Tach zusammen,
kurz zu dem Fall:
Mein ehem. Anwalt, der auch meinen Arbeitgeber juristisch berät,
hat meinen Arbeitgeber angerufen und diesem erklärt, das ich
sein Honorar für eine Unterhaltsberechnung nicht beglichen hätte.
Das ist soweit auch korrekt, da ich mit meinem neuen Rechtsbeistand
festgestellt habe, das der alte Anwalt "vergessen" hat, Beratungshilfe zu beantragen,
obwohl er meine finanzielle Situation ganz genau kannte. Ich wußte
nicht, das es so eine Möglichkeit gab. Ich habe mich dann von
ihm getrennt, da er im Familienrecht nicht so gut aufgestellt war
und seine "Kollegin", die für ihn eingesprungen ist, auf mich eher den
Eindruck machte, als wäre sie für die Gegenseite.
Nun wollte ich dann doch noch im
über die strittige Honorarhöhe verhandeln. Ich denke, das ist
in diesem Fall mein gutes Recht.
Mein AG hat das Telefonat jedenfalls ziemlich gegen mich aufgebracht und
war Einwänden von mir nicht zugänglich. Imageschaden...etc.
Jetzt frage ich mich, darf ein Anwalt, verflixt noch mal, meinen
Arbeitgeber anrufen und über Details aus dem anvertrauten
Mandat (Mandat wofür, was..., Schriftverkehr) plaudern?
Das kann doch nicht wahr sein?
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Moin,
klare Antwort: Das darf der RA nicht.
Vorgehensweise:
- Beschwerde an die Rechtsanwaltskammer schicken
- Hinweis an den Landesdatenschutzbeauftragen
- Entsteht dir ein Schaden materieller Art folgt die Klage auf Schadensersatz
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo debugged,
nein, der Anwalt darf grds. nichts aus dem Mandat plaudern. Dies stellt grds. einen berufsrechtlichen Pflichtverstoss gegen § 2 BORA (Berufsordnung der Rechtsanwälte) dar und sollte die zuständige Rechtsanwaltskammer interessieren, die der Sache dann nachgehen wird.
Wenn sich Deine Darstellungen belegen lassen, dann wird dies für den Anwalt definitiv berufsrechtliche Konsequenzen haben wegen § 113 ff. BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung), denn die Rechtsanwaltskammer wird dann auf eine anwaltsgerichtliche Maßnahme i.S.v. § 114 BRAO hinwirken, was von Verwarnung und Bußgeld bis zur Ausschließung führen kann, denn m.E. stört das von Dir mitgeteilte Verhalten des Anwalts das Vertrauen der Rechtssuchenden auf Verschwiegenheit in bedeutender Weise.
Viele Grüsse
Wenn sich Deine Darstellungen belegen lassen
Hallo bagger,
ich schätze, genau das wäre dann ein Problem. Ein Telefonat, bzw. dessen
Inhalt wird sich wohl kaum ohne Zeugen belegen lassen. Da mein AG sich ja nun
vor meinen Anwalt stellt, wird er sich wohl kaum als Zeuge anbieten,
bzw. im Streitfall meine Partei ergreifen und überhaupt bestätigen,
das es dieses Telefonat überhaupt gab. Ausserdem war ja nur der Chef
"Überbringer" dieser Nachricht.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Wie wäre denn folgende Genugtuung:
"Weißte, Chef, wenn der so plauderhaft ist und dich meinetwegen anruft...hmmmmm...plaudert er dann auch bei anderen über uns?"
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo debugged,
dann so wie @DT schreibt und nicht weiter drüber aufregen.
Bei Juristen gibt es grds. nur das, was sich auch beweisen lässt. Als benannter Zeuge müsste auch Dein Chef die Wahrheit sagen...aber wegen eventueller sonstiger denkbarer Unanehmlichkeiten auch für Dich, lasse es deshalb lieber bleiben...
Viele Grüsse
Tja,
wollte mich dennoch nur noch mal erkundigen, wie es denn generell
aussieht.
Die verbale Retourkutsche wäre ja noch eine nette Variante.
Im übrigen, ich muß das wohl unter Sch...drauf abhaken.
Danke für die Cents.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
