als einen Betreuer von Kinder von anderen hoch gelobt und geschätzt. Ironisch ist es dass ich dann für Betreuung von mein eigenen Kind (nicht nur vom Kindergarten) gering geschätzt wird!

Um auf den Gedanken zu kommen, dass der Kindergarten deine Betreuung geringschätzt, braucht es aber schon einiges an kurioser Fantasie...

Es handelt sich hier um einen gewöhnlichen Vertrag, der auch von zusammenlebenden Eltern unterschrieben werden muss und verhindern soll, dass das Kind nach tagesabhängiger Laune der Eltern in den Kindergarten gebracht oder zu Hause gelassen wird.

Als einem häufig vorkommenden Beispiel kann einen Urlaub des Vaters dienen. Stellen wir vor einen Vater hat Urlaub. Er könnte während dessen um sein Kind kümmern. Einem solchen Vater sollte nicht unbedingt der Auffassung sein dass es nachteilig für den Kind ist wenn er für ihn aus dem Kindergarten nimmt, für ihn sorgt, und ihn während seinen Urlaub lehrt.

Und was spräche dagegen, das Kind vormittags in den Kindergarten zu geben und sich ab mittags selber darum zu kümmern? Wohnst du zu weit vom Kiga entfernt, oder wo genau ist das Problem? In diesem Fall könntest du in Absprache mit der KM das Kind während deines Urlaubes sicher auch vom Kiga abmelden...es geht doch letztendlich nur darum, dass eine gewisse Kontinuität gewährleistet ist.


AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2013 21:02
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Als einem häufig vorkommenden Beispiel kann einen Urlaub des Vaters dienen. Stellen wir vor einen Vater hat Urlaub. Er könnte während dessen um sein Kind kümmern.

Die allermeisten Eltern nutzen die Zeit vor der Einschulung ihrer Kinder, um außerhalb der Schulferien preiswert und völlig legal mit den Kindern zu verreisen. Ich kenne nicht einen Kindergarten, der wegen einer Abwesenheit von 2 oder 3 Wochen im Jahr "ein Fass aufmachen" würde. Viel wichtiger ist, dass du dir an dem Thema mit der KM einig bist.

Es handelt sich hier um einen gewöhnlichen Vertrag, der auch von zusammenlebenden Eltern unterschrieben werden muss und verhindern soll, dass das Kind nach tagesabhängiger Laune der Eltern in den Kindergarten gebracht oder zu Hause gelassen wird.

So isses.

Komm mal wieder runter, Ohngo, und spar dir dein Empörungspotential für Fronten auf, wo dein Kampfgeist notwendig und sinnvoll ist. Den Standard-Betreuungsvertrag eines ganz normalen Kindergartens anzufechten, ist nicht nur Verschwendung von Zeit und Energie - solche Aktionen stellen dich als Elternteil (mit oder Trennungsproblematik) auch ruckzuck in die Querulanten-Ecke. Wenn's dann im Kindergarten wirklich etwas zu ändern und zu bekämpfen gibt, nimmt dich kein Mensch mehr ernst.

Alles Gute  🙂 Biggi


Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2013 21:25




(@ohngo)
Zeigt sich öfters Registriert

Um auf den Gedanken zu kommen, dass der Kindergarten deine Betreuung geringschätzt, braucht es aber schon einiges an kurioser Fantasie.

Was gering und was hoch ist ist auch relativ zu definieren.
Die Ansicht,
"Es ist dem Kind schädlich bei dem Vater zu sein wenn es bei der Kindergarten sein könnte, auch obwohl dem Kindergarten immerhin Hauptsächlich betreuen wird.", schätzt Betreuung von dem Kindergarten höher als dem Vater. Daher ist Betreuung von der Vater gering geschätzt.

Es gab einem Zeitraum früher wo meine Betreuung von meinem Kind geringer geschätzt wurde als meine Betreuung von andere Kinder aber ich meine nicht dass dem Kindergarten es so einschätzt und es ist vielleicht nicht aktuell so.

verhindern soll, dass das Kind nach tagesabhängiger Laune der Eltern in den Kindergarten gebracht oder zu Hause gelassen wird.

Alle Abwesenheit von Kindern wie "tagesabhängiger Laune" zu betrachten oder behandeln ist falsch.

Es handelt sich hier um einen gewöhnlichen Vertrag,

Ich bemerke die Aussagen die vermuten/erwarten dass der Kindergarten in der Praxis mehr vernünftig wird als es in den Vertrag steht. Ich sehe nicht ein dass es davon ergibt dass man kein Problem damit haben soll Vertragsbestimmungen zu unterschreiben die:
- falsch sind
- wenn vollkommen vollgestreckt dem Kind nachteilig sind.

