Hallo zusammen,
ich brauche dringend euren Rat, wäre sehr froh wenn ihr mir helfen könnt.
ich bin gerade etwas niedergeschlagen bezüglich der Höhe der Rechnung von meinem RA.
Der gegnerische Anwalt hatte Klage beim Amtsgericht wegen rückständigen Unterhalt für die KM eingereicht. Daraufhin habe ich Post vom Amtsgericht genommen. Genau zu diesem Zeitpunkt habe ich mir gedacht, dass es jetzt auch Zeit für mich wird einen Rechtsanwalt zu nehmen um nichts falsch zu machen. Der RA hat mit mir zusammen einen PKH-Antrag beim Amtsgericht gestellt, wurde aber vermutlich abgelehnt. Außer des ersten Gespäches, indem ich meinem RA den Sachverhalt geschildert habe, hat er bisher lediglich einen Brief an das Amtsgericht geschrieben, dass wir mit der Höhe der Unterhaltsforderungen nicht einverstanden sind und die Klage abzuweisen.
Gegenstandswert: 24.955,78 €
Rechnung meines RA:
Sehr geehrter Herr ....
wir nehmen auf die gewechselten Schriftsätze Bezug. Sobald die Gegenseite auf unseren Schriftsatz vom 03.06.08 erwidert und auch die gerichtliche Auflage vom gleichen Tage erfüllt hat, kommen wir wieder auf Sie zu.
Für unsere Tätigkeit schließen wir die Kostenvorschussnote mit der Bitte um Ausgleich an.
MfG
1,3 Verfahrenswert § 13, Nr. 3100 VV RVG 891,80 €
1,2 Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 823,20 €
Pauschale für Post und TK 20,00 €
19% Mwst. 329,65 €
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Gesamt 2.064,65 €
- Ist die Berechnung so richtig?
- Darf er das, obwohl es noch nicht zum Gerichtsverfahren gekommen ist?
- Könnt ihr mir einen Rat geben, ob die Kosten verhandelbar sind?
- Kostenvorschussnote? Heißt das da kommen noch weitere Kosten auch mich zu, da Vorschuss?
- Kann ich mich vor Gericht selbst vertreten?
- Kann ich zum jetzigen Zeitpunkt den Auftrag mit dem Rechtsanwalt rückgängig machen, da ich eigentlich mit Kosten in Höhe von 600 - 700 € gerechnet hatte. Zumal der Gerichtstermin noch nicht feststeht.
- Hätte er mir nicht eigentlich über die Kosten aufklären müssen?
Puh, ich weiss das sind viele Fragen. Aber ich weiss so langsam nicht mehr weiter, wie ich das ganze finanziell stemmen soll.
Vielen Dank im voraus,
meus67
Hallo Meus,
Ist die Berechnung so richtig?
An dem Streitwert gemessen, ja.
Darf er das, obwohl es noch nicht zum Gerichtsverfahren gekommen ist?
Die Verfahrensgebühr ist angefallen. Die Terminsgebühr fällt an, sobald Termin ist. Diesbezüglich handelt es sich um eine Vorschussnote. Du kannst wegen der hohen Kosten zunächst nur die Verfahrensgebühr + Porto + Steuer ausgleichen. Vertritt er Dich vor Gericht, kann er die Terminsgebühr aber auch vorher fordern.
- Könnt ihr mir einen Rat geben, ob die Kosten verhandelbar sind?
- Kostenvorschussnote? Heißt das da kommen noch weitere Kosten auch mich zu, da Vorschuss?
- Kann ich mich vor Gericht selbst vertreten?
- Kann ich zum jetzigen Zeitpunkt den Auftrag mit dem Rechtsanwalt rückgängig machen, da ich eigentlich mit Kosten in Höhe von 600 - 700 € gerechnet hatte. Zumal der Gerichtstermin noch nicht feststeht.
- Hätte er mir nicht eigentlich über die Kosten aufklären müssen?
1. Verhandeln tun die Jungs normalerweise nicht.
2. Wenn es bei diesem Streitwert bleibt, werden es keine höheren Kosten.
3. Du kannst Dich selbst vertreten. Aber wie weit kommst Du damit?
4. Du kannst den Auftrag kündigen, aber die Verfahrensgebühr ist fällig. Womit Du rechnest, ist belanglos. Anwälte kosten Geld. Das weiß jeder.
5. Wenn das so wichtig für Dich ist, hättest Du vorher fragen müssen. Geld hat man zu haben in Deuschland.
Der RA hat mit mir zusammen einen PKH-Antrag beim Amtsgericht gestellt, wurde aber vermutlich abgelehnt.
