Hallo Leute!
Hab mal wieder ne Frage in diese super Runde!!! Vielleicht hat ja jemand Ahnung!?
Hab vor ein paar Tagen ne Rechnung von meinem Anwalt bekommen von über 600 €. Ich hatte diesen Anfang des Jahres mit einer Abänderungsklage beauftragt, welche er auch vorbereitet hat.
Glücklicherweise hatte meine Ex kurz vor Klageeinreichung geheiratet und die Klage war somit hinfällig.
Nach außen( Gericht und Beklagte) hin ist der Anwalt nicht tätig geworden. Jetzt fordert er Gebühren über den vollen Streitwert des EU. Ist dies richtig???
Vielen Dank!!!!!
Moin skater,
da kein Rechtsstreit entstanden ist, gibt es auch keinen Streitwert. Ich bin jetzt allerdings zu wenig in der RVG bewandert, als dass ich dir sagen könnte, was denn dann richtig wäre.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
die Gebühr wirst Du grundsätzlich bezahlen müssen. Der fiktive Streitwert ergibt sich aus einem Jahres EU.
Um nach RVG eine Gebühr zu bekommen bedarf es keiner Gerichtsverhandlung. Hat der Anwalt nur ein Schreiben aufgesetzt dann ist leider Zahltag.
Platt
