Hallo liebe Forengemeinde,
nach einigen Jahren des sammelns und abwartens habe ich mich nun dazu entschlossen, das ABR für meine 4-jährige Tochter zu beantragen. Die Fakten stehen in den Foren in verschiedenen Beiträgen. Ich selbst weiss, dass meine Chancen 50:50 sind.
Mein Antrag fusst vor allem auf folgenden Fakten:
- Bis zum 1. Lebensjahr wohnte meine Tochter im gemeinsamen Haushalt hier,
- Nach der Trennung durfte ich meine Tochter nur unter Aufsicht der Mutter an Ihrem neuen Wohnort (96 km entfernt) sehen und auch nur nach good will,
- Nachdem ich eine Umgangsrechtsklage gewann, änderte sich dieses total,
- Meine Tochter ist seit 3 Jahren zwischen 40 und 50% des Monats bei mir. Die "Abgabe" durch die Mutter erfolgt ausserhalb der gerichtlichen Regelung (alle 2 Wochen Sa. u. So.) kurzfristig, ohne Begründung, wahllos.
- Hierbei erfolgt die Kommunikation über die Großeltern. Eine Kommunikation mit meiner Ex in kindesbelangen ist, so sehr ich mir das auch wünschte, nicht möglich,
- Meine Tochter muss ganztags in den Kindergarten gehen (8 - 16 Uhr), obwohl meine Ex nicht voll berufstätig ist (ich habe auch gerade die nächste Unterhaltssache (EU) am Hals, nachdem in den Vorjahren 2 einstweilige Anordnungsverfahren auf Unterhalt abgeschmettert wurden),
- Immer wenn es ums Geld ging wurde meine Tochter instrumentalisiert (wenn Du nicht, dann wirst Du Deine Tochter weniger sehen), ich liess mich hiervon jedoch nicht beeindrucken und meine Ex hielt die Drohungen auch nicht lange durch,
- Meine Tochter äußert immer wieder den Wunsch bei mir zu wohnen,
- Ich bin zwar voll Berufstätig, kann eine Betreuung tagsüber nach dem Kindergarten durch meine Eltern (Frührentner, meine Tochter hat eine sehr hohe Bindung zu ihnen) jedoch sicherstellen. Mittwochs und Freitags kann ich meine Tochter auch schon ab 15 Uhr betreuen (meine Meinung nach besser als eine ganztägige Fremdbetreuung im Kindergarten,
- ich habe hier sogar schon einen offiziell angemeldeten Kindergartenplatz (für die Zeit wenn meine Tochter hier ist), allerdings bis 12 Uhr, denn meiner Meinung nach sollte ein Kind nach Möglichkeit zu Hause Mittag essen und dann soziale Kontakte mit Freunden außerhalb des Kindergartens haben.
Ich möchte meiner Tochter eine Konstanz im Leben (feste Zeiten an einem Ort, regelmäßige Kindergartenbesuche, soziale Kontakte unter Freunden) und Verlässlichkeit bieten.
Seht ihr meine Chancen schon unter 50%?
Hi
Seht ihr meine Chancen schon unter 50%?
Ja, ich schon, es sei denn Km ist damit einverstanden und schenkt dir das ABR.
Die meisten Richter sind der Meinung, das selbst die schlechteste Mutter immer noch besser ist als der beste Vater.
Versuchen würde ich aber trotzdem.
Gruss Wedi
Das mache ich auch. Egal, was es kostet. Falls mich meine Tochter später ragen sollte, warum ich Sie nicht zu mir geholt habe, will ich ihr wenigstens sagen können, dass ich alles versucht habe.
Hey,
und wo ist nun der Große Vorteil, dass euer Kind bei dir lebt?
Alles außer Mama und Papa ist Fremdbereuung – ich würde dir raten ein besseres Betreuungskonzept zu erstellen – DU las Vater kommst da relativ selten drin vor. Erst ist es der Kindergarten, dann deine Eltern und dann irgendwann du – wie es dann mal gelebt wird steht auf einem anderen Blatt, aber vor Gericht solltest du schon ein bisschen präsenter sein.
Ich finde es gut, dass du das ABR beantragen möchtest für euer Kind, allerdings solltest du noch mal in dich gehen und/gerade beim Betreuungskonzept dir gedanken machen wie du hier präsenter werden kannst.