Das geschieht per Beschluss und den muss er Dir zustellen. Sobald eine positive PKH-Entscheidung im Raum ist, kann ein RA kein Honorar von Dir fordern.
Kläre das mit dem Anwalt und melde Dich hier nochmal mit den Einzelheiten zu diesem Punkt.
Wenn die PKH abgelehnt wurde, dann wird das begründet. Daran erkennst Du dann auch, warum Dein Vorbringen keinen Erfolg hat. Ich würde das vor dem Termin klären, denn wenn alles, was der Anwalt vorgebracht hat, letztlich belanglos war, dann brauchst Du ihn auch nicht mehr im Termin, da eh nur die Verurteilung kommt. Sparst Dir also diese eine Gebühr.
Noch ein Tipp: Wenn das Gericht im Termin unmissverständlich zu erkennen gibt, dass es Dich in voller Höhe verurteilen wird und Du vorab geklärt hast, dass das auch rechtens ist, dann gib ein Anerkenntnis ab, denn dann sparst Du zumindest zwei der drei im Falle eines Urteils fälligen Gerichtsgebühren. Ersparnis ca. 600 EUR.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Hallo Krishna,
zuerst einmal Vielen Dank für deine Antwort.
An dem Streitwert gemessen, ja.
Der Gegenstandswert in Höhe von 24.955,78€ errechnet sich aus Unterhaltsrückstand 13.969,42€ und lfd. Unterhalt 12 *x 915,53€.
Wobei ich nicht verstehe warum er auch den lfd. Unterhalt d.h. ab 01.05.2008 in die Berechnung des Gegenstandswertes zugrunde legt, ist das üblich??
2. Wenn es bei diesem Streitwert bleibt, werden es keine höheren Kosten.
d.h. die Erstberatung und weitere Termine mit mir und Schreiben, die er erstellt sind inklusive?
Viele Grüße
meus67
*** edit: Quoting korrigiert
auch ra`s scheinen kein Geld mehr zu haben und schreiben ihre rechnungen jetzt schon im voraus .
heißt wohl eher du bekommst garantiert keine PKH und du wirst garantiert unterliegen und dann zockt er dich schon mal ab solange noch was zu holen ist.
hat mein anwalt auch gemacht mich mutig gestimmt ich bekomme PKH und im voraus schon mal abkasssiert 🙂
und da meine ex nunh den titel hat bekommt keiner mehr was ausser sie (das bißchen was ich noch habe) 🙂
Hallo Mues,
Wobei ich nicht verstehe warum er auch den lfd. Unterhalt d.h. ab 01.05.2008 in die Berechnung des Gegenstandswertes zugrunde legt, ist das üblich??
ha
Ja, das ist üblich. Entscheidend ist nicht nur die Summe für die Vergangenheit, sondern auch das 12-fache des Monats-Unterhalts. Also der laufende Jahres-Unterhalt.
Frag wegen der PKH nach!
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Hallo zusammen,
habe meinen RA konkret nach dem Status des PKH-Antrags gefragt. Er sagte, dass bisher weder Genehmigung noch Ablehnung seitens Amtsgericht vorliegt und ich die Rechnung "erst einmal" zurück stellen kann. Das sei ein Fehler seitens seiner Buchhaltung gewesen, dass ich die Rechnung gekriegt habe.
Stellt sich für mich die Frage, habe ich den richtigen Anwalt beauftragt, zumal er die Rechnung selbst unterschrieben hat.
Viele Grüße
meus67
er hat die rechnung selbst unterschrieben :-)....................
da hat er sich vertan bestimmt und sicher und er macht auch sonst keine fehler und du solltest dir nicht die Frage nach dem richtigen Rechtsanwalt stellen ......sondern wie mag wohl der Richter entscheiden der rest ist bla bla bla.
meine rechtsanwältin hat trotz aufforderung meinerseits papiere nicht(zeitig) bei Gericht abgegeben und der Richter hat genau das als Begründung angegeben!!!!!!!!!!!Die haben sich bestimmt abgesprochen :-).
Und wenn Du Dir mal ein paar Urteile durchliest sollte Dir schnell klar werden das Du als Mann eh kaum ne chance hast
wenn Du einmal die falsche Frau geheiratet hast 🙂
nimm dein Geld und versauf es
und wenn das die andren auch machen bekommen wir vielleicht die Ra´s dazu das Sie bald mal richtig arbeiten müßen wie Kartoffeln pflanzen oder so....:-)
Hallo midenkgolenk,
ich werde auf jedenfall in kürze mit meinem RA einen Termin machen und Ihm noch einmal ganz klar meine Interessen darlegen. Ich habe den Eindruck das er denkt hoher Gegenstandswert Super, ich krieg eh mein Geld. Wo bleibt da die Motivation, ich finde es sollte per Gesetz geregelt sein, dass es bei Erfolg 100 % der Gebühr gibt und bei einer Niederlage 10 % der Gebühr. Dann bin ich mir sicher, erhöht sich auch die Motivation der RA.
