ABR die Zweite
 
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ABR die Zweite

 
(@andreas1985)
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Hallo ihr lieben,

es ist jetzt schon einige Monate her nachdem ich das ganze ABR Verfahren angeregt hatte. Zum Verlauf bisher:

Der Beschluss vom hiesigen AG ging zu meinen Gunsten aus, jedoch legte meine Ex Beschwerde beim OLG ein, was sich wiederum etwas hinzog und die Kleine bei mir lebt. Das Verfahren an sich wurde durch eine aussergerichtliche Einigung beendet, wo drin steht das ich mich um den geregelten Tagesablauf, etc, etc, kümmere.
Nach einiger Zeit hatte ich jetzt Arbeit in Aussicht, die zwar weiter weg ist, ich aber zu keiner Zeit das Verhältnis zur KM beeinträchtigen wollte.

Meine Ex wusste im Prinzip seit Mai darüber Bescheid was Sache ist und hat die ganze Zeit nichts dagegen gesagt.
Seit 21.6.2013 sind die Kleine und ich umgemeldet (Wohnsitz liegt außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des vorigen AG´s und JA), wir sind aber im Moment auch noch wegen KiGa und so hier und erst gestern ging meine Ex hier zum Jugendamt mit abstrusen Aussagen, dass ich ihr im Prinzip somit den Umgang mit der kleinen verweigere und danach sofort aufs (alte) AG.
Dort bekam sie sofort den Beschluss dass das ABR an sie geht. Wie ist das möglich?

Ich bin mittlerweile wieder mal mit den Nerven total am Ende.

In letzter Zeit hat die kleine mir immer wieder mitgeteilt Sie möchte nicht mehr zur Mama und erst gestern als sie nicht schlafen wollte, weil sie wusste das das WE kommt hat sie mir gesagt sie hätte Angst vor Mama und diese würde Sie auch ins Gesicht und auf den Arm hauen. Darüber wollte ich eigentlich heute mit meiner Ex reden. Sie kam mir aber zuvor, ich bekam um 12 einen Anruf von ihr, sie hat die kleine vom Kiga abgeholt und hat ein Schreiben vom Gericht dabei.
Kurzer Dinge ist somit die Kleine weg, ohne mich überhaupt mal zu fragen was überhaupt Sache ist.

Grüße

Andy


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2013 15:51
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Dort bekam sie sofort den Beschluss dass das ABR an sie geht.

Da stimmt doch was nicht. Liegt Dir dieser Beschluss offiziell vor?

Gruß,
gardo


AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2013 16:10
(@andreas1985)
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Huhu,

danke für deine Antwort.
Nein mir liegt der Beschluss noch nicht vor, meine Ex hat sich eine Kopie ausdrucken lassen und mir unter die Nase gehalten während sie ein paar Sachen für die kleine zusammengepackt hat.

Grüße Andreas


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2013 16:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich kann mir so einen Beschluss, ohne dass du gehört oder auch nur informiert worden wärst, auch nicht vorstellen.

Du solltest sofort Antrag auf EA zur Herausgabe des Kindes am zuständigen Gericht stellen, also an dem Standort, an dem das Kind gemeldet ist.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2013 16:47
(@andreas1985)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke Beppo,

ich eben auch nicht. Das Problem ist eben das dieser Beschluss trotzdem im Raum steht. Ich dachte eigentlich Amtsgerichte sind auch dazu verpflichtet die Meldeadresse zuvor zu prüfen, bevor sie irgendwas ausstellen?

Ich kann euch nicht sagen, wie ich die Schnauze voll habe von so Schikanen.

Grüße Andreas


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.06.2013 16:51
(@bester-papa)
Registriert

Hallo Andreas.

Schau mal hier unter "Eilverfahren im Sorgerecht"

https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/Familiengericht/Einzelverfahren/sorgerecht/index.php

Bei Gefahr in Verzug geht das wohl auch ohne Anhörung eines Elternteils. Die KM könnte zur Glaubhaltmachung z.B. eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben.

Es müsste sich dann aber noch ein Hauptverfahren anschließen bzw. die Anhörung im Eilverfahren nachgeholt werden.

LG,
BP


AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2013 18:06
(@jemmy)
Registriert

Hallo

ich befürchte, bei diesem Beschluss handelt es sich um eine "Einstweilige Anordnung" und diese wird mit nichten dem Antragsgegner vorher zugestellt sondern ist ohne Zustellung gültig.
Sinn und Zweck dieser Form der Einstweiligen Anordnung, ist es den Antragsgegner zu überraschen und somit zu verhindern, das er sich mit dem Kind absetzt.
Ich habe mittlerweile zwei dieser Teile hier liegen. Wen es interessiert, kann sich das hier ansehen

Jemmy


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 28.06.2013 18:12