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ABR erstreiten mit gSr gg psychisch kranke Mutter

 
(@daddy-o)
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Zur Ausgangssituation:

Unser gemeinsamer Sohn (3), für den wir beide das gemeinsame Sorgerecht haben, lebt z.Z. bei mir und ist dort auch gemeldet. Meine Ex-Lebensgefährtin und ihr (unser?, so genau weiss man das nicht) 5 Wochen alter Sohn leben derzeit bei Ihren Eltern. Dies wird wohl auch noch eine Weile so bleiben, da Sie nicht imstade ist sich um eine neue Unterkunft zu kümmern. Kurzum, sie sucht sich einfach keine neue wohnung bzw. kümmert sich nicht darum Leistungen nach AlgII zu bekommen -> hat also somit auch nicht die finanziellen Möglichkeiten eine neue eigene Wohnung zu haben. Unser derzeitiger Deal ist: unser 3-jähriger Sohn verbleibt so lange bei mir, bis Sie eine eigene Wohnung hat. Ich halte dies indes für keine gute Idee (was sie nun erstmal nicht wissen muss).

Zu ihr:
Sie ist psychisch erkrankt (Border Line Syndrom) was bereits zu mehreren nächtlichen polizeilichen Besuchen während unserer gemeinsamen Zeit führte. Stark alkoholisiert randalierte sie in unserer gemeinsamen Wohnung (auch in Anwesenheit unseres Sohnes er dann nun früher oder später wach wurde) und wurde infolge dessen mehrmals in psychatrische Abteilungen eingeliefert. Der Aufenthalt war jedoch immer, zumindest bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnüchterung, freiwillig, so dass sie meist am nächsten Tag zurückkehrte bzw. Therapien nach spätestens einer Woche abbrach. Aus dieser Zeit stammt auch ein Gutachten welches sie als (wortwörtlich) schwachsinnig etc. Cannabisabhänging und des Missbrauchs von Alkohol bezichtigt. Ebenfalls eine Verurteilung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte mit einhergehender körperverletzung waren Folgen dieser nächtlichen Tiraden. Ganz zu schweigen davon, dass unser Sohn dies sehr wohl (wenn auch damals erst zwischen 1 u 2 Jahre alt) alles mitbekommen hat, er nachts mit mir per Polzeiwagen ins Krankenhaus musste (ich hatte eine Bissverletzung am Ohr von Ihr) bzw. ich den kleinen mitten in der Nacht um ihn aus der Schusslinie zu bringen zu Nachbarn (welche das fröhliche Treiben stets interessiert im Hausflur beobachteten) geben musste. Des weiteren hat Sie einen Selbstmordversuch hinter sich, den ich glücklicherweise durch das herbeirufen des Notarztes verhindern konnte.
Infolge Ihrer nächtlichen Ausraster, hat Sie später des öfteren die Wohnung Nachts samt aller Wohnungsschlüssel verlassen und kam entweder erst spät am nächsten Tag bzw Tage später nach Hause. Ich und unser Sohn waren somit praktisch eingesperrt bis Sie wieder kam. Was Sie genau Nachts getrieben hat möchtet ihr nicht wissen, Sie kann jedoch nicht unbedingt mehr in unserer alten Wohngegend frei herumspazieren ohne dass Sie von betrogenen Frauen auf offener Straße beschimpft wird.
Sie kümmert sich genauso wenig um Arztbesuche, einen Kitaplatz (habe ich nun alles organisiert) usw. für den Kleinen.

In Anbetracht dessen, kann man meine Sorge um meinen Sohn, sollte Sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) zugesprochen bekommen, sicherlich verstehen. Ich möchte jedoch betonen, dass Sie keineswegs eine schlechte Mutter im eigtl. Sinne ist. Ich denke jedoch, neben dem Fakt das Ihre psychische Erkrankung früher oder später auch auf unseren Sohn abfärben wird, dass er bei mir um einiges besser aufgehoben ist. Sie soll ihn auch weiterhin so oft Sie möchte sehen / besuchen / mit zu sich nehmen können. Dem stehe ich nicht im Wege!

Meine Fragen nun:
(1) Wie ist die übliche Handhabe wenn es, wie in unserer Situation dann um das ABR über unseren Sohn geht? Ich gehe erst einmal stark davon aus, dass Väter hier, wie immer, stark im Nachteil sind und normalerweise der Mutter das ABR zugesprochen wird.
Ist der Fakt, dass er z.Z. sowie in absehbarer Zeit bei mir polizeilich gemeldet ist ein Vorteil für mich? Wenn Sie nun das ABR beantragen sollte, wie wird dann verfahren? Bekommt sie dieses dann umgehend? Kann ich mich dagegen wehren? Wenn ja, wie? Wer entscheidet dann darüber? - Ich habe gehört das beide Elternteile dann von einem Gutachter "bewertet" werden. Stimmt das?

