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2. Sorgerechtsverhandlung - KM besteht weiterhin auf ASR

 
(@truckdaddy)
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Hallo,

ich habe es die letzten Wochen etwas verdrängt... aber jetzt wird es ernst. Übermorgen ist die 2. Verhandlung zum Sorgerecht. Meine Ex hat das alleinige Sorgerecht beantragt, da ich mich angeblich nicht um meinen Sohn kümmere und es ihr lt. Schreiben vom RA unzumutbar ist, mit mir in Kontakt zu treten.

Es ist wahr, dass ich meinen Sohn 2 Jahre nicht gesehen habe, dies beruhte aber eher auf Umgangsboykott ihrerseits (siehe auch meine Geschichte). Seit April ist mein Sohn alle zwei Wochen bei mir, inzwischen auch mit Übernachtung.

KM schickt regelmäßig Emails über die Adresse meines Sohnes mit Zeitanfragen fürs Abholen und Nachhausebringen (arbeits- und schultechnisch bedingt auch i.O.) auf die ich natürlich kurzfristig antworte.

Die 1. Sorgerechtsverhandlung war Anfang September. Der Richter hat mich ganz schön auseinandergenommen, wollte sich aber damals nicht entscheiden.

2 Termine mit der Verfahrenspflegerin vom Kinderschutzbund hatte ich schon, diese sagt auch, dass sie keinen Grund sieht, dass mir das GSR genommen wird. Hierzu liegt nichts auf der Hand. Gerade weil ich auch (zumindest mündlich) belegt habe, dass der Umgangsboykott nie von meiner Seite, sondern immer nur von ihr aus ging. Aber Umgang hat ja auch nichts mit Sorgerecht zu tun (sagte der Richter und vermischte dieses selber die Verhandlung durch).

Jetzt mache ich mir natürlich Gedanken... was kann der Richter von mir bei der zweiten Verhandlung wollen? Warum konnte er sich so nicht entscheiden? Oder wollte er einfach sehen, wie die Zeit und der Umgang weiterläuft?

Hat von euch jemand ähnliche Erfahrungen und kann mir Tipps geben?

Sag schon mal danke,

Truckdaddy


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2008 22:32
(@coldeyes)
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Wie ist es gelaufen?
Hoffentlich +


Das Leben ist so wie mit einer Schachtel Praline... Man weiß nie was man da bekommt...

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2008 19:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich fürchte  :thumbdown:

Sonst wäre er wohl schon hier gewesen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2008 19:35
(@coldeyes)
Zeigt sich öfters Registriert

Oder er ist gerade beim Feiern!


Das Leben ist so wie mit einer Schachtel Praline... Man weiß nie was man da bekommt...

AntwortZitat
Geschrieben : 06.11.2008 19:46
(@truckdaddy)
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Hi zusammen,

bisschen viel Stress die letzten Tage, sonst hätt ich mich schon früher gemeldet.

Urteil kommt in den nächsten 6 Wochen per Post. Also weiter bangen und hoffen.

Anzumerken wäre noch, dass mein Sohn neuerdings lt. Aussage der KM des öfteren Montags Bauchschmerzen hat und nicht zur Schule geschickt werden kann, wenn er bei mir war. Mmmh... die Bauchschmerzen brauchen lange bei ihm... zur zeit ist er durch meine Arbeit nämlich von Freitag mittag bis Samstag abend bei mir, da ich Sonntags früh zur Arbeit muss. Meinte meine RA auch so....

Warten wirs ab, was noch so kommt.

Viele Grüße
Truckdaddy


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2008 19:37
(@truckdaddy)
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Hallo zusammen,

so da wäre ich wieder. Der Beschluss des Gerichtes liegt vor.  :thumbup:

Ich behalte das gemeinsame Sorgerecht mit der KM, ABER das ABR als auch die gesundheitliche Sorge gehen alleinig auf die KM über. Meine Anwältin meint, auch da für gemeinsame Bestimmung kämpfen. Was meint ihr?

Kann auch gerne das Urteil einstellen, dauert nur was zum tippen!

Viele Grüße
Truckdaddy


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Themenstarter Geschrieben : 26.11.2008 21:53
(@davedaddy)
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Hallo Truckdaddy,

ich kann Deinen Fall sehr gut nachvollziehen, ich selber habe ähnliche Erfahrungen gemacht.

Also erst einmal würde ich weiterhin um eine gemeinsame Bestimmung kämpfen, dass zeigt, dass Dir Dein Kind nicht egal ist. Ich würde allerdings aufpassen, dass Du es nicht auf dem Rücken des Kindes austrägst. Hier gab es mal einen ganz berühmten Fall, indem ein Richter das bestrittene Kind in einen Kreis gestellt hat und die klagenden Parteien jeweils an einen Arm des Kindes hat ziehen lassen. Ziel war, wer es schafft, das Kind auf seine Seite zu ziehen. Einer der Parteien hat sofort losgelassen, um dem Kind nicht weh zu tun und hat lieber auf sein Recht verzichtet. Dieser Partei wurde dann auch das Sorgerecht zugesprochen.

Was ich damit sagen will, man muss um sein Kind kämpfen, aber ohne das das Kind darunter leidet. Du hast noch die Möglichkeit, mit Deinem RA am Oberlandesgericht eine Beschwerde einzureichen. Die Richter des OLG überprüfen dann auf Verfahrensfehler des Richters und können die Entscheidung des Richters am Amtsgericht kippen, wenn sie feststellen, dass er Hinweise und Fakten nicht beachtet hat, falsc h bewertet hat oder Tatsachen vermischt hat.

Derartige Prozesse sind langwierig, können aber u. U. auch in Eilverfahren durchgesetzt werden, das hängt wiederrum von dem jeweiligen OLG ab.

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen und ich drücke Dir auf jeden Fall alle Daumen!

Kümmere Dich jetzt erstmal um Dein Kind und zeige ihm, dass Du ein guter Vater bist, dann wird Dein Kind bei etwaigen Anhörungen auch immer gute Worte für Dich haben!

Viele Grüße aus Weimar

Davedaddy


AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2008 12:59