@midnightwish: Ich war 1sec schneller 😉
@ Toto:
Ja, ich werde wohl alt :rofl2:
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Chris34,
weil`s hier noch nicht geschrieben wurde:
Einen gestellten Antrag bei Gericht kann man vor Zustellung an die Gegenseite noch kostengünstig zurück ziehen und erfährt die Gegenseite dann von der Sache höchstwahrscheinlich gar nichts.
Wie bereits richtig geschrieben wurde, zerstörst Du mit Deinem Antrag vermutlich mehr als Du gewinnen kannst, sodass ich an Deiner Stelle ernsthaft und schleunigst eine solche Antragsrücknahme in Erwägung ziehen würde.
So eine Antragsrücknahme macht man am besten mittels Telefax ans Gericht mit dem Betreff "Antragsrücknahme! Eilt! Bitte sofort vorlegen" und telefoniert zur Sicherheit hinterher und lässt sich auch nicht abwimmeln bzw. wird gleich beim zuständigen Richter vorstellig...
Nur so zur Anregung von mir...
Viele Grüsse
Hallo Chris,
aus eigener Erfahrung kann ich dir leider auch nur sagen.....deine Chancen stehen eher schlecht. In meinem letzten ABR-Antrag hat der Richter auch nach dem kindeswohlgefährdenden Grund gesucht, warum die Kleine nicht weiter bei ihrer Mutter wohenen sollte.
Alles andere (Betreuung Oma+Opa, mehr soziale Bindungen, etc.) hat ihn nicht interessiert. KM wohnt mit der Kleinen 500km weit weg und kann zwischendurch immer mal Schikaneaktionen starten.....
Ich kämpfe seitdem ständig um eine vernünftige Umgangsregelung, vor allem wieder mal neu, weil die Kleine jetzt in die Schule kommt, hoffentlich diesesmal mit Ausgang in einem Beschluss mit Sanktionen falls KM sich nicht dran hält.
Ansonsten merkt meine Kleine (fast 7Jahre) inzwischen sehr wohl, wo es ihr gefällt, wer Zeit für sie hat, usw. Worte, wie "wenn ich größer bin dann wohn ich sowieso bei Euch "mir und meiner Frau mit Tochter) 🙂 hören wir immer öfter. Sie merkt, das es ihrer Mama nicht recht ist, das sie sich bei uns so wohl fühlt. Ist aber auch eine Gratwanderung wie man (wir ) darauf reagieren sollen.....
Es regelt also vielleicht die Zeit....dazu bedarf es aber den festen und konstanten Willen des Kindes und das glaubt einer 6 oder 7 Jährigen kein Richter :exclam:
Überdenk also deinen Antrag nochmal...
Den Antrag habe ich gestellt und der Prozeß ist auch gelaufen. Wie nicht anderst zu erwarten war und auch durch Euch vorausgesagt wurde, habe ich (und damit auch meine Tochter) "verloren".
Es wurde allerdings folgender Vergleich geschlossen und gerichtlich bestimmt: Meine Ex und ich haben Mediationstermin bei der Erziehungsberatungsstelle wahrzunehmen um die kommunikation bezüglich unserer Tochter zu fördern. By the way: Der Umgang mit meiner Ex hat sich durch den Prozeß nicht verschelchtert. Seitens meiner Ex ist da etwas noch negativeres auch schlecht drin :rofl2:
Ich traf mich mit meiner Ex bei der Erziehungsberatungsstelle. Die dortige Dame erklärte gut eine halbe Stunde die Aufgaben und Ziele der Mediation. Es hörte sich alles gut an. Nur meine Ex sagte am Ende, dass sie das Ganze nicht will. Die Dame bat meine Ex, sich die Sache bis zum Jahresende zu überlegen. Heute erhilet ich Nachricht von der Erziehungsberatungsstelle. Meine Ex wünscht keine Mediation in Erziehungsfragen bzw. Bezüglich der Kommunikation in Kindesangelegenheiten. Die Erzeihungsberatungsstelle wird jedoch auch nichts weiteres veranlassen.
Was soll ich nun machen? Es handelte sich ja um einen vor Gericht geschlossenen und vom Gericht schriftlich abgefassten Vergleich.
Moin
Was soll ich nun machen? Es handelte sich ja um einen vor Gericht geschlossenen und vom Gericht schriftlich abgefassten Vergleich.
Wenn Du den Inhalt des Vergleiches hier mal anonymisiert einstellen könntest, wüsste vielleicht jemand einen Rat.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie,
gern´ doch:
In der Famileinsache betreffend das minderjährige Kind xxx an der beteiligt sind 1. xxx 2. xxx weiter beteiligt Jugendamt xxx erschienen bei Aufruf xxx.
Beschlossen und beannt gegeben:
Verfahrenskostenhilfe für die Ex.
Die Sach- und Rechtslage wurde erörtert.
Der Antragsteller erklärte:
Es gab bislang schon ein weitgehendes Umgangsrecht Nach dem Umgangsverfahren habe ich XXX zunächst fast jedes Wochenende bei mir gehabt. Später ist sie dann auch in der Woche öfter gekommen. Ich habe das sehr genossen. Ich meine allerdings, dass das Kind auf Dauer einen Lebensmittelpunkt braucht ...... (brauchst Du den Rest?)
Die Kindesmutter persönlich angehört erklärte: (brauchst Du denke ich auch nicht?)