(2) Inwiefern spielen Ihre psychische Erkrankung sowie die (polizeilich wohl gut dokumentierten) nächtlichen Ausraster Ihrerseits eine Rolle?

(3) Welches Riskio gehe ich ein, wenn ich eine gerichtliche Lösung bzgl. des ABR anstrebe bzw. des Sorgerechts? Ich möchte auf KEINEN Fall ein unkalkulierbares Risiko eingehen welches mir am Ende vorschreibt: Sie dürfen Ihren Sohn einmal die Woche 2h sehen. Das würde mir mein Herz brechen.

(4) Welche §§ sind für diesen Fall ausschlaggebend?

(5) Welche Schritte muss ich einleiten um das ABR zu bekommen? Wie ist der juristische Weg? Worauf soll ich besonders achten?

Ebenfalls weiterführende Links etc. wären hilfreich.

Vielen vielen Dank!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2009 01:57
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Daddy-O!

Ohje, noch ein BL-Angehöriger. Willkommen im Club, hier wirst Du speziell für dieses Thema einige Leidensgenossen finden...

Erstmal möchte ich Dir vorab raten, Dir den Begriff BL von der Backe zu schmieren. Die Gerichte scheren sich nicht großartig darum und man riskiert  sich selbst mit dieser Anschuldigung ins Abseits zu rücken. Sinnvoller ist es, wenn Du jeweils nur die Einzelereignisse aufgreifst, die ein Ausagieren eines BLer so mit sich bringen. Dann können die öffentlichen Stellen sich die Diagnose selbst zusammen reimen.

(1) Wie ist die übliche Handhabe wenn es, wie in unserer Situation dann um das ABR über unseren Sohn geht?

Zuerst mal der Versuch eine friedliche Einigung mit Mama diesbezüglich zu finden. U.U. auch mit Hilfe des JA oder eines Mediators. Klappt das nicht, dann geht das über einen Antrag beim Amtsgericht. Das macht ein Anwalt für Dich. Glaube der ist neuerdings Pflicht...

Ich gehe erst einmal stark davon aus, dass Väter hier, wie immer, stark im Nachteil sind und normalerweise der Mutter das ABR zugesprochen wird.

Jepp, so isses leider. Sind gravierende Dinge passiert oder Du gerätst an einen sehr aufgeschlossenen Schwarzkittel, dann bekommt es auch mal der Vater. Hier im Forum gibt es einige Väter, die das ABR haben. Unmöglich ist es nicht. Unter Umständen aber schwer.

Wenn Sie nun das ABR beantragen sollte, wie wird dann verfahren?

Du bekommst Post vom Gericht und eine Frist von -glaube- 14 Tagen zur Stellungnahme.

Bekommt sie dieses dann umgehend?

Einer von Euch beiden bekommt es recht zügig vorläufig zugesprochen.

Kann ich mich dagegen wehren? Wenn ja, wie?

Natürlich, das erwartet man ja von Dir mit Deiner Stellungnahme. Darin verteidigst Du Dich bzw stellst Deinerseits den Antrag auf ABR und begründest diesen.

Wer entscheidet dann darüber?

Ein kleines Richterlein in schwarzem Frauenkleid. Ganz allein. So, wie er lustig ist.

Ich habe gehört das beide Elternteile dann von einem Gutachter "bewertet" werden. Stimmt das?

Das kommt auf den Einzelfall an. Es gibt verschiedene Stellen, die vom Gericht losgejagt werden können, um sich einen Überblick zu verschaffen und diesen dem Gericht mitzuteilen. Jugendamt, Verfahrenspfleger, Gutachter.

(2) Inwiefern spielen Ihre psychische Erkrankung sowie die (polizeilich wohl gut dokumentierten) nächtlichen Ausraster Ihrerseits eine Rolle?

Die psychischen Erkrankungen spielen FÜR DICH keine Rolle, sofern Du nicht schriftliche Diagnosen, Atteste, Behandlunsgprotokolle etc hast. Will sagen: Du musst ärztliche Beweise dafür haben. Die ganzen Ausraster, sofern offiziell oder polizeilich dokumentiert, spielen in ihrer Summe sicher eine Rolle.

(3) Welches Riskio gehe ich ein, wenn ich eine gerichtliche Lösung bzgl. des ABR anstrebe bzw. des Sorgerechts? Ich möchte auf KEINEN Fall ein unkalkulierbares Risiko eingehen welches mir am Ende vorschreibt: Sie dürfen Ihren Sohn einmal die Woche 2h sehen. Das würde mir mein Herz brechen.

