Hallo zusammen,
Am Anfang, als ich noch ganz blauäugig in das Sorgerechtsverfahren ging, nahm ich mir eine Anwältin. Diese war jedoch nur auf einen Vergleich aus, um ihren Verdienst zu steigern. Dies konnte ich zu Glück abwiegeln.
eine Frage an die Cracks hier: Wenn jemand nicht so schlau ist wie Tom, wie sind die Chancen, einen Anwalt für einen nachteiligen Vergleich in Haftung zu nehmen?
Hier steht u.a.:
Ein begründeter Schadensersatzanspruch gegen den Anwalt kann aber nur dann bestehen, wenn es im Falle der Ablehnung des Vergleichs zu einem für den Mandanten günstigeren Ausgang des Rechtsstreits gekommen wäre. [...] Es muss dann der hypothetische Ausgang des Rechtsstreits geprüft werden. Nur insoweit der Mandant besser dagestanden hätte, kann ein begründeter Schadensersatzanspruch bestehen.
Hat hier jemand Erfahrung?
Danke im Voraus!
Biggi 🙂
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hi,
die Chancen sind gelinde gesagt mies bis Null.
Der potentielle Kläger hätte die Beweislast und müsste schlüssig darlegen, dass der Prozess für ihn besser ausgegangen wäre. Also genau in diesem Fall das Gericht todsicher zu seinen Gunsten entschieden hätte. Das ist in einem solch schwammigen Rechtsgebiet nahezu unmöglich. Einen Vergleich schliesse ich ja gerade deshalb, weil der Ausgang des Rechtsstreits eben nicht sonnenklar ist und ich das Risiko der Ungewissheit vermeiden möchte. Noch schwieriger wird es, wenn der Vergleich umfangreicher wird und in einzelnen Punkten nachgegeben und in anderen gute Ergebnisse erzielt wurden. Das ist praktisch nicht mehr zu bewerten.
Hinzu kommt, dass die Berufshaftpflichtversicherungen Schadensersatzforderungen verbissen abwehren (die der Steuerberater sind da viel lockerer) und obendrein wir hier von GSR, also einem immateriellen Schaden reden.
Gruss von der Insel
Ich oute ich mich mal als Greenhorn.
Vor ca. zehn Jahren bin ich in einer anderen Mietsache mit so etwas konfrontiert gewesen. Wir hatten auch vor Gericht einen Vergleich erreicht (ohne Absprache vorher). Als ich die Kostennote vom RA erhielt, war ich damit natürlich nicht einverstanden. Vergleichsgebühr war zwar korrekt ausgewiesen, aber seine Beratungsgebühr etc. empfand ich als unverschämt.
Ich habe ihn zur Rede gestellt. Anschließend fuhr ich mit der Rechnung zur Anwaltskammer. Dort konnte man meinen Ärger sogar nachvollziehen. Sie haben mir geraten, den RA auf einiges hinzuweisen. Es hat nichts gebracht. Nach vier Wochen hatte ich Post vom Gerichtsvollzieher. Seitdem frage ich immer vorher genau nach.
Ich glaube, es hat keinen Sinn, sich später mit solchen Leuten anzulegen. Aber vielleicht hat jemand andere Erfahrungen gemacht.
Also genau in diesem Fall das Gericht todsicher zu seinen Gunsten entschieden hätte. Das ist in einem solch schwammigen Rechtsgebiet nahezu unmöglich. Einen Vergleich schliesse ich ja gerade deshalb, weil der Ausgang des Rechtsstreits eben nicht sonnenklar ist und ich das Risiko der Ungewissheit vermeiden möchte. Noch schwieriger wird es, wenn der Vergleich umfangreicher wird und in einzelnen Punkten nachgegeben und in anderen gute Ergebnisse erzielt wurden. Das ist praktisch nicht mehr zu bewerten.
