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Probleme mit dem Rechtsanwalt

 
(@jaques)
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Hallo,

ich habe mit meinem Anwalt eine Vergütungsvereinbarung geschlossen.

Der Anwalt hat eine gute Bewertung im Netz, mit recht individuellen aktuellen Rezensionen. Sogar der Verfahrensbeistand sagte er habe den Anwalt bereits in zwei Verfahren positiv wahrgenommen.

Merkwürdig erscheint mir allerdings, dass der Anwalt so gut wie gar nicht auf Fragen antwortet und auch Terminabsprachen nicht einhält. Er ist auch telefonisch nicht direkt zu erreichen.

Ich frage mich wie das sein kann...

In der Vergütungsvereinbarung steht:
<i>
Gegenstand der Beauftragung ist die Wahrnehmung der gerichtlichen Vorgehensweise, die Regelung des Umgangs für das Kind xxx betreffend.
</i>
Bedeutet dieser Passus, dass er nur das Verfahren durchführt, ohne für daraus resultierende Fragen zuständig zu sein? Wenn ja: ist so etwas üblich?

Und dass ich Fragen habe zur praktischen Umsetzung eines getroffenen Vergleiches und die Erwartung habe, das mein Anwalt sie mir beantwortet ist doch sicher nicht überzogen, oder?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.09.2019 16:49
(@richardvonweizsaecker)
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Moin,

dein unten zitierter Satz ist der Gegenstand der Beauftragung, das heißt, wofür du ihn beauftragt hast.
Wenn dein Anwalt telefonisch nicht direkt zu erreichen ist und auch auf Fragen nicht antwortet, dann würde ich darüber nachdenken das Mandat einem anderen Anwalt zu erteilen, das ist einfach schlechter "Service".
Es kommt natürlich ein wenig auch darauf an, welche Vergütung dein Anwalt erhält, wenn Du ihm für das Umgangsverfahren eine pauschale zahlst oder das ganze nach RVG vergütet wird, dann kann es durchaus sein, dass der Anwalt recht wenig verdient an der Sache und deswegen Dienst nach Vorschrift macht und versucht sich den Aufwand klein zu halten.
Bezahlst Du den Anwalt per Stunde, dann verstehe ich sein Verhalten in keinster weise.

Die Anwältin meiner Ex wird auch "nur" nach RVG bezahlt, per VKH, die gute Frau beschwert sich bei jeder Gelegenheit das sie an dem aufwendigen Verfahren nix verdient.
Schriftsätze von der Anwältin sind inzwischen nur noch 2-3 Sätze lang und ansonsten leitet sie einfach nur noch die Texte die meine Ex schreibt, direkt an das Gericht oder an uns weiter.

Dass Du Fragen hast und erwartest dass dein Anwalt diese beantwortet, ist völlig normal und absolut nicht überzogen.
Das Verhalten vom Anwalt ist entsprechend nicht normal, kann aber aus der Bezahlung resultieren.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2019 15:30
(@tellerchen)
Benutzer

eine der wichtigsten wenigen Versicherungen, die ich habe ist die Rechtschutzversicherung, verstehe ich nicht, warum du dir keine zulegst.
Mir hat die ganze kontroverse mit meiner ex nur den Abschlag von 150 Euronen gekostet, wohlgemerkt nicht das Scheidungsverfahren selbst, sondern das nachläufige Drumherum.
Ich habe mir damals eine Fachanwältin für Familienrecht geholt, die mich damals auch im Arbeitsrecht vertreten hat, eine alte seit 50 Jahren bestehende Anwalts-Sozietät.
ich würde dir raten alsbald zu wechseln, gehe einfach zu einer neuen, die lässt die Unterlagen vom alten Anwalt einholen, alternativ würde ich die Unterlagen, die du vom alten Anwalt hoffentlich laufend bekommen hast, dieser dem neuen vorlegen, nicht ohne eine Kopie zu machen für dich, die ganze Sache mit meiner Ex hatte damals mehrere Aktenordner gefüllt, vondaher würde ich mir die Unterlagen gut abheften.

zum thema nicht erreichbar, bedenke das Anwälte ...gerade gute...wie damals meine sagte, ca 80 Verfahrensakten gleichzeitig haben, der tag hat nur 24std, von der richtet sich ein Anwalt auch an die Devise, wo kann ich am meisten kohle machjen, bzw geht nach dem Streitwert, je höher der Anteil des Anwaltes.
ein normaler Brief kostet ja schon heute ca 100 bis 150 euronen, von daher leg dir ne Rechtschutzversicherung zu, die lohnt sich und die 150 euronen habe ich damals als Anteil bei der Abschlussrechnung bezahlt.

