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Post von Kanzlei, die Ehevertrag aufgesetzt hat

 
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich habe vor einigen Wochen Post von der Kanzlei bekommen, die den Ehevertrag aufgesetzt hat, bekommen.

Meine Frau hat sich dort familienrechtlich beraten lassen. Die Schmarotzerin will mehr "Hauswirtschaftsgeld" und der RA hat mich angeschrieben und mir mitgeteilt, wie sich das Hauswirtschaftsgeld berechnet. Das Schreiben hat keinen Aufforderungscharakter, sondern soll wohl nur informieren.

Das Schreiben kam zwar von einem anderen RA der Kanzlei (also nicht dem Notar der den Ehevertrag aufgesetzt hat) aber ich kann mich erinnern, dass eine Kanzlei, die einmal einen Ehevertrag aufgesetzt hat, nicht mehr für eine der Parteien familienrechtlich tätig sein darf.

Wo kann ich das nachlesen? Ich würde mich gerne bei der Anwaltskammer beschwerden. Was wären die folgen für die Kanzlei? (Ich nehme mal an KEINE :-))

Pluto

PS: Achja: Frau wohnt mit Kind noch im Hause ... will aber zum 1.2. ausziehen.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.12.2008 12:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Pluto,

es gibt da den >>>§ 356StGB<<<, der möglicherweise Anwendung finden könnte, Möglicherweise deshalb, weil der Inhalt des Ehevertrages ja nicht geheim ist, sondern auf einem Papier steht, das Deine Ex dem Anwalt auch vorlegen könnte, wenn er an dessen Entstehung nicht beteiligt gewesen wäre.

Parteiverrat ist das Ganze erst dann, wenn der Anwalt heute Dinge gegen Dich verwendet, die er im Rahmen eines anderen Mandats erfahren hat. Also beispielsweise: Du hast ihm damals unter 4 Augen von einer fetten Erbschaft erzählt und ihn gebeten, Deiner Frau nichts zu sagen. Heute hat er es ihr aber erzählt...

Falls dem nicht so ist, bringt eine Anzeige/Beschwerde bei der RAK nicht viel: Dann sucht Deine Ex sich eben einen anderen Anwalt; vielleicht einen noch viel schärferen. Das musst Du abwägen. Zumal dann, wenn noch gar keine Forderungen gestellt wurden. Wer hat den Anwalt für die schriftliche Information an Dich denn bezahlt, wenn die Kohle so knapp ist?

Was mich irritiert, ist der Begriff "Haushaltsgeld" - entweder Ihr lebt getrennt unter einem Dach (dann heisst das Trennungsunterhalt) oder Ihr wirtschaftet noch gemeinsam (dann ist es unsinnig, Anwälte zu bemühen).

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2008 19:12
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

Also:

Mit dem Begriff "Parteiverrat" kann ich momentan wenig anfangen.

Fakt:

- Ehevertrag ist in Kanzlei A von Notar B erstellt worden
- Ehefrau geht in Kanzlei A und lässt mich von dem dortigen RA C anschreiben

Mir ist es vollkommen egal, ob RA C von dem Ehevertrag Kenntnis hat; dann muss er sich halt informieren!

Es geht mir prinzipiell darum, ob der RA C den Vorschriften entsprechend gehandelt hat. Sein Schreiben hatte informativen Charakter und enthielt eine Formel, aus der sich das Hauswirtschaftsgeld des haushaltsführenden Ehegatten berechnen soll ...

Eine Rechnung für diese familienrechtliche beratung ist hier bislang nicht angekommen. Ich werde sie auch nicht bezahlen, falls eine kommt!

Also nochmal:

Meines Erachtens hätte RA C in Familienangelegenheiten nicht tätig werden dürfen. Egal ob informativ oder regulativ! Falls dem so ist und man mir hier die entsprechende Rechtsgrundlage nennen kann, würde ich bei der RAK Beschwerde einlegen ... achja: Der RA C ist ein Bekannter der Ehefrau ... es handelt sich wahrscheinlich um einen Gefälligkeitsakt von RA C.

Was das mit 346StGB zu tun hat, ist mir unklar.

Pluto


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.12.2008 19:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Pluto,

Mit dem Begriff "Parteiverrat" kann ich momentan wenig anfangen.

das ist schlecht, wenn Du gleichzeitig vorhast, einem Anwalt genau deswegen ans Bein zu pinkeln.

Es geht mir prinzipiell darum, ob der RA C den Vorschriften entsprechend gehandelt hat.