Und gerade aus diesen Gründen drängen einen die Parteien, nebst Richter, gerne zu irgendwelchen Vergleichen. Damit sie weniger Arbeit haben, sie sich auf die Position zurückziehen können, es wäre ja alles Freiwillig passiert und vergessen wird, der ganze Druck der im Gericht aufgebaut wird, um dieses Ergebnis zu erzielen ... Selbst mit offensichtlichen Lügen, die ein normaler Bürger nicht abschätzen kann bzw. erst viel später darüber stoplert, dass er beschubst wurde.
Ich würde mir wünschen, dass Richter viel mehr für ihr handeln zur Verantwortung gezogen würden könnten.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Selbst mit offensichtlichen Lügen, die ein normaler Bürger nicht abschätzen kann bzw. erst viel später darüber stoplert, dass er beschubst wurde.
Ganz genauso war das Verhalten der Richterin und von Hexes RAtte im Verfahren um NEU.
Die haben gelogen das sich die Balken gebogen haben.
Hex hat den Stuss brav geschluckt weil sie ihrer RAtte und der Richterin mit den Emanzensprüchen blind vertraut hat.
Frauensolidarität unter Emanzen? Ja klar. Aber nur wenn die Ladys in black standesgemäß in Robe erscheinen.
Arglose Mandanten lassen die ohne Federlesen gnadenlos über die Klinge springen.
Meine RAin und ich konnten unser Glück kaum fassen. Great Show! :rofl2:
Hex hat erst viel später kapiert das sie von ihrer eigenen RAtte komplett über den Löffel barbiert wurde.
Nachdem ihr das endlich klar war hat ein Anwalt für Anwaltshaftungsrecht ihr dasselbe erzählt wie der Inselreife hier
die Chancen sind gelinde gesagt mies bis Null.
.
Seitdem ist sie nur noch depri.
Hat Stiefsohn gesagt als er bei uns über die RAtte seiner Mum abgekotzt hat.
Der Junge macht sich ernsthaft Sorgen um seine Mum und die Kleine.
Nur eine Frage der Zeit bis das Thema spruchreif ist:
Umgang läuft stabil wie schweizer Uhrwerk. Noch.
Demnächst wird das Blatt sich hoffentlich wenden.
Hoffentlich hält Hex noch durch bis zum Vorruhestand von meiner Next.
Bevor ich sie einweisen lassen muss.
Gruss Horst
Hat hier jemand Erfahrung?
Danke, dass Ihr Eure Erfahrungen mitgeteilt habt.
Hinzu kommt, dass die Berufshaftpflichtversicherungen Schadensersatzforderungen verbissen abwehren
Ja, das klingt nachvollziehbar.
und obendrein wir hier von GSR, also einem immateriellen Schaden reden.
Das auch. Und wie wäre es in einem Fall, ähnlich wie HoWi ihn beschreibt?
Gefordert war monatlich "Summe X, 3/7-Quotenunterhalt unbefristet, wegen nachgewiesener ehebedingter Nachteile".
Die Differenz zwischen dem Einkommen vor der Ehe ohne Kind und dem Einkommen nach der Ehe mit Kind (beides 40 Wochenstunden Vollzeit) beträgt ca. 20.000 Euro brutto p.a. bzw. 1½ mal Summe X netto p.m..
Angeboten wird Summe Y (ca. die Hälfte von X) p.m., befristet bis zum 14. Geburtstag des einzigen Kindes.
Bemängelt wird das Fehlen von Beweisen über das Einkommen der Antragstellerin vor der Ehe.
Gehaltsunterlagen, Steuerbescheide u.ä.. Dem Gericht und der Gegenseite liegen bis zur Verhandlung nur Behauptungen, keine Beweise für die Differenz vor.
Der Anwalt der Antragstellerin entschuldigt in der Verhandlung das Fehlen der Belege mit einem Büroversehen und beantragt eine Nachfrist zur Einreichung der Unterlagen von 3 Wochen. Dem Antrag stimmen Richter und Gegenseite zu, die Nachfrist wird zu Protokoll genommen.
Richter drängt auf Vergleich analog zum Angebot "Summe Y, befristet".
Antragstellerin stimmt arglos und im Vertrauen auf die Redlichkeit ihres Anwalts zu.