Viele Leute schreiben alles was vor sie gestellt wird ohne es zu hinterfragen. Gelegentlich merken sie zu spät dass sie etwas nicht unterschrieben haben soll. Andere Parteien schreiben Verträge zu ihrem Vorteil. Den verbreiteten Tendenz Vertragsbestimmungen nicht in Frage zu stellen führt dazu dass Verträge die von individuelle Personen unterzeichnet werden soll mehr unvernünftig verfasst werden weil Widerstand dazu fehlt. Deswegen ist ein 'gewöhnlichen Vertrag' oft einen schlechten Vertrag. Es wurde Verträge im allgemein mehr gerecht machen wenn mehr Leute schlechte Bestimmungen entgegenstehen wurden.

Und was spräche dagegen, ...? ..., oder wo genau ist das Problem?

Ja, in dem Beispiel und meinem Fall (mit Entfernung) gibt es Probleme. Ich habe wenig Zeit mit meinem Kind und möchte nicht ermöglichen dass mehr Gelegenheiten es zu erziehen mir entnommen werden. Wenn ich sonnst Gelegenheit hätte es eine oder einige Tage während der Woche zu erziehen, spricht diese Vertragsbestimmung dagegen. Ich wurde voraussichtlich auf einem solchen für uns kostbaren Tag den Kind nicht dem Kindergarten übergeben wollen.

In diesem Fall könntest du in Absprache mit der KM das Kind während deines Urlaubes sicher auch vom Kiga abmelden.

Eine sinnvolle und relevante Bemerkung. Ich bin unsicher ob dass Wünschenswert ist weil den Kind vielleicht wegen fehlenden Platz nicht wieder angenommen wäre.

.es geht doch letztendlich nur darum, dass eine gewisse Kontinuität gewährleistet ist.

Ich bin unsicher was du mit abmelden meinst. Gewisse arten von Abmeldungen (inklusive das woran ich hauptsächlich denke) wurden den Kontinuität gefährden weil die Wiederanmeldung unsicher ist.

Die Kooperation der Eltern mit der Einrichtung bzw. untereinander ist eine pure Selbstverständlichkeit. Es ist nicht Aufgabe des Kindergartens, eine Plattform für Elternstreitigkeiten zu bieten

Als ob von meinem Hand geschrieben -- nur ich wurde nicht so was schreiben weil es selbstverständlich ist.

solche Aktionen stellen dich als Elternteil (mit oder Trennungsproblematik) auch ruckzuck in die Querulanten-Ecke.

Eine mögliche fehlerhafte Wahrnehmung von mir als allgemein Querulant wird mich nicht davon halten was richtig und vernünftig ist zu vertreten. Ich sollte nicht für Fehleinschätzungen von anderen Verantwortlich sein.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2013 23:44
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie wirst du in ein paar Jahren mit der Schulpflicht deines Kindes umgehen? Wirst du dann auch darauf bestehen ,dass der Schulbesuch hinter dem Umgang mit dir zu stehen hat?

Die Verträge der KiTas können nicht jeden Individualfall berücksichtigen. Wenn der KiGa auf eine mregelmäßigen Besuch besteht beduetet das noch lange nicht, dass damit die Betreuung oder der Umgang von Eltern(teilen) getinger geschätzt wird. Es ist nur eine Regelung, die den Betrieb eines KiGas ermöglicht.

Es bedeutet ja nicht, dass das Kind dann nicht auch mal fehlen darf oder das man z.B. sagen kann, der Vater hat das Kind alle 4 Wochen für 5 Tage, davon fallen 3 in die KiTa-Zeit, da ist das Kind dann eben nicht da. Das ist sicher kein Problem. Zum einen möchten sich die Erzieher natürlich darauf einstellen wollen wieviele Kinder sie zu betreuen haben (wieviele mitfrühstücken, zum Ausflug mitgehen...), zum anderen ist es auch für die Kinder wichtig, dass sie eine Regelmäßigkeit lernen, die sie dann schon auf den Schulbesuch vorbereitet.

Ich glaube du reibst dich an Formulierungen auf und verlierst das Wichtige aus dem Auge

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2013 23:55
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ohngo,

ob es Standard ist, dass Kindergartenverträge Heftgröße (was auch immer das heisst) haben, vermag ich nicht zu beurteilen.

Welche Vertragsformulierungen stören Dich denn konkret ?

Ich soll unterschreiben dass das Kind das Kindergarten regelmäßig besuchen wird und dass dies im Interesse des Kindes sei.

Wenn es nur das ist, dann pflichte ich den Vorschreibern bei:
Der regelmäßige Besuch ist nicht nur im Interesse des Kindes, sondern im Interesse aller Beteiligten (und regelmäßig heisst nicht "immer").
Wenn Du dort hineininterpretierst, dass sich der Kindergarten damit als für die Erziehung besser geeignet darstellt als die Eltern, dann interpretierst Du diesen Passus falsch.

Die Passage mit der "Kooperation" würde mich auch in Gänze interessieren.

