ABR bei bipolarer K...
 
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ABR bei bipolarer KM

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(@schnarch)
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Sie verweigert mir den Termin nicht komplett, jedoch war mit dem JA vereinbart, dass ich die Kleine über Nacht bekomme. Sie möchte nicht, dass das Kind am Dienstag unausgeglichen ist, denn da kommt das JA zu ihr bzw. ihren Eltern ins Haus und überprüft nochmals die dortigen Verhältnisse.
Die Stellungnahme des JA wird ihrem Antrag nachgereicht. Ebenso hat sie das Gesundheitsgutachten nachgereicht.

Ihr Antrag ging am 22.03.13 im Landkreis ein, in welchem sie sich aktuell mit dem Kind aufhällt. Mein Antrag ging am 25.03.2013 im Landkreis ein, in welchem das Kind gemeldet ist. Eine Meldebestätigung liegt mir vor.

Ob sie ihre Medikamente, wie angeordnet, einnimmt, kann ich leider nicht sagen.

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Themenstarter Geschrieben : 26.03.2013 22:20
(@diskurso)
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Versuche, wie bereits gesagt, irgendeine Stellungnahme des behandelnden Arztes der letzten Klinik zu bekommen.
Ich hoffe, dass Du bereits einen kompetenten und erfahrenen RA hast, den wirst Du nämlich brauchen.
Die Umgangskürzung ebenso wie die Begründung (Vortäuschen einer heilen Welt) der KM könnte übrigens sogar ein für Dich positives Argument für das ABR darstellen.

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Geschrieben : 26.03.2013 22:50
(@schnarch)
Schon was gesagt Registriert

Neuer Stand - die Richter der beiden Landkreise beraten sich jetzt bzgl. der Zuständigkeit. Ich warte erstmal ab.
Umgang mit der Kleinen wird mir Sa&So jeweils 10-15 Uhr gewährt, so eine Frechheit...  :againstwall:

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Themenstarter Geschrieben : 27.03.2013 22:13
(@schnarch)
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Heute war der Gerichtstermin. Ich fasse das Urteil kurz zusammen:

Im Rahmen der einstweiligen Anordnung wird das Kind dem Kindsvater übergeben. Gründe hierfür sind die mangelnde Erziehungsfähigkeit, aufgrund der Erkrankung, sowie die erschlichene Kontinuität der Kindmutter. Der Kindsmutter wird alle 2 Wochenenden von Fr. 15 Uhr bis Mo. 8 Uhr Umgang genehmigt. Einen Umgang unterhalb der Woche lehnte die Kindsmutter ab.
Die Übergabe des Kindes findet am 04.04.2013 statt.
Das Verfahren wird an das zuständige AG im anderen Landkreis übergeben.

Damit hätte ich nicht gerechnet  🙂

Was meint ihr, kommt jetzt noch alles auf mich zu? Der Richter meinte, wahrscheinlich wird ein psychologisches Gutachten erstellt.

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Themenstarter Geschrieben : 03.04.2013 16:42
(@diskurso)
Registriert

Hallo,

Im Rahmen der einstweiligen Anordnung wird das Kind dem Kindsvater übergeben.

Heisst das, das ABR liegt bis zur Hauptverhandlung bei Dir ?

Einen Umgang unterhalb der Woche lehnte die Kindsmutter ab.

Das spricht ja nun auch nicht gerade für die KM.

Damit hätte ich nicht gerechnet  🙂

Ich auch nicht. Sehr erfreulich ! 🙂

Der Richter meinte, wahrscheinlich wird ein psychologisches Gutachten erstellt.

Davon ist auszugehen. Bis zum Ergebnis des Gutachtens wird das Kind nun bei Dir bleiben können.
Die Zukunft hängt also zunächst vom Gutachten (und der Krankheitseinsicht der KM) ab.

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Geschrieben : 03.04.2013 21:23
(@schnarch)
Schon was gesagt Registriert

Jepp, ABR liegt vorerst bei mir. Ich hoffe aufgrund der Kontinuität bleibt das dann im Hauptverfahren auch so. Die Mutter lehnt den Wochenumgang ab mit der Begründung, dass dies das Kind zu sehr verwirren würde. Da hat selbst der Richter seltsam geschaut.

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Themenstarter Geschrieben : 04.04.2013 00:47
(@diskurso)
Registriert

Jepp, ABR liegt vorerst bei mir.

Das freut mich für das Kind!

Ich hoffe aufgrund der Kontinuität bleibt das dann im Hauptverfahren auch so.

Kontinuität ist nicht das entscheidende Kriterium, sollte aber zumindest eine Rolle spielen.

Die Mutter lehnt den Wochenumgang ab mit der Begründung, dass dies das Kind zu sehr verwirren würde. Da hat selbst der Richter seltsam geschaut.

Klar, der Richter ist gewohnt, dass üblicherweise solche Argumente einer KM gegen einen Umgang mit dem Vater angeführt werden.

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Geschrieben : 04.04.2013 01:12
(@schnarch)
Schon was gesagt Registriert

Gibt es Musterurteile, bei denen nach der eAO das ABR wieder entzogen wurde?

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Themenstarter Geschrieben : 05.04.2013 22:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Selbst wenn.

In dieser Frage geht es nicht um juristische Grundsätze sondern um den Einzelfall.