Das Risiko fährt immer mit. Bekommt Mama das ABR, dann musst Du eine Umgangsregelung beantragen. Das sind zwar nicht nur 2 Stunden pro Woche, aber Du siehst das schon richtig.

(4) Welche §§ sind für diesen Fall ausschlaggebend?

Findest Du alles hier bei VS.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2009 03:16
(@augentierchen)
Rege dabei Registriert

Hallo Daddy-O,

Unser gemeinsamer Sohn (3), für den wir beide das gemeinsame Sorgerecht haben, lebt z.Z. bei mir und ist dort auch gemeldet

DAS ist aber schonmal ein möglicherweise entscheidender Vorteil bei einem ABR-Verfahren. Kontinuität!

Viel Glück.


Grüße,

das Augentierchen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2009 11:42
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Daddy-O

Ich stimme meinen Vorschreibern zu. Du solltest den Ball derzeit flach halten und die Zeit für Dich arbeiten lassen. Die Gesetze helfen Dir nicht grossartig, da Du keinen Mütterbonus hast und ausserdem als UH-Zahler ausfallen könntest. Es ist wichtig, dass die KiTa von Dir einen hervorragenden Eindruck hat. Mache also niemals die KM schlecht. Ebenso solltest Du unbedingt eine Tagebuch führen, in welchem Du alle Ereignisse für Dich selber festhältst. Du kannst es vielleicht noch mal gebrauchen. Wenn es erst mal losgehen sollte wird es Dir helfen, Dich an die Dinge wieder konkret erinnern zu können - ein unschätzbarer Vorteil.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2009 13:29
(@daddy-o)
Schon was gesagt Registriert

Erst einmal:

VIELEN DANK an alle die bisher geantwortet haben!!!!

Ich werde den "Ball flach halten"! So wie es ausschaut bewegt Sie sich ja kein Stück bzgl. einer Wohnung etc...da kann die Zeit ja nur auf meiner Seite sein!!! 😉

Ich glaube auch das Sie prinzipiell gar nicht soooo die Lust bzw die Nerven hat 2 Kinder alleine groß zu ziehen, evtl reicht es schon aus ihr zu vermitteln:
"Schau mal, dem kleinen geht es bei mir gut und ich lege dir keine Steine in den Weg wenn du ihn sehen /  mal zu dir nehmen möchtest."

Ich denke fast das sie sich dann damit zufrieden geben kann dass er bei mir lebt. NUR, für den Fall eines Falles will ich natürlich gewappnet sein schließlich geht es hier nicht um den gemeinsamen Hund sondern um mein / unser Kind.

Die KM schlecht zu machen würde mir auch nicht einfallen, grundsätzlich ist Sie eine liebe Persönlichkeit (Merke: grundsätzlich). Nur ihre Psyche ist nicht das was ich aus meiner Sicht meinem kind zumuten möchte bzw ich bin fest davon überzeugt, das Sohnemann bei mir besser sozialisiert wird als bei ihr und das ein Aufenthalt des Kindes bei Ihr zu weiteren Konflikten innerhalb der Familie führen würde. Diese Ansichten muss auch erst einmal kein JA, Richter oder sonst wer der mich kennt wissen bis es (hoffentlich nicht) hart auf hart kommt.

Border Liner sind ziemlich unberechenbar kann ich euch sagen und Entscheidungen (gerade wenn es dann darum geht wann sehe ich den kleinen etc...) haben oft nichts mit Rationalität (geht es dem kleinen gut wenn ich mich dem Vater so und so gegenüber Verhalte oder besser noch: du kannst das kind nur sehen wenn...) sondern eher mit Emotionen zu tun. Das sollte keine Basis sein, denn der leitragende ist natürlich mal wieder das Kind. Kurzum: ich denke die Reihenfolge ihrer denkweise ist nicht Kindeswohl u dann alles andere. Das kann sie gar nicht, fragt mich nicht warum ich bin kein Psychologe....

Ich möchte nur das es ihm gut geht, dass heißt für mich: Mami immer sehen wann er möchte, ohne die vergangenheit in Betracht zu ziehen oder sonstige emotionale Belange mich und ihr betreffend. Die Verhältnisse Sie und ich sowohl Sie und Sohnemann müssen strikt getrennt sein. Das Kind würde weiter leiden müssen. Rationale Betrachtungen aller umstände sind hier gefragt und nicht niedere emotional verursachte Beweggründe. Na ja irgwie kann ich nicht recht ausdrücken was ich meine wenn ich das mir hier so nochmal durchlese, ich hoffe ihr versteht mich trotzdem...