Wenn Dich einzelne Dinge im Vertrag stören, dann steht es Dir frei, die entsprechenden Teile durchzustreichen ...
... vorher solltest Du Dir über deren Bedeutung aber im Klaren sein.
Und wenn Du das tust (oder nicht unterschreibst), solltest Du Dir auch im Klaren darüber sein, dass Du damit eine Einladung für den Vorwurf "der hat nicht kooperiert" liefern könntest.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2013 10:20
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Moin,

es kommt mir auch so vor, dass du dich an Formulierungen in Verträgen festbeißt, obwohl es in der Realität anders aussehen kann.

Möchtest du dein Kind z. B. nur von Montag bis Mittwoch in den Kindergarten geben, damit du Donnerstag und Freitag Zeit mit dem Kind verbringen kannst? Oder z.B. nur von Dienstag bis Donnerstag, damit du Freitag und Montag Zeit mit Kind hast? Oder willst du das Kind alle 3 Wochen für eine Woche aus dem Kindergarten nehmen?

Schildere doch mal bitte, was dein konkretes Problem ist bzw. wie du dir deinen Umgang vorstellst.

Liegt es evtl. an der Entfernung zwischen dir und deinem Kind, dass dir die Standard-Umgangszeit von Freitag bis Sonntag nicht ausreicht?


AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2013 11:03
(@eckchen1)
Rege dabei Registriert

Die Ansicht,
"Es ist dem Kind schädlich bei dem Vater zu sein wenn es bei der Kindergarten sein könnte, auch obwohl dem Kindergarten immerhin Hauptsächlich betreuen wird.", schätzt Betreuung von dem Kindergarten höher als dem Vater. Daher ist Betreuung von der Vater gering geschätzt.

Das steht nirgendwo und ist ganz sicher auch nicht so gemeint, wie du es dir zurechtgelegt hast.

Ich bin unsicher was du mit abmelden meinst. Gewisse arten von Abmeldungen (inklusive das woran ich hauptsächlich denke) wurden den Kontinuität gefährden weil die Wiederanmeldung unsicher ist.

Abmelden = anrufen und Bescheid geben, dass das Kind von Tag x bis Tag y den Kindergarten nicht besuchen wird. Das ist keine Kündigung des Vertrages und damit ist auch der Kindergartenplatz nicht weg.

Und zum guten Schluss kann ich nur sagen, tu was du nicht lassen kannst. Wenn du deine Unterschrift verweigerst und die KM das Kind gerne im Kindergarten hätte, wird sie deine Zustimmung durch das Familiengericht ersetzen lassen. Gewonnen hättest du mit einer solchen Aktion also gar nix...und wenn derartige Quertreibereien Überhand nehmen, gefährdest du damit letztendlich ggf. sogar dein Sorgerecht.


AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2013 11:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wenn derartige Quertreibereien Überhand nehmen, gefährdest du damit letztendlich ggf. sogar dein Sorgerecht.

nicht nur das; zum Schaden aller engagierten Väter zementiert man damit bei Behörden und Gerichten, Schulen und Kindergärten auch die Einstellung, dass das GSR dem Kind nichts bringe, aber allen anderen einen Haufen Arbeit mache, weil ständig so ein Heini dasteht und wegen irgendwelcher peanuts dicke Backen macht.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2013 11:33
(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Ohogo,

ich bin im Elternbeirat im Kiga meiner Kinder. Ich trage also diverse Entscheidungen mit, die die Kinder und auch Elternteile betreffen.

Wenn eine Formulierung in dem Vertag steht, dass das Kind den Kiga regelmäßig besucht, dann ist das wichtig für die Planungssicherheit des Kiga. Auch hier geht es um wirtschaftliche Interessen, um Stunden für die Erzieherinnen und und und...

Die Kiga Leitung bei uns hat so ziemlich alle Eltern gebeten, im Vertrag die maximale Stundenzahl zu "buchen". Aus dem Hintergrund, dass dann eine Vollzeit und eine Teilzeit Erziehrin mehr eingestellt werden kann, bzw. aus einer anderen Einrichtung kommen kann.

Ich finde es jetzt auch nicht schlimm, wenn die Eltern verpflichtet werden, wenn das Kind schon einen Kiga Platz hat, dass es diese Einrichtung dann auch regelmäßig besucht. Es spricht ja nichts dagegen, wenn du dein Kind regelmäßig von dort abholst, vor ablauf der Betreuungszeit. Mach ich auch so ab und zu. Dann hol ich (mit Rücksprache der Ex), die Kids statt um 16h schon um 14h oder früher ab.

Gruß
Marko


AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2013 13:29
(@fruchteis)
Registriert

Moin Ohngo,

mein Eindruck ist, daß es Dir gar nicht so sehr um die Sache geht, sondern in Dir unverträgliches Material aufgewirbelt wird, das Du lediglich an der Kita festmachst.

Was könnte es sein, was ist es wirklich, was Dich aufwühlt?

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2013 13:40