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Was zahlt ihr für den Rechtsanwalt?

 
(@andreadd)
Registriert

Hallo zusammen,

wir haben einen Kostenvoranschlag vom Anwalt. 170 EUR/Std. 🙁

Ich habe überhaupt keine Vorstellung, ob das angemessen ist.
Anwälte können offenbar "frei verhandeln". Was müßt ihr denn so
bezahlen?

Gruß
Andrea


Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2004 23:41
(@sandgren)

hy andrea,
so frei können anwälte nicht verhandeln,
viel eher sind sie an ihre erhebungssätze /brago gebunden nach denen sie ihre kosten berechnen müssen.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bragebo/

gruss sandgren 😎

[Editiert am 18/12/2004 von sandgren]


AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2004 01:51
 AJA
(@aja)
Registriert

Ein Beratungsgespräch mit einem Brief 250 €.

Was in die Tiefe geht wird neu berechnet, das geht es nach Streitwert, BRAGO oder sonstigem.

Meine Erfahrung....

Gruß AJA


AntwortZitat
Geschrieben : 19.12.2004 01:58
(@traeumerin)
Schon was gesagt Registriert

seit juli diesen jahres gilt die RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und nicht mehr die BRAGO für Fälle, die nach dem 1.juli 2004 angenommen werden.

Beratungsgespräche sind gedeckelt durch die sogenannte erstberatungsgebühr, diese muss aber angerechnet werden, wenn später das mandat erteilt wird!!! zwischen 10 und 260 EURO je nach schwere des falles

stundensätze können frei vereinbart werden, wenn man dies unterschreibt, würde ich nicht tun, 170 EURO: das ist wucher !!!

ansonsten wird nach streitwert abgerechtnet und den neuen RVG-Tabellen, sind sicher irgendwo im internet zu finden - deep weiß das sicher ansonsten bei google recherchieren

besser anwalt wechseln und über RVG abrechnen lassen ist eh schon teuer genug

gruß und viel glück


AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2004 14:16
 Uli
(@Uli)

170,- EURO wären sicher kein Wucher, wenn er korrekt nach Arbeitsaufwand abrechnet. Das ist aber leider nur schwer überprüfbar!

Man muss berücksichtigen, dass jeder Anwalt noch ca. zwei Anwaltsgehilfinnen beschäftigt, die kein eigenes Geld hereinbringen, Unterhalt für die Kanzlei gezahlt werden muss, usw. usf..

LG Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2004 15:13
(@andreadd)
Registriert

Danke für eure Antworten.

Unser Anwalt hat uns 170EUR/Std. noch als "Sonderangebot" hingestellt.
Ich bin ja nicht schnell zu schocken, aber das hat mich umgehauen.

Meiner Erfahrung nach hält sich kein Anwalt an die BRAGO. Die Vergütung
sei ein Witz im Verhältnis zu dem Aufwand, den familiengerichtliche Verfahren
beanspruchen. Wer nicht will, kann sich ja einen anderen suchen.

Und wer legt sich schon gerne im Vorfeld mit seinem Anwalt an? Traurig aber wahr.

Gruß
Andrea


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Dalai Lama

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.12.2004 15:25
(@traeumerin)
Schon was gesagt Registriert

hi andrea,

mein anwalt rechnet nach BRAGO ab und der hat verdammt viel arbeit mit mir und kommt aus augsburg und ich habe mich bisher sehr gut vertreten gefühlt!!

@ uli
ich kenne patentanwälte die diesen stundensatz abrechnen, und die haben normalerweise höhere stundensätze als anwälte

sicher kommen immer noch angestellte hinzu, bei welchem selbständigen auch nicht.

es kommt darauf

1. wo der anwalt ist (Großstadt oder ländlicher raum)

und

2. wie gut er ist
im ländlichen raum sind stundensätze von maximal 130 € zu erzielen
Ausnahmen bestätigen die regel 😉

in der großstadt steigt das stundenhonorar bei anwälten auf 150-170 € (ausnahme strafrecht, da sind nochmal andere zahlen drin), aber damit ist andrea schon im oberen bereich, wenn höhere forderungen bezahlt werden, dann ist der anwalt sicher froh, wäre ich auch!!

finde ich aber denoch zu viel, ganz ehrlich


AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2004 17:05
(@chriwi)
Rege dabei Registriert

Mein Anwalt hat für das erste Gerpräch samt einem Brief ersteinmal eine Akonto-Zahlung von EUR 580,- angesetzt.

