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ABR Wechsel- und nun?

 
(@vatervonsohn)
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Hallo Foristen,

ich bin mir sicher, ihr könnt mir helfen. Und das obwohl ich neu hier bin...

Nach der Trennung Dez. 2009 stellte ich im März 2010 einen Antrag auf Übertragung des ABR auf mich, da es Umgangsvereitelungen, massive Instrumentalisierungen des Kindes und andere unschöne Ding im Zusammenhang mit dem Kind seitens der Mutter und ihrem Umfeld gab.
Im Zuge dieses Verfahrens bin ich als Vater vernichtet worden und der Mutter wurde, auch dank zweier Gutachten,  das ABR zugesprochen. Seitdem ist unser Sohn Dauergast in der Familienberatungsstelle, beim Psychotherapeuten (alles ohne das ich als Vater, trotz Sorgerecht,  einbezogen wurde) und das Jugendamt drohte damit das Kind in eine Pflegestelle zu geben, da die Mutter das Kind instrumentalisiere, keine Bindungstoleranz  habe, ich aber als Vater, laut Gutachten, paranoid sei und deshalb unseren Sohn nicht nehmen könne.
Nun 2015 hat das Jugendamt ein Gespräch mit unserem Sohn geführt und festgestellt, dass er (10 Jahre) unter allen Umständen zu mir möchte.
Das Jugendamt hat der Mutter drigend dazu geraten den Sohn zu mir ziehen zu lassen (warum auch immer das jetzt auf einmal denkbar ist). Dem hat die Mutter nun tatsächlich per Mail zugestimmt.

Jetzt habe ich ganz praktische Probleme:

1. Wie ist das mit dem Kindesunterhalt? Kann ich meine Zahlung einfach einstellen, wenn das Kind bei mir ist, obwohl es einen Versäumnisbeschluss diesbezüglich gibt?
2. Wie sieht es mit Klamotten oder Spielsachen des Kindes aus? Muss ich die komplett neu kaufen?
3. Wie läuft das mit dem Kindergeld?
4. Hat die Mutter ein Recht sein neues Zuhause zu sehen (das Haus meiner neuen Partnerin)?
5. Kann sie verlangen, dass ich das Kind nun zum Umgang zu ihr bringe, weil sie das beruflich nicht schafft (was bei mir, aus ihrer Sicht, immer egal war, wie ich das mit dem Job deichsle).

Habe ich Fragen vergessen?

Kindeswohl bedingte Fragen (eure Meinung dazu):

Vorab Info: Das Kind zieht 400 km zum Vater um. Der Sohn hat gerade einen blauen Brief erhalten, weil er offensichtlich der festen Überzeugung war zu seinem Vater zu dürfen und er dann mit der Schule geistig abschloss.

Die Mutter möchte den Wechsel zum Schuljahreswechsel, damit das Kind in seiner Klasse das Schuljahr abschließen kann.
Ich halte es für sinnvoll den Wechsel zu Pfingsten zu vollziehen, da er dann 1 1/2 Monate Zeit hat sich in seine neue Klasse einzufinden und auch an das neue Umfeld im Alltag zu gewöhnen.
Zudem wurde mir zugesichert, dass unser Sohn aus pädagogischen Gründen versetzt würde, sollte er das Jahr nicht schaffen. Unser Sohn ist 1,71 m, hat auf Wunsch der Mutter eine Klasse übersprungen und ist jetzt trotzdem noch der mit Abstand Größte unter seinen Mitschülern. Ein Wiederholen der Klasse würde aus meiner Sicht ein Eingliedern in die neue Klassengemeinschaft noch erschweren. Zumal ich glaube, dass sich seine Einstellung an der bisherigen Schule nicht mehr ändern würde.
Wie seht ihr das?

Grüße
VatermitSohn

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2015 13:21
(@totohh)
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Moin.

Schön, insbesondere für Deinen Sohn, das der Wechsel wohl (endlich) gelingt. Ich denke, Du solltest viel von dem, was in der Vergangenheit vorgefallen ist, jetzt nicht mit umgedrehten Vorzeichen praktizieren, sondern Eurem Sohn ein stabiles Zuhause geben, ihn fördern und Umgang mit KM zu lassen. Diese grobe Richtlinie wirst Du auch im Folgenden in meinen konkreten Antworten wieder finden:

1. Wie ist das mit dem Kindesunterhalt? Kann ich meine Zahlung einfach einstellen, wenn das Kind bei mir ist, obwohl es einen Versäumnisbeschluss diesbezüglich gibt?