Ein Richter wird sicher immer versuchen, seine erste Entscheidung nicht wieder zu revidieren aber ausgeschlossen ist das nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 05.04.2013 23:01
(@schnarch)
Schon was gesagt Registriert

Dazu kommt noch, dass nun ein anderes AG zuständig ist, da ich nun mit dem Kind in einem anderen Landkreis bin.

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Themenstarter Geschrieben : 05.04.2013 23:12




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann ist so etwas erst recht nicht vorhersehbar.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 06.04.2013 00:03
(@bester-papa)
Registriert

Moin Schnarch.

In diesem Fall siehst Du, was Du evtl. für einen langen Atem brauchst:

https://openjur.de/u/439512.html

Hier ein Fall, der zeigt, was Du besser nicht machen solltest, sprich bei einer eAO den Umgang zur Mutter zu unterbinden:

http://www.vafk-koeln.de/vaeterinfo/r%C3%BCck%C3%BCbertragung-des-aufenthaltsbestimmungsrecht-bei-manipulation-bzw-loyalit%C3%A4tskonflikt-d

Aber wie Beppo schon schrieb, sind die Fälle nicht vergleichbar, Prognosen nicht möglich.

Jedenfalls brauchst Du starke Nerven, zumal sich nach dem Hauptverfahren ja evtl. auch noch ein Berufungsverfahren vorm OLG anschliessen kann, wo dann wieder alles von vorne anfängt (was ich Dir nicht wünsche).

Viel Glück.
BP

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Geschrieben : 06.04.2013 00:49
(@schnarch)
Schon was gesagt Registriert

Mal kurz ein aktueller Stand:

Die KM ging gegen die eAo in Beschwerde beim OLG. Die Beschwerde wurde abgelehnt.

Am 10.06. ist der erste Erörterungstermin im Hauptsacheverfahren.

Das Kind lebt momentan bei mir und wir kommen gut klar. Durch einen Krippenplatz kann ich auch Arbeit und Kind unter einen Hut bringen.

Beste Grüße
Daniel

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Themenstarter Geschrieben : 27.05.2013 23:23
 Uli
(@Uli)

Moin Daniel,

ich kann Dir heute Abend mal mein Sorgerechtsurteil einstellen. Vielleicht hilft es etwas.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2013 11:18
 Uli
(@Uli)

ich kann Dir heute Abend mal mein Sorgerechtsurteil einstellen. Vielleicht hilft es etwas.

>> SIEHE HIER <<

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2013 23:49
(@schnarch)
Schon was gesagt Registriert

Heute war Erörterungstermin. Die KM hat ihren Antrag nicht zurück gezogen. Nun werden 2 Gutachten erstellt, ein psychologisches und ein familienpsychologisches Gutachten.

Ihre Aussage vor 4 Wochen war noch "Die Beschwerde ist das Letzte was ich versuchen werde, dann ziehe ich zurück..." So kann man sich täuschen.  😡

Den erweiterten Umgang werde ich nun einstellen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2013 21:56
(@Brainstormer)

Moin Schnarch,

Ihre Aussage vor 4 Wochen war noch "Die Beschwerde ist das Letzte was ich versuchen werde, dann ziehe ich zurück..." So kann man sich täuschen.  😡

Das sollte dich doch eigentlich nicht wundern. Bei bipolar Erkrankten muss man mit allem rechnen, da das Verhalten bzw. die getroffenen Entscheidungen auch davon abhängen, in welcher Phase sie sich gerade befinden. Mangelnde Einsicht in der manischen Phase, ist ein wesentliches Merkmal dieser Erkrankung.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2013 23:21
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Das sollte dich doch eigentlich nicht wundern. Bei bipolar Erkrankten muss man mit allem rechnen, da das Verhalten bzw. die getroffenen Entscheidungen auch davon abhängen, in welcher Phase sie sich gerade befinden. Mangelnde Einsicht in der manischen Phase, ist ein wesentliches Merkmal dieser Erkrankung.

Dem kann ich nur beipflichten. Du musst Deine Entscheidungen unabhaengig von ihren Aussagen treffen.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2013 00:27
(@schnarch)
Schon was gesagt Registriert

Hab euch lange nicht über den Ausgang des Verfahrens berichtet. Dies möchte ich natürlich nicht versäumen.

Im Hauptsacheverfahren wollte der Richter 2 Gutachten beauftragen (Psychologisches Gutachten über die KM & Familienpsychologisches Gutachten). Hierbei hatte er der KM jedoch relativ schlechte Aussichten vorhergesagt aufgrund der somit verstreichenden Zeit.
Die KM blieb jedoch vorerst bei Ihrer Entscheidung das ABR im Verfahren zu entscheiden und Ihren Antrag nicht zurück zu ziehen.

Da wir dann später aber nochmal geredet haben, und uns dafür entschieden haben, vernünftig zum Wohle des Kindes zu handeln, hat sie Ihren Antrag vor Gericht zurückgezogen. Wir haben uns für eine gerichtliche Einigung entschieden.

Das Kind lebt bei mir, geht in die Krippe und Mama kommt uns regelmäßig besuchen, auch über das gerichtlich vereinbarte Maß hinaus. Ebenso ist das Kind jedes 2. Wochenende bei ihr. Auch unternehmen wir wieder vieles zu dritt.

Der Gesundheitszustand der KM ist wieder stabil und sie nimmt ihre Medikamente regelmäßig.

Hoffentlich bleibt es so - ENDE gut ALLES gut  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.11.2013 14:03
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