"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."

"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2019 15:45
(@jaques)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Richard,

tatsächlich gibt es da eine pauschale Vergütung - das Geld hat der Anwalt also bereits verdient. Die Umgangssache hat pauschal 1.500€ gekostet.

Ich werde schauen, dass ich noch meine Antworten bekomme, dann ist ohnehin hoffentlich erst mal Schluss mit Anwalt&Gericht und wenn das wieder mal nötig wird werde ich definitiv wechseln.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2019 19:17
(@jaques)
Schon was gesagt Registriert

Hallo tellerchen,

also meine Erfahrung mit Rechtsschutzversicherungen ist, dass sie a) Familiensachen gar nicht erst absichern und b) früher oder später die Kunden kündigen die sie in Anspruch nehmen.
Kannst du mir die Versicherung nennen, bei der du versichert bist? Das wäre dann durchaus eine Überlegung wert.

Fachanwalt für Familienrecht war natürlich "must have" bei der Auswahl.

Hm, klar, dass er viel Arbeit hat kann ich verstehen. Nur find ichs halt bedenklich wenn Besprechungs-Termine nicht eingehalten werden und ich dann immer wieder nur einen Büroservice am Fon habe, der mir sagt er kann da auch nichts machen.

Und interessanterweise kam kurz nach der Threaderöffnung hier eine Ankündigung per Mail von ihm, er würde sich "später" bzgl. meiner Fragen mit mir in Verbindung setzen. Das war gestern Nachmittag und bis heute abend ist noch nichts da... Und leider läuft das regelmässig so...
Ich finds halt wenig Vertrauen erweckend wenn so etwas öfter vorkommt. Mir wäre es lieber er würde einen realistischen Termin nennen und ihn dann in der Regel auch einhalten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2019 19:28
(@tellerchen)
Benutzer

wie gesagt die Scheidung ansich hat die Fachanwältin auch vertreten, sie hat Familienrecht und Arbeitsrecht.
Das Scheidungsverfahren musste ich aber selber bezahlen, 3 Jahre Scheidungskampf, meine waren so 4000 Euronen.

Nachher gings um Unterhalt bzw Umgangstermine und Teilung des Hausrats... wie die Anwältin das bei der Versicherung eingereicht hat, weiss
ich nicht, war mir auch egal, auf jedenfall habe ich nur den Abschlag von 150Euronen Selbstbeteiligung bezahlt.

ich bin bei der HUK

vor der Scheidung habe ich 7 Jahre Arbeitsprozess geführt gegen den ehemaligen Arbeitgeber, solange ich verheiratet war, die Rechtschutzfamilienversicherung meiner EX benutzt, deshalb habe ich auch den Prozess lelativ lange hinausgezögert, mit Scheidung war Schluss, habe aber vorsorglich 6 Monate vorher selber bei der HUK abgeschlossen, die muss vor Benutzung 6 Monate ruhen, das passte genau, mit der weiter gegen Arbeitgeber prozessiert und gleichzeitig gegen EX, ich musste nacher etwas höhere Gebühren bezahlen, glaube halbjahr 20 euronen mehr, aber die haben kein Problem gemacht, liegt aber auch an dem was der Anwalt der Versicherung als Grund mitteilt.
Ich bin sogar ganz zum Schluss noch zum Landesarbeitsgericht gegangen, auch das haben die ohne Probleme übernommen. Die Rechnungen kamen damals alle zu mir, ich habe die dann in der näheren Filiale eingereicht.
das ist 2004 bis 2010 gewesen, heute bin ich immer noch bei der.
Die Anwältin hat mit jedem Schreiben an die Gegenseite mir immer Kopie geschickt, schön abgeheftet, nur wenn ich Beweismittel eingereicht habe zur Anwältin, immer kopie gemacht, habe gemerkt , das das dann untergeht in der Aktenflut. Hatte beim Termin Akten gesehen auf ihrem Schreibtisch, derzeit damals über 80 Fälle gleichzeitig, aber für die Beweisführung war ich ja da, sie hat das immer formuliert und eingereicht.