Weiß denn jmd, ab wann bzw welchem Zeitraum des Aufenthalts des Kindes bei mir, das Kontinuitätsprinzip zum tragen kommt? Mir ist dabei schon klar das höchstwahrscheinlich hier der Einzelfall entscheidend ist und es kein Gesetz a la "ab 3 Monaten 2 Tagen 5h Aufenthalt....kommt da KT zum tragen" gibt.

FÜR WEITERE DETAILS / ERFAHRUNGEN BIN ICH WEITERHIN SEHR DANKBAR!!

DANKE DANKE und
lg's
daddy-o


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2009 14:09
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Besorg Dir mal die Bücher "Borderline - Leben auf der Grenze" und/bzw vor allem "Schluss mit dem Eiertanz".

Ansonsten kann ich Dir im Groben nur die Tipps geben:
- versuche stets zu deeskalieren
- sei verlässlich und konsequent
- ziehe Grenzen und halte sie selbst auch ein
- zieh Dir ein dickes Fell an

Gegen einen BLer hast Du emotional schlussendlich keine Chance. Gegen diese phasenweise auftretende gnadenlose Härte ist ein einigermassen gesunder Mensch kaum gewachsen. Das weisst Du wohl. Irgendwann rennt sie Dich um und macht alles platt. Sieh zu, dass Du gefestigt bist und dann nicht ganz so hart aufprallst.

Greetz,
Milan


AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2009 22:45
(@daddy-o)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Da es wirklich dringend ist:
Was gehört in den Antrag auf das ABR???

Meines Wissen stellt ein Elternteil den Antrag auf das ABR, bekommt dieses dann vorläufig zugesprochen bis es zur Verhandlung kommt!

Kann dieser erste Antrag formlos sein?
"Hiermit beantrage ich das ABR für xy"

Sollte ich mir einen Anwalt für die Verhandlung nehmen? Die Lage ist eigtl relativ klar. Die KM hat bereits ihr zweites Kind verloren, was, bis zur Absolvierung einer Therapie ihrerseits, nicht von Ihr allein beaufsichtigt werden darf u zZ bei der Oma wohnt. (durchs JA verfügt)

Ebenfalls ist das JA auf meiner Seite und unterstützt meinen Antrag.

Danke für die Hilfe!!!! 😉


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2010 16:01
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*zusammengeführt*

Moin,

ein isoliertes SR-Verfahren kann ohen anwaltliche Vertretung geführt werden. Nach >Urteil< des OLG Düsseldorf ist Voraussetzung, dass der Fall nicht kompliziert erscheint.

An deiner Stelle würde ich das ASR beantragen und hilfsweise das ABR. Der Antrag muss die Gründe enthalten. Du kannst es dir einfach machen und zum AG tapern, dort einen Rechtspfleger aufsuchen, der den Formalismus übernimmt. Du hingegen musst die Fakten liefern. Gerichtsstand ist dort, wo das Kind aktuell wohnt.

Ich stelle in den Raum, dass die Hinzuziehung eines RA unter Umständen vorteilhafter sein könnte.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2010 19:07
(@daddy-o)
Schon was gesagt Registriert

Update:

Ich hab nun per einsweiliger Verfügung das ABR erhalten. Am 11.05. gibt es dazu eine Anhörung beim FamGericht.

Frage:

Wie läuft so eine Anhörung ab?

Kann mir bitte noch einmal jmd. links bzw die für so einen fall enstprechenden paragraphen nennen? also bezogen auf das famrecht (zivilprozessordnung etc wäre mir relativ egal erstmal...)?

So weit ich das verstanden habe, bekomme ich das ABR, selbst wenn am 11.05. in meinem sinne positiv entschieden wird, nicht dauerhaft. Jedenfalls sagte das die richterin zu mir, bei der ich die einsweilige verfügung erwirkt habe. Hier müsste ich wohl noch einen neuen antrag stellen.
So wie ich das sehe, geht es dann am 11.05. nur darum, ob die einstweilige verfügung in kraft bleibt! richtig?

wie wäre eine negative entscheidung am 11.05. in bezug auf die beantragung des dauerhaften abr zu werten??

vielen dank im voraus!!!

daddy-o


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.05.2010 13:28
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Anhöhrung ist eine klassische Gerichtsverhandlung. Das Gerichtw ird sich aufgrund der Schriftsätze und mdl. Parteivorträge ein Bild machen und eine Entscheidung treffen.

Ich empfände es als Faustschlag ins Gesicht, sollte das ABR zeitlich befristet werden. Denn es ist heute nicht gesagt, dass zum benannten Termin die KM wieder normal tickt. Doch die unendliche Weisheit und Überheblichkeit der Gerichte ist bekanntermaßen unübertrefflich.

Um was genau es geht, ist durch das Aktenzeichen festzustellen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.05.2010 15:18