Tricks einer Anwält...
 
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Tricks einer Anwältin... >kopfschüttel>

 
(@princesspeachy)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen zusammen,

ich will hier mal kurz zum besten geben, dass manche Rechtsanwältinnen wirklich vor nicht mehr zurückschrecken.
Wie bereits in meinem Thread "Unterhaltskrimi, Teil xx erläutert, geht die Gegenseite in Berufung, natürlich wieder mit dem ganzen Schamützel, Fristverlängerung für die Berufungsbegründung beantragt, auf Schreiben der neuen Anwältin wird nicht reagiert usw., usw.

Aber der neueste Trick dieser Anwältin ist folgender:
Sie schrieb Ende Dezember "unseren" alten Anwalt an und teilte mit, dass ja bekanntermaßen die Scheidung rechtskräftig sei und er nun den erhöhten KU nachzahlen solle sowie die 70,00 EUR Betreuungskosten gemäß AG-Urteil.
Im Januar hat mein LG dann mal wegen dem Rechtskraftvermerk der Scheidung beim AG angerufen und gefragt wann denn dieser komme. Auskunft war das das AG nicht weiß ob die Scheidung rechtskräftig ist, da ja Berufung eingelegt wurde und die komplette Akte zum OLG Hamm gegangen ist.
Daraufhin "unsere" neue Anwältin informiert mit der Bitte, ihn darüber aufzuklären, wie dies zu verstehen sei...
Neue Anwältin ruft gestern beim OLG Hamm an und erfährt dort das auch gegen den Scheidungsausspruch Berufung eingelegt wurde.
Ist das nicht der Hammer!?'!  Die Gegenseite lügt bewußt und fordert KU und Betreuungsgeld nach!!!!      Ich bin fassungslos    :gunman:

Mich würde Eure Meinung mal zu einem derartigen Verhalten der Anwältin interessieren und Eure einschätzung, ob das bereits zweimal gezahlte Betreuungsgeld zurück gefordert werden kann.

Gruß
PP

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2010 11:16
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

Tricks der Gegenseite sollte man mit entsprechenden Tricks begegnen. Ansonsten kann die Gegenseite ja viel fordern, solange nicht bezahlt wird. Maßgeblich ist nur der Titel. Ansonsten einfach auch mal prüfen, ob vielleicht versuchter Prozessbetrug vorliegt.

RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 11:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin PP,

Mich würde Eure Meinung mal zu einem derartigen Verhalten der Anwältin interessieren und Eure einschätzung, ob das bereits zweimal gezahlte Betreuungsgeld zurück gefordert werden kann.

Nein. Zuviel bezahlter Unterhalt ist grundsätzlich in gutem glauben verbraucht.
Egal ob das so ist oder nicht und Lügen zählen vor Gericht auch zum guten Glauben.

Ich würde das aber mal der Anwaltskammer schreiben.

Gr

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 11:42
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

Zuviel bezahlter Unterhalt ist grundsätzlich in gutem glauben verbraucht.

Die Rechtslage hat sich mittlerweile geändert. Neuerdings gilt die verschärfte Haftung. D.h. Du kannst Deinen guten Glauben behalten, aber nicht den zu Unrecht erlangten Unterhalt.

RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 11:47
(@princesspeachy)
Rege dabei Registriert

Hallo comet,

inwiefern Prozessbetrug?
Vielleicht nochmal zum Verständnis, es gab ein Urteil des AG das ab Rechtskraft der Scheidung KU in Höhe von 278,- EUR (128 % DT) und 70,- EUR Kita-Kosten zu zahlen sind (vorher wurde 256,- EUR KU gezahlt, Kita-Kosten nix). Und im Dez. schrieb die Gegenseite, Zitat: "bekanntermaßen ist die Scheidung ja seit dem 30.11.09 rechtkräftig und somit KU in Höhe von 278,- EUR zu zahlen und 70,- EUR Betreuungskosten. Dies ist bis zum heutigen Tage nicht gezahlt worden. Wir fordern Ihren Mandanten auf... bla,bla,bla.

Tatsächlich hat seine neue Anwältin durch Nachfragen beim OLG erfahren, das die Scheidung nicht rechtskräftig ist.  Das heißt die Gegenseite hat bewußt gelogen um "Kohle abzuziehen". Denn natürlich hat mein LG (im guten Glauben) sofort nachüberwiesen.

Wenn überhaupt, kommt hier meiner Meinung nach eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer in Betracht...

Oder wie seht ihr das, vor allem die Vorgehensweise der Anwältin?

Gruß
PP

P.S. @Beppo: hab gerade deine Antwort gelesen und hatte einen ähnlichen Gedanken (bezüglich Anwaltskammer .-))
Aber den Dauerauftrag für das Betreuungsgeld stornieren wir sofort, oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2010 11:55
(@princesspeachy)
Rege dabei Registriert

Die Rechtslage hat sich mittlerweile geändert. Neuerdings gilt die verschärfte Haftung. D.h. Du kannst Deinen guten Glauben behalten, aber nicht den zu Unrecht erlangten Unterhalt.