Ansonsten sehe ich nicht viel Gründe – warum der Richter das Kind bei der KM aus dem „gewohnten“ Umfeld nehmen sollte und 96 KM zurück zu dir geben sollte – aber die Chance ist nicht 0 % und von daher…
Gruß Zahltag
Ich kann aus meinem Job nicht raus, auch nicht auf Teilzeit. Allerdings wäre ich Mittwochs und Freitags auch schon ab dem frühen nachmittag für die Kleine da. Hast Du sonst eine Idee, wie ich präsenter werden könnte?
Die Präsenz an nahezu jedem Wochenende von Freitagmittag bis Sonntagabend und jedem Urlaubstag ist ja schon da. Und wenn die Maus bisher die Woche über hier ist und ich keinen Urlaub habe, bringe ich sie auch jeden Abend zu Bett.
Moin Chris,
ganz ehrlich: Ich wüsste nicht, warum ein Gericht hier eine ABR-Entscheidung zu Deinen Gunsten treffen sollte. Umstände wie
meiner Meinung nach sollte ein Kind nach Möglichkeit zu Hause Mittag essen und dann soziale Kontakte mit Freunden außerhalb des Kindergartens haben.
stellen nicht einmal ansatzweise eine Kindeswohlgefährdung dar.
Seht ihr meine Chancen schon unter 50%?
Ich persönlich sehe sie nahe Null.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Servus Chris,
defakto lebt Euer Kind ja derzeit im Wechselmodell.
Dieses steht zwischenzeitlich scheinbar immer wieder mal auf wackeligen Beinen, aber es funktioniert trotzdem.
Hier im Forum wird es oftmals als die ideale Form angesehen.
Was bewegt Dich nun dazu, das ABR zu beantragen, und damit möglicherweise einen riesengroßen Streit vom Zaun zu brechen, bei dem der Ausgang völlig ungewiss oder auch unheimlich negativ für Dich ist?
Du schreibst was von
nach einigen Jahren des sammelns und abwartens
Was steckt da dahinter?
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Was mich dazu bewegt ist die nahende Schulzeit. Dann wird das "Modell" nicht mehr funktionieren können. Sogesehen... Früher oder später...
Mit dem Sammeln und Abwarten meine ich lediglich die Formen der Instrumentalisierung, die Hoffnung auf ein Eintreten der Kommunikation in kindesbelangen und das Aufzeichnen darüber, wie oft meine Tochter bei mir war.
Mir ist schon bewusst, dass es Streß geben wird. Das Verhältniss zwischen meiner Ex und mir kann jedoch nicht schlechter werden. Schade wäre es für die Kleine, wenn Ex dann auf stur schaltet und meine Tochter nur noch jedes 2. Wochenende zu mir darf. Doch das wird Ex nicht lange durchhalten. Sie ist überfordert. Nach meinem Verständniss hat meine Tochter auch ein Recht darauf bei mir leben zu können und da sie selbst noch nicht mündig ist, fordere ich dieses für sie ein. Auch bei ungewissem Ausgang.
Ein wenig Angst bekomme ich jetzt jedoch schon. Doch ein zurück ist nicht mehr möglich. Würdet ihr es nicht versuchen?
Servus Chris,
ein paar Tage sind es noch hin bis zur Einschulung.
Gab es denn schon Gespräche über den Schulort des Kindes?
Du kennst den Spruch, der hier immer wieder zitiert wird:
"Die schlechteste Mutter ist immer noch tausendmal besser als der beste Vater"
Daran orientieren sich halt immer noch die meisten Gerichte.
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi
Doch ein zurück ist nicht mehr möglich. Würdet ihr es nicht versuchen?
Wenn es kein Zurück mehr gibt, hat sich die Frage des Versuchens erledigt.
Allerdings frage ich mich auch gerade warum du es beantragst.
Die Kleine ist 4 und bis zur Schule dauert es noch.
Ist es vieleicht die KU-Zahlung, die du dann einstellen könntest?(vorsichtig gefragt)
Das Kind hat bei eurem Wechselmodel beide Eltern, Mutti und Vati und so sollte es auch sein.
Willst du ihr als ABR-Inhaber den Umgang streitig machen und auf ein minimum reduzieren?(auch vorsichtig gefragt)
Was sind deine genauen Gründe?