Im irrigen Glauben, der Vergleich sei ein Vorschlag des Gerichts mit 3 Wochen Widerrufsfrist.
Erfährt erst einen Tag später, dass die Nachfrist durch den säumigen Anwalt nur beantragt und vom Gericht gewährt worden war, falls das Verfahren nicht abgeschlossen würde. Und dass mit dem Vergleich sämtliche Beweise überflüssig seien, das Verfahren (auch ohne dass das Gericht diese Unterlagen je gesehen hatte) endgültig abgeschlossen und ein Widerruf nicht möglich sei.
Die Einkommensunterlagen aus 10 Jahren vor der Eheschließung liegen im Original beim schlampigen Anwalt.
Kopien hat das Gericht nie gesehen und geprüft.
Schriftsätze waren im Sinne von "Summe X, unbefristet" mit Hinweisen auf höchstrichterliche Rechtsprechung zum "ehebedingten Nachteil" und §1578b BGB verfasst worden.
Habe beides gesehen - die Originale und die Schriftsätze des Anwalts und der Gegenseite.
In der Verhandlung wurde nichts davon substantiiert vorgetragen (ähnlich wie HoWi es beschreibt) sondern die drei Juristen haben sich zügig und zum allseitigen Vorteil auf den Vergleich "Summe Y+10%, befristet" geeinigt. So zügig, dass meine Freundin mir nachmittags kaum erklären konnte, wie es vormittags plötzlich dazu gekommen war. So etwa:
Vorteil Antragsgegner: Befristung des Unterhalts auf einen überschaubaren Zeitraum, inkl. Begrenzung auf 110 Prozent seines Angebots bzw. 60% des 377-Quotenunterhalts.
Vorteil beider Anwälte: Einigungsgebühr und weniger Arbeit.
Vorteil des Gericht:
- Keine Prüfung von Beweisen, die wegen des Büroversehens des Anwalts nicht vorgelegen haben,
- Kein Beschluss, keine Begründung, keine Beschwerdemöglichkeit.
- Ende des Verfahrens im ersten Zug am AG.
Nachteil der Antragstellerin: siehe Vorteile der anderen drei.
Persönlich neige ich dazu, meiner Freundin zu raten, ihre begrenzten Ressourcen als berufstätige AE in das eigene berufliche Fortkommen zu investieren, um das Delta zwischen "Einkommen vor der Ehe" und "Einkommen nach der Ehe mit Kind" durch eigene Einnahmen zügig zu schließen, statt sich weiterhin den willkürlichen Unwägbarkeiten des Familien"rechts" zuzüglich der Spitzfindigkeiten des Anwaltshaftungsrecht auszusetzen. Das Kind wächst bei ihr auf, das Interesse das Vaters am Wohlbefinden des Kindes hält sich in engen Grenzen und mpMn gibt es - gerade mit Kindern - deutlich angenehmere Formen der Freizeitgestaltung, als sich durch Schriftsätze zu wühlen und sich in Gerichtssälen belügen zu lassen.
Meine Prioritäten sind allerdings auch andere: Solange das Kind gesund und wohlauf ist, solange sie Freude an ihrem Job hat und ihrem Verflossenen ein gutes Leben wünscht - umso besser, je weiter entfernt er es von ihr verbringt - solange sollte sie sich mpMn auch selbst des Lebens freuen und nicht wegen ein Paar 100 Euro mehr oder weniger sich mit dem eigenen Anwalt anlegen. Es ist ja nicht so, dass ihr Verflossener soviel verdienen würde, dass durch den Quotenunterhalt die Einkommenslücke auch nur annähernd zu schließen wäre.
Sie hat mit ihrem Gehalt, mit Kindergeld, KiU und dem befristeten NEU knapp 300 Euro mehr, als ihr und dem Kind als ALG2 zur Verfügung stehen würden.
So kann sie mit der Sache endgültig abschließen und muss sich nie wieder mit dem Vollpfosten auseinandersetzen.
Das ist deutlich komfortabler als Vieles, was ich hier lese ...
Allerdings ist es (auch mit Kindergeld, KiU und NEU) deutlich weniger, als sie vor der Ehe nur für sich allein hatte.
