Hallo Zusammen ,
nur mal so als Frage:
Angenommen es kommt zur Scheidung...über welchen Anwalt läuft das..?
Ich bin zur Zeit noch Rechtsschutzversichert (inkl. Familienversicherung) aber WAS ist wenn ich mich jetzt Scheiden lassen würde..?
Dürfte meine NOCH Frau dieselbe Versicherung dann beanspruchen...?
Dürfen überhaupt beide Ehegatten diese Versicherung beanspruchen??
Danke für Euere Information(en).
Gruss
Andreas
Moin Andreas,
to make it short: Keiner von Euch wird diese Versicherung benutzen können, denn sie deckt die Anwalts- und Gerichtskosten einer Scheidung nicht ab (Ausnahme manchmal: Eine Erstberatung im Gegenwert von knapp 200 EUR).
Bei den tatsächlichen Kosten einer Scheidung kommen - je nach Streitwert und Streitlust der Parteien - durchaus und gerne einige tausend EUR zusammen. Sofern Deine Noch-Ehefrau kein eigenes Einkommen hat, kann sie Prozesskostenhilfe beantragen und Dich damit in Grund und Boden klagen. Du als Gutverdiener wirst die o. a. Kosten dagegen aus Deinen Einkünften bestreiten müssen. Kleiner Trost: Du kannst sie anschliessend als Sonderausgaben bei der Steuer absetzen.
Deshalb empfiehlt es sich, die Streitwerte durch einvernehmliche Regelungen möglichst klein zu halten. Wenn jemand allerdings auf Steuerzahlerkosten die Nummer "Ich bin ein armes Hascherl" durchziehen möchte, ist es meist schnell vorbei mit der Einvernehmlichkeit. Nicht vergessen: Du hast Deiner Frau ein sehr bequemes Leben finanziert. Sie wird angesichts ihrer Arbeitsunlust Wert darauf legen, dass sich daran möglichst nichts ändert...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke Martin...bin gerade wieder um einiges blasser geworden.
😉
Gruss
Andreas
Bei den tatsächlichen Kosten einer Scheidung kommen - je nach Streitwert und Streitlust der Parteien - durchaus und gerne einige tausend EUR zusammen. Sofern Deine Noch-Ehefrau kein eigenes Einkommen hat, kann sie Prozesskostenhilfe beantragen und Dich damit in Grund und Boden klagen. Du als Gutverdiener wirst die o. a. Kosten dagegen aus Deinen Einkünften bestreiten müssen. Kleiner Trost: Du kannst sie anschliessend als Sonderausgaben bei der Steuer absetzen.
moin,
ich korrigier mal leicht: nicht als sonderausgaben, sondern als aussergewöhnliche belastung sind die scheidungskosten absetzbar.
sie wirken sich daher nur dann steuermindernd aus, wenn die zumutbare eigenbelastung überschritten ist.
leider....
mfg
lordi
Hi Andreas19721
So weit ich weiß zahlt die Versicherung keine Scheidung
d.h.Gerichtskosten,Anwaltskosten usw.
Nur ein Beratungsgespräch beim Anwalt zahlt sie
wenn es im Vertrag steht.
Lg.Frankenbeutel
Hi Andreas, bei 3700€ brutto- angenommen die Kinder bleiben im schlimmsten Fall bei Deiner Frau- wird Dir wohl ein netto von um und bei 2000€ bleiben, richtig? (Ich zahl keine Sozialversicherung, deshalb hab ichs nicht so ganz genau auf der Pfanne...) Angenommen, Du hättest nur KU in Höhe von 1x 199 und 2x 257€ zu leisten, blieben Dir noch ca. 1300€ abzgl. berufsbed. Aufwendungen. Dann hast Du sicher noch andere Belastungen, die abzugsfähig sein könnten (in o.g. Fall- Kinder bei der Mutter- würdest Du bei Deiner Vorgeschichte sowieso nicht um EU drumrumkommen). Also m.M. nach siehts auch für Dich PKH mäßig nicht schlecht aus, allerdings wirst Du fast alle dieser Prozesse "verlieren" und von daher immer mind. auf den Anwaltskosten der Gegenseite sitzenbleiben.
Ich kenn mich nicht so 100%ig aus, das ist das, wie ichs von meiner Anwältin verstanden habe.
Gruß HHJung
hallo andreas,
das mit der PKH ist ein gangbarer weg
füe die scheidung wurde mir, AE-vater mit 2 halbstarken bengels
trotz jahres-brutto von 50 k€ PKH gewährt
im gegensatz zur unterhaltsberechnung werden im zuge der PKH-prüfung alle aufwendungen berücksichtigt,
jedoch
Also m.M. nach siehts auch für Dich PKH mäßig nicht schlecht aus, allerdings wirst Du fast alle dieser Prozesse "verlieren" und von daher immer mind. auf den Anwaltskosten der Gegenseite sitzenbleiben.
werden neben der leistungsfähigkeit des antragstellers
auch die erfolgsaussichten des jeweiligen antrags geprüft
keine aussicht auf erfolg = keine PKH
erlebe es gerade bei meiner KU-klage gegen die KM
PKH für die scheidung wurde bewliilgt (sh. o.)
PHK für die KU-klage -trotz unveränderter einkünfte -nicht
(begründung: keine erfolgsaussichten, da exchen nicht leistungsfähig)
je nachdem, was du gerichtlich klären willst oder musst,
ist ein antrag auf PKH eine möglichkeit,
die gerichtliche einschätzung vorab schon mal kennenzulernen,
da die begründung für die gewährung / die ablehnung der PKH
mit dem späteren urteil zumeist übereinstimmen.
lg
wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