Gruss Wedi
Hallo Chris,
ich dachte vor unsere rVerhandlung ähnlich wie Du. Eigentlich alles von objektiver Seite betrachtet sprach für mich: gewohnte Umgebung, Betreuungskonzept, familäres Umfeld, Wohnung, bisherige Betreuung usw...
Leider hat der Richter gleich in seinem ersten Satz gesagt: "das Kind gehört zur Mutter". Ohne weitere Prüfung. Mehr als ein unfangreiches Umgangsrecht (ca. 1/3 der Zeit) war für mich nicht drin.
Meine Erfahrung: die objektiven Fakten zählen so gut wie nichts. Das Kind gehört zur Mutter und der Vater hat zu zahlen ist die Devise.
Grüße,
Lullaby
Hey Chris,
wie gesagt, dein Betreuungskonzept ist für mich nicht schlüssig (100 %) und du schreibst selbst, dass du nicht anders kannst wegen deinem Job. Martins Hinweis trifft es ganz gut – im Endeffekt hast du vielleicht 1 % als Chance, aber du kannst mehr verlieren als gewinnen.
Du schreibst, dass KM überfordert ist und es nicht mehr lange durchhalten wird mit eurer Tochter. Du schreibst, dass deine Tochter bei dir wohnen will.
Was hindert dich daran – die Umgänge weiterhin so aufrecht zu erhalten – verfestigen ggf. ausweiten (je nachdem was mit der Schule mal kommt) und dann mal schauen ob mit der Zeit nicht von ganz alleine eure Tochter zu dir „gespült“ wird in ein paar Jahren.
Jetzt etwas übers Knie brechen, was in meinen Augen nicht ganz ausgefeilt ist um dann das ABR zu verlieren halte ich für riskant – danach sind vielleicht 996 KM zwischen dir und Tochter und nicht mehr „nur“ 96 KM und du kannst nichts dagegen tun…
Entscheiden musst DU.
Gruß Zahltag
Nein, mit dem KU habe ich garkein Problem. Den habe ich auch ohne Aufforderung damals selbst titulieren lassen.
Auch den Umgang will ich nicht streitig machen. Ich will eine Konstanz für die Kleine hineinbringen. Kein hin- und her mehr. Nicht morgen hier und dann wieder da und dann wieder doch ganz anderst. Feste Absprachen und feste Zeiten an einem Ort. Es soll schon ein großzügiges Umgangsrecht eingeräumt werden.
Und ja, es ist auch Egoismus dabei. Ich möchte auch nach Beginn der Schulzeit noch so oft für meine Tochter da sein.
Gespräche über Schule etc. sind mit Ex leider nicht möglich.
Moin.
Ich denke auch, dass Du ein sehr großes Risiko fährst: Bei geringen Erfolgsaussichten gefährderst Du das praktizierte Wechselmodell! :puzz:
So wie Du es beschreibst, ist Dein Betreuungsmodell nicht besser als das derzeitige bei der KM.
Wenn auch Du es nicht selbst betreuuen kannst, sind die Großeltern als Nachmittagsbetreuung genauso Fremdbetreuung wie ein Ganztagskita-Platz. Ich persönlich finde sogar die Betreuung in einem Kindergarten auch nachmittags pädagogisch wertvoll (so zumindestens meine Erfahrung).
Das einzige was dafür sprechen könnte, ist jetzt zu versuchen Fakten zu schaffen, damit die Einschulung in 2 Jahren an Deinem Ort gelingt. Und ein "echtes WM" wird spätestens mit der Einschulung wg fast 100km Entfernung unmöglich sein. Irgendwelche Chancen, die Entfernung zu verringern??
Wie geschrieben, das Risiko, dass es einen Schritt zurück geht ist recht hoch bei sehr geringen Chancen.
Gruß Toto
Moin Chris,
ich fürchte, Du ziehst Dir Argumente auf Flaschen, die keine sind...
Nein, mit dem KU habe ich garkein Problem. Den habe ich auch ohne Aufforderung damals selbst titulieren lassen.
das ist kein grösseres "Entgegenkommen" als die Aussage "ich habe meinem Vermieter freiwillig einen schriftlichen Mietvertrag angeboten".