Nicht ganz mein Fachgebiet. Wenn ein Titel besteht, dann die Herausgabe fordern. Solange KM diesen Titel hat, könnte sie theoretisch bei Einstellung der Zahlungen daraus vollstrecken lassen. Sollte ihr dies gelingen, müsstest Du wohl zivilrechtlich das Geld zurückklagen. Aber vielleicht kann hier ein Experte noch was ergänzen. Mein Vorschlag: Rechtzeitig die Herausgabe des Titels fordern und gleichzeitg ankündigen, dass ab dann auch kein KU mehr von Dir gezahlt wird. An der Reaktion der Km wirst Du ableiten können, ob sie Missbrauch mit dem Titel betreiben wird. Dann würde ich einen Anwalt einschalten und "böse Briefe" schreiben lassen.

2. Wie sieht es mit Klamotten oder Spielsachen des Kindes aus? Muss ich die komplett neu kaufen?

Yep  - wenn KM die nicht mitgeben will, dann wirst Du wohl oder übel hier neu investieren müssen. Kannst Du dazu nicht mit KM reden? Ein Streit lohnt sich m.E. nicht, Kind wächst ja raus.

3. Wie läuft das mit dem Kindergeld?

Ab dem Zeitpunkt der Ummeldung in Deinen Haushalt bist Du KG anspruchberechtigt. Dies der Kindergeldkasse mitteilen, dann wird es Dir ausgezahlt.

4. Hat die Mutter ein Recht sein neues Zuhause zu sehen (das Haus meiner neuen Partnerin)?

Nein. Aber sollte das Kind nicht seiner Mutter das neue Zuhause zeigen dürfen? Und kannst Du KM nicht verstehen, dass sie wissen will, wo und wie ihr Kind lebt?

5. Kann sie verlangen, dass ich das Kind nun zum Umgang zu ihr bringe, weil sie das beruflich nicht schafft (was bei mir, aus ihrer Sicht, immer egal war, wie ich das mit dem Job deichsle).

Grundsätzlich muss der UmgangsET holen und bringen, was bei der Entfernung allerdings einen erheblich Zeit- & Kostenaufwand darstellt. Könnt ihr Euch nicht einigen? Wie ist die Umgangsfrequenz eh angedacht? Und wer hat damals die Entfernung geschaffen?

Die Mutter möchte den Wechsel zum Schuljahreswechsel, damit das Kind in seiner Klasse das Schuljahr abschließen kann.
Ich halte es für sinnvoll den Wechsel zu Pfingsten zu vollziehen, da er dann 1 1/2 Monate Zeit hat sich in seine neue Klasse einzufinden und auch an das neue Umfeld im Alltag zu gewöhnen.

Ich halte grundsätzlich einen Wechsel zum neuen Schuljahr für das beste fürs Kind. Die Details in Eurem Fall mögen auch einen Wechsel während des Schuljahres machbar erscheinen lassen, nur gegen den Willen der KM das durchzupauken, schwierig, schwierig. Für Sohnemann ändert sich sowieso viel (alles!). Warum dann nicht möglichst einvernehmlich zw. seinen Eltern in den Sommerferien?

Gruß und alles Gute, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2015 13:41
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin VatervonSohn,

in Ergänzung zu toto:
Bevor Du Dir Gedanken um die Unterhaltsgeschichte, das Beschaffen von Klamotten und Kindergeld machst, solltest Du zunächst prüfen, wie Du denn das gemeinsame ABR zurück erhältst.

Daß KM einem Wechsel des Gewöhnlichen Aufenthalts zustimmt ist ja schon mal positiv.
Allerdings ist das zunächst ein Aufenthalt von Mama´s Gnaden ...
... das kann sie sich jederzeit wieder anders überlegen.

Ob die gerichtliche Entscheidung ihr das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen, durch eine Sorgeerklärung beim JA revidiert werden kann, weiß ich nicht sicher.
Das würde ich aber als erstes mit dem JA klären.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2015 13:53
(@diskurso)
Registriert

Moin,

Das Jugendamt hat der Mutter drigend dazu geraten den Sohn zu mir ziehen zu lassen (warum auch immer das jetzt auf einmal denkbar ist). Dem hat die Mutter nun tatsächlich per Mail zugestimmt.

Mir scheint, dass bei Dir der Wunsch vor der Realität steht.
Solange kein Gericht Dir das ABR übertragen hat, sind Deine "praktischen Probleme" nur Theorie (und übrigens keine wirklichen Probleme).
Morgen kann die KM (besonders bei ihrer Vorgeschichte) sich vielleicht wieder ganz anders entscheiden und das Kind wird weiter durch Loyalitätskonflikte belastet, obwohl es schon gedanklich bei Dir lebt.
Das ist alles andere als erstrebenswert - also musst Du zunächst einen Eilantrag auf ABR bei Gericht stellen und natürlich darauf verweisen, dass es jetzt Übereinstimmung mit der KM gibt.
Bis Pfingsten den ABR-Beschluss zu erhalten, wird vermutlich gar nicht erreichbar sein.

