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Notor und SEINE Handlungsvollmacht

 
(@unbeschrieben)

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage bezüglich Beurkundungen etc.
Soweit ich weiß, darf ein Rechtsanwalt und Notar keine Beurkundungen vornehmen in der er selbst "verwickelt" ist.
So kann er z.B. keine Kaufverträge oder Erbschafts-Angelegenheiten seiner Frau oder seiner Kinder oder die Kinder seiner Frau .. vornehmen. Ich denke - da liege ist richtig.

Frage: 1) Trifft dies auch zu, wenn es sich um die Belange der LG und/oder  dessen Kinder handelt ?
            2) Wenn dies nicht Rechtens sein sollte, mit welchen Konsequenzen muß er rechnen?

Danke für Antworten im Voraus.

Gruß, unbeschrieben


Zitat
Geschrieben : 09.05.2007 21:52
 Uli
(@Uli)

Er darf nicht in einem offensichtlichen Interessenkonflikt stehen. So darf er auch niemals als Anwalt für eine der Parteien tätig gewesen sein. Ob das auch für LGs und dessen Kinder gilt ist fraglich - im Zweifel muss er nicht von der Verindung gewußt haben.

Die Notare sind auf jeden Fall recht stringent in dieser Handhabung. Vermutlich fürchten sie den Verlust des Notariats (der Lizenz zum Gelddrucken)

Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2007 22:13
(@unbeschrieben)

Hallo Uli!

Es betrifft die Erbschaftsangelegenheit einer Verstorbenen Verwandten der LG.

Dieser Verwandte war dem Notar noch bei Lebzeiten bekannt! Nun regelt er (der Notar) die Beurkundungen seiner LG und dessen Kinder !

Gruß


AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2007 22:33
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich bin mir nicht 100%tig sicher, aber rechtlich ist es egal. Ein Anwalt & Notar kann alle und gleiche Personen in verschiedenen Verfahren beraten und vertreten. Das einzige was er nicht darf, ist zwei Parteien/gegnerische Parteien in dem gleichen Verfahren zu vertreten.

Das sie es trotzdem nicht tun, hat manchmal mit dem Standesrecht und guten Sitten zu tun. Rechtlich ist es aber nach meiner Meinung nicht zu beanstanden.

Aber das ist jetzt meine abgrundtiefe Laienmeinung .... ich glaube mein Anwalt erwähnte mal soetwas.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2007 22:37
 Uli
(@Uli)

Wir waren jetzt selbst ganz konkret damit konfrontiert:

Meine Ex hatte in ihren Streitigkeiten mit ihrem ersten Ehemann einen m.E. recht guten Anwalt. Dieser hat auch den Ehevertrag zwischen meiner jetzigen Frau und mir aufgesetzt (meine Frau wollte nicht, dass mein eigener Anwalt in Scheidungssache meiner Erstfrau hier aktiv wird). Jetzt hatte meine jetzige Frau eine Erbschaftssache zu regeln. Den ganzen einleitenden Schriftkram hat dieser Anwalt gemacht - die schlußendliche notarielle Beurkundung hat ein anderes Notariat abgewickelt (streng getrennt mit eigenen und separaten Rechnungen). Auf meine Frage, warum dies so streng gehandhabt werden müsse erhielt ich die Antwort: " Ich möchte mir mein Notariat nicht verbauen!"

Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2007 23:01
(@unbeschrieben)

Nun ja - das sagt ja schon einiges!

Wissen möchte ich nur gerne, ob man in dem von mir beschriebenen Fall
eine anonyme "Anzeige" starten könnte und wenn ja - wo?

Gruß


AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2007 00:03
(@unbeschrieben)

Na ja - eine Antwort gibt es dazu scheinbar nicht mehr, oder es traut sich keiner? !

Gruß, unbeschrieben


AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2007 14:26
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus unbeschrieben,

vieleicht Anwalts- bzw. Notarkammer?


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2007 14:38
(@unbeschrieben)

Danke!

Werde mich mal weiter in dieser Richtung "bewegen" !


AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2007 14:42