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schlechte anwaltliche Vertretung

 
(@elbnixe)
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Ich muss sagen, ich bin in meinem Leben noch nie anwaltlich so schlecht vertreten worden, wie von meiner jetzigen Anwältin. Es geht um Unterhaltsfragen. Obwohl die Anwältin von Anfang an wußte, dass ich mit meinem Einkommen unter das Beratungshilfegesetz und die Einkommensgrenzen falle, hat diese es versäumt, einen entsprechenden Antrag zu stellen und schreibt mir jetzt nach über einem halben Jahr eine Rechnung gestützt auf die RVO. Ich muss meiner Anwältin wirklich jeden juristischen Wink vorgeben, es kommt so gut wie gar nichts von ihr. Wenn ein Besprechungstermin ist, ist diese total unvorbereitet, hat nicht ein einziges Schreiben von mir gelesen und glänzt durch vollkommene Inkompetenz.
Mein Exmann hat es geschafft durch unvollständige Vorlage von Einkommensunterlagen sich der Unterhaltspflicht zu entziehen und kommt damit, so wie die Lage derzeit aussieht durch. Erst in zwei Jahren kann ich ihn wieder auffordern, mir diese Unterlagen vorzulegen.
Ich habe meine Anwältin mehrmals gebeten, meinen Exmann anzuschreiben, aber sie tut nichts. Die Kostennote habe ich übrigens bezahlt. Eine zweimalige Aufforderung (sogar schriftlich) hat sie nicht bewogen, hier tätig zu werden.
Kann man Anwälte zur Tätigkeit zwingen (wenn man dafür bezahlt, kann man doch auch Leistung erwarten)
Sind Anwälte nicht verpflichtet "weisungsgemäß" ihre Mandanten zu vertreten ?
Wenn ich einmal diese Gebühren bezahlt habe, kann ich dann nicht in einer Angelegenheit so viel Leistung verlangen, wie nun einmal nötig ist. Oder bestimmt ein Anwalt, wann die Angelegenheit für ihn erledigt ist. Für mich ist sie das noch nicht.
Wer kann mir hier einen Rat geben.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2006 00:53