Hallo,
und einen guten Abend.
Es geht um Folgendes:
Meine Ex hatte Prozesskostenhilfe für die eingereichte Scheidung beantragt.
In der Mitteilung vom Gericht habe ich erfahren das meine Ex als Scheidungsgrund angibt, das sie sich meiner Treue nicht sicher sein kann wegen Flirterei...usw.....aber keine wirklich vorgefallenen Dinge, und daher auch keine konkreten Äußerungen.
Ich konnte in meiner Stellungsnahme alles wiederlegen und sogar beweisen das nicht ich, sondern meine Ex untreu war (Sie hatte mir ein Jahr nach der Trennung, in einem Brief mitgeteilt das sie sich dafür entschuldigen will das sie während der Schwangerschaft mit dem zweiten Kind eine Affäre hatte, das sie mir wünscht das ich eine Frau finde die mich nicht so hintergeht wie Sie, usw.)
Auch andere Dinge konnte ich mittels Screenshots von Foren wiederlegen in denen sie sich zu anderen Dingen öffentlich geäußert hatte.
Nun hab ich Heute diese Abschrift vom Gericht bekommen:
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hat das Gericht zur Stellungnahme zum gegnerischen Schriftsatz vom 20.05.2009 keine Stellungnahmefrist gesetzt. Ich gehe deshalb davon aus, dass es einer Stellungnahme nicht bedarf.
Die Drecksschleuderei der Gegenseite ist es auch nicht wert. Soweit überhaupt Sachangaben erfolgten, sind diese entweder unzutreffend und/oder einseitig unvollständig.
Auf jeden Fall geht aus diesem Schreiben eindeutig hervor, das die Ehe zerrüttet ist, denn es liegt auf der Hand, dass mit dem Schreiber solcher Briefe keiner verheiratet sein möchte.
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Was soll ich davon halten? Keine von mir gemachte Äußerung wiederlegt? Nicht wiederlegen können?
Ach und ist ja klar das man mit jemanden der sich verteidigt nicht verheiratet sein kann.....ja prima.....ich hab nur sachliche Dinge geschrieben....keine Schimpfwörter oder sonstwas benutzt.....
Sicher hab ich gefragt ob die Richterin sich vorstellen kann wie demütigend es ist das man erst nach drei Jahre eine Entschuldigung bekommt wo in dem Jahr der Trennung schon zwei Neue und eine Ausschabung dabei waren......die Mitteilung das sie von dem damaligen Neuen schwanger ist, als ich auf dem Geburtstag meiner Tochter da war.....
Ich muss noch dazu sagen, das Sie die Trennung wollte.....auch auf Unterhalt lt. Scheidungsantrag verzichtet......(ok, da spielt das Amt nicht mit und will wer weiß was an Geld von mir wiederhaben, aber das ist ein anderes Thema, und ein anderes Verfahren)
Aber nun zur eigentlichen Frage.....was soll ich von dieser Mitteilung halten? Ist es für mich eher ein gutes oder ein schlechtes Zeichen? Oder ist das üblich das Anwälte sich so vor Gericht Äußern? Ich meine ohne irgendwas wiederlegen zu wollen und einfach wie ein kleines Kind zu sagen...bäh, stimmt ja eh alles nicht.....und außerdem ist das ein ganz Blöder mit dem kann ja Keine was zu tun haben wollen....
Oder soll ich der eigentlich einvernehmlichen Scheidung eher gelassen entgegentreten.......ich selber hab keinen Anwalt.......und die Anträge (also nur die Scheidung an sich und Versorgungsausgleich) für die ausstehende Scheidung sind ja dem Gericht schon bei dem Antrag zur Prozesskostenhilfe eingegangen.......oder kann es passieren das während der Verhandlung auf einmal Neue Forderungen von Ihrem Anwalt eingereicht werden können?
Vielen Dank im Vorraus für Antworten.
VG, D.
Hallo D,
verstehe ich das richtig. Der Anwalt deiner Frau und du schreibt euch Briefe in denen ihr unwichtige Schmutzwäsche wascht.
Auf der anderen Seite möchtest du mit der Frau eine gütliche Scheidung ohne eigenen Anwalt. Und warum ist der Unterhalt für deine Frau ein anderes Thema?
Gruß
Bart
Hallo,
nein ich schreibe keine Briefe mit ihrem Anwalt.
Das war die Abschrift von dem Schreiben das ihr Anwalt ans Gericht geschrieben hat. Und für Unwichtig halte ich solche Tatsachen nicht, wenn es darum geht, mir einen "reinzudrücken" weil es die einfachste Form für eine Frau ist eine Scheidung zu begründen. Hätte als Trennungsgrund "auseinandergelebt" oder so gestanden, wär es was anderes gewesen.
Ja ich möchte eine gütliche Scheidung, und es ging ja darum, das als Scheidungsgrund angegeben wurde das ich angeblich Untreu gewesen sei.......was wohl sehr oft als Grund angegeben wird, da viele denken "ja, das kann bestimmt sein", und kaum Nachfragen beschert.
Hätte ich das nicht wiederlegt, würde sowas ja auch bei einer Scheidung als Scheidungsgrund im Urteil angegeben.....und darauf hatte ich einfach keine Lust, ewig diese falsche Anschuldigung in einem Gerichtsurteil zu haben...
Unterhalt ist ein anderes Thema, da laut einem Urteil vom OLG Zweibrücken Unterhaltsansprüche verwirkt werden können wenn die Frau während einer intakten Ehe eine Affäre beginnt.
Außerdem verzichtet sie freiwillig darauf weil sie selber sagt, das sie jetzt wenn das ältere Kind in die Schule kommt arbeiten will.
Beide Kinder haben das dritte Lebensjahr vollendet.