P.S. Ich war nicht verheiratet, es war two-night-stand ;( schlimmer hätte es fast nicht kommen können...
wenn du es nach dem system machst wie in den usa eben nach erfolgshonorar wird in der brd kein mann mehr vertreten werden von einem rechtsanwalt.
und um die frauen werden sich die rechtsanwälte die zähne einschlagen.......:-)
Mein RA hat auch gesagt, dass er keine Männer mehr in Familiensachen vertritt, weil er das Elend nicht mehr ertragen kann und keine Frauen, weil er sich nicht mitschuldig machen will.
Er hat meinen Fall nur übernommen, weil es ein alter Kumpel ist.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
..............frage mich gerade wie es der rechtsanwalt meiner exfrau verträgt?????der arme kerl tut mir leid......echt
er vertritt auch den neuen meiner exfrau und die betrügen den staat gerade für 4 kinder um den unterhaltsvorschuss (ca.750,00 EUR mtl.)
das muß man sich reintuen das scheint ja eine ärmliche kanzlei in ...... zu sein die den beschiss mitmachen muß um die ganze Kohle.
was muß er denken wenn er sich abends zu seiner familie legt und seinen kidis einen gute nacht kuss gibt.ich glaube ich müßte kotzen vor meinem eigen ekel den ich bekommen würde.
und der arme richter in .......... der den beschiss auch dulden muß aufgrund von lügen der mitarbeiterin des jugendamtes und meiner ex 🙂
Die meisten RAe haben sich an den Gedanken gewöhnt, dass sie die Interessen ihres Mandanten vertreten und nicht eine moralische Wertvorstellung.
Sonst könnte es ja auch keine Strafverteidiger geben.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Stellt sich für mich die Frage, habe ich den richtigen Anwalt beauftragt, zumal er die Rechnung selbst unterschrieben hat.
Nicht nur Rechtsanwälte unterschreiben täglich dutzende von Schriftsachen ohne die nochmals vorher im Detail durchzulesen. Geht gar nicht anders. Und du solltest dir dahe darüber keinen Kopf machen. Stell' die Erledigung der Gebührennote zurück bis das Thema wieder aufkommt, wie von ihm telefonisch angeboten, und gut ist es.
/elwu
Ja, das mache ich...
Vielen Dank noch einmal an Alle für den Informationaustausch :thumbup:
Hallo zusammen,
Wie sieht es eigentlich aus wenn die KM Prozesskostenhilfe für Ihre Klage bekommt.
1.) Wenn Sie die Klage zu 100 % gewinnt, muss ich dann die Kosten ihres RA bezahlen obwohl Sie PKH bekommt?
2.) Wenn Sie die Klage zu z.B. 60 % gewinnt, muss ich dann 60 % der RA ihres Anwaltes bezahlen und den Rest bekommt der RA vom Staat?
Ich hoffe ihr könnt mir eine Antwort dazu geben.
Viele Grüße
meus67
Hi meus67
zu 1. Ja
zu 2.Du bezahlst 60% für ihren Anwalt, sie 40% für Deinen Anwalt.
Gruß
Nichtplatt
Hallo Nichtplatt,
nachtrag zu 2:
Wenn ich 60 % an ihren Anwalt zahle, wer zahlt dann die anderen 40 % ?
Wenn sie 40% an meinen Anwahlt zahlt, wer zahlt die anderen 60 % ?
Gruß
meus67
Hi meus67,
nachtrag zu 2:
Wenn ich 60 % an ihren Anwalt zahle, wer zahlt dann die anderen 40 % ?
Sie ,oder PKH
Wenn sie 40% an meinen Anwahlt zahlt, wer zahlt die anderen 60 % ?
DU
[soll also heissen, der PKH Antrag bedeudet für sie, dass wenn Sie verliert, der Staat die Kosten ihres RA übernimmt.
Ja! Aber nur ihr Anwalt. Deinen Anwalt muss sie selber zahlen. Dein Anwalt erwartet aber, dass Du ihn zuerst bezahlst und Du dann das Geld von der Ex zurückforderst.
Wenn ich verliere holt sich der Staat die Kosten für den gegnerischen Anwalt von mir?
Ja.
