Guten Abend Zusammen,
nach einer Sitzung mit meiner RA war ich plötzlich richtig arm. Sie kannte meinen Fall nicht wirklich (Überarbeitung/Desinteresse) und hat mich nicht auf die steuerlichen Auswirkungen (Aus Unkenntnis des Falles oder der Rechtslage?) hingewiesen. Hätte ich dies so gewußt, hätte ich meine Scheidung 2 Monate später eingereicht. Meines Erachtens ist hier nachlässig/fahrlässig vorgegangen worden - eine Vertretung in meinem Sinne war das nicht. Kann ich den Anwalt haftbar machen oder die Honorare wegen Schlechtleistung kürzen/einbehalten?
Zum Hintergrund: Als Selbsständiger (Jetzt bin ich Angestellter wg der Kinder) habe ich Existenzgründerrücklagen in den Jahren 2004 und 2005 gebildet. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch glücklich verheiratet. Die Rücklagen führten zu erheblichen steuerlichen Erleichterungen, sind jedoch nach 5 Jahren aufzulösen und müssen dann zur versteuert werden. So weit ok. Die Rücklagen haben wir leichtsinnigerweise auch für private Dinge genutzt, wie z.B. Autokauf, Bausparvertrag, Haustilgung, und ein gutes Leben. Im Klartext, jetzt während meine Scheidung läuft, steckt dieses Geld in den gemeinsamen Werten. Exchen hat nun über das Gericht den Zugewinnausgleich beantragt. Da kommen dann unsere gemeinsamen Werte und verbliebene Hypothekenschulden hinein. Da der Stichtag jedoch in 2007 liegt und die Steuernachforderungen erst mit der Einkommenssteuererklärung für 2007 im Jahre 2008 entstehen, soll ich dafür alleine gerade stehen, während sich Exchen nicht beteiligen muss (lt. meiner RA) . Ich rede hier von 5-stelligen Beträgen. Ich finde es ziemlich ungerecht, daß ein verschobener Gewinn in Werten aufgeteilt wird und die daraus resultierenden ( berechtigten !) Steuerforderungen nicht.
Meine RA kannte diese Situation, habs Ihr ja immer wieder gesagt, daß da noch erhebliche Nachforderungen vom FA kommen werden und dennoch hat Sie mich die Scheidung einreichen lassen, um mir jetzt lapidar zu erklären: Die Forderung des FA entsteht erst nach dem Stichtag und wird daher nicht berücksichtigt. Hallo bin ich hier im Wald? Am liebsten würde ich Ihr das Mandat entziehen - aber kann ich dann ein Verfahren auch alleine durchziehen? Darf ich das als Einreicher der Scheidung überhaupt?
Vielleicht hat einer 'ne Idee, wie ich aus diesem Schlamassel rauskomme?
Liebe Grüße von dem
DerausdenWolkenfiel und jetzt auf dem Boden der Tatsachen angekommen ist. *grimm*
Hallo Wolkenfaller,
wenn ich es richtig weiss, kannst du deinen Scheidungsantrag auch wieder zurück ziehen.
Vielleicht löst das ja dein Problem.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo und DADWF,
genau die Idee hatte ich auch. Funktioniert aber nur, wenn Deine Ex nicht AUCH einen Antrag gestellt hat, sondern Deinem nur zugestimmt hat.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Vielleicht hat einer 'ne Idee, wie ich aus diesem Schlamassel rauskomme?
Hallo,
das sollte einfach sein. Erledige umgehend die Steuererklärung für 2007. Ich hatte die (mit der Software "Steuersparerklärung" vom Verlag 'Akademische Arbeitsgemeinschaft') Anfang März ausgefüllt und per ELSTER abgegeben. Am 11. März war bereits der Steuerbescheid da.
Also: wenn du das mit der Steuer schnell erledigst, und dabei viele (natürlich mit Belegen abgesicherte, mit dem Finanzamt sollte man nicht tricksen) Abzugsposten zusätzlich einreichst, sollte das kein Thema werden.
Der Anwältin würde ich nichts davon sagen. Die soll erst mal 'mit Nichtwissen' erhebliches Vermögen bei der Exe behaupten, etwa aus Zuwendungen die du während der Ehe gemacht hast, hast du doch! Und Nachweise für dieses Vermögen fordern. Zugewinngeile Exen machen derartigen Mist dank PKH laufend, aber das Spiel können auch zwei Seiten spielen.
/elwu
N'Abend,
da sieht die Welt schon wieder freundlicher aus. Erst mal Danke für den Hoffnungsschimmer. Ich spreche mal mit der RA und bevor ich dann den Reset-Knopf drücke, gebe ich Exchen noch mal die Gelegenheit zur Einigung. Was ich vielleicht nicht tun sollte - aber es fühlt sich gut an und dient dem Auskommen miteinander auch im Sinne der Kinder ... und ist der Vergangenheit geschuldet. Vielleicht hört Sie ja auf mich und läßt Vernunft walten....
Ihr hört von mir - bis bald und Danke.
Hi 2gether,
schon komisch,wie abgeklärt man mit der Zeit wird. Mein RA und mein Steuerberater haben sich intensiv ausgetauscht und sind zu dem Ergebnis gekommen, daß nur eine Aufhebung des Scheidungsantrages und eine erneute Beantragung der Scheidung, den Stichtag so verschiebt, daß die Steuererklärungen für vergangegene Jahre mit einbezogen werden können. Klartext: Wer Steuerschulden mit Exchen, im Rahmen eines Vermögensausgleichs, aufteilen will, sollte erst ab Januar den Antrag stellen und niemals im Dezember des laufenden Steuerjahres 🙂 So das habe ich gelernt. Nun kommt die nächste Lernkurve.