Nur, weil ihr eigener Anwalt im NEU-Verfahren (wie auch schon beim TU-Verfahren) geschlampt und gelogen hat.
Ähnlich wie HoWi es beschreibt.
Ich denke, Superpapa bringt es hier auf den Punkt:
Ich glaube, es hat keinen Sinn, sich später mit solchen Leuten anzulegen.
Die Kosten-Nutzen-Relation ist einfach lausig. Irgendwann ist ihr Kind groß und sie könnte bereuen, dass sie mehr Energie in aussichtslose Gerichtsverfahren investiert hat, als in gemeinsame Zeit mit dem Kind.
Konkret sehe ich das Problem bei den "verschwundenen" Unterlagen.
Ein Anwalt, der zum Nachteil der eigenen Mandantin tatsächlich vorhandene Beweise nicht einreicht, wird dieselben Beweise garantiert nicht freundlichst vorlegen, wenn es zu einem Verfahren über seine Haftung kommt, oder?
Dennoch schließe ich mich SPs Frage an:
vielleicht hat jemand andere Erfahrungen gemacht.
Im Gegensatz zu einem GSR-Beschluss wäre hier im Prinzip eine Bezifferung des Schadens und ein konkreter Nachteil beweisbar - falls die Unterlagen in der schlampig geführten Kanzlei je wieder auftauchen sollten. Allerdings sehe ich eher die Möglichkeit, dass der Anwalt meiner Freundin behaupten wird, die Originale nie erhalten zu haben. Kopien hat sie auch nicht, weil sie die Sachen beim Anwalt sicher aufgehoben glaubte. Bis einen Tag nach der Verhandlung hatte sie ihrem Anwalt blind vertraut, weil er doch verpflichtet sei, sich für ihre Interessen einzusetzen ... eine Einstellung, von der ich sie nie abbringen konnte und die sie jetzt bereut.
In diesem Fall
die Chancen sind gelinde gesagt mies bis Null.
könnte sich meien Freundin die 226,10 Euro (190 Euro plus MwSt.) für eine Erstberatung mit diesem Ergebnis
hat ein Anwalt für Anwaltshaftungsrecht ihr dasselbe erzählt wie der Inselreife hier.
natürlich auch sparen.
Falls sie, wegen des Vergleichs, in den sie mit solchen Methoden
mit offensichtlichen Lügen, die ein normaler Bürger nicht abschätzen kann bzw. erst viel später darüber stoplert, dass er beschubst wurde.
hineinmanövriert wurde, nicht den manipulativen und parteiischen Richter, sondern den eigenen, schlampigen und unengagierten Anwalt in Haftung nehmen wollen würde, wie hoch wäre der Gegenstandswert eines Schadensersatzverfahrens?
(X-1,1Y) x 12 oder höher? Wäre wichtig für das Prozessrisiko bzw. einen VKH-Antrag.
Danke im Voraus für eure Mühe.
Schönes WE wünscht 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hallo Biggi,
es tut mir sehr leid, dass es für Deine Freundin so gelaufen ist. Im Prinzip geht es hier ja nicht nur um den Einzelfall sondern die Gewinnoptimierung von Anwälten, die weder am Mandanten noch an einer Recht gegossenen Gerechtigkeit interessiert sind. Es geht einzig und allein ums Geld und die formale juristische Richtigkeit.
Das Schlimme ist, dass es eben nicht auf Einzelfälle oder Familienrecht beschränkt ist sondern Bestandteil des gesamten Justizapperats. Das ist es doch was die Menschen vom "Rechtsstaat" abschreckt, es ist eben nicht, dass die Menschen Rechte haben sondern, dass der, der es am besten versteht die Gesetze für sich zu nutzen gewinnt und in der Regel ist das der, der mehr Geld hat oder skupelloser ist. In manchen Fällen sind es die Herren und Damen in den schwarzen Roben.
Ich würde Dir zustimmen, dass Deine Freundin ihre Zeit und ihr Geld in sich und das Kind investiert und den Rest möglichst schnell vergessen kann.