Nach der Erörterung sclossen die Beteiligten un Beteiligtenvertreter folgenden Vergleich:
1. Die Kindeseltern sind sich darüber einig, dass sie gemeinsam an einem Mediationsangebot der Erziehungsberatungsstelle teilnehmen werden.
2. Damit ist das Verfahren erledigt.
3. Die Kosten des Verfahrens und des Vergleiches werden gegeneinander aufgehoben.
Laut diktiert, vorgespielt und genehmigt.
JA stimmte dem Vergleich zu.
Beschlossen und bekannt gegeben:
Der Vergleich wird gerichtlich genehmigt.
Dann kommen noch Verfahrens- und Vergleichswert.
Hilft das weiter?
Moin Chris,
aus diesem Vergleich kannst Du nichts in Deinem Sinne ziehen. IHR habt Euch darauf geeinigt, an einer Mediation teilzunehmen. Deine Ex hat es sich anschliessend wieder anders überlegt. Da dieser Fall nicht mit Konsequenzen belegt ist, kann sie das auch folgenlos tun. Für das Gericht ist der Fall erledigt.
Ziemlich genau das hatten Dir allerdings auch zahlreiche familienrechtserfahrene User hier prognostiziert; insofern ist das ein vorhersehbares Ergebnis gewesen, mit dem Du jetzt eben leben musst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Und was schlagt ihr nun vor? Neuer Prozess? Oder sind das wieder nur Perlen vor die Säue (oder besser gesagt Kohle für die Anwälte) ohne dass irgendetwas dabei heraus kommt?
Und was schlagt ihr nun vor? Neuer Prozess?
Mit welchem Ziel denn?
Doch wieder eine sinnlose Mediation fortzuführen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Chris,
Und was schlagt ihr nun vor? Neuer Prozess? Oder sind das wieder nur Perlen vor die Säue (oder besser gesagt Kohle für die Anwälte) ohne dass irgendetwas dabei heraus kommt?
was sollte das bringen? Familienrecht ist kein Spielautomat, bei dem man oben so lange Geld reinschmeissen kann, bis unten das gewünschte Ergebnis herauskommt. Du hattest jetzt doch ein Gerichtsverfahren. Dieses wurde mit einem Vergleich beendet, gegen den beide Seiten folgenlos verstossen können - aber das ist EURE Vereinbarung; nicht die Schuld des Gerichts. Willst Du jetzt Deinen eigenen Vergleich anfechten?
Echte Chancen auf's ABR gab es in diesem Verfahren nicht, nachdem Deine einzige "Strategie" lautete "ich bin besser als meine Ex; die macht alles falsch und ich alles richtig". Der einzige und beste Rat, den man Dir geben kann, ist, das Ergebnis jetzt so hinzunehmen, mit Leben zu erfüllen und den Krieg gegen Deine Ex zu beenden. Bei einem neuerlichen Gerichtsverfahren würde man Dir - wohl zu Recht - den Vogel zeigen.
Grüssles
Martin
***edit: Ergänzung
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ok, und selbst Vereinbarungen, die man zum Kindeswohl vor Gericht schliesst, zählen nicht? Wo sind wir hier eigentlich?
Moin Chris,
Ok, und selbst Vereinbarungen, die man zum Kindeswohl vor Gericht schliesst, zählen nicht? Wo sind wir hier eigentlich?
Doch, sie zählen schon - wenn beide wollen. Es sind aber keine Sanktionen für den Fall des Nicht-Wollens vereinbart. Insofern ist Euer Vergleich so wachsweich als hättest Du darin protokollieren lassen "Frau Chris kocht Herrn Chris jede Woche einen Topf Nudeln": Kann sie tun - oder eben nicht.
Wenn ich mich richtig erinnere, habt Ihr so etwas Ähnliches wie ein Wechselmodell (jedenfalls deutlich mehr als den "Standardumgang"). Warum willst Du Deiner Ex jetzt weiter auf die Nerven gehen? Was willst Du damit erreichen? Warum willst Du provozieren, dass sie Deinen Umgang bei nächster Gelegenheit auf das Minimum alle 2 Wochenenden beschränkt (womit sie bei passender Begründung auch durchkommt)?
Irgendwann muss es doch mal gut sein mit dem "die macht alles falsch und ich alles richtig!" Es gibt Spannenderes im Leben als die Ex zu bekriegen und sich täglich mit ihr zu beschäftigen: Dann hättet Ihr Euch nicht zu trennen brauchen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ok, und selbst Vereinbarungen, die man zum Kindeswohl vor Gericht schliesst, zählen nicht? Wo sind wir hier eigentlich?
Und selbst wenn sie etwas zählen.
Du hast doch in diesem Vergleich überhaupt nichts von Wert erreicht.
Ihr habt euch ja nicht darauf verständigt, dass euer Kind zu dir zieht, sondern nur, dass ihr mal im Beisein eines Mediators redet.
Ohne irgendein Ergebnis festzulegen.
Sie könnte auch mit zur Mediation gehen und stumm da sitzen. Dann hätte sie dem gerichtlichen Vergleich Folge geleistet.
Dein Vergleich ist wie ein Vertrag ohne jeden Inhalt.
"Die Vertragspartner verabreden sich mal auf einen Kaffee und winken sich mit bunten Fähnchen zu. Ansonsten gehen sie keinerlei Verpflichtungen ein!"
Und jetzt beklagst du, dass sie Tee getrunken und nicht leidenschaftlich genug gewunken hat.
Super.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.