Ob die gerichtliche Entscheidung ihr das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen, durch eine Sorgeerklärung beim JA revidiert werden kann, weiß ich nicht sicher.

Natürlich nicht !

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2015 14:19
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

@diskurso:

Natürlich nicht !

Das Alleinige Sorgerecht (bzw. einen Teil davon) kann nur ein Gericht festlegen. Soweit klar.

Wieso eine gemeinsame Sorgeerklärung aber das Gemeinsame ABR nicht wiederherstellen kann, mögest Du bitte erläutern ... "natürlich" ist schnell gesagt.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2015 14:29
(@vatervonsohn)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

danke für die Antworten.

Meine Idee war, dass mit der Forderung des Jugendamtes im Rücken nach einem Wechsel die Mutter ganz schlechte Karten hat, wenn sie nach einigen Wochen oder Monaten auf die Idee kommt, dass Kind müsse wieder zurück zu ihr. Immerhin würde das dem Gericht zeigen, dass sie sich der Konsequenzen für das Kind nicht bewusst wäre.

Wenn ich mir den Beschluss (Titel) bzgl. Kindesunterhalt rausgeben lasse, kann sie doch jederzeit vom Gericht eine neue Ausfertigung anfordern, oder?

Gibt es keinen anderen Weg das mit dem Unterhalt zu regeln außer vor Gericht zu ziehen?

Gruß
VatervonSohn

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2015 15:12
(@Inselreif)

Gibt es keinen anderen Weg das mit dem Unterhalt zu regeln außer vor Gericht zu ziehen?

Zunächst mal wäre ich sehr vorsichtig, irgend etwas mit dem Unterhalt regeln zu wollen, bevor das Kind nicht sicher bei Dir ist und auch bleibt.

Jetzt ist die Frage, ob der KM eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels (dem Versäumnisbeschluss) erteilt wurde. Das erfährst Du beim Gericht.
Wenn Ja, gibt sie diesen nicht freiwillig heraus oder erklärt freiwillig den Verzicht darauf, geht es nur via Gericht.
Wenn Nein, kann sie auch nichts vollstrecken.

Wieso eine gemeinsame Sorgeerklärung aber das Gemeinsame ABR nicht wiederherstellen kann

Weil das Gesetz die gemeinsame Sorgeerklärung nur im Rahmen des § 1626a BGB vorsieht. Wenn einmal ein Gericht die Alleinsorge einem Elternteil übertragen hat (-> § 1671 BGB), muss die Entscheidung via § 166 FamFG abgeändert werden.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2015 15:54
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Meine Idee war, dass mit der Forderung des Jugendamtes im Rücken nach einem Wechsel die Mutter ganz schlechte Karten hat, wenn sie nach einigen Wochen oder Monaten auf die Idee kommt, dass Kind müsse wieder zurück zu ihr.

Nein. Das kann vielleicht interpretiert werden, aber weißt Du, was in 1-2 Monaten los ist? Dinge ändern sich, Meinungen noch viel schneller. Dein Pfand - wenn man von sowas überhaupt sprechen kann - ist die gefestigte Meinung des Jungen, was er will, und wie selbstbewusst er dies zum Ausdruck bringt.

Ich an Deiner Stelle würde mich in erster Linie um den Jungen kümmern, ihm eine Existenz bei Dir auch materiell anbieten und die Umsetzung erleben lassen. Wenn, dann ist es das, was er will. Alles andere sind Deine persönlichen Probleme (aus seiner Sicht). M.M. Versuche den Titel durch einvernehmliche Absprache erst einmal ruhend zu stellen. Wenn sich abzeichnet, dass es dem Jungen bei Dir gut geht und der Wechsel positiv ist, muss neu diskutiert werden. Zum jetzigen Zeitpunkt gleich eine gerichtl. Auseinandersetzung loszutreten, halte ich für verfrüht. Da gibt es viel wichtigere Aufgaben.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2015 16:11
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

finanziell würde ich auch kein Fass aufmachen. Oftmals kommen die Betroffenen schon früh genug dahinter, dass Kinder sehr gute Einkommensquellen sind (KU plus Kindergeld). Somit fallen der KM mit einem Schlag ca. 300-400 Euro weg.

Zu bedenken ist noch, dass derjenige Elternteil der die Entfernung schafft auch für Kompensation bei notwendigen Umgangsfahrten zu sorgen hat. 400 km bergen auch hier bestes Streitpotential (wer holt, wer fährt, geht es mit der Bahn).

Auch ich wäre etwas pessimistisch, wenn ich das Szenario betrachte (gerade bei 10 Jährigen). Eine geschickte KM wird hier mal schnell die "Klassiker" rausholen: "Keine" Regeln, eine neue Playstation 4, einen neuen Laptop, soviel Internet wie er will. Dann guckst Du als Vater ganz schnell in die Röhre. Trotzdem drücken wir natürlich die Daumen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2015 16:25