VG Susi
Das Schlimme ist, dass es eben nicht auf Einzelfälle oder Familienrecht beschränkt ist sondern Bestandteil des gesamten Justizapperats. Das ist es doch was die Menschen vom "Rechtsstaat" abschreckt, es ist eben nicht, dass die Menschen Rechte haben sondern, dass der, der es am besten versteht die Gesetze für sich zu nutzen gewinnt und in der Regel ist das der, der mehr Geld hat oder skupelloser ist. In manchen Fällen sind es die Herren und Damen in den schwarzen Roben.
Und gelegentlich nicht einmal das, dann entwickelt sich eine sog. Rechtssprechung und legt Sachen fest, die nicht einmal von den Volksvertretern bestätigt wurden. Damit hat sich die Justiz zu einer Gedldruckmaschine mit einem unangreifbaren, selbstgefälligen Charakter geschaffen. (Meine Meinung!).
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
...Im Prinzip geht es hier ja nicht nur um den Einzelfall sondern die Gewinnoptimierung von Anwälten, die weder am Mandanten interessiert sind...
Ziemlich pauschal. Angesichts ihrer laufenden Kosten müssen sie schon profitorientiert sein. Ich kann nach meiner Erfahrung nicht behaupten, RAs seien prinzipiell nicht am Mandanten interessiert. Ich wurde über die Rechtslage aufgeklärt und darüber, was zu tun wäre. Anschließend wurde über Geld gesprochen.
Was "Gerechtigkeit" (gibt's ja eigentlich nicht wirklich) angeht, finde ich es fragwürdig, wenn ein RA seine Mandanten in Kategorien (z. B. A,B,C) nach jeweiliger Zahlungsmoral behandelt. Andererseits wollen sie auch nur was verkaufen.
es ist eben nicht, dass die Menschen Rechte haben sondern, dass der, der es am besten versteht die Gesetze für sich zu nutzen gewinnt und in der Regel ist das der, der mehr Geld hat oder skupelloser ist.
Jo, nennt man Professionalität. Es geht doch dabei auch nicht um "Gerechtigkeit". Eine Seite ist meistens unzufriedener als die andere.
Moin,
sorry, wenn ich nicht in den "sie-ist-ein-Opfer-Chor" einstimme ...
Um eine echte Einschätzung abzugeben, ob Biggie´s Freundin hier über den Tisch gezogen wurde, bedarf es deutlich mehr Randinformationen als lediglich des Hinweises "ihre alten Gehaltsunterlagen lagen im Schrank des Anwalts".
Es ist m.E. zwar vergossene Milch, dennoch ein paar Zeilen:
Eine Seite ist meistens unzufriedener als die andere.
Unzufriedener mit dem Ausgang eines Verfahrens im Vergleich ist in aller Regel derjenige, der sich im Vorfeld nicht damit beschäftigt hat, was als "worst-case" und was als "best-case" herauskommen kann.
Gerade der §1578b wird von tatrichterlichem Ermessen bestimmt.
Deshalb sehe ich auch keine Chance für eine Haftung des Anwalts.
Ob das "irgendwann-mal-Gehalt" tatsächlich einzig ehebedingt dauerhaft nicht mehr erreicht werden kann, ist ohne Kenntnis des beruflichen Werdegangs, der beruflichen Qualifikation und der ehe-(oder erziehungs-)bedingten Auszeiten nicht zu beurteilen.
Ferner stellen sich die Fragen "wie alt ist das Kind ?" und "wie lange waren die beiden verheiratet ?".
Wer mit dem Grundsatz "ich will nur, was mir zusteht" blauäugig in eine familienrechtliche Gerichtsverhandlung geht und eigentlich nichts anderes akzeptieren will als genau dieses Ergebnis, der ist in erster Linie selber Schuld, wenn er etwas anderem zustimmt.
Nicht verstehen kann ich insbesondere:
- Wieso frage ich nicht vorher eine erfahrene Freundin ?
- Wieso vertraue ich einem Anwalt, der sich schon im TU-Verfahren als Flachpfeife erwiesen hat ?
