Strafrechtler in Kö...
 
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Strafrechtler in Köln gesucht.

 
 Lion
(@lion)
Rege dabei Registriert

Hallo

Ich benötige dringend einen RA in Köln, der Strafrecht praktiziert.

Ich stehe einem Verfahren wegen Bedrohung gegenüber.

Im Starfbefehl steht.

In der Zeit nach der Trennung von Ihrer ehefrau XXXXXX Bedrängten Sie Ihre Ehefrau im Tatzeitraum ( Anfang 2005) massiv, a.a. durch staändigen massiven Telefonterror.
In einem solchen Telefonat drohten Sie Ihrer Ehefrau mit ´den Worten:"Du wirst Dich noch wundern, was noch alles passieren kann. Du wirst Deines Lebens nicht mehr froh. pass auf, dass Du am Essen niicht erstickst, dass es nicht Dein letztes Essen ist".

Zeugen sind, meine Ehefrau, und ihr neuer Partner

Soviel zu den Vorwürfen.

Wer meine Geschchte kennt, weiss, dass es in der neuen Konstelation mit diesem Mann eine Drogenproblematik gibt. Ich diese allerdings nicht beweisen kann!
Davon habe ich von der Exfrau des neuen Partners erfahren, die Ihn auch deswegen und wegen seiner innern Kälte verlassen hat.

Mich als Vater hat das, und macht es immer noch nervös.
Habe versucht mit meiner Ehefrau ins Gespräch gekommen. da sie immer nur abgeblockt hat und mir den Hörer aufgeschmissen hatte, habe ich wahrscheinlich etwas zu oft versucht sie zu erreichen.

Soviel zum Telefonterror.

Der Inhalt, aus dem schon beschriebenen Telefonat, hat so nie gegeben!
Kann ich allerdings auch nicht beweisen.

In einem Gespäch unter vier Augen, hat sie im Sommer 2005, nach einem Besuch beim JA, hat sie mir gestanden, dass sie die Anzeige damals eigentlich nur gemacht hatte, weil sie mich weiter ertragen konnte und sie einafch nur Ruhe vor mir gesucht hat.
Ich hatte sie darufhin gebeten die Anzeige zurück zu nehmen und damit wäre dem ganzen Genüge getan.
Sie wollte sich das überlegen.
Kam dann aber mit dem Ergebniss zurück, dass sie es nicht macht, da sie ja dann unglaubwürdig sein würde.

Ich frage mich wem gegenüber?!

Nun war die ganze Sache schon bei der Staatsanwaltschaft, ich hatte mich nicht geäussert und dachte, das Verfahren würde eingestellt, wegen mangeldem Interesse der Öffentlichkeit.

Weit gefehlt!!!!!!!

Ich habe nun einen Antrag der Staatsanwaltschaft vorliegen.

Vergehen nach § 241 StGB
eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 20 Euro (=900,00 Euro) festgesetzt.

Gemäß § 465 StPO werden mir die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Nun weiss ich nicht, wie ich mich verhalten soll.

Wer bekommt die 900 Euro?
Wie kann man das Ding noch gerade ziehen?
Termin für die Hauptverhandlung ist der 09 März 2006.

Bin um jede Hilfe dankbar.

Wenn es einen Weg gibt, das Verfahren noch abzuwenden, dann, wie?

Gruss Lion

[Editiert am 25/1/2006 von Lion]


Liebe gibt es nur im Kino!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2006 00:05
(@taccina)
Registriert

Hallo Lion,

na toll, ich hatte wirklich solche Probleme am Hals, was ich durch etliche SMS mit Drohungen von meinem EX und vielen Zeugen belegen konnte.....hatte Angst mit dem Kind das Haus zu verlassen....und im Vorfeld sind auch schon gewalttaten von meinem Ex mir gegenüber gelaufen (er hat mich fast bis Unkenntlichkeit zusammen geschlagen)

Was macht die Staatsanwaltschaft- Stellt das Verfahren wegen Mangel an öffentlichem Interesse ein...

Und bei Dir, wegen dem einen angeblichen Satz, werden die tätig....nicht zu fassen

Wäre Dir mit einem Anwalt in Geilenkirchen geholfen? Kenne da nen guten. ODer müßte das schon direkt Köln sein?

Liebe Grüße Taccina


Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2006 10:54
 Lion
(@lion)
Rege dabei Registriert

@Taccina
Tja, so unterschiedlich werden die Sachen gewertet.
Zudem weiss ich noch gar nicht was sie sonst noch vom Stapel gelassen hat.

Ich kann gespannt sein.

Wer die 900 bekomt, weiss ich jetzt.
Die Landeskasse bekommt das Geld.

Kann man nur hoffen, dass wenn ich verleiren sollte, das Geld dafür verwendet wird, nen Spielplatz zu reniovieren oder Kindern in Not geholfen wird.

Aber wahrscheinlich wird 98% des Geldes wieder in die Tasche eines Vorsitzenden oder ähnlichen Typen gesteckt.
Gib mir trotzdem die Adresse.

Kann gut sein, sich mal beraten zu lassen.

Gruss Lion


Liebe gibt es nur im Kino!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2006 23:39
(@taccina)
Registriert

Hallo Lion,

ich hab Dir die Adresse und Telefonummer per PN geschickt!

Ich drück Dir die Daumen.
Berichte mal wie es ausgegangen ist!

Liebe Grüße Taccina


Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2006 08:42
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

@Lion

hilft Dir jetzt in der Sache nicht weiter, aber Fakt ist das Geld wird ausschliesslich für soziale Institutuionen Heime,Kindergärten,Schulen etc. verwand Meist erfährst Du in der Verhandlung zu welcher Institution das Geld überwiesen werden muss.

Aber dazu müsstest Du ja erst mal verurteilt werden.

Gruss Delphin

[Editiert am 27/1/2006 von Delphin]


EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2006 10:02
(@christian22)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
sieh dir mal die Homepage an :

rechtsanwaelte-langen.de


AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2006 10:10
(@carstenl)
Nicht wegzudenken Registriert

hi
bescherde einlegen und die verhandlung abwarten, du brauchst nicht unbedingt einen anwalt, den musst du alleine bezahlen...

ich bin damalig auch von meiner EX angezeigt worden... verfahren wurde eingestellt.

begründung meinerseits... es handelt sich um streitigkeiten durch die scheidung.

caju


AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2006 12:27