Die Steuererklärung wird jetzt vorbereitet und ich hoffe Exchen stimmt einer gemeinsamen Erklärung beim FA zu, da dann doch deutlich weniger Steuerlast anfällt - und damit weniger vom Gesamtvermögen an den Staat verschenkt wird.
Die Kosten der Gegenseite und des Gerichts sind mir natürlich auferlegt worden. Die Höhe kenne ich noch nicht genau aber es wird schon weh tun.
Hier setzt nun meine konkrete Frage an: In meinem Erstschreiben an meinen RA, mit der Bitte um Mandatsübernahme, habe ich diesen heiklen Aspekt besonders beschrieben. Kann ich die jetzt auf mich zu kommenden Kosten an den RA weitergeben, weil er diesen wichtigen Aspekt nicht erkannt hat und damit von einem vorzeitigen Einreichen des Scheidungsantrages nicht abgeraten hat ? oder kann sich der RA mit Verweis auf fachfremde Inhalte (Steuer) einfach aus der Affäre ziehen?
Liebe Grüße
DadWf (DerausdenWolkenfiel)
Hi dadWf,
du hattest echt Glück dass die Gegenseite noch keinen eigenen Antrag auf Scheidung gestellt hatte.
Wieso sind dir die Kosten der Gegenseite auferlegt worden? Gab es einen richterlichen Beschluss dazu?
Einfach so weiterreichen an deinen RA wird schwer, da du dies meiner laienhaften Meinung nach nur kannst, wenn du Schadenersatz (Zivilrecht) gegen ihn geltend machst. Aber ob das der richtige Start für eine lange vertrauensvolle Zusammenarbeit ist, die dir ohne Zweifel bevorsteht, wage ich zu bezweifeln.
Falls du es dennoch wagen willst, tritt u.U. eine Rechtschutzversicherung ein da es ja kein Familienrecht sondern Zivilrecht ist (aber die werden sich bedanken und irgendwie herausreden...).
Ansonsten, wenn dich nicht irgendwer verurteilt hat, würde ich die Kosten der Gegenseite zurückweisen, mit dem Hinweis dass du den Anwalt nicht beauftragt hast. Anwaltzwang bestand ja für sie als Antragsgegnerin auch nicht, nur für dich als Antragsteller.
Vielleicht hilft das?
LG ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo Ginnie,
Ansonsten, wenn dich nicht irgendwer verurteilt hat, würde ich die Kosten der Gegenseite zurückweisen, mit dem Hinweis dass du den Anwalt nicht beauftragt hast. Anwaltzwang bestand ja für sie als Antragsgegnerin auch nicht, nur für dich als Antragsteller.
Das ist leider nicht richtig. Für die Scheidung als solche braucht ein Antragsgegner keinen RA, aber sobald andere Dinge wie Sorgerecht, Zugewinn eine Rolle spielen, schon. Und die Beauftragung eines RA in einem Scheidungsverfahren dient der Verfolgung der Rechtsinteressen. Wer da einen Antrag (oder ums deutlicher zu machen: eine Klage) zurück nimmt, der hat natürlich die Kosten der Gegenseite zu tragen.
Was würdest Du denn sagen, wenn Dich irgendwer vors Gericht zerrt und dann einfach die völlig unbegründete Klage zurück nimmt? Schön, ich bezahle meinen RA natürlich selbst :question:
Was die Kosten der RA von DadWf angeht, so würde ich den RA mal freundlichst fragen, ob man sich nicht so einigen kann, dass er insg. nur die Kosten für das neue Scheidungsverfahren geltend macht und alte Rechnungen gegen gerechnet werden. Ansonsten bleibt nur der Anwaltsregress. Und da könnte die schriftliche Beauftragung unter Hinweis auf das Steuer-Problem sehr hilfreich sein.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
@Krishna:
[Semmelbrösel-an-die-Wand-nagel-Modus: ON]
Das ist leider nicht richtig. Für die Scheidung als solche braucht ein Antragsgegner keinen RA, aber sobald andere Dinge wie Sorgerecht, Zugewinn eine Rolle spielen, schon.
Hier muss ich wieder korrigieren. Wenn Antragsteller und -gegner wollen, dass das Scheidungsurteil SOFORT Gültigkeit haben soll, ist für beide Parteien ein Anwalt erforderlich, der dies bekundet.
So geschehen bei meiner Frau, ihr Anwalt lief in den Warteraum und holte einen x-beliebigen Anwalt rein, der kurz das Mandat für den zu scheidenden Gatten übernahm, erkärte, dass auf Rechtsmittel verzichtet wird und anschliessend das Mandat wieder niederlegte.
[Semmelbrösel-an-die-Wand-nagel-Modus: OFF]
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Marco,
das ist richtig. Denn eine solche Erklärung und Anträge kann nur ein Anwalt abgeben/stellen. Haben die "Eheleute" aber mehr Zeit - und das ist wohl in aller Regel so-, dann reicht die höchstpersönliche Erklärung des Antragsgegners, dass die Ehe gescheitert ist. Das kann kein Anwalt für die Partei erklären.
Wäre ja auch noch schöner: Man unterschreibt eine Ich-darf-jetzt-alles-für-dich-tun-Vollmacht, und plötzlich ist man geschieden...
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna