ABR bei längerem Au...
 
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ABR bei längerem Aufenthalt des Kindes bei mir?

 
(@chris34)
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Hallo liebe mitleidende Gemeinschaft.

Ich habe eigentlich nur eine relativ kurze Frage.

Meine Tochter ist ca. 60% des Monats bei mir. Mit meiner Ex gibt es die Regelung, dass meine Tochter 2,5 Jahre)von Freitagmorgen bis Sonntagabend jede Woche bei mir ist. Oft hat sie auch "keine Lust" auf die Maus und schiebt sie mal ´ne Woche zu mir ab. Ich nehme sie natürlich auf, da ich sie über alles liebe...

Bald wird sie 3 und der Kindergarten steht an. Keine Ahnung wie es dann weitergeht.

Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, meine Tochter ist mittlerweile bei meiner Ex (90 km entfernt) gemeldet und "wohnt" dort seit anderthalb Jahren. Bezüglich des ABR ist nichts gerichtlich geregelt.

Wie seht ihr die Chancen, dass ich aufgrund der vorgenannten Tatsache ein ABR erstreiten kann...

Ich bin vollzeitberufstätig, der Maus kann jedoch eine Betreuung gewährleistet werden (Eltern Frührentner und fit, die machens auch jetzt schon, wenn ich in den Wochen, wenn die Kleine zu mir geschoben wird keinen Urlaub bekomme) meine Ex hat bis vor kurzem 80 Stunden im Monat gearbeitet und die Maus war dann immer bei einer Tagesmutter. Mittlerweile ist Ex arbeitslos.

Reden mit Ex bringt nichts. Freiwillig würde sie die Maus auch nicht geben. Aber wohl eher weil sie ihre Spardose ist (KU und noch ein paar Monate EU). Den KU verprasst sie natürlich für sich selbst, weil die Maus ja eh meist bei mir ist.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2010 01:47
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

aber aus welchem Grund das ABR? Du praktizierst mit Deiner Ex ein "flexibles Wechselmodell". Wenn die Kitazeit losgeht, muss natürlich eine Lösung her, weil sie nicht in 2 Kitas gehen kann. Also schlag doch Exe vor, dass sie bei Dir geht, weil sie eh mehr bei Dir ist. Ich vermute aber, dass Ex darauf bestehen wird, dass es eine Kita bei ihr ist, da Du sie ja "nur" an den WE hast.

Aber ABR... Hm... ich wüsste jetzt nicht, wie Du das begründen willst?

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2010 01:55
(@chris34)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Lausebackesmama,

ich versuche seit über einem Jahr überhaupt mal mit ihr über die Maus zu reden... No Chance. Sie spricht nicht. Stumme Übergaben mit einem "Hallo" und "Tschüss"... Keine Möglichkeit mal über Erziehung, Interessen oder Erlebnisse der Kleinen zu reden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2010 02:02