Der Ex-Ehemann hat offensichtlich ein außergerichtliches Angebot gemacht. Hat sie da Kompromißbereitschaft signalisiert ?
Ich wage die Prognose: Nein. Er ist schließlich der "Vollpfosten", den die Kinder einen Dreck scheren und der nur auf seinen eigenen Vorteil bedacht ist.
Mag stimmen. Trotzdem ist es m.E. wichtig, daß man diese emotionalen Gesichtspunkte ausblendet und sich auf die Sache konzentriert.
Manche Anwälte helfen bei der Versachlichung, andere Bebauchpinseln und Betonen lieber die Emotionen (läßt sich deutlich mehr dran verdienen).
Allerdings ist es (auch mit Kindergeld, KiU und NEU) deutlich weniger, als sie vor der Ehe nur für sich allein hatte.
Deutlich weniger als ohne Ehe hat definitiv auch der KV.
Gruß
United
Guten Abend,
Nicht verstehen kann ich insbesondere:
- Wieso frage ich nicht vorher eine erfahrene Freundin ?
- Wieso vertraue ich einem Anwalt, der sich schon im TU-Verfahren als Flachpfeife erwiesen hat ?
An dem Punkt bin ich auch langsam am Ende meiner Geduld.
Hier irrst du
Deutlich weniger als ohne Ehe hat definitiv auch der KV.
Er hat im Zusammenleben mit seiner vorehelich gut verdienenden Freundin vor der Ehe und in den ersten Ehejahren eine erfolgreiche Weiterbildung auf Kosten der Arbeitsagentur absolviert. Zum Zeitpunkt der Eheschließung vor 12 Jahren hatte er nach Abschluss der Maßnahme keinen Anspruch auf ALG2 weil sie genug für beide verdient hat. Um die finanziellen Lasten die der Staat ihnen mit den HarztIV-Gesetzen auferlegt hat wenigstens teilweise über das Ehegattensplitting zurück zu bekommen haben sie nach Jahren ohne Trauschein halt geheiratet.
Nach der Eheschließung konnte er sich beruflich etablieren und sie haben Nachwuchs geplant und bekommen. Mutter und Kind hatten allerlei medizinische Startschwierigkeiten, sodass der Mutterschutz nolens volens zu einer dreijährigen Elternzeit ausgedehnt werden musste. Das arme Wurm braucht auch jetzt noch viele Therapien und Operationen. Die KM war vor der Geburt sehr karriereorientiert und hat mit dem holperigen Start und dem ungeplanten Dasein als Hausmütterchen mit krankem Kind ziemlich gehadert.
Ihr Hadern hat dem Ehefrieden nicht gut getan.
Als das Wunschkind nach drei Jahren aus dem Gröbsten heraus war, war der Arbeitgeber der KM pleite und der Angetraute auf und davon. Fast gleichzeitig mit meinem. Ich kenne alle drei aus der KiTa und Grundschule, das Kind ist ein halbes Jahr jünger als meiner (9). Die KM und ich haben uns vor 6 Jahren vor dem Büro der KiTa-Leitung getroffen, als wir fast gleichzeitig die Betreuungsstunden heraufgesetzt haben weil wir von Jetzt auf Gleich AE waren.
Ich mit fast 50 und sie mit fast 40 Jahren und "Fohlen bei Fuß" mussten uns komplett neu orientieren. Sie begreift nicht, warum unser Sohn fast so viel Zeit beim Vater wie bei mir verbringt und traut dem Vater ihres Kindes keinen Millimeter über den Weg. Kann ich ein Stück weit nachvollziehen. Sie war schon während der Ehe im Wortsinne allein-erziehend und er hat sich nachdem er und nicht mehr sie die Kohle herangeschafft hat zum Geizhals und Familientyrann ausgewachsen.
Sein Verhalten hat dem Ehefrieden auch geschadet.
Er ist jetzt schuldenfrei und genießt alle 14 Tage sein Spaß-Papa-Wochenende und jede Woche einmal einen Papa-Feierabend. Mehr Zeit mit Kind wäre ihm zu anstrengend. Hat er so auch meinem geschiedenen Mann neulich gesagt. Die beiden sind nicht befreundet, weil an dem Punkt immer schon Welten zwischen ihnen lag.
