Scheidungsfolgesach...
 
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Scheidungsfolgesachen auch bei Unterhalt von unverheirateten?

 
(@mustervater)
Schon was gesagt Registriert

hallo ich habe gelesen das Rechtschutzversicherungen beim Punkt Familienrecht bei Unterhalt

nur schlecht einspringen.

nun meine Frage wenn sie Versicherungen Scheidungsfolgesachen ausschließt (hierrunter fällt Unterhalt von Kindern)

gibt dies auch Kindern von unverheirateten Eltern?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2012 11:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es gibt fast keine Rechtsschutzversicherung für Familiensachen und wenn, dann begrenzt auf 3,80€ mit einer Selbstbeteiligung von 3,70€.
Das müsste aber konkret in Versicherungsbedingungen stehen stehen.
Im Zweifelsfall aber sehr weit unten unten und sehr klein gedruckt.
Bist du sicher, dass nicht mehr drin steht?

Sonst ruf doch mal an.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2012 12:41
(@bagger1975)

Servus mustervater,

Familienrecht fällt für die Rechtsschutzversicherungen unter die sog. "nicht versicherbaren Risiken". Die decken -wenn überhaupt- maximal ein sog. erstes Beratungsgespräch beim RA, gedeckelt auf 190 € zzgl. MwSt.

Viele Grüsse


AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2012 13:51
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

... Scheidungsfolgesachen ... ...unverheirateten Eltern?

Unverheiratete können sich rechtlich nicht scheiden lassen, weswegen keine Scheidungsfolgesachen anhängig werden können.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2012 14:37
(@mustervater)
Schon was gesagt Registriert

danke für die vielen Antworten

@DeepThought

klingt ganz logisch deshalb wollte ich hier auch nochmal nachfragen aber im netz gibts hierzu wirklich wenig quellen ich werde bei der versicherung einmal nachfragen und berichtigen für andere wissenshungrige.

@ all

ich hab bis her auch nur schlechtes über den teil der Rechtschutz lesen müssen ichhoffe ich kann bald bessere informationen liefern

sogar stiftung finanz test bleibt in dem punkt offen


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2012 18:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Mustervater.

Aufpassen musst du, wenn das JA dich zur Unterhaltszahlung auffordert oder diesen "großzügig" stundet!
Du bist nicht leistungsfähig, also auch nicht Unterhaltspflichtig.

Das JA versucht aber gerne Väter insofern zu betrügen, dass sie ihnen Schulden durch eine Stundung anhängen wollen.

Wenn du solcherlei Post erhältst, melde dich sofort wieder hier.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2012 19:07