hallo zusammen!!!
leider würde aus dem glücklichen WE wo ich meine tochter hatte nichts mehr.soll heissen meine ex hat mir per sms mitgeteillt das ich meine tochter nur samstags von 9 bis 17 uhr sehen darf.(bis jetzt freitag bis sonntag).ich habe die schnauze voll(entschuldigung)sie macht das kind verrückt jede zwei monate ändert sich alles.zuerst war nur samstag und sonntag.dann hat sie mir die kleine jedes WE reingedruck weil sie ständig was vor hatte,paar wochen später jedes zweites WE + dienstag und donnerstag,dann war mittwoch und jedes zweites WE,danach nur jede 14 tage und jetzt seit ein paar tagen nur samstags wie ich geschrieben habe.sie sagte mir das wenn ich von ihr was bekommen will dann soll ich endlich für die kleine zahlen.ich verdiene zu wenig geld bin nur bei einer zeitarbeit firma beschäfftigt,trotz gut aubgeschlossener ausbildung finde ich nichts anderes,ich gebe quartal meine lohn abrechnungen bei jugendamt die überprüfen das.also habe schriftlich das ich nicht zahlen kann trozdem kaufe ich sachen für meine tochter.ich mache es gerne.habe mich bei JA beschwert das meine ex durch die ständige änderungen unsere tochter verrückt macht die antwort lautete"ihre tochter ist seit weit entwickelt"!!!!das war alles was sie zu sagen hatte meine tochter ist 2,5 jahre alt!!!!für mich hat sich das angehört als könnte meine tochter so ein stress mitmachen versteht ihr was ich meine? so jetzt sehe ich das ich bei JA keine hilfe bekomme dann ist mir nur anwalt geblieben daher frage ich ob einer von euch weisst ob ich Prozesskostenbeihilfe bekommen kann?mein netto einkommen liegt bei 950 €,wenn ich die hilfe bekommen sollte muss ich das geld zurück zahlen??wie und wann wenn ja?
bitte um antworten
entschuldiige für die schreibfehler
hi,
schätze mal bei 95ß € kriegst du PKH vom grundsatz her.
wenn ich nächsten 4 ajhren mehr verdienst mußt teil zurück bezahlen.
gibt da so grenzen.
bei PKH muß man natürlich aussicht auf erfolg haben.
also ist beste wenn du von deiner ex schriftlich hast das sie keine umgangsregelung will oder so was.
und fakt ist nan mal in deutschland
"WENN DEINE EX dir das kind nicht geben will macht keiner was .....kannst 100 urteile haben"
ist eben scheiß staat !
kannst ja mal rumschauen !
umgang kann jede mutter verhindern.
deshalb frag dich mal was einfache ist oder was du noch bei deiner ex tollerieren kannst !
mfg ingo
Moin,
so wie wurzel30 schon richtig schrieb, wird dir sicher vollumfänglich PKG ohne Ratenzahlung gewährt werden. Wenn du zu einem RA gehen möchtest, hole dir vorher beim Amtsgericht einen Beratungsschein. Damit ist das Erstgespräch beim RA kostenmäßig abgedeckt.
Bedingung neben erkennbarer Aussicht auf einen Prozesserfolg ist, dass es vorher Vermittlungsgespräche beim JA gab. Du musst also, egal ob da was bei rauskommt oder nicht, das JA um Vermittlung ansuchen. Es wird dann ein oder zwei Gespräche der Eltern beim JA geben. Erst wenn hierbei nichts rauskommt oder die Ex wieder eigenmächtig die beim JA getroffene Umgangsregelung ändert, ist der Weg zum Gericht offen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es nicht in allen Bundesländern Beratungshilfe über den Rechtsanwalt gibt. An manchen Amtsgerichten gibt es öffentliche Rechtsberatungsstellen (ÖRA) oder es wird kostenlose Rechtsberatung durch ortsansässige Anwälte direkt beim Amtsgericht durchgeführt.
Zur Berechnung der Prozesskostenhilfe haben wir doch einen schönen Rechner hier: PKH-fix
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