Es geht hier nicht um Vorschriften (der Anwalt ist kein Beamter), sondern um gültige Gesetze, an die sich auch Anwälte halten müssen.

Der RA C ist ein Bekannter der Ehefrau ... es handelt sich wahrscheinlich um einen Gefälligkeitsakt von RA C.

nun ja, dass Bekannte andere Bekannte beraten, ist ja nicht ungewöhnlich. Sollten die beiden jetzt nicht mehr miteinander reden dürfen?
Es macht trotzdem wenig Sinn, jetzt gleich ein Fass in Sachen "Parteiverrat" aufzumachen; Du hast derzeit vermutlich 23 andere Probleme. Vielleicht ist sie bei diesem Bekannten aus Deiner Sicht sogar "besser" aufgehoben als wenn sie jetzt aufgrund Deiner Intervention eben zum grossen lokalen Familienrechtscrack läuft, der Dich nicht kennt und Dir dann die Hölle RICHTIG heiss macht. Was genau hättest Du dann gewonnen?

Was das mit 346StGB zu tun hat, ist mir unklar.

gar nichts; deshalb hatte ich Dir ja auch nicht §346, sondern >>>§ 356StGB<<< genannt.

Grüssles
Martin
(der in Deiner Situation erst mal keine unsinnigen Nebenkriegsschauplätze eröffnen würde)


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2008 20:00
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

Schade, dass Du mich nicht verstehen möchtest ...

Es geht nicht darum, dass der Anwalt nicht beraten soll/darf und ob er ein Bekannter ist oder nicht ... es geht einfach darum, ob es rechtlich OK ist, dass eine Kanzlei, die einen Ehevertrag aufgesetzt hat, in Familienrechtsangelegenheiten tätig sein darf ... diese Frage habe ich bereits 2mal eindeutig formuliert und es ist die einzige Frage, auf die ich im moment eine antwort hätte!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.12.2008 22:24
 Uli
(@Uli)

Hallo Pluto,

soweit ich weiß darf eine Kanzlei, die notariell für zwei Parteien tätig war, nicht vorher oder hinterher in einer Auseinandersetzung zwischen diesen Parteien tätig werden.

So durfte der Anwalt meiner Exe auch nicht als Notar unseren Hausverkauf abwickeln, was ich damals anbat, um ihn milde zu stimmen.

Das müsste sich aber auch ergooglen lassen.

LG, uli


AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2008 23:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Uli,

das hat mein Anwalt auch so gesagt, dass er oder seine Kanzlei nicht in Frage des gemeinsamen Hausverkaufs tätig werden darf. Er könne uns aber einen Notar empfehlen.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2008 23:10
(@andreadd)
Registriert

Hallo Pluto1024,

Die Berufsordnung für Rexhtsanwälte sagt dazu folgendes:
§ 3 Widerstreitende Interessen, Versagung der Berufstätigkeit
(1) Der Rechtsanwalt darf nicht tätig werden, wenn er, gleich in welcher Funktion, eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise im Sinne der §§ 45, 46 Bundesrechtsanwaltsordnung beruflich befasst war.

Liebe Grüße
Andrea


Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 25.12.2008 23:34
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

hallo,

vielen dank für die nun sachdienlichen hinweise und verweise auf die rechtsordnung für rechtsanwälte.

gehe ich recht in der annahme, dass der beauftragte RA somit nicht rechtens handelt ... es handelt sich im übrigen nicht um einen familienrechtler, sondern um einen bekannten meiner zukünftigen EX ... dem würde ich gerne einen reinpinnen ... er wird den fall ohnehin nicht übernehmen dürfen 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.12.2008 23:41
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Pluto,

dem würde ich gerne einen reinpinnen ...

Und welchen Vorteil hast du davon?

Diese Frage ist ernst gemeint. Falls du sich so langweilst, dass du glaubst Zeit zu haben für diesen Nebenkriegsschauplatz - das wird sich mutmaßlich spätestens zum 1.2. dramatisch ändern. Demzufolge würde ich an deiner Stelle informative Schreiben befreundeter Anwälte genau so behandeln, wie ich jene informativen Emails behandele, die automatisch im Ordner "Spam" einsortiert werden.