Klingt viel - aber ich denke, er ist jeden Cent wert.


Die Wege der Ex(esse) führen zum Palast der Weisheit!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2004 17:01
(@nordlichtsh)
Schon was gesagt Registriert

hmmmm

ich habe für meine scheidung samt unterhaltsberechnung weniger als 2000 EUR bezahlt..... :yltype:
das erstgespräch hat gut 2.5 stunden gedauert, darauf folgten weitere termine um umgang und unterhalt zu klären.......

nunja es war eine "einvernehmliche" scheidung und ausser einem umgangsvorschlag und einer unterhaltsberechnung, meines anwaltes und dem zugewinnausgleich sowie den vorschlag meines anwaltes die hausrataufteilung gütlich zu klären wurde nichts weiteres geregelt.......

bei 170 EUR / STD hätte ich locker das doppelte bezahlt.....


AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2004 17:49
(@chriwi)
Rege dabei Registriert

ich glaube, dass es nahezu unwichtig ist, was ein Anwalt kostet - wichtig ist, dass man Vertrauen zu ihm/ihr hat. Und dies ist dann besonders wichtig, wenn die Trennung/Scheidung nicht einvernehmlich erfolgt, sondern alles mögliche bis hin zum Umgangsrecht Gegenstand von Auseinandersetzungen wird. Ich schöpfe Kraft aus der Hoffnung heraus, dass ich bei meinem Anwalt gut aufgehoben bin. Ob nun EUR 170/180 pro Sitzung oder ob diverse Akonto-Zahlungen oder ob eine Pauschale ist daher irrelevant. Als Mann ist man(n) nach einer Scheidung (zumindest bei einer, wie ich sie noch vor mir habe) ökonomisch ruiniert und kann sich nur fragen, warum man(n) aus wirtschaftlicher Sicht ohnehin noch arbeitet.


Die Wege der Ex(esse) führen zum Palast der Weisheit!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2005 18:00




(@andreadd)
Registriert

Wir haben inzwischen einen anderen Anwalt zu besseren Konditionen.

Sein Kommentar dazu: die meisten Anwälte arbeiten nicht gerne in Sorgerechts- und Umgangsrechtsangelegenheiten, denn das ist sehr zeitaufwendig und man kann nie wirklich sagen, wie das Verfahren ausgehen wird.

Gruß
Andrea


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Dalai Lama

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2005 19:51
(@RAMSCH)

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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]


AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2005 18:04
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo zusammen,
wir haben einen Kostenvoranschlag vom Anwalt. 170 EUR/Std. 🙁
Ich habe überhaupt keine Vorstellung, ob das angemessen ist.
Anwälte können offenbar "frei verhandeln". Was müßt ihr denn so
bezahlen?

Zufällig bekam ich gerade diesen Link:

http://www.bild.t-online.de/BTO/geldjob/rechtsteuern/recht/feilschen__beim__anwalt/feilschen__beim__anwalt.html

Ich rate zwar davon ab, den Anwalt nach dem Preis auszusuchen; wer grosse Preiszugeständnisse machen muss, sitzt vermutlich in einer leeren Kanzlei und/oder ist ein Neuling im Familienrecht - beides keine guten Voraussetzungen.
Auf jeden Fall kann man auf dieser Ebene eine vernünftige Basis schaffen. Die Zeiten, als Anwälte sich bei der Gebührenfindung hinter dem Streitwert verschanzen konnten "...ich MUSS Ihnen das so berechnen...") , sind jedenfalls vorbei.
Zusätzlicher Vorteil: Wenn das Honorar auf diese Weise vereinbart wird, hat der Anwalt wenig Veranlassung, astronomische Streitwerte zu konstruieren.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2005 03:14