"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."

"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2019 04:23
 SLAM
(@slam)
Zeigt sich öfters Registriert

Nur mal so als Hinweis:

Ich habe beruflich viel mit Anwälten zu tun. Und ich kann berichten, dass die Bandbreite enorm ist. Von absoluten Profis bis Nullnummern ist da alles dabei. Es betrifft zwar ein völlig anderes Rechtsgebiet, aber ich bin mir sicher, dass es auf dem Gebiet des FamG genauso ist.

So gesehen, wenn man Zweifel hinsichtlich der Kompetenz hat: Wechseln, und zwar so früh wie möglich. Anwalt nicht erreichbar oder ruft nicht zurück? Weg damit !

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2019 16:47
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Ich habe beruflich viel mit Anwälten zu tun. Und ich kann berichten, dass die Bandbreite enorm ist. Von absoluten Profis bis Nullnummern ist da alles dabei. Es betrifft zwar ein völlig anderes Rechtsgebiet, aber ich bin mir sicher, dass es auf dem Gebiet des FamG genauso ist.

Dem kann ich leider nur zustimmen ... die Erfahrung musste ich auch in allen Rechtsgebieten machen. Das Problem ist dieses Vergütungsrecht der Anwälte. Wenn man erst einmal unterschrieben hat, dann haben die ihr Geld sicher .... egal ob die dann überhaupt noch arbeiten oder nicht.
Mitunter kommen da Beträge von mehreren tausend Euro für ein Schreiben zusammen, teilweise völlig unverhältnismäßig ...

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2019 17:18
(@inselreif)
Rege dabei Moderator

Mitunter kommen aber auch Stundensätze im unteren einstelligen Bereich zusammen, ebenfalls völlig unverhältnismäßig. Im Durchschnitt passt es dann.
Das Vergütungssystem ist nicht das Problem. Im Gegenteil, alles andere wäre nicht zu kontrollieren.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2019 17:38
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrechte Registriert

Mitunter kommen aber auch Stundensätze im unteren einstelligen Bereich zusammen, ebenfalls völlig unverhältnismäßig. Im Durchschnitt passt es dann.
Das Vergütungssystem ist nicht das Problem. Im Gegenteil, alles andere wäre nicht zu kontrollieren.

Jeder darf gerne seine eigene Meinung haben, aber zu sagen, dass es im Durchschnitt dann irgendwann passt, ist meiner Meinung nach Grenzwertig. Also sollen die "Fragen" die größeren Fälle subventionieren. Das dies so gewollt ist, sieht man an den teilweisen unsinnigen Anwaltspflichten.
Und was mich am meisten stört, dass diese Anwälte Geld bekommen, obwohl die teilweise nicht mal mehr für den Mandanten arbeiten, sich verleugnen lassen ... und dann kommt das Argument, dass man für sowenig Geld ja nicht soviel Leistung verlangen könne ...

Merkst selber wie sich die Katze selber in den Schwanz beißt!?  Ich meine das Du das auch schonmal geschrieben hast ..

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2019 17:42
(@inselreif)
Rege dabei Moderator

Also sorry, es gibt auch KFZ-Meister, die nicht aufgefülltes Scheibenwaschwasser, unnötige AU usw. berechnen. Und in meiner Zeit als Privatpatient hatte ich an über der Hälfte der Arztrechnungen etwas zu korrigieren.

Ich habe ja lange genug in dem Bereich gearbeitet und auch ziemlich tiefe Einblicke auch in die Finanzen - die überwiegende Mehrheit der Anwälte leistet gute Arbeit für einen Gewinn, der eines abgeschlossenen zweistufigen Studiums nicht wirklich würdig ist. Dass bei immer härter werdenden Konkurrenzkampf (nahzu +70% Zuwachs seit dem Jahr 2000) die schwarzen Schafe und "Systemoptimierer" mehr werden, ist klar. Trotzdem sind sie nicht die Regel, nur braucht es in der Wahrnehmung bekanntlich 5 positive Fälle um einen Negativen aufzuwiegen.

Und wenn Dir das Vergütungssystem nicht passt, dann schliess halt eine Vergütungsvereinbarung ab. Ist doch kein Problem, oder?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2019 18:02