Ich will eine Konstanz für die Kleine hineinbringen. Kein hin- und her mehr. Nicht morgen hier und dann wieder da und dann wieder doch ganz anderst. Feste Absprachen und feste Zeiten an einem Ort. Es soll schon ein großzügiges Umgangsrecht eingeräumt werden.
das wird für die allermeisten Richter eine Steilvorlage sein, den Lebensmittelpunkt des Kindes bei der Mutter zu sehen und Dich auf zweiwöchigen Umgang zu reduzieren - dann hat sich das dauernde "Hin und Her" erledigt und die Konstanz ist augenblicklich hergestellt.
Und ja, es ist auch Egoismus dabei. Ich möchte auch nach Beginn der Schulzeit noch so oft für meine Tochter da sein.
das möchte Deine Ex offensichtlich auch - aber sie hat als Mutter die besseren Karten. Überdies kann sie noch die Betreuungskonstanz der vergangenen Jahre in die Waagschale werfen - und die wiegt schwer.
Gespräche über Schule etc. sind mit Ex leider nicht möglich.
das stellt bei einer 4-Jährigen sicher keine Kindeswohlgefährdung dar.
Unterm Strich bist Du in akuter Gefahr, mehr zu verlieren als Du gewinnen kannst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Damit kein falscher Eindruck entsteht folgendes Gespräch:
Oma: "Ist es nicht besser für Mia, wenn sie erstmal ganz hierbleibt und Du sie dann sehen kannst wenn Du sie sehen möchtest"
Mutter: "Aber sie hat doch hier Freundinnen im Kindergarten"
Oma: "Sie geht hier mittlerweile auch in den Kindergarten und hat im Ort Freundinnen"
Mutter: "Aber ich brauche das Geld und er wird dann nicht mehr zahlen müssen"
Oma: "Da mach´ Dir keine Gedanken, das regeln wir. Überlege es Dir".
Daraufhin geschah aber nichts mehr.
Moin Chris,
Damit kein falscher Eindruck entsteht folgendes Gespräch:
welcher Eindruck in diesem Forum entsteht, ist unerheblich; wir treffen ja keine Entscheidungen. Vor einem Familiengericht erntest Du mit solchen "Aussagen" zur Begründung eines ABR-Antrages jedenfalls nur Kopfschütteln.
Du musst selbst wissen, was Du riskierst. Bei einem verlorenen Verfahren gibt es jedenfalls keinen Anspruch auf "dann eben weiter wie bisher".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Mutter: "Aber ich brauche das Geld und er wird dann nicht mehr zahlen müssen"
Oma: "Da mach´ Dir keine Gedanken, das regeln wir. Überlege es Dir".
ich sach mal so, wenn du es moralisch vertreten kannst und es dir finanziell leisten kannst, dir das ABR "zu erkaufen", dann könnte das natürlich dein Hebel sein - allerdings sicher nicht über Gericht, sondern in einer bilateralen Vereinbarung mit KM, dass Tochter bei Dir wohnt und den Kita besucht und KM eine (großzügige, aber fest) Umgangsregelung bekommt.
Wobei das
- Hierbei erfolgt die Kommunikation über die Großeltern. Eine Kommunikation mit meiner Ex in kindesbelangen ist, so sehr ich mir das auch wünschte, nicht möglich,
dem natürlich diametral entgegen seht :note:
Wenn der Km natürlich bereits die Klageschrift ins Haus geflattert ist, dann dürfte sich die weitere Kommunikation fast erübrigt haben...
Achso, sollte über das "Erkaufen" der Umzug von Tochter zu Dir gelingen, dann hast Du natürlich bessere Chancen, wenn es in 2 jahren um den Ort der Einschulung geht !
Gruß Toto
Hi Chris,
und was hat dich nach diesem Gespräch mit der Oma gehindert zu deiner Ex zu gehen und ihr vorzuschlagen: Liebes Exschnucki, wenn du unser Kind zu mir ziehen lässt und es bei mir gemeldet ist werde ich dir trotzdem KU und KG zahlen und du kannst unser Kind sooft zu dir nehmen, wie du das möchtest.
Wenn sich das so 1 oder 2 Jahre verfestigt hätte, hättest du den KU einstellen können und wahrscheinlich hätte dann kein Gericht mehr was daran geändert, das euer Kind bei dir lebt.
Aber so hast du nun eben den Antrag gestellt und wirst sehen müssen, was ein Richter dazu sagt.
Gruß TIna
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen