Hallo,
ich habe mal eine kleine Frage bezüglich meines RA's.
Vor einiger Zeit habe ich einen PKH Antrag eingereicht für das OLG bezüglich einer Abänderungsklage.
Der Antrag wurde abgelehnt und ich habe nun von meinem RA eine Rechnung von über 180,00 € bekommen.
Im Vorfeld hatte er mich mündlich auf Kosten in Höhe von ca. 80,00€ hingewiesen...ist das alles so rechtens?
Ist ein Schreiben wirklich so teuer?
Ich habe heute vom Amtsgericht Post bekommen, worauf jetzt die Staatskasse ca. 500€ von mir haben will, für meinen verlorenen ersten Prozess (Kosten der gegnerischen Anwältin ... ich hatte PKH im Prozess). Im Vorfeld dieses Prozesses gingen etliche Schreiben hin und her und jetzt 180€ für ein Schreiben...finde ich extrem ...viel.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Moin Papi,
:guckstdu:
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/
unter RVG Gebühren.
Da müsste was zu finden sein.
Gruß
jo
Hallo,
vielen Dank für Deinen Link 🙂
Was mich nur wundert ist die Tatsache, dass ein Schreiben was ich privat bezahle 180€ kostet und 15 Briefe über PKH "nur" 500€.
Naja...schauen wir mal....
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
