Hallöchen
Gibt es Möglichkeiten einen Anwalt auf Schadenersatz zu verklagen wenn er zum Beispiel
ein Bescheid nicht weitergeleitet hat und jegliche Fristen versäumt hat zur Klageeinreichung???
Anwalt streitet natürlich ab das ein Schaden entstanden ist!!!
Kennt da jemand einige gute Seiten???
Gruß ASB 98
Moin,
check out:
http://www.mdr.de/hier-ab-vier/alles-rechtens/1110665.html
Für die Schadensersatzklage brauchste ja wieder einen Anwalt und Schadensersatzansprüche
fallen in Deutschland wenn überhaupt recht marger aus. Mach mal kurz eine Kosten/Nutzen-Rechnung auf.
Es klingt aber auch so, als ob noch gar kein Verfahren anhängig ist, oder?
LG,
Mux
Hallo ASB98,
der Anwalt hat doch sicher auf Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe gearbeitet, oder etwa nicht :wink:?
Für "Schadenersatz" muss man den Schaden nachweisen - welcher Schaden ist dir denn entstanden?
Gruß
Martin
wie hat mir mal ein RA gesagt: "Eine Krähe hackt der andern keine Auge aus"
soviel dazu;
gruß
leines
Hallöle
Dank für eure Antworten.
Also RA hat z.B in einen Verfahren ein Wiederspruchsbescheid nicht weitergeleitet bzw auch nicht eingeklagt (Fristen vorbei),
nächstes Verfahren hat er ein erledigungsantrag gestellt unter der Vorraussetzung das er PKH bekommt somit hat er für den Kläger
ein schlechteren Abschluss verschafft da die Darlehensbescheide rechtskräftig gewurden sind
dann hat er alle Mandate niedergelegt und macht jetzt rechnungen dafür geltend usw.
Ziemlich viel und kompliziert
Naja mal schauen leider habe ich auch noch nicht wirklich infos bekommen übers net
Gruß