Sie hat keinen Antrag auf Unterhaltsvorschuß gestellt oder sonstwas. Außerdem kann erst ab dem (bzw. ein Monat früher) Monat Unterhalt geltend gemacht werden an dem mir gegenüber ein Anspruch geäußert worden ist. Was ja nicht vorgekommen ist.
Ich kann mich zwar erinnern, das ich mal einen Brief erhalten habe -für den ich auch unterschrieben habe- in dem steht das vom Amt geprüft wird ob Forderungen bestehen, aber ich kann mich nicht erinnern einen Brief vom Amt oder Ihrem Anwalt bekommen zu haben in dem eine konkrete Forderung (Betrag X) mir gegenüber geltend gemacht worden ist. Demzufolge muss doch erst bewiesen werden, das ich solch eine Forderung erhalten habe?
VG, D.
Hallo Neuling.
Der Scheidungsgrund ist völlig irrelevant.
Das Geschreibsel ihres Schmutzfinken ist reines Marketinggeklingel. Damit will er ihr zeigen, was für ein toller Typ er ist und wie gut er sie versteht und dass er voll hinter ihr und ihren Interessen steht.
Deswegen hat das juristisch überhaupt keine Bedeutung.
Aber!
Offensichtlich ist diese RAtte auf Streit- und damit Gewinnmaximierung aus und deiner Ex scheint das zu gefallen, sonst hätte sie ihn zurück gepfiffen.
Die Annahme, ihr könntet eine gütliche Scheidung hinlegen kannst du vergessen.
Du musst dich deswegen keineswegs auf das Niveau von RAtte herab begeben, sondern kannst punkten, wenn du ruhig und sachlich bleibst.
Du solltest jedoch den weiteren Weg keinesfalls ohne eigenen Anwalt beschreiten, denn sonst wirst rettungslos über den Tisch gezogen.
Da rettet dich auch Zweibrücken nicht, denn dieser Fall wurde deswegen so laut in die Öffentlichkeit trompetet, weil dieser § praktisch nie angewendet wird.
Wenn jedesmal, wenn eine Ehe durch Fremdgehen beendet wird, ein solches Urteil gefällt würde, müssten die Zeitungen alleine durch diese Berichte Telefonbuchformat annehmen.
Zieh dich warm an! Da kommt ein Gewitter auf dich zu, während du noch an Sonnenschein glaubst.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
ich schließe mich Beppo´s Ausführungen an und betone nochmal: Es ist völlig schnurz was als Trennungsgrund im Scheidungsantrag steht.
Bei mir sind auch etliche Briefe zwischen den Anwälten hin und her gegangen in denen die Schuldfrage diskutiert wurde. So einen Blödsinn würde
ich nie wieder machen. Schade um die Zeit und die Nerven. Und das Klima zwischen den Parteien verschlechtert sich durch solche Schreiben ebenfalls
erheblich.
Gruß
Bart
Tag auch,
ja mag sein, jedoch wurde ich vom Gericht doch aufgefprdert eine Stellungsnahme abzugeben und mehr hab ich nicht gemacht.
Ist ja meine erste (und sicher auch einzige) Scheidung, ich kann mich nur daran erinnern mal früher das Scheidungsurteil meiner Mutter gesehen zu haben, und dort wurde der Grund durchaus aufgeführt.
Wenn es jetzt nicht mehr so sein sollte ist ja ok...
Andererseits ist die Richterin anscheinend auch für die Klage vom Amt zuständig, so das wenigstens unbewusst klar gestellt ist wie die Trennung zustande gekommen ist. Wenn es im späteren Verfahren um den Unterhalt für meine Ex geht bin ich somit der "ach, das war doch der, wo die Frau ihn betrogen hat usw...." und nicht mehr der "ach das war doch der der die arme Frau mit den Kindern hintergangen hat".
Die eigenen Chancen können doch nur erhöht werden......auch wenn man(n) grundsätzlich nicht von schlechten Chancen weg kommt.
Nun denn.....ist eh alles S......
VG,D.
Wenn es im späteren Verfahren um den Unterhalt für meine Ex geht bin ich somit der "ach, das war doch der, wo die Frau ihn betrogen hat usw...." und nicht mehr der "ach das war doch der der die arme Frau mit den Kindern hintergangen hat".
nimm lieber mal die dritte Variante: "Ach, das ist der Querulant, der hier schmutzige Wäsche waschen wollte und ständig von irgendwelchen angeblichen Verfehlungen seiner Ex faselte, weil er glaubte, sich damit vor Unterhaltszahlungen drücken zu können!"
Der § 1579, auf den Du anscheinend spekulierst, wird in der Praxis äusserst selten angewandt. Käme er bei "Ehebruch" jedes Mal zur Anwendung, wären die Sozialkassen leer, denn irgendwer muss die Ex-Frauen ja unterhalten. Die Formulierung lautet "Ausbruch aus intakter Ehe" - aber dass eine Ehe nicht intakt war/ist, wenn einer der Beteiligten sich was Neues für's Bett sucht, ist der Zirkelschluss, über den die Betrogenen immer wieder stolpern.
Die eigenen Chancen können doch nur erhöht werden......auch wenn man(n) grundsätzlich nicht von schlechten Chancen weg kommt.
Die eigenen Chancen werden vor allem durch die Beauftragung eines tüchtigen und engagierten Rechtsanwalts erhöht; nicht durch die Anwendung von Stammtisch-Wissen und auch nicht durch den Versuch, das Uralt-Familienrecht samt Schuldprinzip zu reanimieren. Das wurde nämlich (glücklicherweise) vor 32 Jahren abgeschafft.
Vor Gericht wird die Zukunft geregelt; nicht die Vergangenheit abgestraft!
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