Seinen Betreuungsanteil hat er mit "alle 14 Tage Samstag 10 bis Sonntag 14 Uhr und jeden Mittwoch von 16 nach der Schule bis Donnerstag 8 zur Schule" gegenüber den Ehezeiten fast verzehnfacht und er schafft es auch nicht immer, die Umgangszeiten einzuhalten. Wenn er oder das Kind nur einen Schnupfen hat, bleibt das Kind bei der Mutter. Planungssicherheit sieht anders aus. Der andere KV nimmt meinem geschiedenen Mann übel, dass er sich bei unseren Kindern von Anfang an so reingehängt hat, dass unser Beispiel schon regelmäßig Anlass für häusliche Diskussionen war, als wir noch alle 4 verheiratet waren.
Diese Diskussionen waren dem Ehefrieden auch nicht dienlich.
Also alles ganz normal ...
Im Übrigen wiederhole ich meiner Freundin gegenüber gebetsmühlenartig, was Susi auch schreibt
dass Deine Freundin ihre Zeit und ihr Geld in sich und das Kind investiert und den Rest möglichst schnell vergessen kann.
Ich würde ihr so gern aus dem Kampfmodus in den "Genieß die Zeit, sie ist so schnell vorbei."-Modus helfen. Mit WM und double-career-Lebensplanung vor, während und nach der Ehe ist das Leben deutlich entspannter. Deswegen bin ich (im Gegensatz zu der Freundin) nach der Trennung und vor der Scheidung schon beruflich zügig wieder aufgestiegen, weil unser WM nicht nur mir, sondern auch meinen Kollegen und Vorgesetzten Planungssicherheit gibt. Von Planaungssicherheit und echter Unterstützung bei der Kinderbetreuung konnte sie seit der Geburt des Kindes nur träumen ... ich glaube, auch dieser Groll speist ihre Unversöhnlichkeit.
Da sie im Moment total auf Krawall gebürstet ist, würde ich ihr gern noch diese Frage beantworten:
wie hoch wäre der Gegenstandswert eines Schadensersatzverfahrens?
(X-1,1Y) x 12 oder höher? Wäre wichtig für das Prozessrisiko bzw. einen VKH-Antrag.
Ein VKH-Antrag für das Anwaltshaftungsverfahren wäre mpMn auch ein kostengünstiger "Testballon" um die Aussicht auf Erfolg zu prüfen. Oder nicht? Wäre schön, wenn dazu noch der eine oder andere seine Meinung abgeben könnte. Ich bin an dem Punkt komplett unbeleckt, würde aber trotzdem gern bei der Schadensbegrenzung helfen.
Das Kind tut mir wirklich leid. Nicht nur mit schwacher Gesundheit, sondern auch noch mit Eltern gestraft, denen Alles andere wichtiger als das Kind ist ... ;(
Vielen Dank im Voraus!
LG Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Ein VKH-Antrag für das Anwaltshaftungsverfahren wäre mpMn auch ein kostengünstiger "Testballon" um die Aussicht auf Erfolg zu prüfen.
Wenn sie den alleine stellen kann - ja. Ansonsten ist der Unterschied nicht so ewig gross.
Der Gegenstandswert bemisst sich genau nach dem, was sie gerne an Schadensersatz hätte.
Und Vorsicht: wir reden über PKH und der Antrag geht wertabhängig zum Amts- oder Landgericht, keine Zuständigkeit der Familiengerichtsbarkeit.
Gruss von der Insel
Moin Biggie,
dieser sachdienliche Hinweis ...
[...] war der Arbeitgeber der KM pleite [...]
... macht die Einstufung des Minderverdienstes als "dauerhafter ehebedingter" Nachteil eben nicht zum Selbstläufer.
Hier irrst du
Nur, wenn man seine berufliche Entwicklung als Folge der Trauung ansehen würde.
Kann man so sehen, muß man aber nicht.
Gruß
United