Nix für ungut,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2008 02:39




(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

hallo malachit,

danke für dein emotionales gesudel aber es gibt nunmal dinge, die sind OK und dinge die eine kanzlei nicht tun darf. die situation am 1.2. wird auch nicht anders, ob ich die kammer anschreibe oder nicht!

eine gewissenhafte arbeit wird von jeder kanzlei vorausgesetz. diese kanzlei kümmert sich offensichtlich nicht um die Bundesrechtsanwaltsordnungund die Berufsordnung für
Rechtsanwälte.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.12.2008 11:49
 elwu
(@elwu)

danke für dein emotionales gesudel...

Ich halte dein Auftreten hier weder im Ton noch in der Sache für angemessen.


AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2008 13:47
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

>Ich halte dein Auftreten hier weder im Ton noch in der Sache für angemessen.

Dieses Gefühl bleibt Dir unbenommen. Ich muss Deine Sichtweise aber nicht teilen!


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.12.2008 14:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ pluto,

>Ich halte dein Auftreten hier weder im Ton noch in der Sache für angemessen.

Dieses Gefühl bleibt Dir unbenommen. Ich muss Deine Sichtweise aber nicht teilen!

Du hast den Satz" ich möchte mich hier benehmen wie die Axt im Walde; gute und verlässliche Hilfe interessiert mich dagegen eigentlich nicht" recht umständlich ausgedrückt...

Just my 2 cents
Martin
(der sich nicht wundern würde, wenn hier Anfang Februar 2009 ein Thread stehen würde mit dem sinngemässen Inhalt "Hilfe - Frau und Kind einfach ausgezogen, was soll ich tun?")


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2008 14:41
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

>Du hast den Satz" ich möchte mich hier benehmen wie die Axt im Walde; gute und verlässliche Hilfe interessiert mich dagegen eigentlich nicht" recht umständlich ausgedrückt...
BalFaselSülz


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.12.2008 14:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ pluto,
Du hast den Satz" ich möchte mich hier benehmen wie die Axt im Walde; gute und verlässliche Hilfe interessiert mich dagegen eigentlich nicht" recht umständlich ausgedrückt...

BalFaselSülz

...und innerhalb weniger Minuten sogar noch einmal ausdrücklich bestätigt - daher :geschlossen:


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2008 14:51
 Uli
(@Uli)

BalFaselSülz

Bei manchen Leuten wundert es mich, dass die Partner(innen) es überhaupt so lange ausgehalten haben !  :knockout:

Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2008 16:34
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

(1) Der Rechtsanwalt darf nicht tätig werden, wenn er, gleich in welcher Funktion, eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat oder mit dieser Rechtssache in sonstiger Weise im Sinne der §§ 45, 46 Bundesrechtsanwaltsordnung beruflich befasst war.

Man bekommt nicht immer die Antorten, die man hören will. Alleine Dein Ton lässt sich darauf schließen, dass Deine Probleme eher mehr werden, wie weniger. Ich rate Dir Dich nicht zu ändern ... die Beulen werden größer werden, weil Du gegen mehrere Wände laufen wirst.
Kancktpunkt ist, dass es nicht der selben Rechtssache dienen darf. Allerdings hat der Hausverkauf nichts mit anderen Beratungen zu tun. Einer meiner Anwälte erwähnte mal, dass dies zwar nicht unbeding zum guten Ton gehört, aber nicht strafbar.
Vieleicht ist Deine Ex einfach nur netter und diplomatischer ...

Ich wünsche Dir einen frohen Schiffbruch.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2008 17:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

in Ergänzung zu Kasper:

(1) Der Rechtsanwalt darf nicht tätig werden, wenn er, gleich in welcher Funktion, eine andere Partei in derselben Rechtssache im widerstreitenden Interesse bereits beraten oder vertreten hat

abgesehen von "derselben Rechtssache" ist "der Rechtsanwalt" nicht einfach gleichzusetzen mit "die Kanzlei". Es geht dabei auch nicht in erster Linie um Personen, sondern darum, ob einem Anwalt im Rahmen eines früheren Mandats irgendwelche Informationen zugeflossen sind, die er jetzt gegen seinen früheren Mandanten verwenden könnte.

Die RAK prüft so etwas in jedem Einzelfall; einem Anwalt deshalb einen zu "verpinnen" funktioniert daher längst nicht so einfach wie der Opener sich das vorstellt. Aber wenn es ihn glücklich macht: Soll er sich eben mit der Anwaltskammer über irgendwelche formalen peanuts zoffen, während die Ex in aller Ruhe ihr eigenes Ding durchzieht.

Grüssles
Martin
(der sich über das Ende mancher Beziehungen und Ehen auch nicht wirklich wundert)


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2008 19:00