Also auf meiner laienhaften Sicht geht es hier ja nicht um Unterhalt, sondern um Mehrbedarf des Kindes, nämlich Kita-Kosten.
Den zuviel gezahlten KU (2 x 22,- EUR)... wenn's schön macht, soll Madam damit glücklich werden

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2010 11:58
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn die Aufforderung außergerichtlich gekommen ist, ist das natürlich kein versuchter Prozeßbetrug.

Der Gegenseite würde ich ein kleines nettes Schreiben schicken und die Aufrechnung des zuviel gezahlten Betrages mit der nächsten Zahlung erklären, natürlich nebst Hinweis auf die vorsätzlich falsche Darstellung des Sachverhalts der Gegenseite und die verschärfte Haftung.

Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer kann man machen; wird nur nicht viel bringen. Aber probiers und teil uns das Ergebnis mit.

RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 12:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es kommt auch noch darauf an, ob das angefochtene Urteil vorläufig vollstreckbar ist.

Wenn ja, ist die Forderung tatsächlich berechtigt.

Bei mir war es nicht vorläufig vollstreckbar woraufhin das OLG das sofort nachgeholt hat und mir diesen Fehler des Amtsrichters in Rechnung gestellt hat.

Seitdem zahle ich den Unterhallt aus dem angefochtenen Urteil.

Mit der eigentlichen Entscheidung, bzw. der Einladung zu einem Termin lässt sich das OLG bis jetzt aber 15 Monate Zeit.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 12:05
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja die OLG's lassen sich wirklich ne Menge Zeit und schreiben dann viel Unfug. Genau aus diesem Grunde habe ich diese Woche Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Mal sehn wie lange die brauchen.

RTFM = Read the fucking manual

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Geschrieben : 14.01.2010 12:08
(@princesspeachy)
Rege dabei Registriert

@comet,

da das nicht mein Verfahren ist, sondern das meines LG, werde ich einen Teufel tun und mich an die Anwaltskammer wenden... Das muss er schon machen. Ich finde, ich tue genug damit das ich mich bezüglich Unterhalt, Familienrecht usw. kundig mache und wir Dank Eurer Hilfe hier immer wieder eine Strategie entwickeln, wie er sich gegen unberechtigte Forderungen wehrt.
Aber "tun" muss er schon alleine         😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2010 12:11




(@princesspeachy)
Rege dabei Registriert

Es kommt auch noch darauf an, ob das angefochtene Urteil vorläufig vollstreckbar ist.

Wenn ja, ist die Forderung tatsächlich berechtigt.

Also von vorläufig vollstreckbar steht nix im Urteil...
hier:  
Der Ehemann wird verurteilt, an die Ehefrau für das Kind xxxx, Unterhalt wie folgt zu zahlen:
- monatlichen KU in Höhe von 128 % des Mindestunterhaltes abzüglich des hälftigen Kindergeldes;
-darüber hinaus monatlich weitere 70,00 EUR (Kinderbetreuungskosten)

Im Übrigen wir der Unterhaltsantrag der Ehefrau zurückgewiesen.    

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

und
Der Ehemann erkennt den KU in voller Höhe und die Kinderbetreuungskosten in Höhe von 58,00 EUR an.

Hab ich jetzt mal aus dem Urteil des AG zitiert...  Ist das dann vollstreckbar?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2010 12:19
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

Nein. Es muss explizit über die vorläufige Vollstreckbarkeit entschieden werden.

RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 12:21
(@princesspeachy)
Rege dabei Registriert

... so... die Anwältin meines LG hat sich geäußert:
Er soll den DA nicht kündigen und auch nichts zurück fordern, da er ja das Urteil des AG anerkennt.
Und das seltsame Verhalten der gegnerischen Anwältin könnte beim OLG ein Eigentor werden.

Nun gut, ärgern wir uns nur, halten die Füsse still, aber nach Ende des Prozesses werde ich Euch allen den namen dieser seltsamen Anwältin nennen.
Als Warnung...    :note:

Gruß
PP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2010 12:50
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

Komische Anwältin. Natürlich sollte er das Urteil anerkennen.

Wenn in dem Urteil drin steht, dass ab "Rechtskraft der Scheidung" mehr zu zahlen ist, soll er das auch tun. Da sich aber herausgestellt hat, dass das Urteil eben nicht rechtskräftig ist, braucht er eben nicht mehr zu zahlen, sondern erst, wenn es rechtskräftig ist. Daher zuviel gezahlt und Aufrechnung erklären. Aber wer's hat, der hat's.

RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 12:56
(@princesspeachy)
Rege dabei Registriert

Wir beide sind mit unserer Meinung garnicht weit auseinander, zumal meine bisherige Erfahrung hat gezeigt, das Gerichte sowas nicht wohlwollend zur Kenntnis nehmen, sondern darüber kommentarlos hinweg gehen und das Thema nicht mal ansprechen in Ihren Urteilen.
Aber, ich halt mich das raus, wenn auch ich persönlich anders handeln würde.

:gehoernt:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2010 13:56